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Vorlage - 052/2021  

 
 
Betreff: Aktuelle Entwicklungen im ÖPNV und der Schülerbeförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
27.04.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90DIE GRÜNEN zur Busförderung

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag auf den Einzug eines weiteren Eigenanteils zu verzichten.

 

3. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag der jährlichen Erhöhung des Zuschusses für die Anschaffung der Bordrechner von
OstalbMobil zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Geschäftsbereich „Nachhaltige Mobilität“ möchte mit vorliegender Vorlage über diverse Sachverhalte, Umstände und Entscheidungen informieren, welche die Tätigkeit der vier Fachbereiche des Geschäftsbereiches („ÖPNV“, „Schülerbeförderung“, „Genehmigungsbehörde“ und „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“) prägten und von exponiertem Interesse waren bzw. sind.

 

Dies betrifft folgende Aspekte:

 

  • ÖPNV-Rettungsschirm 2021
  • Verkehrsraum Lorch (Rufbus/Stadtbus)
  • Erfassung der Barrierefreiheit an Haltestellen
  • Aussetzen des Eigenanteils beim Ostalb-Abo
  • Initiative zur Schulzeitenstaffelung
  • fiftyFiftyTaxi
  • Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
  • ÖPNV-Report Baden-Württemberg
  • Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim
  • Kostensteigerung bei der Ausschreibung der OstalbMobil-Bordrechner
  • Personalstellenförderung „E-Mobilität“
  • Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE zur Busförderung

 

 

ÖPNV-Rettungsschirm 2021

 

Die dauerhaften Auswirkungen der Pandemie schlagen sich fortlaufend in der Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen nieder. Diese stehen einem kaum reduzierten Angebot der ÖPNV-Leistungen gegenüber: Sowohl die vom Land bestellten SPNV-Leistungen fahren weiterhin ohne nennenswerte Reduzierungen im Fahrplanangebot als auch die Busverkehrsleistungen anderer Kreise und Verbünde. Auch im Ostalbkreis wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen, das normale Angebot aufrechterhalten. Während der Rettungsschirm 2020 nur einen geringen kommunalen Anteil vorsah, wird dieser u. U. für das Jahr 2021 umfassender ausfallen. Bis dato gibt es noch keine Verständigung zwischen Land und kommunaler Seite über Ausmaß und Art der konkreten Finanzierungsverteilung. Bislang sind lediglich 50 % der Verluste für das 1.Halbjahr 2021 durch Zusagen des Landes abgedeckt. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern. Es besteht daher für die ÖPNV-Aufgabenträger ein (Vor-)Finanzierungsrisiko. Seitens des Landes wurden in der Zwischenzeit die Zuweisungen nach §15 ÖPNVG („Alt 45a“) bereits vorgezogen und auf 75 % des Jahresanteils erhöht, um vorläufig Abhilfe hinsichtlich der Liquidität zu schaffen. Sofern sich konkretisierende Entwicklungen, bzw. finanzielle Folgen für Unternehmerschaft und Landkreis abzeichnen, erfolgt eine Berichterstattung.

 

 

Verkehrsraum Lorch (Rufbus/Stadtbus)

 

Zum 1. Januar 2021 wurde durch den Landkreis Göppingen auf der ehemaligen Linie 11 (Göppingen - Lorch - Schwäbisch Gmünd) das Angebot geändert. Die neuen Linien 931 und 931A bedienen seitdem am Vormittag nach dem Schülerverkehr und am Wochenende nicht mehr die Lorcher Ortsteile Unterkirneck, Rattenharz sowie Waldhausen.

Für die fehlenden Fahrtmöglichkeiten wurde am 1. März 2021 ein Rufbusangebot eingerichtet, das die Fahrplanlücken schließt. Unter Zugrundelegung eines möglichen Abrufgrades von 20 % der Fahrten werden Kosten in Höhe von etwa 12.000 €/ Jahr erwartet.

Die Vereinbarung des Landkreises Göppingen mit dem Ostalbkreis für die Fahrten auf der Linie 11 im Bereich Lorch und Schwäbisch Gmünd in Höhe von 43.137,27 € lief zum Jahresende 2020 aus (VO 220/2018). Das Angebot auf den Linien 931 und 931A im Bereich des Ostalbkreises wird nun durch den Ostalbkreis über die Weiterleitung von Ausgleich nach § 15 ÖPNVG in 2021 in Höhe von 10.070,09 € an den Landkreis Göppingen finanziert.

Die aus der Vereinbarung übrigen 20.000 € sollen zusätzlich zur Stärkung des Lorcher Stadtbusverkehrs eingesetzt werden (20.000 € sind bereits im Haushalt dafür vorhanden). Dazu wird derzeit ein Konzept erarbeitet, das neben einer Vertaktung und Ausrichtung der Fahrten auf den Zug auch Aspekte aus der Bevölkerungsbefragung zu diesem Thema enthält.

 

 

Erfassung der Barrierefreiheit an Haltestellen

 

In Zusammenhang mit der gesetzlich definierten Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 1. Januar 2022 (Ausnahmen im NVP definiert) sollen in den elektronischen Fahrgastinformationssystemen Informationen zu barrierefreien Wegen bereitgestellt werden. Dazu hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ein Förderprogramm erlassen, das die systematische Erfassung der Barrierefreiheit an Haltestellen beinhaltet.

Im Ostalbkreis gibt es derzeit 1.518 Haltestellen, davon viele mit zwei oder mehreren Steigen. Für den Erhalt der Förderung ist eine steigscharfe Erfassung aller Haltestellen notwendig. Es erfolgt eine Differenzierung nach Basisförderung (40 € pro erfasster Haltestelle) und Zusatzförderung (zusätzlich 15 € pro erfasster Haltestelle). Für die Basisförderung sind 32 Ausstattungselemente zu erfassen, für die Zusatzförderung sind weitere 10 Kriterien zu erfassen. Dazu sind zahlreiche Fotos bereitzustellen.

Für diese aufwändige Erfassung, die bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein muss, ist ein Dienstleister notwendig. Folgende Förderzuschüsse sind für den Ostalbkreis zu erwarten: 60.720 € als Basisförderung und maximal weitere 22.770 €, wenn für alle Haltestellen die Zusatzförderung in Anspruch genommen werden würde. Sofern der vom Landkreis zu leistende Eigenanteil feststeht, wird der Ausschuss informiert.

 

 

Aussetzen des Eigenanteils beim Ostalb-Abo

 

Nachdem die meisten Schüler vom 16. Dezember 2020 bis zum 12. März 2021 nicht an ihrer Schule waren, erübrigte sich in der Folge auch der Schulweg. Die Schülerfahrkarten wurde deshalb nicht benötigt, zahllose Beschwerden erreichten die Verwaltung und es bestand die Gefahr einer großen Kündigungswelle auf Ende Januar. Der Landkreis entschied deshalb, den Eigenanteil für den Monat Februar 2021 auszusetzen, in Ungewissheit ob es hierfür eine Erstattung vom Land geben wird. Die Gesamtsumme beträgt ca. 725.000 Euro.

 

Im Ergebnis lag die Zahl der Kündigungen etwas höher als sonst um diese Zeit, jedoch noch überschaubar bei ca. 2 %. Die meisten anderen Landkreise und Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg haben weiterhin monatlich abgebucht und mussten viele Fahrkarten-Kündigungen hinnehmen mit teilweise ca. 10 %. In der nächsten Zeit werden diese Fahrgäste und damit Kundengelder nicht zurückkommen. Dies geht zu Lasten der Nutzerfinanzierung und führt zu einem größeren Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand.

 

Das Land hatte im Nachgang die Erstattung eines Eigenanteil-Monats in Aussicht gestellt, dabei jedoch den April als allgemeinen Erstattungsmonat festgelegt. So werden es auch die meisten Landkreise und Verbünde nun handhaben. Wir konnten zwischenzeitlich erreichen, dass wir ausnahmsweise den Februar vom Land erstattet erhalten.

 

Jedoch erscheint es aufgrund der langen Zeit mit Home-Schooling und ohne Präsenzunterricht an der Schule gerechtfertigt, dass den Eltern der Fahrschüler ein weiterer Monat erlassen wird. Die Verwaltung regt daher das Aussetzen des Eigenanteils im Mai 2021 an. Je länger der derzeit völlig ungewisse Zustand des Schulbetriebs anhält, desto größer der Handlungsdruck. Den Eltern sollte dies daher in Aussicht gestellt werden. Bei der Verwaltung und den Busunternehmen gingen bereits hunderte von Beschwerden zu diesem Thema ein mit der Ankündigung, dass die Fahrkarte storniert wird oder die Abbuchung widerrufen wird.

 

Ein dauerhafter Verlust von mehreren hundert Fahrkarten würde aber zu dauerhaftem Verlust von Kundengeldern führen, die wiederum der Landkreis ausgleichen müssten, weil diese Einnahmen den Busunternehmen fehlen.

 

Der Einnahmeverlust für den Landkreis mit ca. 725.000 Euro hinterlässt zwar zunächst eine große Lücke, jedoch würden ansonsten wohl über Jahre viele Fahrkarten und damit Kunden-Einnahmen fehlen. Ob und wann diese Schüler wieder mit dem ÖPNV fahren würden ist nicht einschätzbar.

 

 

Initiative zur Schulzeitenstaffelung

 

Ende Februar hat die Verwaltung den Schulträgern und Schulen im Ostalbkreis ein 3-Punkte-Konzept für eine pandemiegerechte Schülerbeförderung vorgelegt. Ziel ist es, die „vollen“ Schülerbusse mit mehreren Maßnahmen zu „entschärfen“. Dazu gehört eine Staffelung der Unterrichtszeiten morgens, die Staffelung der Unterrichtszeiten nach dem Unterrichtsende sowie der nochmalige Einsatz von Verstärkerbussen. Die Förderung dieser Verstärkerbusse durch das Land erfolgt neuerdings auch dann, wenn die Schulen nachweislich eine Unterrichtsstaffelung durchführen und trotzdem mehr als die Hälfte der Sitzplätze im Bus belegt ist. Auch zusätzliche Fahrten für die Umsetzung einer Schulzeitenstaffelung werden gefördert, zunächst einmal bis zu den Pfingstferien.

 

Von ca. 40 % der Schulen erhielten wir zur Staffelung der Schulzeiten eine Rückmeldung. Ein Teil der Schulen kann die Staffelung der Unterrichtszeiten aus verschiedenen Gründen nicht durchführen oder nur dann, wenn z. B. der Stundenumfang reduziert wird. Die Verwaltung wird hierzu auf einzelne Schulen bei Bedarf zugehen und weitere Busverbindungen (z. B. nach der 7. Stunde) anbieten, um eine Staffelung des Unterrichts zu ermöglichen. Positiv ist, dass ein Teil der Schulen bereits jetzt die Beginn- und Endzeiten staffelt und viele Schulen bereit sind, bei Voll-Präsenz der Schüler eine Staffelung vorzunehmen.

 

 


fiftyFiftyTaxi

 

Das „fiftyFiftyTaxi“ war auch im Jahr 2020 bei den Jugendlichen sehr beliebt. Daher fanden 8.716 Fahrten mit der „fiftyFiftyTaxi-App“ statt, was bedeutet, dass über 15.000 junge Menschen sicher nachts nach Hause kamen. Aufgrund der Pandemie machte unsere Verkehrssicherheitsaktion jedoch vom 20. März bis 11. Juni und ab 18. Dezember 2020 eine Pause. 50 Sponsoren konnten 2020 davon überzeugt werden, das „fiftyFiftyTaxi“ mit insgesamt 64.400 € zu unterstützen.

Fürs Jahr 2021 konnten zahlreiche Neusponsoren gewonnen werden, so dass wir 60 Sponsoren mit einem Beitrag von 73.800 € vorweisen können, was einem Höchststand beim Sponsoring seit Start der Verkehrssicherheitsaktion im Jahr 2003 entspricht. Sollten die Mittel 2021 nicht verbraucht werden, so übertragen wir sie in die Folgejahre. Aktuell haben wir 19.519 Nutzer, jedoch setzt das „fiftyFiftyTaxi“ noch aus bis die Gastronomie wieder öffnet.

 

 

Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

 

Nach dem Bundestag hat Ende März auch der Bundesrat der Novelle des PBefG zugestimmt. Die Novellierung bringt einiges an Neuerungen, insbesondere zu Mobilitätsdiensten, die grundsätzlich begrüßenswert sind, da sich das PBefG damit endlich an die digitalen und tatsächlichen Gegebenheiten im Beförderungsrecht anpasst. Dies betrifft dann sowohl die Genehmigungsbehörde als auch den Aufgabenträger.

 

Mit der Novelle schafft die Politik erstmals eigene Rechtsgrundlagen für digitale Fahrtenvermittler und Shuttle-Dienste (z. B. Uber oder Moia) und lässt diese neuen Angebote so regulär zu. Geschützt werden sollen zugleich klassische Taxi-Anbieter und das Angebot mit öffentlich finanzierten Bussen und Bahnen. Dazu sind Vorgaben für neue Fahrdienstvermittler vorgesehen, die von Kommunen gemacht werden können.

Im Gesetz erhalten blieb die seit mehreren Jahren besonders umstrittene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für Mietwagen, beispielsweise im Auftrag des Fahrtenvermittlers „Uber“. Sie zwingt Shuttle-Dienste bislang zu vielen Leerfahrten und sollte ursprünglich ganz abgeschafft werden. Taxifahrer in ganz Deutschland hatten gegen die Abschaffung erfolgreich demonstriert, weil sie sich gegenüber den Online-Plattformen mit Bestellung per App benachteiligt sahen.

Regulär erlaubt sein sollen nun auch sogenannte Pooling-Dienste: Diese Sammeltaxen fahren nicht wie Busse und Bahnen auf festen Routen, sondern befördern Passagiere zusammen, die sich vorher per App gemeldet haben.

 

ÖPNV-Report Baden-Württemberg

Der ÖPNV-Report Baden-Württemberg untersucht im Auftrag des Ministeriums für Verkehr, welche Hebel und Stellschrauben besonders wirksam sind, um das angestrebte Verdopplungsziel der ÖPNV-Nachfrage im Land bis 2030 zu erreichen. Die Studie analysiert den Status quo des ÖPNV auf Ebene der Verkehrsverbünde, der Stadt- und Landkreise sowie der Städte und Gemeinden und gibt Handlungsempfehlungen, wie das Verdopplungsziel erreicht werden kann. Dabei wird auch ein Vergleich mit ähnlich strukturierten Best-Practice-Regionen im In- und Ausland hinsichtlich der Angebotsqualität, des Preis-Leistungs-Verhältnisses und der Nachfrage im ÖPNV gezogen. Im Rahmen einer Roadshow werden die Ergebnisse der Studie durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und das Beratungsunternehmen civity Consultants auf regionaler Ebene präsentiert. Am 12. März 2021 fand die regionale Vorstellung für den Ostalbkreis mit Vertretern des Kreistags, der Verkehrsunternehmen von OstalbMobil, dem Fahrgastbeirat und der Verwaltung statt.

 

Zentrale Erkenntnisse hieraus waren: Der Ostalbkreis verfügt über ein sehr dichtes Haltestellennetz. Bei den Kennzahlen Angebotsdichte und Haltestellenabfahrten liegt der Ostalbkreis im Mittelfeld Baden-Württembergs aber weit hinter den Best-Practice Regionen Vorarlberg oder Appenzell-Innerrhoden. Die Tarife im Ostalbkreis sind im Vergleich mit ähnlich einwohnerstarken Räumen eher hoch. Das Preis-Leistungsverhältnis, also das Angebotsniveau, gemessen an den Tarifen für Einzelfahrscheine und Abonnements, ist laut dem ÖPNV-Report im Ostalbkreis eher ungünstig. Beim ÖPNV-Marktanteil (Modal Split) belegt der Ostalbkreis den vorletzten Platz im Vergleich aller Verkehrsverbünde. Gemessen am Fahrplanangebot, wäre ein höherer Marktanteil zu erwarten. Dies deutet auf qualitative Defizite bei der Angebotsgestaltung oder zu hohe Zugangshemmnisse zum ÖPNV-System im Ostalbkreis hin. Das Fahrplanangebot im Ostalbkreis ist insbesondere in den ländlicheren Regionen stark auf die Bedarfe des Schülerverkehrs ausgerichtet mit starken Angebotsspitzen morgens und mittags und einem sehr reduzierten Angebot in den Nebenverkehrszeiten und am Wochenende. Die Vergleichsregionen in der Schweiz und in Österreich weisen werktags und am Wochenende ein konstant hohes Angebotsniveau mit einem überwiegend flächendeckend vertakteten Fahrplanangebot auf.

 

Um die Attraktivität des ÖPNV für wahlfreie Jedermann-Kunden zu steigern, bedarf es nach Ansicht von civity eines dichten und verlässlichen Fahrplanangebots. Die Studie empfiehlt, bezogen auf das angestrebte Verdopplungsziel der ÖPNV-Nachfrage für den Ostalbkreis, einen deutlichen Ausbau des Fahrplanangebots. In Nebenverkehrszeiten und in Gebieten mit geringer ÖPNV-Nachfrage sollten flexible Bedienformen bestehende Fahrplanlücken auffüllen, um den ÖPNV als verlässliche Alternative zum MIV zu etablieren. Die Empfehlungen der Studie finden bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Ostalbkreises entsprechende Berücksichtigung. Ein Ausbau des Fahrplanangebots und eine Weiterentwicklung des ÖPNV zu einer attraktiven Mobilitätsalternative im Ost-albkreis für Jedermann-Kunden erfordert jedoch zusätzliche finanzielle Mittel beziehungsweise eine höhere Flexibilität bei den Schulzeiten.

 

 

Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim

 

Der Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim strebt mit einem ganzheitlichen Mobilitätsansatz und der Betrachtung aller Verkehrsträger eine Verbesserung der Verkehrssituation im Lebens- und Wirtschaftsraum zwischen Aalen und Heidenheim an. Dazu haben sich das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim, die Städte Aalen, Heidenheim, Oberkochen und die Gemeinde Königsbronn, die Unternehmen Carl Zeiss AG, Voith GmbH & Co. KG, Paul Hartmann AG, die Hochschule Aalen, der Regionalverband Ostwürttemberg und die IHK Ostwürttemberg sowie die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um mit abgestimmten Maßnahmen, eine zukunftsfähige und nachhaltige Mobilität zu ermöglichen. Der Mobilitätspakt ist dabei in erster Linie ein Forum zum akteursübergreifenden Austausch, um die durch die hohe verkehrliche Belastung im Kocher-/Brenztal induzierten Probleme anzugehen.

 

Momentan entwickeln die sechs thematischen Arbeitsgruppen einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog, der Mitte des Jahres durch die Spitzenvertreter der beteiligten Partner beschlossen werden soll, sodass bereits im zweiten Halbjahr 2021 erste kurzfristige Maßnahmen begonnen werden können. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Vorschläge werden bei der Entwicklung der Maßnahmenliste berücksichtigt. Hauptaugenmerk bei den kurz-, mittel- und langfristig geplanten Vorhaben liegt auf der Verbesserung der Situation bei den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Radverkehr sowie einer Optimierung der Straßeninfrastruktur und des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Daneben kommt eine besondere Bedeutung der besseren Vernetzung von Verkehrsträgern unter anderem mittels Mobilitätsstationen und Mobilität-App zu. Erste Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätspaktes sind die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen Region und Land zum Ausbau der Brenzbahn und die verkehrliche Überplanung des Härtsfelds im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

 

 

Kostensteigerung bei der Ausschreibung der OstalbMobil-Bordrechner

 

Die technischen Voraussetzungen für die anstehende Ausschreibung des neuen Bordrechner-Systems für OstalbMobil sind abgeschlossen. Auf Basis einer Kalkulation des beauftragten Beratungsunternehmens aus dem Jahr 2018 wurde bislang von Gesamtinvestitionskosten von 3,64 Mio. Euro ausgegangen. Abzüglich der Landesförderung wurde mit einem bei OstalbMobil beziehungsweise beim Ostalbkreis verbleibenden Eigenanteil von 2,2 Mio. Euro gerechnet. Die Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt über ein Darlehen der OstalbMobil GmbH über 10 Jahre in genannter Höhe. Zins, Tilgung und Kreditkosten werden vom Ostalbkreis per jährlichem Zuschuss gedeckt. Aktuell sind auf Basis der Kalkulation von 2018 und der entsprechenden Darlehenssumme bei

OstalbMobil jährliche Haushaltsmittel von 270.000 Euro vorgesehen.

 

Bei einer Neukalkulation auf Basis aktueller Marktpreise, vor dem Hintergrund der aktuellen Förderkulisse und unter Berücksichtigung des beschriebenen Leistungsumfangs trat eine Steigerung bei den Gesamtinvestitionskosten zu tage. Bei einer Ausschreibung zum 1. Quartal 2021 ist nun mit Gesamtinvestitionskosten für das zu beschaffende Gesamtsystem von maximal 5,2 Mio. Euro (worst case) zu rechnen. Es ergibt sich hieraus eine Finanzierungslücke von 1,6 bis 2,1 Mio. Euro gegenüber der ursprünglichen Kalkulation. Die Abweichung gegenüber 2018 ergibt sich aus allgemein gestiegenen Marktpreisen, der Berücksichtigung von zusätzlichen Projektrisiken durch den Ausfall eingeplanter Fördergelder in Höhe von etwa 0,5 Mio. Euro und eine kalkulatorische Abbildung der finanziellen Aufwände für die Einführung des Systems in Höhe von ca. 0,5 Mio. Euro. Letztere wurden bislang nicht abgebildet, sind jedoch für eine reibungslose Einführung eines hochkomplexen Systems in einem anspruchsvollen Anwendungsfall unumgänglich. Zudem zeigt sich heute, dass bereits bei der ursprünglichen Kalkulation von 2018 Kosten für die Einzelkomponenten des Systems zu optimistisch angesetzt waren und bereits damals nicht den marktüblichen Preisen entsprachen.

 

Bei einer Erhöhung des Darlehens zur Abdeckung der gestiegenen Gesamtinvestitionskosten ist eine entsprechende Erhöhung des jährlichen Zuschusses des Ostalbkreises an OstalbMobil erforderlich.

 

 

Personalstellenförderung „E-Mobilität“

 

Zur Einhaltung der Klimaschutzziele bis 2030 sind auch im Verkehrssektor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Für die Bundesrepublik Deutschland müssen sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 % gegenüber 1990 reduzieren. Die Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, sieben bis zehn Millionen zugelassener Elektrofahrzeuge sowie einer Million Ladepunkte bis 2030. Das Land Baden-Württemberg strebt an, dass bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fahren solle.

 

Um den Ostalbkreis bei der Verkehrswende und einem angestrebten Ausbau der Elektromobilität voranzubringen, beabsichtigt die Landkreisverwaltung die Einrichtung einer Stelle zur Koordination für Elektromobilität im Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität. Der zukünftige Stelleninhaber oder die zukünftige Stelleninhaberin übernehmen eine Kümmererfunktion für alle Entwicklungen im Bereich Elektromobilität auf Landkreisebene und stehen Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen als Ansprechpartner zur Erstberatung für Elektromobilität zur Verfügung. Des Weiteren erstreckt sich das Aufgabengebiet auf die Unterstützung zur Schaffung der notwendigen Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis in Abstimmung mit den Netzbetreibern und dem Ausbau umweltfreundlicher Antriebe bei den Verkehrsunternehmen von OstalbMobil. Konzeptionell beinhaltet die Stelle die Aufstellung eines kommunalen Masterplans und Zieldefinition zur Elektromobilität in Abstimmung mit den Kommunen und Netzbetreibern. Außerdem sollen Maßnahmen entwickelt werden, um eventuelle Unsicherheiten über verfügbare Fahrzeuge oder Lademöglichkeiten abzubauen und mit Kampagnen den Umstieg auf die Elektromobilität zu fördern.

 

Das Land Baden-Württemberg fördert die Kosten der Personalstelle während der ersten vier Jahre zu 50 %. Ein entsprechender Förderbescheid liegt vor, die Stelle ist aktuell mit Bewerbungsfrist 18. April 2021 ausgeschrieben. Für die Stelle ist ein technischer Ausbildungshintergrund beispielsweise in den Bereichen Elektrotechnik oder Fahrzeugtechnik erforderlich.

 

 

Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Darüber hinaus erfolgt hier die Beantwortung eines Fragenkataloges der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Busförderung welcher am 10. März 2021 an Herrn Landrat übermittelt wurde (siehe Anhang). Zur Beantwortung der Fragen bemühte sich die Verwaltung der Rücksprache mit der Unternehmerschaft.

 

  1. Wie funktioniert die Beschaffung von neuen Bussen im Ostalbkreis generell?

 

Die Busbeschaffung (bzw. der genutzte Fuhrpark) obliegt der Eigenverantwortung der privatwirtschaftlich organisierten Busunternehmen. Der Ostalbkreis ist an den operativen Prozessen der Busbeschaffung nicht beteiligt.

 

 

  1. Sind die Auftraggeber an das Europäische Vergaberecht und die VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg gebunden?

 

Ja, sofern die Busförderung des Landes in Anspruch genommen wird bzw. die vorgegebenen Schwellwerte in Anspruch genommen werden. Dieser Wert liegt bei ca. 430.000 Euro.

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, Fördergelder für Busse mit emissionsfreien Antrieben zu erhalten – werden diese Antriebe stärker gefördert als Busse mit klassischen Motoren?

 

Zitat Firma OVA: „Es existieren Förderprogramme des Bundes, die bisher auf große (kommunale) Unternehmen zugeschnitten waren, deren Beantragung erheblichen bürokratischen Aufwand erfordert und deren Umsetzung meistens mehr als ein Jahr dauert. Die Firma OVA hatte sich 2018 in einem Konsortium mehrerer Busunternehmen aus Baden-Württemberg an einem Bundesförderantrag für Elektrobusse beteiligt. Der Antrag wurde damals abschlägig beschieden. Es gibt auch Fördermittel vom Land BW, die schneller und einfacher zu bekommen sind, aber bisher in der Höhe (deutlich) geringer ausgefallen sind. Emissionsfreie Antriebe werden stärker gefördert als Busse mit klassischen Motoren. Dennoch bleiben nach diesen Förderungen erhebliche Mehrkosten (im sechsstelligen Bereich) für einen emissionsfreien Bus übrig - bisher ist im Ostalbkreis nicht geklärt, wer diese übernehmen soll.

