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Vorlage - 007/2021  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und
Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V.
(AGFK-BW)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
02.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW), um den Radverkehr und Fußverkehr zu fördern. Damit wird die Landesauszeichnung „Fahrradfreundlicher Landkreis“ angestrebt. Der Ostalbkreis arbeitet aktiv an der Erfüllung der für die Auszeichnung des Landes erforderlichen Kriterien, um diese zu erfüllen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Derzeit leben bereits rund 70 % der Bevölkerung von Baden-Württemberg in Mitgliedskommunen der AGFK-BW. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung zu fördern – das Radfahren und Zufußgehen. Die AGFK-BW ist ein wichtiger Teil der Fahrradförderung des Landes und wird vom Verkehrsministerium finanziell und ideell unterstützt. So finanziert das Ministerium beispielsweise die AGFK-Geschäftsstelle bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg. Das gemeinsame Anliegen von AGFK-BW und Land ist es, mehr Menschen sicher aufs Rad zu bringen und ihnen die Freude am Radeln zu vermitteln.

Um diese Vorhaben zu verwirklichen, unterstützt die AGFK-BW ihre Mitglieder unter anderem bei der Öffentlichkeitsarbeit, im Handlungsfeld Mobilitätsmanagement bei der Durchführung von Forschungsvorhaben und bei der Umsetzung von konkreten Projekten. Außerdem vertritt AGFK-BW die Interessen der Kommunen gegenüber Dritten – zum Beispiel, wenn der Bund Gesetze und die EU Verordnungen erarbeitet oder das Land Fördermöglichkeiten anbietet.

 

Vorteile der AGFK-BW Mitgliedschaft:

  • Verbesserung der Förderbedingungen zur Umsetzung von Maßnahmen
  • Kostenfreie Beratung („Planungs-Check“) für AGFK-Mitglieder und kreiszugehörige Kommunen bei verkehrsplanerischen und -rechtlichen Fragen
  • Möglichkeit der Teilnahme an Förderprojekten zur Etablierung einer RadKULTUR, wie STADTRADELN, Informations- und Fachveranstaltungen
  • Gemeinsame Kommunikationsmaterialien
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch im Netzwerk
  • Teilnahmemöglichkeit an innovativen Modellprojekten
  • Kostenfreie Teilnahme an den Veranstaltungen

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der jährliche Mitliederbeitrag beträgt 4.000 € und wird über die HH-Stelle „Angebotsverbesserung“ dargestellt.

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat