Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte im Bereich der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Seit Jahren arbeiten die Kreisärzteschaften, die Kliniken und die zuständigen Stellen im Landratsamt des Ostalbkreises zusammen, um eine nachhaltige Gesundheitsversorgung im Kreis auch zukünftig zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat der Ostalbkreis 2018 eine Zukunftswerkstatt „Ambulante ärztliche Versorgung“, bestehend aus Vertretern der Kliniken, Kreisärzteschaften, Kommunen, der KVBW und niedergelassenen Ärzten, aufgebaut und im Jahr 2019 das Forschungs- und Beratungsbüro Quaestio mit der Analyse der Gesundheitsversorgung und der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Das Gutachten „Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis - Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen“ soll als Grundpfeiler für die weiteren Diskussionen im Bereich der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis in den kommenden Jahren dienen. Am 05.12.2020 fand die 1. Klausurtagung zur Weiterentwicklung der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis mit Vertretern der Kreisärzteschaften, der Kliniken, der Kommunen und der Universität Ulm statt. Im Rahmen dieser Klausurtagung wurden unter anderem die Vakanzen und Handlungsräume zur Weiterentwicklung der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis betrachtet, über die zukünftige Kooperation mit der Universität Ulm berichtet und weitere Schritte für die Durchführung der Teilraumkonferenzen festgelegt. Der Ostalbkreis hat mit den Kreisärzteschaften und seinen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern abgestimmt eine neue Organisationsstruktur zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis entwickelt (siehe Anlage 1). Diese enthält einen Steuerungskreis „Ärztliche Versorgung im Ostalbkreis“, welcher mit der 2. Klausurtagung am 13.03.2021 offiziell einberufen wurde. Der Steuerungskreis setzt sich zusammen aus Vertretern des Landratsamtes, der Kreisärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd, der Kliniken Ostalb gkAöR, der Bürgermeister und der 6 Kreistagsfraktionen. Weitere Teilnehmer wie Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg werden bei Bedarf eingeladen. Des Weiteren enthält die neue Struktur vier Arbeitsgruppen, deren Besetzung im Rahmen der 2. Klausurtagung festgelegt wurde. Im Bereich der Arbeitsgruppe 1 „Nachwuchsförderung/-gewinnung“ ist die Zielsetzung, Medizinstudierende zu gewinnen und zu halten. Hierfür ist der Ostalbkreis aktuell dabei, eine Kooperation mit der Universität Ulm aufzubauen, um mit dieser gemeinsam ein Maßnahmenpaket, das am gesamten Ausbildungsprozess der Medizinstudierdenden ansetzt, zu entwickeln. Im Bereich des zweiwöchigen Blockpraktikums, welches die Medizinstudierdenden der Universität Ulm im 8./9. Semester in einer Hausarztpraxis absolvieren müssen, werden im April 2021 6 Studierende dieses Blockpraktikum in Lehrpraxen im Ostalbkreis absolvieren. Im Rahmen dieses Blockpraktikums findet eine Fortbildungsveranstaltung „Praxis trifft Klinik“ in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm, den Kliniken Ostalb und den Kreisärzteschaften im Ostalbklinikum statt. Der Ostalbkreis bietet den Studierenden für die Zeit des Blockpraktikums eine finanzielle Unterstützung von 300 € für Fahrt- oder Unterbringungskosten an. Weitere Strategien, um verstärkt Studierende für eine Tätigkeit als Allgemeinarzt im ländlichen Raum zu begeistern, sollen bei der 1. Sitzung dieser Arbeitsgruppe definiert werden. Die Arbeitsgruppe 2 „Ambulante hausärztliche Versorgung im Ostalbkreis“ ist im nächsten Schritt für die Planung, Durchführung und Auswertung der Teilraumkonferenzen zuständig. Am 03.03.2021 wurden im Rahmen der beiden Bürgermeistersprengel Virngrund-Ries und Schwäbisch Gmünd unter Miteinbeziehung der beiden Kreisärzteschaften die Teilräume im Bereich der hausärztlichen Versorgung beraten und definiert. Insgesamt wurden 11 Teilräume (siehe Anlage 2) gebildet, in denen Dialogveranstaltungen mit den niedergelassenen Ärzten, den Kreisärzteschaften, den Kommunen und Kliniken des Ostalbkreises sowie bei Bedarf mit angrenzenden Kommunen stattfinden sollen. Ziel ist, die aktuelle Situation im Bereich der hausärztlichen Versorgung zu erheben, Planungen von Seiten der Ärzte und Kommunen für die kommenden Jahre in Erfahrung zu bringen und individuelle Handlungsmöglichkeiten und Versorgungsmodelle für die kurz-, mittel- und langfristige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung vor Ort zu erarbeiten. Nach Rücksprache mit den Vorsitzenden der Bürgermeister-Sprengel und den Kreisärzteschaften wird mit jeweils einer Teilraumkonferenz pro Bürgermeister-Sprengel begonnen. Alle weiteren Teilräume werden nacheinander eingeladen. Aufgabe der Arbeitsgruppe 3 „Förderprojekt Primärversorgung“ wird es sein, die im Förderaufruf durch das Sozialministerium gewünschten Kriterien zum Aufbau eines Primärversorgungsnetzwerks und -zentrums mit relevanten Gesundheitsakteuren im Bereich der Versorgung chronisch Kranker oder multimorbider Personen umzusetzen. Dabei stellen die Multiprofessionalität in der medizinischen Grundversorgung und das Case-Management zentrale Aspekte dar. In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Ende April, Anfang Mai sollen erste Schwerpunkte gesetzt werden. Die Arbeitsgruppe 4 ist für die ambulante fachärztliche Versorgung im Ostalbkreis zuständig. Hier soll ein enger Austausch mit den Kliniken sowie mit den Fachärzten im Ostalbkreis stattfinden. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe soll neben dem ersten Treffen der Arbeitsgruppe auch ein Facharzt-Forum stattfinden.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung der nächsten Schritte der Arbeitsgruppe 2 „Ambulante hausärztliche Versorgung im Ostalbkreis“ und 3 „Förderprojekt Primärversorgung“ kann überwiegend durch Fördermittel des Sozialministeriums für das Projekt Primärversorgung erfolgen. Die Fördersumme des Projekts beträgt 293.280 € für die gesamte Laufzeit des Projekts (01.12.2020 - 31.12.2022). Die zu erbringende Eigenbeteiligung beträgt 10 % und damit 29.328 €. Mögliche weitere Maßnahmen der Arbeitsgruppe 1 „Nachwuchsförderung/-gewinnung“ und 4 „Ambulante fachärztliche Versorgung im Ostalbkreis“ wären über den Haushalt des Landkreises zu finanzieren.
Anlagen
Anlage 1: Organisationsstruktur ärztliche Versorgung im Ostalbkreis Anlage 2: Karte der Teilräume im Bereich der hausärztlichen Versorgung im Ostalbkreis
Sichtvermerke
gez. Kiemel, GB Gesundheit gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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