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Vorlage - 251/2020  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2021 des Jugend- und Sozialhaushaltes und haushaltswirksame Anträge 2020/2021
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Stabsstelle Beauftragte für Chancengleichheit - Flüchtlinge - Menschen mit Behinderung
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
02.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zum Haushalt 2021

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss stimmen dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung unter Ziffer I zu. Es wird empfohlen, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsplanansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit bzw. des Jugendhilfeausschusses fallen.

 

Die Zuständigkeit des Ausschuss für Soziales und Gesundheit erstreckt sich auf die Ziffern III./1-6, die des Jugendhilfeausschusses auf die Ziffern III./ 7-8.

 

Folgendes wird beantragt:

 

1. Antrag der Träger der Suchtberatungsstellen auf Erhöhung des Landkreiszuschusses

 

  1. Der Ostalbkreis beteiligt sich ab 01.01.2021 zusätzlich zur Personalkostenförderung der Suchtberatungsstellen anteilig an den Gemein- und Sachkosten. Unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Personalkostenpauschalen für Caritas und Diakonie einschließlich der Tarifsteigerung von 1,4 % ab 01.04.2021 entspricht dies einer Erhöhung im Jahr 2021 um 118.828 Euro.
  2. Die Förderung der Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. wird ab 01.01.2021 anlog der Stellenzuschreibung (1,25 PSB/1,25 KL) angepasst. Dadurch entstehen im Jahr 2021 einschließlich der Tarifsteigerung Mehrkosten in Höhe von 25.472 Euro.
  3. Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Suchtberatungsstellen werden zum 01.01.2021 fortgeschrieben mit einer Laufzeit bis 31.12.2025. Neben der tariflichen Steigerung der Personalkostenanteile entsprechend dem TVöD werden auch die Gemein- und Sachkostenanteile entsprechend der Fortschreibung des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ dynamisiert.

 

 

2. Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) im Ostalbkreis - Anpassung der Verwaltungs- 
    vorschrift und finanzielle Förderung ab 01.01.2021

 

Die Förderung des sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) im Ostalbkreis wird ab

1. Januar 2021 aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV SpDi) von 109.600 € auf 162.000 € erhöht.

 

3. Antrag der Bahnhofsmission - IN VIA Region Süd/Ulm auf Erhöhung der Landkreisförderung

 

Der Ostalbkreis beteiligt sich ab dem 1. Januar 2021 mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 1.200 € an den Personal-, Gemein- und Sachkosten der Bahnhofsmission Aalen - IN VIA Region Süd/Ulm.

 

4. Antrag des Kreisfrauenrats e. V. auf Landkreisförderung

 

  1. Der Ostalbkreis beteiligt sich ab dem 1. Januar 2021 mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 3.000 € an den Gemein- und Sachkosten des Kreisfrauenrats Ostalbkreis e.V.

 

  1. Für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Erhebung des Kreisfrauenrats werden einmalig 5.000 € im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt.

 

5. Förderung von Projekten in Entwicklungsländern

 

  1. Kenntnisnahme zu 5a)
  2. Zustimmung zu den Verwaltungsvorschlägen unter 5b)

 

6. Antrag der Psychologischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene
   (PBV) Stuttgart auf freiwillige Zuwendung zum Ausgleich von GKV-fremden Leist-
   ungen

 

Die Verwaltung schlägt vor, die freiwillige Bezuschussung der PBV abzulehnen.

 

7. Antrag des Vereins Juki e. V. auf Unterstützung der Freizeit- und Bildungsstätte
    CircArtive zur insolvenzbedrohten Situation aufgrund der Corona-Pandemie

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag von Juki e. V. auf Förderung in Höhe von 50.000 € abzulehnen.

 

8. Antrag des Vereins Juki e. V. auf institutionelle Förderung der zirkuspädagogischen

    Arbeit mit Kindern und Jugendlichen seiner Freizeit- und Bildungsstätte „CircArtive

    Haus-Hof-Pimparello“

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag des Verein Juki e. V. auf institutionelle Förderung in Höhe von 200.000 € abzulehnen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans

 des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2021 des Jugend- und Sozialhaushal-              tes

 

a) Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit

 

In die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.

 

Der Haushaltsentwurf 2021 umfasst

 

 

Anteilige ordentliche Erträge

Anteilige ordentliche Aufwendungen

Teilhaushalt 5

131.631.082 €

270.826.787 €

 

Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/ Wohngeldempfänger ist mit 91.078.541€ veranschlagt (vgl. Anlage 6).

 

Die Anlagen 8 und 9 des Haushaltsplanentwurfs enthalten Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen.

 

 

b) Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses

 

In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.

 

Der Haushaltsentwurf 2021 umfasst

 

 

Anteilige ordentliche Erträge

Anteilige ordentliche Aufwendungen

Anlage 7

11.842.000 €

31.876.000 €

 

Die Anlage 7 zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 20.034.000 € veranschlagt.

 


II. Haushaltswirksame Anträge 2020/2021

 

Folgende Anträge liegen vor:

 

  1. Antrag der Träger der Suchtberatungsstellen auf Erhöhung des Landkreiszuschusses

 

  1. Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) im Ostalbkreis - Anpassung der Verwaltungsvorschrift und finanzielle Förderung ab 01.01.2021

 

  1. Antrag der Bahnhofsmission - IN VIA Region Süd/Ulm auf Erhöhung der Landkreisförderung

 

  1. Antrag des Kreisfrauenrats e.V. auf Landkreisförderung

 

  1. Anträge auf Förderung von Projekten in Entwicklungsländern

 

  1. Antrag der Psychologischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene (PBV) Stuttgart auf freiwillige Zuwendung zum Ausgleich von GKV-fremden Leistungen

 

  1. Antrag des Vereins Juki e. V. auf Unterstützung der Freizeit- und Bildungsstätte CircArtive zur insolvenzbedrohten Situation aufgrund der Corona-Pandemie

 

  1. Antrag des Vereins Juki e. V. auf institutionelle Förderung der zirkuspädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen seiner Freizeit- und Bildungsstätte „CircArtive Haus-Hof-Pimparello“

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Das Netz der sozialen Sicherung im Ostalbkreis wurde in den letzten Jahren in vielen Bereichen ausgebaut und gestärkt. Insbesondere die Arbeit der freien, kirchlichen und privaten Träger, aber auch das Engagement vieler Ehrenamtlicher haben gemeinsam mit den Maßnahmen und Aktivitäten der Städte und Gemeinden und des Landkreises zur Steigerung der Lebensqualität der Menschen im Ostalbkreis beigetragen und ein verlässliches und zukunftsfestes Netzwerk der sozialen Sicherung aufgebaut.

 

Soweit sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Strukturen ändern, müssen auch die sozialen Dienstleistungen der öffentlichen Hand, aber auch der anderen Partner angepasst und hinterfragt werden. Dabei geht es auch darum, nicht vorschnell auf Bedarfe und Herausforderungen zu reagieren, sondern mit konzeptionellen Überlegungen und Weichenstellungen zukunftsfeste Wege zu gestalten, die kreisweit angelegt sein müssen.

 

Diese Ausgangspunkte und auch die finanziellen Rahmenbedingungen sind für die Verwaltung Bewertungskriterien der vorliegenden Anträge und der Vorschläge gegenüber den Kreisgremien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Antrag der Träger der Suchtberatungsstellen auf Erhöhung des Landkreiszuschusses

 

a) Ausgangssituation und Allgemeines

 

Eine hochqualifizierte Suchtkrankenhilfe hat im Ostalbkreis eine lange Tradition. Die Caritas Ost-Württemberg, der Kreisdiakonieverband Ostalbkreis und die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. sind Träger der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen (PSB) für Suchtkranke, Suchtgefährdete und ihre Angehörigen. Die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. hat zudem einen Kontaktladen (KL) eingerichtet, ein niederschwelliges Angebot für Abhängige illegaler Drogen.

 

An den Beratungsstellen im Ostalbkreis sind aktuell 12,5 Vollzeitstellen eingerichtet. Diese werden jährlich vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 223.750 €/Jahr (je Stelle 17.900 €) und vom Landkreis derzeit mit 656.356,75 €/Jahr finanziell gefördert. Mit diesen Stellen decken die Freien Träger die Tätigkeitsbereiche Prävention, Beratung von Betroffenen und Angehörigen, Motivation und Vermittlung in weiterführende therapeutische Angebote, Gruppenangebote und die Begleitung von Substitutionspatienten im gesamten Landkreis ab. Darüber hinaus erbringen die Träger der Suchthilfe aber auch Leistungen, welche vom Landkreis nicht gefördert werden. Die Finanzierung hierfür erfolgt über Spenden, Entgelte von Rentenversicherungsträgern und in ebenfalls ganz erheblichem Maße durch Eigenmittel.

 

Aktuell betreuen die Beratungsstellen jährlich insgesamt ca. 2.000 Klientinnen und Klienten sowie Angehörige von Suchtkranken. Die Beratung reicht von wenigen Terminen bis zu einer jahrelangen intensiven Begleitung der Betroffenen. Die Zahlen aus dem laufenden Jahr zeigen einen Anstieg. Corona-bedingt erleiden aktuell viele langjährig stabile Klienten Rückfälle und suchen Halt in der Beratungsstelle. Im Präventionsbereich finden jährlich rund 100 Veranstaltungen statt. Hier werden hauptsächlich Kindertageseinrichtungen, Schulen und Betriebe erreicht. Die Pandemie forderte Flexibilität, Kreativität und Initiative bei der Gestaltung der Kontakte und der Veranstaltungen. Die Suchtberatungsstellen haben die Mitarbeiter in Onlineberatung geschult und die technischen Voraussetzungen für ein gelingendes Weiterbegleiten unter sich ständig veränderten Pandemiebedingungen geschaffen. Dadurch ist es bis jetzt gelungen, alle Klienten in Beziehung zu halten.

