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Vorlage - 072/2021  

 
 
Betreff: Beteiligung der gemeinsamen Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Kreistag
27.04.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag möge der Beteiligung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der geplanten OEW Breitband GmbH, vorbehaltlich deren Gründung, zustimmen und Herrn Landrat Dr. Bläse eine entsprechende Weisung zur Abstimmung in der Verwaltungsratssitzung von Komm.Pakt.Net erteilen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus.

 

Bereits vor Gründung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net im Jahr 2013 wurden von der OEW im Bereich des heutigen Verbundgebiets verschiedene Überlegungen angestellt, eine Breitbandgesellschaft zu gründen. Diese Gesellschaft sollte den Breitbandnetzausbau und den Betrieb übernehmen. Aufgrund der damaligen beihilferechtlichen Vorgaben und Förderrichtlinien war dies jedoch nicht möglich. Bau und Betrieb mussten zwingend getrennt werden. Unternehmen in privatrechtlicher Form waren außerdem nicht förderfähig. Dies führte in der Folge zur Gründung von Komm.Pakt.Net, um die kommunale Seite zu bündeln, Synergien zu gewinnen, eine stärkere Position der kommunalen Seite zu erhalten und schließlich große attraktive Netze an den Markt zu bringen. Über Komm.Pakt.Net konnten und können diese Ziele erfolgreich umgesetzt werden. Die Städte, Gemeinden und Landkreise haben gemeinsam und mit Unterstützung von Komm.Pakt.Net Backbone-Netze errichtet und die weißen Flecken weitestgehend erschlossen. Vielerorts beginnt der FTTB-Flächenausbau. Für die Netze konnten Betreiber zu guten Konditionen gewonnen werden. Und auf Bundes- und Landesebene ist Komm.Pakt.Net zentraler Ansprechpartner in den Fragen der Breitbanderschließung.

 

Seit der Gründung von Komm.Pakt.Net im Jahr 2016 haben sich einige Weiterentwicklungen ergeben. Die neuen Bundes- und Landesförderprogramme im Breitbandausbau sind seit 2019 kompatibel. Seit diesem Zeitpunkt ist nun auch die Förderung von 100 % kommunalen Unternehmen möglich, die privatrechtlich organisiert sind. Zudem können kommunale und privat-wirtschaftliche Unternehmen gemeinsam ebenfalls eine Breitbandgesellschaft gründen, erhalten aber keine Förderung. Damit kann die OEW den Ursprungsgedanken zum Breitbandausbau aus dem Jahr 2013 wieder aufgreifen.

 

Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme Investitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Es gibt aber Investoren, die an dieser Art sicherer, langfristiger Investitionen (25 bis 30 Jahre) sehr interessiert sind. Aus diesen Grundüberlegungen beabsichtig die OEW, eine OEW Breitband GmbH für den Breitbandausbau zu gründen, an der sich Komm.Pakt.Net beteiligen kann und soll.

 

Der Ausbau über die OEW Breitband GmbH soll additiv zum Ausbau der Städte und Gemeinden mit Komm.Pakt.Net erfolgen. Er kann und soll diesen nicht ersetzen. Gemeinsam mit einem weiteren starken kommunalen Partner besteht für die beteiligten Kommunen von Komm.Pakt.Net die Chance, den Ausbau der passiven glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur deutlich zu beschleunigen. Gleichzeitig können die Kommunen im Komm.Pakt.Net-Gebiet beim Ausbau der gesamten Fläche durch den ergänzenden Ausbau über die OEW Breitband GmbH bei dieser enorm kostenintensiven Aufgabe entlastet werden. Die Fördermittel von Bund und Land können auf diesem Wege in besonderem Maße in das Verbundgebiet gelenkt und ausgeschöpft werden. Die OEW Breitband GmbH wäre ein 100 % kommunales privatrechtliches Unternehmen und damit förderfähig.

 

Konkret ist ein Zusammenschluss der bestehenden kommunalen Breitbandverbünde in und um das Komm.Pakt.Net-Gebiet mit der OEW Breitband GmbH geplant. Neben Komm.Pakt.Net sind die BLS-Breitbandversorgung Landkreis Sigmaringen mbH, der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg und der Zweckverband Breitband Bodenseekreis bereits in die Verhandlungen eingebunden. Die Geschäftsbesorgung für die OEW Breitband GmbH soll durch die bestehenden Verbünde erfolgen, konkret bei uns in den bewährten Strukturen durch Komm.Pakt.Net, koordiniert über die Breitbandkoordinatoren im Landratsamt Ostalbkreis.

 

Das Satzungsgebiet der OEW Breitband GmbH umfasst ganz Baden-Württemberg, wobei die Gebiete der teilhabenden Breitbandverbände vorrangig im Focus sein werden.

 

Der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung der OEW haben bereits einen Grundsatzbeschluss zur Gründung der OEW Breitband GmbH gefasst. Somit kommt es nun auf die Beteiligten von Komm.Pakt.Net an, um die OEW Breitband GmbH gemeinsam zu gründen.

