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Vorlage - 254/2020  

 
 
Betreff: Änderung der Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis mit Anpassung der Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörde
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
30.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gebührenverzeichnis zur RVO des Landratsamts Ostalbkreis_ab 01.01.2021

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Änderung und Erweiterung des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis mit Wirkung ab dem 01.01.2021 Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangssituation

 

Die Landratsämter setzen in ihrem Bereich für die Aufgaben als untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörden Gebühren durch Rechtsverordnung fest. Die Festsetzung der gebührenpflichtigen Tatbestände, der Gebührenart und -höhe erfolgt auf der Basis einer örtlichen Kalkulation nach den tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten (§ 4 Abs. 3 LGebG).

 

Gemäß § 4 Abs. 5 LGebG müssen die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach

2 Jahren, überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

 

  1. Grundsätze der Gebührenbemessung

 

Die Gebührenbemessung (§ 7 LGebG) selbst erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

 

  • Kostendeckungsgebot, d. h. Deckung sämtlicher Verwaltungskosten aller an der Leistungserbringung Beteiligter
     
  • Die wirtschaftliche und sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung ist zu berücksichtigen. Ziel ist es, einen angemessenen anteiligen Ausgleich der Vorteile, die dem Leistungsempfänger aufgrund der ihm zurechenbaren öffentlichen Leistung zufließen, zu verlangen.

 

  • Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur öffentlichen Leistung stehen
    (Äquivalenzprinzip).

 

 

3. Gebührenkalkulation

 

Im Einzelnen wurde die Überprüfung und Neukalkulation der Gebühren wie folgt vorgenommen:

 

  • Die Festlegung der zu kalkulierenden Gebührentatbestände, die Gebührenart und Gebührenhöhe wurde in Abstimmung mit den betroffenen Geschäftsbereichen vorgenommen.

 

  • Die Zuordnung der Personalkosten der in den Gebührenbereichen tätigen Mitarbeitern auf die einzelnen Gebührentatbestände wurde von jedem Mitarbeiter aufgrund von Aufschrieben über Fallzahlen und Zeitanteilen oder qualifizierten Schätzungen vorgenommen.

 

  • Basis für die Sachkosten bildet der Haushaltsplan 2020.

 

  • Basis für die Personalkosten bildet die Personalkostenhochrechnung für das Jahr 2020.

 

  • Grundlage für die Personalkosten der Landesbeamten und Landesbeschäftigten bilden die vom Finanzministerium ermittelten Durchschnittssätze aus der VwV-Kostenfestlegung.

 

 

4. Nutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime

 

Die Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und Erstattungen für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen vom 05.12.2006 wird zum 31.12.2020 aufgehoben und mit der Gebührenverordnung für staatliche untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörden zusammengefasst.

 

 

5. Ergebnis der Gebührenüberprüfung

 

Die Festlegung einer Zeitgebühr erfolgt nach dem ermittelten Stundensatz der jeweiligen Kostenstelle.

Der Durchschnittsstundensatz aller gebührenrelevanten Tatbestände aller Kostenstellen beträgt 61 € je Stunde.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die künftigen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.

 

 

 


Anlagen

 

Gebührenverzeichnis des Landratsamts Ostalbkreis über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörde mit Wirkung ab dem 01.01.2021

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Rettenmeier, Geschäftsbereich Kämmerei

gez. Stocker, Geschäftsbereich Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenverzeichnis zur RVO des Landratsamts Ostalbkreis_ab 01.01.2021 (371 KB)