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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Änderung und Erweiterung des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis mit Wirkung ab dem 01.01.2021 Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Die Landratsämter setzen in ihrem Bereich für die Aufgaben als untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörden Gebühren durch Rechtsverordnung fest. Die Festsetzung der gebührenpflichtigen Tatbestände, der Gebührenart und -höhe erfolgt auf der Basis einer örtlichen Kalkulation nach den tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten (§ 4 Abs. 3 LGebG).
Gemäß § 4 Abs. 5 LGebG müssen die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach 2 Jahren, überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Gebührenbemessung (§ 7 LGebG) selbst erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
3. Gebührenkalkulation
Im Einzelnen wurde die Überprüfung und Neukalkulation der Gebühren wie folgt vorgenommen:
4. Nutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime
Die Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und Erstattungen für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen vom 05.12.2006 wird zum 31.12.2020 aufgehoben und mit der Gebührenverordnung für staatliche untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörden zusammengefasst.
5. Ergebnis der Gebührenüberprüfung
Die Festlegung einer Zeitgebühr erfolgt nach dem ermittelten Stundensatz der jeweiligen Kostenstelle. Der Durchschnittsstundensatz aller gebührenrelevanten Tatbestände aller Kostenstellen beträgt 61 € je Stunde.
Finanzierung und Folgekosten
Die künftigen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.
Anlagen
Sichtvermerke
gez. Rettenmeier, Geschäftsbereich Kämmerei gez. Stocker, Geschäftsbereich Kämmerei gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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