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Vorlage - 036/2021  

 
 
Betreff: Sozialplanung im Ostalbkreis - Aktueller Stand
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
02.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Sozialplanung versteht sich im Ostalbkreis als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe. Mit der regelmäßigen Bestandserhebung und Bestandsanalyse von Einrichtungen, Diensten und anderen Angeboten, der Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Adressaten sowie den daraus resultierenden Maßnahmenvorschlägen schafft die Sozialplanung Transparenz sowohl für die politisch Verantwortlichen im Landkreis als auch für die Partner in den verschiedenen Aufgabenbereichen und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit. Nur wenn es gelingt, Notwendigkeiten und strukturelle Zielsetzungen von Maßnahmen und Projekten zu verdeutlichen, können die erforderlichen Rahmenbedingungen und finanzielle Mittel erwartet werden.

 

Die Sozialplanung des Ostalbkreises stellt vor diesem Hintergrund einen Teil der kommunalen Entwicklungsplanung dar, ohne die eine zielorientierte Weiterentwicklung der sozialen Aktivitäten, aber auch die notwendige Prioritätensetzung, nicht machbar ist. Im Fokus stehen immer die Bedingungen für ein gutes und gesundes Aufwachsen und Leben im Ostalbkreis mit dem Ziel bestmöglicher Chancengerechtigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Sozialplanung leistet somit einen wichtigen Beitrag zu einem bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebot sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen.

 

In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der Sozialplanung viele Themen aus den o. g. Bereichen aufgegriffen und bearbeitet und die jeweiligen Ergebnisse den Kreistagsausschüssen bzw. dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die beschlossenen Berichte und Teilplanungen sind Grundlage und Richtschnur für die Ausrichtung und Gestaltung der sozialen Arbeit im Ostalbkreis.

 

 

II. Anstehende Planungsaufgaben

 

Auch im Jahr 2021 stehen wichtige Planungsthemen auf der Agenda und zwar sowohl neue Planungsbereiche als auch die Forcierung der Umsetzung bereits beschlossener Handlungsempfehlungen. Das Spektrum der Themenfelder reicht dabei von der Kinder- und Jugendarbeit, über die Kindertagesbetreuung, die Altenhilfe einschließlich Altenpflege, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und schließlich das weite Feld der Armutsprävention, das zum Teil die vorgenannten Themenfelder mit einschließt.

 

Das Thema Jugendarbeit wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 05.10.2020 bereits vorgestellt. Bis Ende des Jahres sollen erste Ergebnisse vorgestellt werden. Als besondere Herausforderung erweist sich aktuell noch die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen.

 

Die Angebote der Kindertagesbetreuung sind nicht nur unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu betrachten, sondern insbesondere auch unter dem Blickwinkel einer guten Entwicklung und Förderung von Kindern. Zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen sind zwar die Städte und Gemeinden verpflichtet, dennoch trägt der Landkreis nach den gesetzlichen Bestimmungen die Gesamtverantwortung.

 

Mit der Verabschiedung des „Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts“ hat der Ostalbkreis die Weichen für eine seniorengerechte Weiterentwicklung des Landkreises in verschiedenen Handlungsfeldern gestellt. Die Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen ist auf einem guten Weg. Neu betrachtet werden sollte aber der künftige Bedarf an stationären und teilstationären Pflegeangeboten mit dem Ziel, die notwendige Grundversorgung der Bevölkerung durch eine möglichst wohnortnahe, leistungsfähige und wirtschaftliche Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur zu gewährleisten. Solide Prognosen waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung aufgrund der Auswirkungen der neuen Pflegestärkungsgesetze noch nicht möglich. Ein wichtiges Instrument im Sinne einer Pflegestrukturplanung ist auch die Kommunale Pflegekonferenz, die im Ostalbkreis im April 2021 startet.

 

Der im Juli 2020 verabschiedete Sozialbericht für den Ostalbkreis beinhaltet wichtige Impulse und Empfehlungen für politisches Handeln auf kommunaler Ebene. Er fordert dazu auf, die Risikofaktoren, die zu Armut führen, so weit wie möglich zu minimieren und Lösungen zu finden, wie Menschen vor Armut geschützt oder aus der Armut herausgeführt werden können. Aktuell wird ein Konzept erarbeitet, mit welcher Strategie die Umsetzung der Handlungsempfehlungen am besten forciert werden kann.

 

Der Teilhabeplan für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung wurde vom Kreistag im Mai 2020 beschlossen. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und die Bedarfsvorausschätzung bieten eine gute Grundlage für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Behindertenhilfe im Ostalbkreis. Den aktuellen Sachstand zu den oben genannten Planungen sowie die weiteren Schritte wird die Verwaltung in der Sitzung vorstellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Mittel für die Sozialplanung sind im Haushaltsplan unter dem Produkt 3110010000/42910000 eingestellt.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Sozialplaner

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat