Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Sachverhalt/Begründung
1. Wettbewerb Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI) Baden-Württemberg:
Im Dezember 2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb für den Aufbau eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPKI) in Baden-Württemberg veröffentlicht. Diese wurden in einer Fassung vom 10.02.2021 konkretisiert (s. Anlage). Das Land hat hierbei eine Förderung von bis zu 50 Mio. EUR, mindestens aber 47,5 Mio. EUR für den Aufbau in Aussicht gestellt und erwartet einen Eigenbeitrag in gleicher Höhe.
Gemäß der Wettbewerbsunterlagen soll „der Innovationspark KI als Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen fungieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg leisten sowie internationale Strahlkraft entfalten. Ziel […] ist es, in diesem Wettbewerbsverfahren den besten strategischen Partner für einen realisierbaren und nachhaltigen Innovationspark KI für die in Aussicht gestellte Fördersumme zu erhalten.“
Innerhalb einer sehr kurzen Frist, die zwischenzeitlich auf den 29.01.2021 verlängert worden war, konnten sich Konsortien für die erste Phase dieses Wettbewerbs als mögliche Standorte bewerben. Bei dieser ersten Phase handelt es sich um ein ausführlicheres Interessenbekundungsverfahren, innerhalb dessen definierte Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Diese lauten:
2. Wettbewerbsbeitrag des Ostalbkreises
Im Konsortium mit der Stadt Ulm (Lead-Partner) und der IHK Ulm tritt der Ostalbkreis zu diesem Wettbewerbsverfahren an. Der Ostalbkreis hat dazu einen separaten Beitrag verfasst und agiert im weiteren Verlauf des Wettbewerbs als eigenständiger Kooperationspartner. Unterstützt wird der Antrag vom Alb-Donau-Kreis, dem Landkreis Biberach und dem Landkreis Heidenheim. Damit steht eine starke Raumschaft im östlichen Baden-Württemberg mit knapp einer Million Menschen hinter diesem Antrag. Als Kooperationspartner konnten weiter die Universität Ulm, die maßgeblich bei den Inhalten des Gesamtkonzepts der Stadt Ulm unterstützt hat, sowie die THU, die Hochschule Aalen und das ZSW gewonnen werden. Weitere Kooperationspartner sind in den Bewerbungsunterlagen der Stadt Ulm angeführt. Ferner haben über 40 Unternehmen aus der ganzen Region Unterstützungsschreiben verfasst. Diese wurden dem Antrag beigelegt. Die Vielfalt an unterschiedlichen Branchen, in denen Künstliche Intelligenz eine Rolle in der zukünftigen Entwicklung von Unternehmen bereits heute spielt, zeigt die Bedeutung dieses Zukunftsfeldes für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg auch für Unternehmen im Ostalbkreis und im östlichen Baden-Württemberg.
Der Wettbewerbsbeitrag ist geprägt durch regionale, fachliche Kooperation und einer Durchgängigkeit von der Spitzenforschung bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen. Damit sollen die Wirksamkeit für Wirtschaft und Arbeitsmarkt und die damit verbundenen Potenziale bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Stadt Ulm hat die Bewerbungsunterlagen fristgerecht am 28.01.2021 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eingereicht. Das Teilprojekt des Ostalbkreises wurde dabei als eigenständiger Wettbewerbsteil des Konsortiums eingereicht.
2.1. Flächen
Die Stadt Ulm kann für die Realisierung eines Innovationsparks KI ausreichend Flächen in der Wissenschaftsstadt (Science Park II + III) sowie im Ulmer Norden als mögliche Erweiterungsflächen einbringen. Darüber hinaus befinden sich in diesem Gebiet auch unbebaute Flächen des Landes, die in den Park einfließen könnten. Weiter bestehen bezugsfertige oder in Planung/im Bau befindliche Gebäudeflächen, die genutzt werden können.
Im Ostalbkreis sind Potenzialflächen auf dem Campus der Hochschule Aalen (HSAA) vorhanden. Zu der primär angedachten Fläche zur Ansiedlung des Teilprojekts des IPKI, die ca. 1.500 m2 umfasst (s. Abbildung 1), kommen Potenzialflächen für weitere Entwicklungsoptionen im Umfang von 5,5 ha hinzu.
Abbildung 1: geplante Fläche für den IPKI auf dem Campus der Hochschule Aalen
Für den Innovationspark Künstliche Intelligenz (IPKI) soll ein multifunktional nutzbares und höchst energieeffizientes Gebäude entstehen. Regionale Innovationskapazitäten zum Thema KI sollen hier nachhaltig auf- und ausgebaut werden sowie Flächen für unternehmensnahe Dienstleistungen, Qualifizierungen und FuE-Einrichtungen in den Bereichen Digitalisierung und KI geschaffen werden. Mit der Vermietung von Projekträumen für KI-Entwicklungsthemen an Firmen und Start-ups kann dort ein enger Austausch zwischen etablierten Unternehmen, Gründern, Studierenden und Forschern in Campus-Atmosphäre stattfinden. Durch die entstehenden themenoffenen Ideen, Synergien und Kooperationen im Bereich der gesamten KI-Wertschöpfungskette soll - mit Schwerpunkt auf Anwendungsorientierung - ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, KI als eine der wichtigsten Zukunftsfelder in und für Baden-Württemberg auch im nationalen und internationalen Kontext zu stärken. Mit Umsetzung des IPKI an der Hochschule Aalen kann das Innovationnetzwerk Ostalb in idealer Weise erweitert und in seiner Strahlkraft gesteigert werden. Nicht zuletzt durch RegioWIN und vorausgehende EU-Förderperioden konnten hier EU-Leuchtturmprojekte wie das Innovationszentrum InnoZ und das Zentrum Technik für Nachhaltigkeit (ZTN) realisiert werden. Im neuen Wettbewerbsverfahren RegioWIN 2030 ist mit dem beantragten Leuchtturmprojekt KI-Werkstatt Mittelstand ein weiterer Meilenstein ins Auge gefasst, der bestens mit dem Innovationspark KI zusammenagieren könnte. Zudem sind weitere Neubauten wie der Digital-Innovation-Space sowie das Steinbeis-Haus auf dem Campus jeweils mit Baubeginn 2021 geplant. Die grafische Darstellung in Abbildung 2 zeigt die Integration des IPKI in das bestehende Ökosystem rund um die Hochschule Aalen.
Abbildung 2: Grafische Darstellung der Integration des IPKI in das bestehende Ökosystem
Die Bereitstellung der entsprechenden Flächen ist von zentraler Bedeutung, um den nötigen Technologietransfer und somit die daraus resultierenden Innovationen in KMU voranzubringen und so weiter zu beschleunigen. Um insbesondere auch die Zielgruppe KMU zu adressieren, sind Flächen in unterschiedlicher Art und Ausprägung nötig. Neben Flächen für unternehmenseigene Einrichtungen in Campusnähe sind insbesondere auch weitere flexibel nutz- und anmietbare Flächen in unterschiedlichen Größen nötig. Der IPKI an der Hochschule Aalen wird diese Anforderungen bedarfsgerecht decken und so ein einmaliges Angebot in direkter Nähe zum Innovationsmotor der Region Ostwürttemberg schaffen.
2.2. Eigenbeitrag - Finanzierung
Die Stadt Ulm und ihre Partner sind in der Lage, einen deutlich höheren Eigenbetrag als den geforderten Mindestbetrag zu erbringen. Damit wird im ersten Schritt ein weit größeres Potential aufgezeigt, um im Falle der Zulassung für den nächsten Verfahrensschritt im Dialog mit dem Land spezifischer auf deren Erwartungen eingehen zu können. Kommt es zur Förderung, stellen die Stadt und ihre Partner grundsätzlich einen Eigenbeitrag in Höhe der Landesförderung. Die Bedingung, dass die Stadt Ulm und Ihre Partner ihren Eigenbeitrag mindestens in gleicher Höhe wie das Land erbringen, wird auf jeden Fall eingehalten.
Das Teilprojekt des IPKI im Ostalbkreis umfasst eine Gesamtinvestition von rund 10 Mio. EUR. Der Ostalbkreis wird unter Berücksichtigung des Förderbetrags dazu einen Eigenbeitrag in Höhe von 5 Mio. EUR zur Realisierung des IPKI einbringen. Der Ostalbkreis sieht dieses Vorhaben als wichtigen Bestandteil der Innovations-Strategie Ostalbkreis bzw. Ostwürttemberg und steht daher auch im engen Austausch mit dem Landkreis Heidenheim und der IHK. Der Ostalbkreis kann aber - aufgrund noch fehlender Struktur - nicht direkt agieren. Der Eigenbeitrag soll daher nicht direkt durch den Ostalbkreis, sondern durch die Innovationszentrum an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH (INNO-Z GmbH) erfolgen, die durch die Gesellschafter Stadt Aalen (50 %), Ostalbkreis (40 %) und Hochschule Aalen (10 %) gemeinsam getragen wird.
3. Weiteres Verfahren
Die vom Land mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragte Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hat am 08.02.2021 darüber informiert, dass das Bewerbungskonsortium Stadt Ulm, IHK Ulm und Ostalbkreis zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Wettbewerbs eingeladen ist. Voraussichtlich bis 22.02.2021 ist ein vorläufiges Gesamtkonzept einzureichen, das es voraussichtlich am 25.02.2021 gegenüber dem Land zu präsentieren gilt und das im Anschluss überarbeitet und präzisiert werden kann. Das verbindliche Gesamtkonzept muss voraussichtlich bis zum 10.03.2021 eingereicht werden.
Finanzierung und Folgekosten
Für die Realisierung des Projekts mit einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 10 Mio. EUR wird ein Förderbetrag in Höhe von 5 Mio. EUR erwartet. Der für den Ostalbkreis zu finanzierende Anteil ist entsprechend des Projektfortschritts in der Mittelfristigen Finanzplanung zu finanzieren.
Anlagen
Sichtvermerke
gez. Hahn, Stabsstelle 02 gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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