Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Hintergrund
Der Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim strebt mit einem ganzheitlichen Mobilitätsansatz und der Betrachtung aller Verkehrsträger eine Verbesserung der Verkehrssituation im Lebens- und Wirtschaftsraum zwischen Aalen und Heidenheim an. Dazu haben sich das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim, die Städte Aalen, Heidenheim, Oberkochen und die Gemeinde Königsbronn, die Unternehmen Carl Zeiss AG, Voith GmbH & Co. KG, Paul Hartmann AG, die Hochschule Aalen, der Regionalverband Ostwürttemberg und die IHK Ostwürttemberg sowie die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um mit abgestimmten Maßnahmen eine zukunftsfähige und nachhaltige Mobilität zu ermöglichen. Der Mobilitätspakt ist dabei in erster Linie ein Forum zum akteursübergreifenden Austausch, um die durch die hohe verkehrliche Belastung im Kocher-/Brenztal induzierten Probleme koordiniert anzugehen. Alle Maßnahmen des Paktes werden in organisatorischer und finanzieller Verantwortung der jeweils zuständigen Partner angegangen. Einen gesonderten Etat etwa des Landes gibt es daher nicht. Weitere Mobilitätspakte bestehen derzeit in Heilbronn-Neckarsulm, Rastatt und Wiesloch-Waldorf.
Gründungserklärung
Im Rahmen der gemeinsamen Gründungserklärung zum Mobilitätspakt verpflichten sich die Partner, Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität zwischen Aalen und Heidenheim vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrsbelastung und der Klimaziele umzusetzen. Das kommunale Positionspapier wurde bei der Erarbeitung der Gründungserklärung entsprechend berücksichtigt. Leitbild ist dabei eine neue, vernetzte und nachhaltige Mobilität, die insbesondere zu einer Entlastung der Straßeninfrastruktur im Kocher-/Brenztal beitragen soll.
Verbesserungen sind im Rahmen der folgenden Handlungsfelder geplant:
– Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Schieneninfrastruktur – Rad- und Fußverkehr – Betriebliches Mobilitätsmanagement – Motorisierter Individualverkehr – Innovation und Vernetzung
Die Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern sollen aufeinander abgestimmt werden, sodass sich ein integriertes Mobilitätskonzept für die Raumschaft ergibt. Ein Hauptaugenmerk des Mobilitätspaktes liegt zudem auf einer besseren Vernetzung alternativer Mobilitätsformen im Sinne eines multimodalen Mobilitätsansatzes, um attraktive und möglichst klimaneutrale Mobilitätsangebote den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Die Partner des Mobilitätspaktes streben sowohl Maßnahmen, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Verkehrssituation beitragen, als auch längerfristige Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, an. Die unterschiedlichen Verbesserungsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Handlungsfelder haben daher kurz-, mittel- und langfristige Planungs- und Umsetzungshorizonte.
Am 30. Oktober 2020 erfolgte die Unterzeichnung der Gründungserklärung zum Mobilitätspakt im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung.
Strukturen
Die politische Leitung des Mobilitätspaktes hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg inne. Das „Referat 45“ im Regierungspräsidium Stuttgart trägt die Projektverantwortung, leitet die Koordinierungsgruppe und übernimmt die allgemeine Koordination des Mobilitätspaktes. Auf Arbeitsebene bestehen sechs thematische Arbeitsgruppen entlang der genannten Handlungsfelder. Die Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und entwickeln Maßnahmen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabengebiets. Jede Arbeitsgruppe wird von einem Partner des Mobilitätspaktes geleitet.
