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Vorlage - 043/2021  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Herrn Dr. Hans Börner als Naturschutzbeauftragter für den Ostalbkreis mit dem Dienstbezirk Schwäbisch Gmünd, Lorch und Waldstetten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Herr Dr. Hans Börner wird mit Wirkung vom 01.05.2021 auf weitere drei Jahre bis 30.04.2024 als Naturschutzbeauftragter für den Ostalbkreis bestellt.

 

  1. Herr Dr. Börner ist für den Dienstbezirk „Schwäbisch Gmünd, Lorch und

Waldstetten“ zuständig.

 

  1. Herr Dr. Börner erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in

Höhe von derzeit 127,82 €/Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von derzeit 0,35 €/km für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde. Sie beurteilen insbesondere Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten. Dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu Bauvorhaben oder zu Bauleitplanverfahren. Hierbei kommt es vor allem auf die Fähigkeit des Naturschutzbeauftragten an, das Vorhaben bzw. dessen Wirkung auf die Landschaft zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, dass der Naturschutzbeauftragte die vorgelegten Unterlagen richtig würdigen und auch rechtliche Rahmenbedingungen mit einfließen lassen kann.

 

Für die Ausübung ihres Ehrenamtes erhalten die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis einen Laptop zur Verfügung gestellt, auf dem wichtige Informationen (z. B. Schutzgebiete) abgerufen werden können. Die Naturschutzbeauftragten führen Ortsbesichtigungen durch und nehmen an Besprechungen teil. Nach eigenen Angaben der Naturschutzbeauftragten, beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf 40 bis 60 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen oder Besprechungen wird der eigene Pkw benutzt.

 

Herr Dr. Börner war bereits zwischen 01.06.1997 und 31.03.2006, bevor er Leiter des Geschäftsbereiches Landwirtschaft im Ostalbkreis wurde, Naturschutzbeauftragter im Dienstbezirk „Schwäbisch Gmünd, Lorch und Waldstetten“ und ist nun seit seinem Eintritt in den Ruhestand (01.05.2016) erneut als Naturschutzbeauftragter in diesem Zuständigkeitsbereich ehrenamtlich für den Ostalbkreis tätig.

 

Die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Börner als Naturschutzbeauftragtem verläuft zur vollsten Zufriedenheit des Landratsamtes, die Stellungnahmen sind von hoher Qualität und die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll und konstruktiv.

 

Die derzeitige Amtszeit von Herrn Dr. Börner endet am 30.04.2021. Er ist zur weiteren Ausübung des Ehrenamtes bereit.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.04.1992 beschlossen, dass als Naturschutzbeauftragter nur gewählt werden kann, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 68. Lebensjahr nicht überschritten hat. Naturschutzbeauftragte, die sich in diesem Alter bereits im Amt befinden, können wiedergewählt werden. Allerdings endet ihre Tätigkeit spätestens mit der Vollendung des 73. Lebensjahres. Eine Wiederbestellung von Herrn Dr. Börner bis spätestens zur Vollendung seines 73. Lebensjahres ist nach diesem Beschluss möglich.

 

Wir schlagen deshalb vor, Herrn Dr. Börner für weitere 3 Jahre vom 01.05.2021 bis 30.04.2024 als Naturschutzbeauftragten wieder zu bestellen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Herr Dr. Börner erhält als ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer, für die in Ausübung seines Amtes erforderlichen Fahrten mit dem eigenen Pkw. Ein landkreiseigener Laptop befindet sich bereits bei Herrn Dr. Börner. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung.

Weitere Geldbeträge (z. B. Tagegelder…) erhält der Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Baumann, Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat