Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
2. Der Ausschuss bewilligt den Finanzierungsanteil des Ostalbkreis von bis zu 30.000 Euro. Dieser wird in den jeweiligen Haushaltjahre 2021 bis 2023 berücksichtigt.
Sachverhalt/Begründung
Im November 2020 stellte das Land Baden-Württemberg eine umfangreiche Studie zu den Möglichkeiten der Reaktivierung ehemaliger Nebenbahnen vor. Dutzende Bahnstrecken wurden hierbei hinsichtlich ihres Fahrgastpotenzial kategorisiert (siehe Anlage 1). Der im Jahr 1984 für den Personenverkehr stillgelegten und in der Zwischenzeit entwidmeten Hohenstaufenbahn zwischen Schwäbisch Gmünd wird demnach ein „sehr hohes Nachfragepotenzial“ unterstellt. Dabei wurden unter Annahme eines 60-min-Takt mit Verdichtung auf 30-min-Takt zur Hauptverkehrszeit („T30 HFZ“) die Personenkilometer je Streckenkilometer (Pkm/km) als maßgebliche Kennzahl verwendet.
(https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/Potenzialanalyse_PTV_Bericht_01.pdf)
Letztlich wurde der Hohenstaufenbahn im Falle einer „optimierten Struktur möglicher Haltepunkte und deren Einzugsbereichen sehr gute Bedingungen mit Blick auf die erwarteten Fahrgastpotenziale“ prognostiziert.
Insbesondere im Landkreis Göppingen entfalteten sich derweil umfangreiche Aktivitäten sowie kommunalpolitische- und zivilgesellschaftliche Forderungen hinsichtlich einer sich an die Landesstudie anschließenden Untersuchung der Machbarkeit. Unter Federführung Göppingens wurde Ende 2020 gemeinsam mit dem Landkreis Esslingen sowie dem Verband Region Stuttgart (VRS) vereinbart eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Der Regionalverband Ostwürttemberg ist in beratender Funktion beteiligt. Neben der Hohenstaufenbahn soll dabei auch die Voralbbahn (Göppingen-Bad Boll), der Ringschluss Göppingen-Kirchheim u. T. sowie der Abschnitt Kirchheim u. T. nach Weilheim a. d. T. Bestandteil der Untersuchung sein.
In der Folge bedurfte es zahlreicher Videokonferenzen der erwähnten Partner mit dem Verkehrsministeriums und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württembergs (NVBW) um den Rahmen einer möglichen Förderung seitens des Landes abzustimmen. Dieses hat sein Interesse hinsichtlich einer zügigen Umsetzung der Machbarkeitsstudie. Die Förderquote liegt bei 75 %. Im Falle einer Reaktivierung läge die Investitionskostenförderung bei 96 %.
Noch zu konkretisierende Einzelheiten sollen vertraglich in einer noch zu treffenden Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Die Eckpunkte finden sich in Anlage 2.
Machbarkeitsstudie:
Neben der „klassischen“ Wiederherstellung der früheren Eisenbahninfrastruktur nach der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) soll auch die teilweise oder vollständige Reaktivierung als Straßen- bzw. Stadtbahn gemäß der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) geprüft werden. Um aus den Kombinationsmöglichkeiten aus verschiedenen Schienensystemen (Eisenbahn/Straßen- bzw. Stadtbahn), Streckenabschnitten und Betriebskonzepte das wirtschaftlich aussichtsreichste Gesamtkonzept zu erhalten, sollen die vom Land untersuchten Strecken im Korridor Kirchheim u. T. – Weilheim a. d. T. – Bad Boll – Göppingen – Schwäbisch Gmünd nicht solitär in verschiedenen Gutachten, sondern im Sinne einer Gesamtschau gemeinsam und vergleichend untersucht werden. Sofern ein durchgängiges System über den gesamten Korridor nicht wirtschaftlich erscheint, ist vom Gutachter das wirtschaftlichste Zusammenspiel der Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Schienensystemen und Betriebskonzepten unter der Prämisse optimierter Umsteigebeziehungen zu ermitteln. Darüber hinaus finden derzeit Abstimmungen mit dem Land statt, auch „trassengebundene Bussysteme“ im Schienenstandart in Betracht zu ziehen, insbesondere, wenn erstgenannte Möglichkeiten sich als nicht umsetzbar/unwirtschaftlich erweisen sollten. Hierunter subsumieren sich Systeme die für den Busverkehr insbesondere an Engpässen geeignete Infrastruktur vorsehen, z. B. eigene Fahrwege, Lichtsignalbevorzugung oder Busschleusen.
Nachfolgend aufgeführte Aspekte sind vorgesehen:
Bestandsanalyse:
Vergleich und Empfehlung folgender Verkehrssysteme:
Vergleich und Empfehlung möglicher Betriebskonzepte mit Betriebskosten Infrastrukturmaßnahmen mit Kostenschätzung Ermittlung Verkehrsnachfrage und Verlagerungseffekte Abschätzung Nutzen-Kosten-Indikator (in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung) - Anpassen des Verkehrsmodells (Zielhorizont 2030) Integrationsmöglichkeiten in bestehendes Verkehrsnetz (Verlängerung bestehender Linien, Vertaktung von Anschlussverbindungen) Risikobetrachtung hinsichtlich baulicher, verfahrenstechnischer und monetärer Herausforderungen Nutzungs- und Interessenskonflikte (zw. Verkehrsarten, Anliegern, Eigentümer etc.) Grobabschätzung der Umweltkonflikte und erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten Projektmanagement (u. a. Zeitplan von Projektbeginn bis Inbetriebnahme)
Weiteres Vorgehen:
Aufgrund der Umfänglichkeit der Studie wird von einem EU-weiten Ausschreibeverfahren ausgegangen. Die Federführung liegt beim Landkreis Göppingen. Dieser, als auch der Landkreis Esslingen sowie der VRS haben die notwendigen Gremienbeschlüsse bereits eingeholt. Nach Festlegung der Studieninhalte erfolgt im Anschluss die Einreichung der Förderanträge im zweiten Quartal 2021 und die Vergabe im darauffolgenden. Studienabschluss ist zum Ende des Jahres 2022 vorgesehen. Finanzierung und Folgekosten
Nach jetzigem Stand wird, je nach Ergebnis der Projektausschreibung, von einem Kofinanzierungsanteil des Landkreises in Höhe von 25.000 Euro ausgegangen. Inklusive der optionalen Untersuchung eines trassengebundenen Bussystems kann sich dieser Betrag auf bis zu 30.000 Euro erhöhen.
Die Mittel sind in der Haushaltsstelle „Aufwendungen für Gutachten“ hinterlegt und darzustellen.
Anlagen
Anlage 1: Übersicht von Reaktivierungsstrecken inkl. Kategorisierung Anlage 2: Eckpunkte Kooperationsvereinbarung
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. i. V. Forstenhäusler, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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