 

In der Tat bedarf es einer perspektivisch stattfindenden Diskussion wie mit dem Wunsch bzw. der gesetzlichen Vorgabe hinsichtlich (lokal) emissionsfreier Omnibusse umgegangen werden muss. Diese Diskussion erschöpft sich nicht bloß auf die reine Finanzierung, sondern u. a. auch die Frage der Verfügbarkeit, der Marktreife oder des Eigentums etwa im Falles eines Betreiberwechsels.

 

  1. Welche Möglichkeiten hat der Ostalbkreis, um auf die Beschaffung von Bussen Einfluss zu nehmen, z. B. durch die Definition von Vergabekriterien?

 

Der ÖPNV im Ostalbkreis ist eigenwirtschaftlich organisierst. Vorgaben bezüglich der Fahrzeugbeschaffung (-Antrieb etc.) existieren nicht. Im derzeit aktuellen „Nahverkehrsplan 2014 für den Ostalbkreis“ heißt es lediglich: Folgendes ist „grundsätzlich anzustreben:

  • Begrenzung der Fremdwerbung auf dem Fahrzeug in Art und Maß
  • Höchstalter der Fahrzeuge 12 Jahre“

Im Falle eines Systemwechsels (Vergabe der Verkehrsleistung im „Ausschreibungswettbewerb“) würden die Kriterien hinsichtlich der einzusetzenden Fahrzeuge detailliert vom Aufgabenträger an die Bewerber vorgegeben. Selbstverständlich sind auch im derzeitigen System einvernehmliche Standards grundsätzlich darstellbar.

 

  1. Warum wurden von Seiten der OVA bei der Neubeschaffung von Stadtbussen nicht auf emissionsfreie Antriebe der Busse geachtet?

 

Hierzu die Firma OVA: „Die Firma OVA hat bereits im vergangenen Jahr bekundet, sofort auf Elektrobusse umzustellen, sobald geklärt ist, wie die Mehrkosten (für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur) finanziert werden.“

 

  1. Gibt es weitere Möglichkeiten der Beschaffung (z. B. Leasing o. ä.) um mögliche starke Wertverluste abzufedern.

 

Hierzu die Firma OVA: „Leasing ist im Busbereich nicht wirtschaftlich. Wenn hohe Wertverluste drohen sollten, werden auch die Leasingkosten hoch sein.

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung in Zukunft, um den Punkt 5 des Kreistagsbeschlusses vom 17.12.2019 (Vorlage 247/2019) besonders zu berücksichtigen – dort heißt es: „Der Ostalbkreis wird bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und bei der Neuausschreibung der Verkehrsleistungen die Klimarelevanz besonders berücksichtigen.“

 

Wie bereits erwähnt wird auch der Aspekt der Fahrzeugbeschaffung noch in diesem Jahr intensiv diskutiert werden müssen. Hierfür wurde eine Personalstellenförderung (siehe: „Personalstellenförderung Elektromobilität“) vom Land beschieden.  Letztlich steht und fällt die gewünschte Umsetzung bzw. deren Geschwindigkeit und Umfang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

1. Der Verzicht auf einen weiteren Eigenanteil beim Ostalb-Abo führt zu erhöhten Kosten unter dem Produkt 2140010000, Kostenstelle 44295001, Kosten der Schülerbeförderung (Fahrkarten), in Höhe von 725.000 Euro.

 

2. Unter dem Produkt 5470010001, Kostenstelle 43150000, Zins- und Tilgungszuschuss für Bordrechner, werden zusätzlich 250.000 Euro jährlich, auf die Dauer von 10 Jahren, eingestellt.

 

 

 

 


Anlagen

 

Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Busförderung

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. i. V. Forstenhäusler, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
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