In der Koordinierungsgruppe werden die Aktivitäten der Arbeitsgruppen abgestimmt und Themen von übergeordneter Bedeutung für den Mobilitätspakt – beispielsweise vor einer Beauftragung von Planungsleistungen oder im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – koordiniert. Der Steuerkreis umfasst die Entscheider aller Partner des Mobilitätspaktes unter dem Vorsitz des Verkehrsministers von Baden-Württemberg. Hier werden Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen herbeigeführt. Alle Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätspaktes stehen unter Gremien-, Haushalts- und Fördervorbehalt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Corona-bedingt mussten alle Veranstaltungen im Rahmen des Mobilitätspaktes bislang virtuell abgehalten werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung konnte daher bislang auch nur in einem Online-Verfahren stattfinden. So konnten im Zeitraum vom 30. Oktober 2020 bis 3. Januar 2021 interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen zur Verbesserung der Mobilität zwischen Aalen und Heidenheim auf der gemeinsamen Projektplattform des Mobilitätspaktes eintragen. Insgesamt gingen im Beteiligungszeitraum über 600 Anregungen ein. Die zentralen Ergebnisse der Befragung wurden Ende Februar in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Projektbeteiligten veröffentlicht. Zudem werden aktuelle Informationen zum Mobilitätspakt auch über die gemeinsame Projekt-Website der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Aktuell werden die Anregungen der Bürgerbeteiligung bearbeitet und das Ergebnis der Prüfung durch die jeweils zuständigen Stellen anschließend ebenfalls wieder über die Projektplattform veröffentlicht.
Im Rahmen der Koordinierungsgruppe werden weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert, um alle Bürgerinnen und Bürger in den Mobilitätspakt einzubinden und eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation zwischen Aalen und Heidenheim zu erreichen. Letztendlich entscheiden die Verkehrsmittelwahl und das Mobilitätsverhalten jedes Einzelnen über die Verkehrssituation in der Raumschaft.
Arbeitsgruppen
Der aktuelle Sachstand in den Arbeitsgruppen stellt sich wie folgt dar:
– AG Rad- und Fußverkehr; Leitung durch das Regierungspräsidium Stuttgart
Die AG beschäftigt sich mit den Anregungen und Mängeln im Bereich Rad- und Fußverkehr, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung angebracht wurden. Hauptaugenmerk liegt auf der Entwicklung einer schnell und komfortabel befahrbaren Radverbindung von Aalen über Oberkochen und Königsbronn nach Heidenheim mit einer entsprechenden Wegweisung. Außerdem werden die jeweiligen Zuwegungen unter anderem vom Härtsfed, aus Richtung Essingen oder im Bereich Ochsenberg und Zang in Richtung Kocher-/Brenztal berücksichtigt, um den Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsalternative, gerade auch für Alltagsradler, deutlich attraktiver zu machen. Die einzelnen Maßnahmen sollen nach Abstimmung einer Gesamtkonzeption in der Zuständigkeit der jeweiligen Baulastträger umgesetzt werden. Des Weiteren sind Maßnahmen im Bereich Radabstellanlagen und zur Förderung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur vorgesehen.
– AG Schieneninfrastruktur und -betrieb; Leitung durch den Landkreis Heidenheim
Die AG beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Ausbauszenarien für die Brenzbahn, die auch bereits im Rahmen der Regio-S-Bahn Donau Iller und durch die IG Brenzbahn vorangetrieben werden. Im Rahmen des Mobilitätspaktes sollen insbesondere die Maßnahmen im Zuge des „Ausbau-Paketes II“ vorangetrieben werden. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen für eine Angebotsausweitung zwischen Aalen und Heidenheim im RB-Verkehr zu einen Halbstundentakt und die Einrichtung eines zusätzlichen Bahnhalts „Oberkochen Süd“. Die Themen Elektrifizierung und Schienengüterverkehr werden ebenfalls in der AG unter Leitung des Heidenheimer Landrats Peter Polta bearbeitet.
– AG ÖPNV; Leitung durch den Ostalbkreis
Im Rahmen der AG ÖPNV erarbeiten die Partner des Mobilitätspaktes Maßnahmen, um den ÖPNV zu einer attraktiven und verlässlichen Mobilitätsform auch für Jedermann-Kunden weiterzuentwickeln. Hierbei werden insbesondere die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung aufgegriffen, wo unter anderem ein unzureichendes Fahrplanangebot, hohe Zugangshemmnisse zum ÖPNV-System durch komplizierte Tarifsysteme und insgesamt eine geringe wahrgenommene Attraktivität des ÖPNV bemängelt wurden.
Von Seiten des Ostalbkreises soll mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und einer Überplanung des Härtsfelds das ÖPNV-Angebot im Bereich Aalen-Härtsfeld-Oberkochen deutlich aufgewertet werden und mit festen Takten und der Beseitigung von Angebotslücken für Jedermann-Nutzer und Pendler deutlich attraktiver werden. Begleitend werden mit den Tarifverbünden OstalbMobil und htv Vereinheitlichungen des Tarifsystems und eine bessere Zugänglichkeit zum ÖPNV-System unter anderem mit den Möglichkeiten der Digitalisierung (bspw. mittels Apps und Echtzeit-Fahrgastinformation) angestrebt.
