Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt den Bericht des Datenschutzbeauftragten des Ostalbkreises zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Das Datenschutzrecht in der Europäischen Union wurde durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 sowie durch die hierauf basierenden Novellierungen der nationalen Datenschutzgesetze (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG - und Landesdatenschutzgesetz – LDSG -) auf völlig neue Grundlagen gestellt. Die Neufassungen brachten insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger deutlich erweiterte Rechte und im Gegenzug deutlich erweiterte Pflichten für alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, mit sich.
Die neue DSGVO stellte Unternehmen, Behörden und Vereine vor große Herausforderungen und sorgte zunächst für erhebliche Unsicherheiten. Jetzt – rund drei Jahre nach der Einführung der DSGVO – ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen.
Der Datenschutzbeauftragte des Landratsamts Ostalbkreis, Herr Martin Brandt, hat aus diesem Grund einen Bericht erstellt, der sowohl die Zeit seit dem Inkrafttreten der DSGVO als auch die künftigen Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes behandelt. Dieser Bericht ist als Anlage beigefügt.
Finanzierung und Folgekosten
Der Datenschutzbeauftragte ist Beschäftigter der Landkreisverwaltung. Die von ihm betreuten Städte und Gemeinden entrichten für seine Leistungen einen jährlichen Pauschalbetrag, der je nach der entsprechenden Einwohnerzahl gestaffelt ist (zwischen 1.000 € und 4.000 €).
Anlagen
Bericht über die Arbeit des Datenschutzbeauftragten des Ostalbkreises - 2018 bis 2020
Sichtvermerke
gez. Brandt, Stabsstelle 05 gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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