Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Mit der Verabschiedung des Teilhabeplans für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Ostalbkreis durch den Kreistag am 26.05.2020 wurden die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Mit der Fortschreibung wurde der erste Teilhabeplan aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklungen aktualisiert.
In der neuen Fassung werden zunächst die Rahmenbedingungen und Grundlagen beschrieben sowie Auftrag, Ziele und Struktur der Teilhabeplanung. Die vier Kapitel „Kinder und Jugendliche“, „Arbeit und Beschäftigung“, „Wohnen“ und „Offene Hilfen: Teilhabe und Freizeit“ enden jeweils mit einem Ausblick und Handlungsempfehlungen. Die Vorausschätzung des Bedarfs an Eingliederungshilfeleistungen zum Wohnen und zur Tagesstruktur für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung bis zum Jahr 2027 wird für den Ostalbkreis insgesamt sowie für die vier Planungsräume Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Neresheim/Bopfingen dargestellt. Die Wünsche und Anregungen von Menschen mit Behinderung, die in einem Workshop zusammengetragen wurden, werden in einem separaten Kapitel wiedergegeben.
Die Handlungsempfehlungen und die Bedarfsvorrauschätzung bieten eine gute Grundlage für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Unterstützungsangebotes für Menschen mit Behinderungen.
II. Bedarfsvorausschätzung und Handlungsempfehlungen
Die Weiterentwicklung der Angebote zum Wohnen und zur Tagesstruktur für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung orientiert sich bereits an den Zahlen der Bedarfsvorausschätzung im jeweiligen Planungsraum. Die Leistungserbringer planen ihre Vorhaben in enger Abstimmung mit der Sozialplanung des Ostalbkreises. Vor der Entscheidung über wichtige Vorhaben erfolgt eine Information des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
Parallel dazu gilt es nun, die im Teilhabeplan formulierten 40 Handlungsempfehlungen schrittweise umzusetzen. Einiges wurde bereits angestoßen, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Bereich Wohnen) oder im Rahmen der Förderprogramme „Arbeit inklusiv“ und „Budget für Arbeit“ (Bereich Arbeit und Beschäftigung). Die Akquise oder Schaffung von geeignetem Wohnraum soll im Rahmen des geplanten Wohnraumgipfels thematisiert werden.
Schwerpunkte der Handlungsempfehlungen liegen auf den Frühförderangeboten für Kinder, dem Übergang von der Schule in den Beruf bzw. ins Erwachsenenleben, der konzeptionellen Ausgestaltung des Förder- und Betreuungsbereichs bzw. der Werkstatt- Transfergruppen und schließlich auch den Angeboten der Seniorenbetreuung. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf der künftigen Ausrichtung verschiedenster bedarfsgerechter Wohnangebote liegen.
Bei der Ermöglichung von Teilhabe im täglichen Leben sind insbesondere die Städte und Gemeinden gefordert. Die Großen Kreisstädte stellen sich dieser Herausforderung, z.B. mit der Einrichtung von Inklusionsbeiräten.
III. Steuerungsgremium Teilhabe
Zur Begleitung und zielgerichteten Forcierung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen soll – wie von der SPD-Kreistagsfraktion vorgeschlagen - ein Steuerungsgremium eingerichtet werden. Dieses Gremium soll sich zusammensetzen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Großen Kreisstädte, der Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Inklusionsbeiräte, der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sowie der Landkreisverwaltung. Bei Bedarf können auch Vertreter/innen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) hinzugezogen werden. Das Steuerungsgremium soll max. 18 bis 20 Mitglieder umfassen.
Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung wurde der Katalog der Handlungsempfehlungen auf den aktuellen Stand gebracht und die jeweiligen Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten definiert. Eine der Hauptaufgaben des Steuerungsgremiums ist es, sich mit den einzelnen Empfehlungen des Teilhabeplans intensiver auseinander zu setzen, Möglichkeiten der Umsetzung zu erörtern und Prioritäten festzulegen. Somit wird der im vergangenen Jahr verabschiedete Teilhabeplan mit Leben erfüllt, um so dem Ziel der Inklusion – im Sinne einer uneingeschränkten Teilhabe in allen Lebensbereichen - ein Stück näher zu kommen.
Finanzierung und Folgekosten
Insgesamt sind für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX 63.121.641 € für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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