– AG Betriebliches Mobilitätsmanagement; Leitung durch die IHK Ostwürttemberg
Im Rahmen der AG sollen die bestehenden Maßnahmen im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements koordiniert und weiterentwickelt werden. Hierbei geht es beispielsweise um die Ausweitung von Werksverkehren oder Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens bei Arbeitspendlern.
– AG Innovation und Vernetzung; Leitung durch den Regionalverband Ostwürttemberg
Die AG greift Zukunftsthemen der Mobilität im Bereich nachhaltiger Antriebsformen und visionärer Mobilitätsformen auf und erarbeitet hierzu Maßnahmen, die beispielsweise in Pilot-Projekten zur Anwendung kommen können. Außerdem werden Maßnahmen zugunsten einer besseren Vernetzung von Mobilitätsangeboten erarbeitet. Dies betrifft unter anderem eine bessere Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV (Bike+Ride) durch zusätzliche Radabstellanalgen und Bike-Sharing-Anlagen an ÖPNV-Stationen oder eine Bündelung verschiedener nachhaltiger Mobilitätsformen an Mobilitätsstationen bzw. multimodalen Knoten. Des Weiteren beschäftigt sich die AG mit einer Mobilitäts-App, die möglichst alle Mobilitätsangebote in der Region Ostwürttemberg komfortabel auf einer Plattform bündeln soll.
– AG Motorisierter Individualverkehr; Leitung durch das Regierungspräsidium Stuttgart
Die AG beschäftigt sich mit der Straßeninfrastruktur im Lebens- und Wirtschaftsraum zwischen Aalen und Heidenheim, die bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Im Rahmen der AG sollen kurzfristige Maßnahmen erarbeitet werden, die beispielsweise den Verkehrsfluss an besonders neuralgischen Punkten verbessern oder die Verkehrssicherheit an gefährlichen Stellen erhöhen. Außerdem soll eine mittelfristige Perspektive für die hohe Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten der B19 und entlang der Anschlussverbindungen zur BAB 7 erarbeitet werden. Zudem sollen verschiedene bestehende Verkehrsuntersuchungen der Partner des Mobilitätspaktes zusammengeführt werden, um eine umfassende Analyse der heutigen und zukünftigen Verkehre zwischen Aalen und Heidenheim inklusive der angrenzenden Raumschaften zu erhalten und entsprechende Ansatzpunkte für Verbesserungsmaßnahmen auch mit langfristigem Planungshorizont abzuleiten.
Oberstes Ziel ist jedoch eine Verlagerung vom Straßenverkehr zu alternativen Mobilitätsformen durch erfolgreiche Maßnahmen in den anderen Handlungsfeldern. Für eine weiterhin gute wirtschaftliche Entwicklung der Wirtschaft in der Region ist eine gute Straßenverkehrsinfrastruktur mit entsprechender Anbindung an die BAB 7 dennoch unabdingbar.
Weiteres Vorgehen
Die Arbeitsgruppen erarbeiten bis Ende April ihre Maßnahmenvorschläge unter Berücksichtigung der Bürgeranregungen sowie der Gründungserklärung zum Mobilitätspakt und legen diese der Koordinierungsgruppe zur Abstimmung vor. Ende des 2. Quartals 2021 soll eine abgestimmte Maßnahmenliste für den Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim vorliegen. Maßnahmen mit großer Tragweite werden voraussichtlich Ende Juli im Steuerkreis mit Spitzenvertretern der Partner und dem Verkehrsminister von Baden-Württemberg auf den Weg gebracht, sodass im zweiten Halbjahr 2021 die ersten Maßnahmen umgesetzt werden können.
Der zuständige Ausschuss bzw. der Kreistag wird über die weiteren Entwicklungen im Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim fortlaufend informiert. Finanzierung und Folgekosten
Keine
Anlagen
Nachhaltige Mobilität: Zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept für den Lebens- und Wirtschaftsraum Aalen/Heidenheim
Sichtvermerke
gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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