 

Mithilfe der Finanzierung der OEW Breitband GmbH wäre der Glasfaserausbau in den Kommunen in den „grauen Flecken“ in einer Geschwindigkeit möglich, die mit der aktuellen Konstellation nicht erreicht werden kann. Der Ausbau erfolgt im Betreibermodell und die Infrastruktur verbleibt in kommunaler Hand, der OEW. Damit hat die kommunale Seite Einfluss auf die Gestaltung der Netzbetriebsverträge einschließlich der Endkundenpreise.

 

In einer zweiten Stufe könnte die OEW Breitband GmbH mittelfristig mit einem Investor oder Netzbetreiber eine Betreibergesellschaft für den Ausbau und Betrieb gründen. Über die Betreibergesellschaft könnten dann auch Bereiche von sogenannten „schwarzen Flecken“ ohne Glasfaserinfrastruktur erschlossen werden, allerdings ohne Bezug von Fördergeldern. Damit wäre es möglich, ein komplett „eigenes“ kommunales Netz im Bereich der weißen, grauen und schwarzen Flecken zu errichten.

 

Klar ist, dass die geplante Gesellschaft keine Auswirkung auf das bisherige Betreibermodell von Komm.Pakt.Net haben wird. Die Wirkungsbereiche der Gesellschaften werden entsprechend der beihilferechtlichen Vorgaben und Aufgreifschwellen voneinander abgegrenzt. Komm.Pakt.Net wird weiterhin für die Erschließung von „weißen Flecken“ und künftig auch zum Teil der „grauen Flecken“ sorgen. Die OEW Breitband GmbH als kommunales Unternehmen soll den Ausbau der „grauen Flecken“ additiv und unterstützend dort vorantreiben, wo die Kommunen nicht selbst tätig werden und es die Gebiets- und Ausbaukulisse der Gesellschaft sinnvoll ergänzt.

 

Zudem muss sichergestellt werden, dass kommunale Vertragspartner von Komm.Pakt.Net wie z.B. Netzbetreiber durch die spätere Betreibergesellschaft nicht benachteiligt werden. Die grundsätzliche Vorgehensweise im Hinblick auf die Konkurrenzsituation der Betreibergesellschaft gegenüber privaten Telekommunikations-Unternehmen in „schwarzen Flecken“ muss deshalb so gestaltet werden, dass die Refinanzierung der hergestellten Infrastruktur möglichst wenig gefährdet wird.

 

Weiteres Ziel ist es, wo immer es möglich ist, die privaten Unternehmen durch Konkurrenz zu einem Glasfaser-Ausbau zu ermuntern und die verbleibenden Gebiete selbst lukrativ zu versorgen.

 

In Zusammenarbeit mit Beratungsbüros wurden Berechnungen vorgenommen, um den Business Case in den potenziellen Ausbaugebieten der geplanten Breitband GmbH zu prüfen. Die bisherigen Ergebnisse legen nahe, dass selbst in einem Worst-Case-Szenario die Wirtschaftlichkeit gegeben sein wird.

 

Damit wird die Entscheidung über die Gründung der geplanten Beteiligungsgesellschaft insofern vereinfacht, dass sich für die Beteiligten von Komm.Pakt.Net die Chance für einen beschleunigten Breitbandausbau bietet, ohne ein dem gegenüberstehendes erhebliches wirtschaftliches Risiko einzugehen. Durch den zusätzlichen Ausbau in dem geplanten Einzugsgebiet der Region Baden-Württemberg können Gewinne realisiert werden.

 

Es ist vorgesehen, dass sich Komm.Pakt.Net mit 25.000 € an der OEW Breitband GmbH beteiligt. Dies entspricht ungefähr einer Beteiligung von einem Prozent an der Gesellschaft und somit nur einem sehr geringen Anteil. Dieser Betrag wird von Komm.Pakt.Net aufgebracht.

 

Viele Details zum Aufbau und der Funktionsweise der OEW Breitband GmbH sowie der später geplanten Betreibergesellschaft sind noch mit den teilhabenden Verbänden und der OEW abzustimmen. Ein Großteil der Vorarbeit ist aber bereits geleistet, weshalb wir davon ausgehen können, dass die Gründung der OEW Breitband GmbH sehr bald erfolgen kann.

 

Der Beschluss der Gründung muss für Komm.Pakt.Net im Verwaltungsrat gefasst werden. Vorab müssen die Beteiligten dieser geplanten Beteiligung von Komm.Pakt.Net mehrheitlich zustimmen.

 

Die Corona-Krise hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Glasfaserinfrastruktur ist. Mit diesem Engagement würden die Beteiligten von Komm.Pakt.Net nicht nur ihren ursprünglichen Gründungsgedanken verfolgen. Sie könnten damit auch noch schlagkräftiger für gleiche Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sorgen und damit zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Raumschaft beitragen.

 

Der Landkreis Ostalbkreis als Beteiligter der gemeinsamen Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net muss über diese geplante Beteiligung im Kreistag beraten und beschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Beteiligung, vorbehaltlich der Gründung der OEW Breitband GmbH, zuzustimmen und Herrn Landrat Dr. Bläse, als Vertreter des Landkreises Ostalbkreis, eine entsprechende Weisung zur Beschlussfassung in der Verwaltungsratssitzung von Komm.Pakt.Net zu erteilen.

 


Finanzierung und Folgekosten

a) Einmalige Kosten  0 €

b) Lfd. Kosten   0 €/jährlich

Personalbedarf   0 Stelle

Vertagungsfähig    Nein

 

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat