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Vorlage - 034/2021  

 
 
Betreff: Neues Sachgebiet Kindertagesbetreuung im Geschäftsbereich Jugend und Familie
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
02.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Organigramme Sitzungsvorlage

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im Zuge der Rückdelegation der gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege sind zum 01.01.2021 13 Sozialpädagoginnen und 2 Verwaltungskräfte vom Verein PATE e.V. zur Landkreisverwaltung gewechselt und übernehmen seither weitgehend ihre bisherigen Aufgaben in der Beratung/Vermittlung und Begleitung von Tagesmüttern.

 

Die Aufgaben, die bisher beim Verein PATE e.V. erfüllt wurden, werden in einem neu geschaffenen Sachgebiet beim Geschäftsbereich Jugend und Familie mit den Verwaltungs- und Rechtsaufgaben der Kindertagesbetreuung, die bisher im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe im Geschäftsbereich Jugend und Familie bearbeitet wurden, zusammengeführt. Damit umfasst das Sachgebiet Kindertagesbetreuung 32 Mitarbeiter.

 

Das neue Sachgebiet Kindertagesbetreuung befindet sich in Aalen in der Dienststelle Quadrat 1, Gartenstraße 97 und in Schwäbisch Gmünd in der Dienststelle Haußmannstraße 29.

 

Aktuell wird eine Konzeption für die Kindertagespflege im Ostalbkreis erstellt, v.a. im Hinblick auf die kommende Aufwertung der Qualifizierung durch die Einführung des Qualitätshandbuchs 300 (QHB 300).

 

Hierbei wird die Qualifizierung der Tageseltern von bislang 160 Unterrichtseinheiten auf 300 Unterrichtseinheiten (UE) erhöht, wobei 50 UE vorbereitend zur Erlangung einer Pflegeerlaubnis zu absolvieren sind. Die restlichen 250 UE sollen praxisbegleitend erfolgen. Die gesamte Qualifizierung soll künftig in 18 Monaten abgeschlossen sein.

 

Des Weiteren wird momentan an neuen Wegen zur Akquise gearbeitet, um vermehrt und örtlich gezielt neue Tagespflegepersonen zu gewinnen. Vor allem wird sich nach der Umsetzung des QHB 300 die Zielgruppe für die Akquise neuer Kindertagespflegepersonen ändern.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Zuschussbedarf für die Kindertagespflege für Kinder im Alter von 0-14 Jahren, beträgt im Jahr 2021 (Prognose) 660.723 Euro. Dies ist der Fehlbetrag zwischen Ausgaben für die Tagespflegepersonen und Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Zuweisungen des Landes.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Organigramme

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramme Sitzungsvorlage (65 KB)