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Vorlage - 039/2021  

 
 
Betreff: Wohnungslosenhilfe im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
02.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In Deutschland leben rund 335.000 wohnungslose Menschen, davon etwa 40.000 auf der Straße. Es sind Junge und Alte. Männer und zunehmend auch Frauen. Sie schlafen in Fußgängerzonen, Einkaufspassagen oder Unterführungen, an Straßenecken oder Kircheneingängen. Wer keine Wohnung hat oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist, befindet sich meist in einer Notlage. Überwiegend fehlt das soziale Umfeld, das den betroffenen Personen unterstützend zur Seite steht. Wohnungslosigkeit führt oft zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung. Vielfach kommt eine (Sucht-) Erkrankung hinzu.

 

Laut jährlicher Erhebung der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. waren im Jahr 2019 insgesamt 12.270 hilfesuchende Menschen von 342 kommunalen und freien Einrichtungen der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe betreut, davon waren 26 Prozent Frauen. Der erfasste Bedarf in den Diensten und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege stieg in den letzten 10 Jahren kontinuierlich an.

 

Wohnungslosenstatistik

 

Da das wahre Ausmaß der Wohnungslosigkeit mangels eindeutiger Erhebungen und Statistiken oft unbekannt ist, schafft die Bundesregierung nun die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Umfang und zur regionalen Verteilung der Wohnungslosigkeit in Deutschland mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) - erstmals zum 31.01.2022. Die Städte und Gemeinden sowie die Träger der Wohnungsloseneinrichtungen liefern dann zukünftig direkt ihre Daten an das Statistische Bundesamt.

 

Ergänzt wird die jährliche Statistik des WoBerichtsG durch einen zweijährigen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung. Mit dem Wohnungslosenbericht soll auch die Gruppe der Wohnungslosen erfasst werden, die bei Verwandten oder Freunden unterkommt, auf der Straße lebt oder sich auch als Selbstzahler in Billigpensionen aufhält und somit nicht über die offiziellen Statistiken erfasst ist.

 

WoBerichtsG und Wohnungslosenbericht schaffen zusammen eine Datenbasis über Wohnungslosigkeit in Deutschland und liefern belastbare Informationen für sozialpolitisch fundierte Entscheidungen und geben Hinweise zur zielgerichteten Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.

Inwieweit eine gesonderte statistische Erhebung für den Ostalbkreis dann noch (ergänzend) sinnvoll ist, kann voraussichtlich bis Sommer 2022 beurteilt werden.

 

Der Sozialbericht des Ostalbkreises hat im Kapitel 4 „Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit“ die Entwicklung der Wohnungslosen der Jahre 2009 bis 2018 aufgegriffen. Im Folgenden als Auszug aus dem Sozialbericht die Statistik zu:

 

In Notunterkünften untergebrachte Personen und Zwangsräumungen von 2008 bis 2018 im Ostalbkreis

 

 

01.01.2008

01.01.2014

01.01.2019

 

Antworten

Anzahl

Antworten

Anzahl

Antworten

Anzahl

Untergebrachte Personen in Unterkünften

31

633

34

385

37

1.155

   davon Obdachlose

27

136

33

96

36

444

   davon Geflüchtete/Asylbewerber*innen

29

89

33

160

36

601

   Obdachlose Familien

23

16

27

54

30

137

   Obdachlose Einzelpersonen

24

86

31

94

31

189

Anzahl der Personen je 1.000 Einwohner*innen

31

2,8

34

1,6

37

4,2

 

Jahr 2008

Jahr 2014

Jahr 2018

Zahl der Zwangsräumungen

22

37

25

43

26

95

Quelle: Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) - Abfrage bei den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises 2019. In den ausgewiesenen Zahlen sind die Gemeinden Durlangen, Leinzell, Neuler, Ruppertshofen und Tannhausen nicht berücksichtigt.

 

Zuständigkeiten

 

Für die Wohnungslosenhilfe in Baden-Württemberg sind die Kommunen zuständig. Bei den Hilfen für wohnungslose Menschen ist rechtlich zu unterscheiden zwischen

  • der sozialrechtlichen Wohnungslosenhilfe (§§ 67ff Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII) und
  • der polizeirechtlichen bzw. ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr (§§ 1, 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg).

 

Für die sozialrechtliche Wohnungslosenhilfe ist der Landkreis (Geschäftsbereich Soziales) zuständig; für die ordnungsrechtliche Gefahrenabwehr (Unterbringungen und Einweisungen) die jeweiligen Städte und Gemeinden des Ostalbkreises als zuständige Ortspolizeibehörden. Die Unterbringung erfolgt dabei in eigene Unterkünfte ((angemietete) Wohnungen und Häuser der Kommunen) oder auch in Pensionen oder Ferienwohnungen.

 

Als Wohnungsnotfälle werden Personen oder Familien bezeichnet, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder die in prekären Wohnverhältnissen leben (z.B. zu beengt oder in konfliktreicher Umgebung). Wohnungsnot stellt somit in der Regel kein isoliertes Problem in einer ansonsten unbelasteten Lebenslage dar, sondern kann in vielfältigen Varianten mit finanziellen, gesundheitlichen, familiären, gesellschaftlichen und anderen Belastungen verknüpft sein.

 

Um den Verlust einer Wohnung zu vermeiden, kommt präventivem Handeln eine große Bedeutung zu (z. B. Meldung von Räumungsklagen an den Sozialhilfeträger, Beratungen zur Übernahme von Mietrückständen, kommunale und kirchliche Wohnraumoffensiven).

 

Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben und sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen Netzwerkes. Obdach- bzw. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen finden im Ostalbkreis ein breites und gut vernetztes Unterstützungsangebot.

 

II.  Situation bzw. Umsetzung im Ostalbkreis

 

Im Ostalbkreis stehen folgende Unterstützungsangebote zur Verfügung:

 

1. Existenzsichernde Maßnahmen

 

Die Mehrheit der wohnungslosen Menschen ist erwerbsfähig im Sinne des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Auf Antrag können angemessene Kosten der Unterkunft und im Einzelfall auch Miet- und Energieschulden übernommen werden.

 

Der Ostalbkreis ist außerdem als Sozialhilfeträger für die Übernahme von angemessenen Kosten der Unterkunft gemäß SGB XII und für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie für Hilfen zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, u. a. bei bestehenden Miet- bzw. Energieschulden, zuständig.

 

2. Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V.

 

Die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. setzt sich in vielfältiger Weise für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Suchtkranke, Straffällige, Gefährdete und deren Angehörige ein. Von niedrigschwelliger Überlebenshilfe und Gesundheitsfürsorge bis hin zur therapeutischen Ausstiegshilfe im Rahmen der medizinischen Rehabilitation werden breitgefächerte Angebote bereitgehalten.

 

Die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. ist aufbauende Sucht- und Straffälligenhilfe unter einem Dach und bietet ein Betreutes Wohnen im Wohnprojekt Rechbergstraße in Schwäbisch Gmünd sowie im Individualwohnraum an.

 

3. Caritas Ost-Württemberg

 

Die Caritas Ost-Württemberg hat seit Jahrzehnten ein differenziertes Angebot im Ostalbkreis auf- und ausgebaut.

 

Dieses umfasst in den Großen Kreisstädten Aalen und Schwäbisch Gmünd

  • Fachberatungsstellen,
  • Tagesstätten/Wärmestuben,
  • Notübernachtungsstellen/Kurzübernachtungen,
  • Aufnahmehäuser,
  • Ambulant Betreutes Wohnen.

 

Die Arbeit der Caritas Ost-Württemberg wird in diesem Arbeitsfeld durch tatkräftiges, ehrenamtliches Wirken und bürgerschaftliches Engagement maßgeblich unterstützt. Insbesondere in Aalen durch den “Freundeskreis für Wohnsitzlose Aalen e.V.“ und in Schwäbisch Gmünd durch den “Förderverein Begegnungsstätte St. Elisabeth e.V.“. Der Freundeskreis und der Förderverein unterstützen die Wohnungslosenhilfe der Caritas jeweils seit 1997 mit außergewöhnlichem Engagement, Ideen und Spenden.

 

Die Angebote der Caritas werden in Aalen seit 2019 im neu bezogenen Gebäude „Haus Franziskus“ und ab Frühjahr 2021 im „Haus Klara“ (zweiter Bauabschnitt) in der Düsseldorfer Straße bereitgehalten. In Schwäbisch Gmünd sind die Standorte in den Häusern „St. Elisabeth“ und „St. Martin“ in der Klösterlestraße bzw. für das Betreuungsprojekt “Jungen Wohnungslose“ im Türlensteg.

 

3.1 Fachberatungsstellen

 

Fachberatungsstellen sind Anlaufpunkte für hilfesuchende Personen, die ihre Wohnung vor Kurzem verloren haben oder schon seit Jahren ohne festen Wohnsitz sind. Es ist ihre Aufgabe, eine existenzielle Grundversorgung sicher zu stellen, zum Beispiel die Vorleistung von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, Vermittlung einer Unterkunft oder Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Zielsetzung der Fachberatungsstellen besteht darin, betroffenen Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und über allgemeine Sozialberatung und Stärkung der Selbsthilfekräfte zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten beizutragen.

 

 

 

 

 

3.2 Tagesstätten und Wärmestuben

 

Tagesstätten und Wärmestuben bieten wohnungslosen Menschen die Möglichkeit zum Aufenthalt in einer geschützten Umgebung und eine Grundversorgung durch warme Mahlzeiten, Möglichkeiten zum Duschen und Wäsche waschen und durch Hilfevermittlung bei gesundheitlichen Problemen.

 

3.3 Kurzübernachtungen bzw. Notübernachtungsstellen

 

Kurzübernachtungen bzw. Notübernachtungsstellen sind als kurzfristige Lösung für die Unterbringung von Menschen ohne festen Wohnsitz bzw. Durchreisende gedacht. Insbesondere in den Wintermonaten dienen sie dem Erfrierungsschutz. Für Männer und Frauen stehen jeweils separate Mehrbettzimmer zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es in Aalen ein Sonderzimmer, in dem auch reisende Paare Unterkunft finden können. Hunde sind an beiden Standorten erlaubt. Neben der Übernachtungsmöglichkeit werden Duschmöglichkeiten, Gepäckaufbewahrung, Nutzung der Wärmestube und ein Essensangebot sowie Beratung vorgehalten. In Aalen stehen insgesamt 22 Plätze, in Schwäbisch Gmünd 14 Plätze zur Verfügung.

 

3.4 Aufnahmehäuser

 

In den Aufnahmehäusern werden Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten betreut. Sie sind in der Regel zeitlich befristete Betreuungsangebote und bieten Chancen des Neuanfangs sowie die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes. Die Maßnahme erfolgt meistens im Anschluss an die Unterbringung in der Kurzübernachtung. Während der Zeit im Aufnahmehaus sollen die Ressourcen des Einzelnen gezielt genutzt werden, um Probleme zu bewältigen. Das Ziel ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und Hilfestellung bei der Arbeitsintegration, bei der Suche nach geeignetem Wohnraum oder im hauswirtschaftlichen Bereich.

 

In Aalen werden hierfür 10 Plätze bereitgestellt, in Schwäbisch Gmünd derzeit 5 Plätze.

 

3.5 Ambulant Betreutes Wohnen

 

Für Personen, die wieder eine gefestigte Lebenssituation haben, gibt es Ambulant Betreutes Wohnen. Dadurch sollen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten befähigt werden, Wohnungslosigkeit auf Dauer zu vermeiden und sich wieder in die Gemeinschaft einzugliedern. Sie sollen nach rund 18 Monaten in der Lage sein, ein von Hilfen unabhängiges Leben zu führen. Betreutes Wohnen ist somit die Verbindung einer selbstständigen Lebensführung in eigenem Wohnraum mit einer planmäßig organisierten regelmäßigen Beratung und Betreuung durch Fachkräfte. Die Beratung erfolgt im eigenen Wohnraum oder in der Fachberatungsstelle.

 

In Aalen stehen für die klassische Betreuungsvariante für 17 Personen und in Schwäbisch Gmünd für 10 Personen Plätze zur Verfügung. Für Personen, die einen längerfristigen Hilfebedarf aufweisen, gibt es je nach Bedarf zunächst unbefristet das Ambulant Betreute Wohnen intensiv bzw. extensiv, mit 11 Plätzen bzw. 2 Plätzen in Aalen und 2 Plätzen bzw. 1 Platz in Schwäbisch Gmünd.

 

3.6 Junge Wohnungslose Türlensteg

 

2018 entstand aus der Zusammenarbeit mit der Caritas Ostwürttemberg, der Stadt Schwäbisch Gmünd, dem Jobcenter und dem Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes das Angebot “Junge Wohnungslose Türlensteg“ in Schwäbisch Gmünd. Es werden 5 Plätze für heranwachsende junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren vorgehalten. Diese werden in einer Wohngruppe über sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine des Jobcenters sozialpädagogisch betreut und hauswirtschaftlich angeleitet, einschließlich Nachsorge. Den Lebensunterhalt und die Mietkosten trägt die Grundsicherung.

 

3.7 Angebot für chronisch mehrfachbeeinträchtigte abhängige Menschen (CMA)

 

Voraussichtlich ab 01.04.2021 steht bei der Caritas in Aalen ein neues Angebot zur Verfügung, das sich an chronisch mehrfachbeeinträchtigte abhängige Menschen (CMA) richtet. Hierüber wurde bereits in der Gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und Jugendhilfeausschusses am 11.02.2014 beraten und die Einrichtung dieses Angebotes mit 6 Plätzen am Standort Aalen beschlossen.

Neben einer Suchterkrankung mit chronischem Verlauf treten bei diesem Personenkreis zusätzlich somatische und/oder psychische Störungen auf. Die chronisch mehrfachbeeinträchtigten abhängigen Menschen erhalten neben der Strukturierung des Tagesablaufs Hilfe und Unterstützung bei einer möglichst eigenständigen und selbstbestimmten Alltagsbewältigung und dem Erreichen für sie wichtiger Ziele, d.h. Milderung der besonderen sozialen Schwierigkeiten in dem Maße, dass eine Fortsetzung der Hilfe in intensiveren (stationären) Betreuungsformen verhindert bzw. verzögert wird, eine Verbesserung der gesundheitlichen Verfassung mit dem Ziel einer Lebensverlängerung bzw. Halten eines Status Quo, Befähigung zur Alltagsbewältigung und zur sozialen Teilhabe innerhalb des geschützten Rahmens der Einrichtung, Befähigung zu einem Leben in einer weniger intensiven Betreuungsform oder ohne Betreuung, Motivation zur Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik mit dem Ziel eines “sozialverträglichen Trinkkonsums“, kontrolliertem Trinken bis hin zur Abstinenz.

 

3.7 Corona-Pandemie

 

Die Corona-Pandemie brachte auch in der Wohnungslosenhilfe massive Einschränkungen mit sich. Die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften bzw. Kontaktbeschränkungen führten zu deutlichen Einschnitten im Alltag der Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Wärmestuben mussten zeitweise geschlossen, Veranstaltungen abgesagt werden. Alltags- bzw. medizinische/FFP2- Masken wurden bzw. werden bereitgestellt.

PoC-Antigen-Schnelltests wurden zuerst kostenlos aus der Notreserve des Landes den Wohnungslosenhilfen zur Verfügung gestellt. Seit Mitte Januar sind mit der ersten Änderung der Coronavirus-Testverordnung die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und solche der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erfreulicherweise in die Teststrategie des Bundes mit einbezogen worden. Somit können diese Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sich PoC-Antigen-Schnelltests selbst beschaffen und wie die Pflegeeinrichtungen und die Einrichtungen der Eingliederungshilfe abrechnen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Zuge der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände wurden ab 2005 auch die Betreuungsaufgaben für Wohnungslose in die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise übertragen. In den vergangenen Jahren wurde die Verwaltung durch jeweilige Gremienbeschlüsse beauftragt, über die Finanzierung bzw. Förderung der Angebote für Wohnungslose durch den Ostalbkreis zu beraten und entsprechende Vereinbarungen mit der Caritas Ost-Württemberg abzuschließen.

 

Die oben aufgeführten Maßnahmen werden in der Regel durch Sozialhilfeleistungen der §§ 67ff. SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) durch den Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes finanziert. Der jeweilige Lebensunterhalt und die Krankenhilfe bzw. Krankenversicherung werden vom Jobcenter bzw. vom Geschäftsbereich Soziales nach SGB II oder SGB XII sichergestellt. Auch werden die sozialhilferechtlichen Tagessätze nach diesen Leistungssätzen an durchreisende Menschen ausgezahlt.

 

Für volljährige wohnungslose Menschen, die nach den oben genannten Sozialgesetzbüchern leistungsberechtigt sind, wurden der Caritas Ostwürttemberg die Abwicklung der Leistungen zum Lebensunterhalt und von Krankenhilfe übertragen. Für die Abwicklung (Bereitstellung von Personal- und Sachkosten) erhält die Caritas einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.200 € pro Jahr. Daneben gibt es auch Förder- und/oder Finanzierungsmöglichkeiten des SGB II durch das Jobcenter, insbesondere durch die §§ 16h und 16i SGB II.

 

Für den Betrieb der Fachberatungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd finanziert der Landkreis 3,5 Fachkraftstellen. Der jährliche Zuschuss an die Caritas Ostwürttemberg für diesen gesamten Arbeitsbereich beträgt aktuell rund 310.000 €. Im Jahr 2020 wurden in den beiden Fachberatungsstellen rund 270 Personen betreut.

Für die Personal- und Sachkosten der Tagesstätten und Wärmestuben in Aalen und Schwäbisch Gmünd erhält die Caritas Ostwürttemberg einen jährlichen Zuschuss des Ostalbkreises in Höhe von rund 44.000 € (2020).

 

Für die Betreuung von Personen in den Aufnahmehäusern erhält die Caritas Ostwürttemberg vom Ostalbkreis Tagessätze. Der gesamte Leistungsaufwand (SGB II und SGB XII) umfasste in diesem Bereich im Jahr 2020 knapp 48.000 €.

 

2020 hat die Caritas Ostwürttemberg insgesamt 90 Personen im Ambulanten Betreuten Wohnen begleitet. Zur Finanzierung aller damit zusammenhängenden Leistungen hat der Landkreis rund 550.000 € aufgewendet.

 

Die Kosten der Notübernachtungsstellen werden zum einen durch Zuschüsse der beiden Großen Kreisstädte Aalen und Schwäbisch Gmünd und bei bedürftigen Personen über Leistungen des Jobcenters und des Geschäftsbereichs Soziales finanziert.

 

Die Belegungskosten der chronisch mehrfachbeeinträchtigten abhängigen Menschen (CMA) pro Platz werden zur Deckung der monatlichen Personal-, Sach- und Gemeinkosten derzeit mit der Caritas Ost-Württemberg abschließend verhandelt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat