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Vorlage - 003/2021  

 
 
Betreff: Gesellschafterversammlung OstalbMobil - Änderung der Besetzung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
02.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung an Verwaltung zurück verwiesen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der angepassten Besetzung der Gesellschafterversammlung der OstalbMobil GmbH wie beschrieben zu.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Struktur der OstalbMobil GmbH mit hälftiger Beteiligung des Ostalbkreises an der Gesellschaft besteht seit dem 1. Januar 2020.

 

Der Aufsichtsrat als maßgeblich diskutierendes, vorbereitendes und vorentscheidendes Gremium der OstalbMobil GmbH besteht hälftig aus Vertretern der Unternehmerschaft sowie entsandten Vertretern der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler Ostalbkreis, SPD und AfD.

 

Um Transparenz sowie eine breite Beteiligung der Mitglieder des Kreistags in der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten und gegenseitiges Vertrauen zu befördern, wurde die Gesellschafterversammlung auch paritätisch, folglich je zur Hälfte aus den Einzelgesellschaftern (Verkehrsunternehmen) und Mitgliedern des Kreistags, besetzt. Dies, obwohl der Landkreis als Gesellschafter nur einheitlich auftreten und abstimmen kann.

 

So hieß es in der Sitzungsvorlage (VO 240-2/2019): „In der Gesellschafterversammlung wird der Ostalbkreis durch den Landrat und 20 weitere Mitglieder aus der Mitte des Kreistags vertreten. Die Stimmabgabe erfolgt einheitlich.

 

In der Praxis hat sich im vergangenen Jahr 2020 gezeigt, dass diese Struktur aus Sichtweise der Landkreisverwaltung und der Geschäftsführung der OstalbMobil GmbH reformbedürftig erscheint. In teils gleicher Besetzung wurden von den Vertretern des Kreistags Vorgänge mehrfach beraten.

 

Die Aufsichtsratsvertreter der Fraktionen statten demnach den Aufsichtsratsvorsitzenden (Landrat des Ostalbkreis) mit dem entsprechenden Mandat für die Gesellschafterversammlung aus. Die Teilnahme weiterer Vertreter des Kreistags wäre somit nicht weiter von Nöten, da die Interessenswahrung über den Aufsichtsrat sichergestellt ist.

 

Dieses übliche Vorgehen soll das Verfahren entlasten, Kosten einsparen und die Entscheidungsfindung effizienter gestalten.


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat