Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW), um den Radverkehr und Fußverkehr zu fördern. Damit wird die Landesauszeichnung „Fahrradfreundlicher Landkreis“ angestrebt. Der Ostalbkreis arbeitet aktiv an der Erfüllung der für die Auszeichnung des Landes erforderlichen Kriterien, um diese zu erfüllen.
Sachverhalt/Begründung
Derzeit leben bereits rund 70 % der Bevölkerung von Baden-Württemberg in Mitgliedskommunen der AGFK-BW. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung zu fördern – das Radfahren und Zufußgehen. Die AGFK-BW ist ein wichtiger Teil der Fahrradförderung des Landes und wird vom Verkehrsministerium finanziell und ideell unterstützt. So finanziert das Ministerium beispielsweise die AGFK-Geschäftsstelle bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg. Das gemeinsame Anliegen von AGFK-BW und Land ist es, mehr Menschen sicher aufs Rad zu bringen und ihnen die Freude am Radeln zu vermitteln. Um diese Vorhaben zu verwirklichen, unterstützt die AGFK-BW ihre Mitglieder unter anderem bei der Öffentlichkeitsarbeit, im Handlungsfeld Mobilitätsmanagement bei der Durchführung von Forschungsvorhaben und bei der Umsetzung von konkreten Projekten. Außerdem vertritt AGFK-BW die Interessen der Kommunen gegenüber Dritten – zum Beispiel, wenn der Bund Gesetze und die EU Verordnungen erarbeitet oder das Land Fördermöglichkeiten anbietet.
Vorteile der AGFK-BW Mitgliedschaft:
Finanzierung und Folgekosten
Der jährliche Mitliederbeitrag beträgt 4.000 € und wird über die HH-Stelle „Angebotsverbesserung“ dargestellt.
Sichtvermerke
gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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