 

Das Hilfeangebot im Ostalbkreis ist im Hinblick auf die Zielgruppen stark ausdifferenziert und zeichnet sich insbesondere durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Flexibilität aus. Die Vielfalt der Träger im Landkreis ermöglicht ein breites Angebotsspektrum. Dies reicht von Präventionsangeboten, wie der Kindergruppe für Kinder aus suchtbelasteten Familien, über Frühinterventionsprogramme für alkohol- und drogenauffällige junge Menschen, bis hin zu aufsuchender Arbeit bei suchtkranken älteren Menschen. Immer mehr liegt der Fokus bei der Arbeit mit Suchtkranken auch auf der Teilhabe an der Gesellschaft. Arbeitsbezogene Maßnahmen und die Einbeziehung der Familie nehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Die Suchthilfe reagiert auf gesellschaftliche Veränderungen und die daraus entstehenden Erfordernisse mit der Förderung innovativer Prozesse und der Entwicklung neuer Angebotsstrukturen. So nimmt zum Beispiel der Beratungsbedarf zu den Themen „exzessive Mediennutzung“, „pathologisches Glücksspiel“ und „Cannabis“ in letzter Zeit massiv zu.

 

Die Suchthilfe im Ostalbkreis ist geprägt von einer guten Zusammenarbeit zwischen den Trägern und den verschiedenen Kooperationspartnern. Die Netzwerkarbeit hat sich in den letzten Jahren intensiviert. So wurden mit verschiedenen Partnern, wie dem Jobcenter oder dem Geschäftsbereich Jugend und Familie, Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Die Koordination des Suchthilfenetzwerks im Landkreis erfolgt durch die Suchtbeauftragte Martina Marquardt.

 

b) Förderung der Suchtberatungsstellen

 

Im Jahr 2007 hat der Ostalbkreis die Förderung der Fachkraftstellen an Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen (PSB) analog zum Land Baden-Württemberg auf eine Personalstellenförderung umgestellt. In die Vereinbarung ist ein Dynamisierungsfaktor aufgenommen, um die Tarifsteigerungen analog zu denen des TVöD anzupassen. Auf Grund der finanziell schwierigen Situation des Ostalbkreises im Jahr 2010 haben Landkreis und Träger vereinbart, diesen Vertragsbestandteil für die Jahre 2011 und 2012 auszusetzen.

 

Auf Antrag der Träger der Suchtberatungsstellen hat der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2013 eine stufenweise Zuschusserhöhung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 beschlossen, jeweils zuzüglich der tariflichen Steigerungen.

 

Im Herbst 2019 sind die Träger erneut auf den Landkreis zugekommen, um die finanzielle Förderung zu verhandeln.

 

Mit einem gemeinsamen Schreiben vom 20.02.2020 forderten die Träger dann ganz konkret eine Erhöhung der Pauschalfinanzierung pro Fachkraftstelle um rund 15.000 € sowie eine Erhöhung der Fachkraftstellen um 0,8 Stellenanteile. Dies hätte für den Landkreis Mehrkosten in Höhe von rund 245.000 € und somit eine Erhöhung der Zuschüsse um 37 % bedeutet.

 

Die Träger begründeten ihre Forderung damit, dass die derzeitige Förderung der Fachkraftstellen durch den Landkreis keine Beteiligung an Sachkosten, Gemeinkosten und Fortbildungskosten vorsehe. Außerdem seien weder die notwendige Vorhaltung einer Verwaltung noch die Personalanteile für Psychologen, Ärzte, Supervision und weitere Honorarkräfte berücksichtigt. Die Eigenleistung der Träger betrage mittlerweile über 30 %.

 

Die Erhöhung der geförderten Stellenanteile wird damit begründet, dass die notwendigen Stellenanteile in den Bereichen Substitution, Sucht im Alter und Kinder aus suchtbelasteten Familien in der derzeitigen Förderung nicht berücksichtigt seien.

 

Nach mehreren Gesprächen konnte mit den Trägern am 22.10.2020 eine Einigung unter Vorbehalt der Gremienzustimmung erzielt werden.

 

c) Aktualisierung der Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Landkreis und den

   Suchtberatungsstellen im Ostalbkreis

 

Die Leistungen der Suchtberatungsstellen sowie die finanzielle Förderung durch den Landkreis sind in Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern geregelt. Dem aktuellen Kreiszuschuss liegen der Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 07.12.2017 sowie die Vereinbarungen mit den Trägern vom 12.12.2017 zu Grunde. Darüber hinaus gab es keine weiteren Zuschussgewährungen.

 

Im Kooperationsgespräch am 22.10.2020 zwischen den Trägern und der Landkreisverwaltung wurde vorgesehen, die aktuell seit dem 01.01.2018 gültige Kooperationsvereinbarung mit einem Zusatz zu versehen.

 

Es sollen künftig auch anteilig Gemein- und Sachkosten der bislang pauschal geförderten Fachkraftstellen übernommen werden. Die finanzielle Förderung der 12,5 Fachkraftstellen setzt sich somit künftig aus einer pauschalen Fachkraftstellenförderung, welche analog den tariflichen Steigerungen des TVöD erhöht wird, und einer Gemeinkosten- und Sachkostenpauschale, welche analog der Fortschreibung des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ angepasst wird, zusammen.

 

Weiterhin soll bei der Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. eine neue Finanzierungssystematik erfolgen. Die Sozialberatung wurde bislang mit 2,5 Fachkraftstellen entsprechend der 2013 vereinbarten Kontaktladenpauschale gefördert, die wesentlich niedriger ist als die Fachkraftpauschale der anderen Beratungsstellen. Die Sozialberatung betreibt jedoch nicht nur den Kontaktladen als niederschwelliges Angebot für drogenkonsumierende Menschen, sondern bietet mittlerweile ebenso wie die Träger Caritas Ost-Württemberg und Kreisdiakonieverband Ostalbkreis die Beratung und Begleitung von Suchtkranken und deren Angehörigen an. Dieses mittlerweile etablierte Angebot soll künftig auch mit der höheren Fachkraftstellenpauschale für die Psychsozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen (PSB) gefördert werden. Damit ergibt sich für die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. eine Aufteilung in 1,25 Stellenanteile Kontaktladenarbeit und 1,25 Stellenanteile PSB-Arbeit.

 

Die Förderung der Suchtberatungsstellen durch den Ostalbkreis soll sich zum 01.01.2021 aus folgenden Kostenbestandteilen zusammensetzen:

 

  • Personalkostenanteil PSB: 54.311,66 €
  • Personalkostenanteil KL: 27.796,06 €
  • Anteil Gemein- und Sachkostenpauschale: 11.850 €

 

jeweils pro Vollzeitstelle und Jahr.

 

Grundlegend rechtfertigt sich diese Erhöhung aus Sicht der Verwaltung folgendermaßen:

 

Die Suchthilfe zeichnet sich im Ostalbkreis seit Jahren durch die hervorragende Kooperation zwischen Freien Trägern und dem Landkreis aus. Die Freien Träger haben in der Vergangenheit jahrelang mit bekannter finanzieller Beteiligung des Landkreises mit entsprechender Nutzung von Spenden und Eigenmitteln ein hochqualifiziertes Suchthilfeangebot geschaffen. Die Höhe des Eigenanteils der Träger ist in den letzten Jahren jedoch immer weiter angestiegen.

 

Die aktuelle Pandemie stellt die Träger vor weitere Herausforderungen. Mitarbeiter mussten in Online-Beratung geschult werden und es musste die entsprechende technische Voraussetzung hierfür beschafft werden.

Suchthilfe wurde seitens der Landesstelle für Suchtfragen als systemrelevanter Dienst in der aktuellen Pandemie eingestuft. Die aktuellen Entwicklungen der Neuanfragen in den Suchtberatungsstellen bestätigen den befürchteten Zuwachs. Mit dem Wegfall von Strukturen und Ressourcen im Alltag der Menschen, erhöht sich das Risiko von Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen.

 

Es gilt jetzt das Fortbestehen und die Weiterentwicklung der Qualität der Suchthilfe als kommunale Verantwortung zu sehen.

 

2. Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) im Ostalbkreis - Anpassung der Verwaltungs

    vorschrift und finanzielle Förderung ab 01.01.2021

 

a) Ausgangssituation im Ostalbkreis

 

Der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist ein wesentliches Element der ambulanten Versorgung von psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen im Ostalbkreis. Er ist erste Anlaufstelle nicht nur für Betroffene selbst, sondern auch für Angehörige, die Kommunen und die Polizei und ist deshalb aus der kommunalen Daseinsfürsorge nicht mehr wegzudenken.

 

Als niederschwellig zugängliche Einrichtung im außerstationären gemeindenahen Netzwerk psychiatrischer Versorgung ist der SpDi zentraler Leistungserbringer der Hilfen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Insbesondere durch die Möglichkeit der frühzeitigen aufsuchenden Kontaktaufnahme ohne Antrag leistet er einen wichtigen Beitrag auch zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen.

 

Seit dem Inkrafttreten des PsychKHG im Jahr 2015 sind die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung gewährleistet und die Rechte der psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen wurden gestärkt. Das differenzierte System der psychiatrischen Versorgung wird durch die Gemeindepsychiatrischen Verbünde (GPV) auf der Ebene der Stadt- und Landkreise gebündelt.

 

Der SpDi ist bei der Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e.V. angesiedelt und nimmt diese Aufgabe bereits seit 1986 wahr.

 

 

b) Inhaltliche Änderungen zum 1. Januar 2021

 

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, außerstationäre psychiatrische Einrichtungen und Dienste weiterzuentwickeln, um der veränderten Versorgungslandschaft zeitgemäß und im Ergebnis besser gerecht zu werden.

 

Es wird in der Konsequenz des PsychKHG klargestellt, dass im Rahmen der sozialpsychiatrischen Vorsorge durch frühzeitige niederschwellige und aufsuchende Kontaktaufnahme mit Betroffenen gemeindenahe Hilfe erschlossen und ein Beitrag zur Verringerung von Zwang in der Versorgung geleistet und erreicht wird. Dabei muss die Erkrankung nicht festgestellt sein, sondern es wird maßgeblich auf die Notwendigkeit der Hilfe abgestellt.

 

Die SpDi sind zentrale Leistungserbringer im außerstationären gemeindenahen Netz der psychiatrischen Versorgung und werden in den Befugnissen sowie durch die Erhöhung der Förderung auch im Umfang gestärkt. So wird die wichtige niederschwellige und nachgehende Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt.

 

Hierbei soll unter anderem der Einsatz von Psychiatrie-Erfahrenen als Gesundheitsbegleiter angestoßen werden.

 

 

c) Finanzielle Änderungen zum 1. Januar 2021

 

Die Landeszuschüsse zur Förderung der SpDi sind gesetzlich verbindlich sichergestellt

(§ 6 Absatz 4 PsychKHG). Die angepasste Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV SpDi) vom 20. Oktober 2020 wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt ist für Ende November 2020 vorgesehen.

 

Durch die neu erlassene VwV SpDi stehen zur Stärkung der ambulanten Betreuung chronisch psychisch kranker Menschen durch die sozialpsychiatrischen Dienste zudem im Doppelhaushalt 2020/2021 der Landesregierung ab dem Jahr 2021 2 Mio. € zusätzlich zur Verfügung. Das bedeutet eine Steigerung von 50 % gegenüber den entsprechenden bewilligten Mitteln von 4 Mio. € im Jahr 2019. Dies macht auch eine Änderung der Höhe des einzelnen Förderbetrags erforderlich.

 

Nach der neuen Verwaltungsvorschrift wird der Einzel-Festbetrag je 50.000 Einwohner auf 27.000 € (bisher: 18.000 €) erhöht. Dem Ostalbkreis stehen aufgrund der Bevölkerungszahl sechs zuwendungsfähige Einzel-Festbeträge zu, was eine Erhöhung des Landeszuschusses auf insgesamt 162.000 € bedeutet. Das Land fördert auf diesem Wege die laufenden Personal- und Sachausgaben für die im kooperativen Zusammenschluss nach dem PsychKHG erbrachten Leistungen der SpDi.

 

Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung bleibt weiterhin, dass sich der Landkreis mit Mitteln mindestens in Höhe des Landeszuschusses an der Finanzierung beteiligt. Der Zuschuss des Ostalbkreises hat sich seit der Einführung der SpDi nicht erhöht. Von Seiten der Verwaltung wird daher eine Erhöhung des Kreiszuschusses ab 01.01.2021 von bisher 109.600 € auf 162.000 € beantragt.

 

3. Antrag der Bahnhofsmission - IN VIA Region Süd/Ulm auf Erhöhung der Land-

    kreisförderung

 

Die Bahnhofsmission Aalen wird von IN VIA, dem katholischen Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., getragen. Der Bahnhof Aalen und der benachbarte Zentrale Omnibusbahnhof sind die Verkehrsdrehscheibe von Stadt und Region. Seit Jahrzehnten leistet die Bahnhofsmission Aalen hier Unterstützung beim Reisen und soziale Hilfen. Die Bahnhofsmission ist dabei offene Anlaufstelle für Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten oder auf Reisen befinden. Sie ist präsent, ermöglicht Begegnungen und bietet einen Schutzraum.

 

Das Team aus zwei Hauptberuflichen und elf Ehrenamtlichen berät, begleitet, gibt praktische Hilfen und vermittelt bedarfsgerecht weiter. Mit diesem Team kann die Bahnhofsmission von montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 17:30 Uhr mit großer Zuverlässigkeit und hohem Engagement hilfe- und ratsuchende Menschen begleiten.

 

Allein im Jahr 2019 hatte die Bahnhofsmission rund 14.300 Hilfekontakte. Den größten Anteil machen hierbei Reisehilfen und -begleitungen aus. Eine Ergänzung der Arbeit stellt das Angebot „Bahnhofsmission mobil“ dar. Es richtet sich an mobilitätseingeschränkte Menschen, Senioren, Jugendliche und Kinder aus Stadt und Landkreis. Die Zahl der Begleitfahrten hat sich mehr als verdoppelt. Hier trägt die Bahnhofsmission, z.B. durch Reisebegleitung von Kindern zu deren Wahrnehmung des Besuchsrechts bei den Eltern bei und ermöglicht auf vielfältige Weise die mobile Teilhabe der Menschen im Ostalbkreis.

 

Kinder und Jugendliche am Bahnhof und an den Gleisen finden Ansprechpartner und einen geschützten Warte- und Aufenthaltsraum in der Bahnhofsmission. Der Aufenthaltsraum der Bahnhofsmission bietet darüber hinaus einen Ort für vertrauensvolle Gespräche und immer häufiger suchen auch psychisch auffällige oder gar suizidgefährdete Menschen den Kontakt zu den Mitarbeitern der Bahnhofsmission.

 

Aufgrund der Corona-Verordnungen und der räumlichen Verhältnisse musste auch die Bahnhofsmission zum 17. März 2020 vorläufig schließen, konnte aber mit den beiden Hauptamtlichen weiterhin per Telefon oder E-Mail erreicht und die Gleisgänge konnten aufrechterhalten werden. Zum Sommer konnte die Bahnhofsmission wieder ihren regulären Dienst aufnehmen und der Aufenthaltsraum geöffnet werden.

 

Mit Antrag vom 28. Februar 2020 hat die Bahnhofsmission Aalen eine Erhöhung der Förderung von bisher 700 € auf 5.000 € beantragt. Der Finanzbedarf der Bahnhofsmission betrug im Jahr 2019 rund 104.500 €. Zu entscheidenden Teilen werden die Kosten durch Eigenmittel des Trägers der Bahnhofsmission Aalen und des katholischen Verbands für Mädchen- und Frauensozialarbeit Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IN VIA getragen. Darüber hinaus ist die Bahnhofsmission jedoch auf Spenden und kommunale Zuschüsse angewiesen. Zudem werden regelmäßig Bußgelder zugewiesen. Es können keine Rücklagen gebildet werden und die Deckung der bestehenden Kosten alleinig über Spenden und Bußgelder ist wenig planbar.

 

Den Personalkosten, Unterhaltungs- und Betriebskosten, Sachkosten, Umlagen und Ausschreibungen für das Jahr 2020 in Höhe von voraussichtlich insgesamt 107.838 €, stehen der Zuschuss des Ostalbkreises von bisher 700 €, der Stadt Aalen von 4.100 €, sonstige Zuschüsse von 13.700 € sowie Spenden und Bußgelder von 5.828 € gegenüber, so dass sich die aufgewendeten Eigenmittel von IN VIA auf 83.510 € belaufen.

 

Die Bahnhofsmission beantragt die Erhöhung des Kreiszuschusses auf insgesamt 5.000 € ab dem Jahr 2021 als institutionelle Förderung. Die eintretende Corona-Pandemie war zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht absehbar. Der Betrieb der Bahnhofsmission konnte aufgrund der Reisebeschränkungen, der ausfallenden Berufspendler und der fehlenden Schülerbeförderungen nicht in geplantem Umfang erfolgen, so dass sich die bisherige Kostenkalkulation noch anpassen wird. Ausgehend von einer Rückkehr zur vollen Schülerbeförderung und Auslastung des Bahnverkehrs mit Berufspendlern frühestens im Frühsommer des nächsten Jahres, wurde mit der Regionalleitung der Bahnhofsmission vereinbart, einen erneuten Antrag auf Bezuschussung im Bereich der Reisebegleitung sowie Schülerbeförderung zu stellen. Die Bahnhofsmission ist mit dem Vorgehen einverstanden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Förderung an den Personal-, Sach- und Gemeinkosten von bisher 700 € auf 1.200 € zu erhöhen. Der jährliche Zuschuss wird als Festbetragszuschuss gewährt.

 

4. Antrag des Kreisfrauenrats e.V. auf Landkreisförderung

 

Der Kreisfrauenrat Ostalbkreis e.V. ist ein Netzwerk für alle Frauen, die sich frauenpolitisch engagieren möchten. Er setzt sich für mehr Beteiligung von Frauen und mehr Geschlechtergerechtigkeit ein. Gegründet wurde der Kreisfrauenrat Ostalb e.V. 2013 überparteilich, anlässlich der damals anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen. In bürgerschaftlich-ehrenamtlichem Engagement gründeten 80 Frauen am 11. Oktober 2013 den Kreisfrauenrat Ostalb e.V.

 

Die Mitglieder sind Frauen, die sich bis dahin nicht öffentlich engagiert hatten, wie auch Frauen, die in Vereinen, gesellschaftlichen oder kirchlichen Verbänden und politischen Parteien tätig sind. Zwischenzeitlich zählt der Kreisfrauenrat 106 Frauen und Vereine bzw. Organisationen als Mitglieder. Das Amt der Sprecherin hat Frau Margot Wagner, das der ersten Stellvertretenden Sprecherin Frau Dr. Julia Frank inne.

 

Mit unermüdlichem Engagement zur Kommunalwahl hat der Kreisfrauenrat auch im vergangenen Jahr all diejenigen Frauen im Ostalbkreis in den Fokus gerückt, die sich politisch für die gesamte Bürgerschaft in ihrem Ort, ihrer Gemeinde oder Stadt und im Ostalbkreis zur Verfügung gestellt haben. Weitere Höhepunkte des Jahres 2019 waren die Veranstaltung „Ladies Night“ mit Mesale Tolu oder die Veranstaltungsreihe zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“ und die Ausstellung zu 70 Jahre Grundgesetz „Mütter des Grundgesetzes“. Im März 2020 konnte noch eine gemeinsame Veranstaltung zum „Equal Pay Day und Girls Day“ initiiert werden, der verschiedene Zugänge zu Berufen, die Berufswegplanung und Berufswahl für Mädchen zum Inhalt hatte. Mit der Bewilligung von Landesmitteln in Form eines Beratungsgutscheines der Allianz für Beteiligung Anfang 2020 kann sich der Kreisfrauenrat im gemeinsamen Projekt für den ländlichen Raum Ostalb und Schwäbisch Hall im „Landkreisübergreifenden Frauennetzwerk“ engagieren.

 

Leider hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass geplante Veranstaltungen für das Jahr 2020 bisher nicht in gewünschtem Umfang stattfinden konnten. Besprechungen wurden auf digitalem Weg durchgeführt, um weitere Planungen und Vorhaben festzulegen. Der Kreisfrauenrat wird sich auch weiterhin mit Berichten und Aktivitäten für die Frauen und die Gesellschaft im Ostalbkreis einsetzen.

 

Der Kreisfrauenrat Ostalbkreis e.V. hat im Mai 2020 die Förderung seiner Arbeit, u.a. für Gemein- und Sachkosten, Marketing, Gewinnung von Referenten und Teilnahme an Projekten, beantragt. Kosten, wie beispielsweise für Bewirtungen im Ostalbkreishaus, Übernahme von Porto- und Druckkosten etc.  werden zukünftig nicht mehr gesondert getragen. Mit einer zusammengefassten Förderung in Höhe von jährlich 3.000 € sind damit alle Kosten insgesamt abgedeckt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Kreisfrauenrat Ostalbkreis e.V. eine Freiwilligkeitsleistung in Höhe von jährlich 3.000 € ab dem 1. Januar 2021 zu gewähren. Der Zuschuss wird als Fehlbetragszuschuss gewährt.

 

Die Studie „Frauen! Was muss sich ändern, wenn es besser werden soll?“ durch Frau Dr. Julia Frank zur aktuellen Lebenssituation von Frauen im Ostalbkreis hat großen Anklang am 10. März 2020 im Kreistag gefunden. Um die bisher erhobenen Daten in eine wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung zu überführen, werden derzeit verschiedene Institute zu Kostenvoranschlägen angefragt.

 

Es wird beantragt, zur Erstellung dieser Ausarbeitung 5.000 € im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.

 

 

5. Förderung von Projekten in Entwicklungsländern

 

a) Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Kreishaushalt 2020 sind zur Förderung von Hilfsprojekten in Entwicklungsländern wiederum 60.000 € eingestellt. Hinzu kommen 40.000 € für Hilfsprojekte in Krisengebieten.

Bislang wurden im laufenden Jahr Zuschüsse an folgende Träger bewilligt und ausbezahlt:

 

  1. Herr Friedrich Hägele, Freundeskreis Indienhilfe e. V. - Überlebenspakete für Nepal mit 5.000 €
  2. Frau Petra Pachner, Zukunft für Nepal Ostwürttemberg - Verteilung von Nahrungsmitteln und Babynahrung in Nepal mit 2.000 €
  3. Frau Rose Gaiser, Schulprojekt Cartagena e. V. - Lebensmittelpakete für die Bewohner von Cartagena mit 2.000 €
  4. Herr Anton Weber, Verein Hilfe für Togo - Fehlbetrag Überstundenprojekt mit 5.000 €

 

Somit stehen aktuell im Rahmen der Förderung von Hilfsprojekten in Entwicklungsländern noch 46.000 € zur Verfügung.

 

b) Neue Förderanträge

 

Derzeit liegen der Verwaltung folgende neue Zuwendungsanträge vor:

 

 

  1. Förderantrag von Herrn Pfarrer Peter Palm, Evangelischer Kirchenbezirk

Schwäbisch Gmünd, für ein Indienpartnerschaftsprojekt


Herr Pfarrer Peter Palm beantragt als Vorsitzender des Indien-Partnerschaftsprojektes des Evangelischen Kirchenbezirkes Schwäbisch Gmünd eine Zuwendung des Ostalbkreises für ein aktuelles Partnerschaftsprojekt im Süden Indiens.


Bereits in den Jahren 1996 bis 2008 hatte der Kirchenbezirk Schwäbisch Gmünd eine Partnerschaft mit der Diözese Nandyal. Es gab viele persönliche Kontakte, die sich vor allem über die Kirchengemeinde Heubach entwickelten.


Die Partnerschaft ist 2008 vertragsgemäß ausgelaufen. 2009 wurden dann im Zuge einer Reise Kontakte mit einem christlichen Krankenhaus in der Nähe von Trivandrum, der Hauptstadt von Süd-Kerala, geknüpft. Träger des Krankenhauses ist die südindische Kirche. Nach vielen Überlegungen und Gesprächen entstand der Plan, mittellose Krankenschwesternschülerinnen des Hospitals in ihrer Ausbildungszeit finanziell zu unterstützen. Das Vorhaben wurde 2011 in einem neuen Partnerschaftsvertrag festgehalten.

 

Die Schülerinnen vor Ort bemühen sich darum, aus ihrer Familie oder Verwandtschaft einen Teil der Ausbildungskosten selbst aufzubringen. Die Schule prüft Möglichkeiten und Bedarf. Wo es nötig ist, vermittelt die Schule ein Stipendium oder Teilstipendium.


Die Verwaltung schlägt vor, das Stipendienprojekt mit 4.000 € zu unterstützen.

 

 

  1. Förderantrag von Herrn Ralf Ledl, Menschen im Dialog e. V., für ein Förder-programm in Nepal


Herr Ralf Ledl beantragt als Vorstand des Vereins „Menschen im Dialog“ Fördermittel für ein Schulprojekt in der Region Manaslu in Nepal.


Die Eltern und Lehrer kamen bereits Anfang des Jahres hilfesuchend auf den Verein zu. An der Pansing Primary School unterrichten insgesamt vier Lehrkräfte Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren. Es gibt keine Wasserversorgung vor Ort, geschweige denn sauberes Trinkwasser. Ebenso sind die Toiletten in einem desolaten Zustand. Um vom einen zum anderen Schulgebäude oder zur Toilette zu gelangen, müssen die Kinder Erdwälle und Steinmauern überwinden. Die Schule wird von staatlicher Seite mit Lehrmitteln, Lehrkräften und Schulmaterial unterstützt. Für bauliche Maßnahmen sind jedoch keine Mittel vorhanden. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf ungefähr 6.200 € von denen rund 3.200 € mit Spenden abgedeckt werden können.


Die Verwaltung schlägt vor, die Pansing Primary School mit 3.000 € zu unterstützen.
 

 

  1. Förderantrag der Diözese Esmeraldas/Ecuador (Herr Mike Zipf) für ein Schulprojekt in Ecuador

 

Der Entwicklungshelfer Mike Zipf leitete viele Jahre die von den Comboni-Missionaren 1962 gegründete Bubenstadt in Esmeraldas, die insbesondere ein Schul- und Ausbildungszentrum umfasst. Ende 2011 hat Mike Zipf in der Diözese Esmeraldas in Ecuador neue Aufgaben übernommen.

 

Der neueste Projektantrag bezieht sich auf die Betriebskosten der Gesamtschule „María Reina del Mundo“ in Naranjal de los Chachi. Mit den Spenden sollen der Unterhalt und die Aktualisierung des Computerraums, die Ausstattung der Klassenräume mit Schulmöbeln, die Sanierung der sanitären Anlagen und Personalkosten abgedeckt werden. Die Gesamtschule wird derzeit von 400 Schülern besucht. Auf Grund der Corona Pandemie befindet sich die Schule in einer besonders kritischen Lage. Das Projekt soll im Februar 2021 beginnen und die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 8.500 €. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gesamtschule „María Reina del Mundo“ in Naranjal de los Chachi mit 6.000 € zu fördern.

 

 

  1. Förderantrag der Deutsch-Mosambikanischen-Gesellschaft e. V. für das land-  
    wirtschaftliche Ausbildungszentrum in Mangol

 

Seit vielen Jahren leistet die Deutsch-Mosambikanische-Gesellschaft in vielfältiger Weise Unterstützung für junge Menschen in Mosambik. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche ohne ausreichende schulische Kenntnisse und Kinder aus ärmsten Verhältnissen, die von ihren Familien keine Unterstützung bekommen, bei der Aus- und Weiterbildung zu fördern.

 

Der aktuelle Projektantrag der Deutsch-Mosambikanischen Gesellschaft beläuft sich auf die Unterhaltungskosten im Jahr 2020. Es war ursprünglich vorgesehen, dass die Unterhaltungskosten durch den Verkauf von Produkten im zweiten Jahr reduziert werden. Allerdings kann das Ziel aufgrund der Corona-Krise nicht erreicht werden.

 

Folgende Ausbildungskurse laufen am Ausbildungszentrum in Mangol:

 

-          Ausbildungskurs Bienenzucht

-          Ausbildungskurs Geflügelzucht

-          Ausbildungskurs Obst- und Gemüseanbau


In jedem Ausbildungskurs befinden sich 15 Auszubildende. Der Unterricht in der Schule wurde ausgesetzt, jedoch wird in den praktischen Kursen mit den umliegenden

Kleinbauern weiter zusammengearbeitet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Unterhaltungskosten des landwirtschaftlichen Ausbildungszentrums in Mangol mit 6.000 € zu unterstützen.

 

 

  1. Förderantrag von Frau Helga Schranz für das Kinderheim Santa Maria de la

Esparanza

Die Verwaltung hat schon mehrfach vom beispielhaften Engagement von Schwester Isabel Dietrich berichtet. Schwester Isabel, die aus Neuler stammt, ist seit 48 Jahren in Ecuador engagiert. Sie hat dort ein Kinderheim gebaut und eine gemeinnützige Stiftung gegründet. Die Lebensaufgabe von Schwester Isabel und auch die finanzielle Situation ihrer Arbeit sind in den vergangenen Jahren schwieriger geworden. Der Staat kommt seiner vertraglich zugesicherten Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung oft nicht nach, obwohl sich diese lediglich auf das Essen pro Tag und Kind bezieht. Es ist ein stetiges Ringen mit den Behörden und Schwester Isabel hat Sorge, die ihr anvertrauten Kinder nicht weiterhin begleiten zu können.

 

Im Dezember 2019 flüchteten viele Menschen aus Hunger und großer Not von Venezuela nach Ecuador. Sie kamen dort völlig mittellos und ohne Hilfe an. Schwester Isabel kümmerte sich um die vielen, halbverhungerten Babys, die aufwendig aufgepäppelt werden müssen.

 

Dann kam im März 2020 völlig unerwartet Corona hinzu, welches das Land und vor allem die Kinder, wie in vielen anderen Entwicklungsländer, besonders hart getroffen hat. Täglich kommen ganze Geschwistergruppen und viele Babys im Kinderheim an. Es mangelt an Vielem. Es müssen Schubladen als Babybettchen und alte Gardinen als Moskitoschutz herhalten. Der geringe Anteil zum Essen, den der Staat für die Kinder bisher bezahlt hat, blieb in diesem Jahr ganz aus. Das Kinderheim weiß nicht, wie es über die Runden kommen soll.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Missionsprojekt „Santa Maria de la Esparanza in Ecuador“ von Schwester Isabel Dietrich mit 6.000 € zu unterstützen.

 

 

  1. Förderantrag von Herrn Ludger Kirschey, Peru-Gruppe Heubach, für das

Armenviertel in Laderas

 

Seit dem Jahr 2005 wird die Peru-Gruppe Heubach fast jährlich durch den Ostalbkreis unterstützt. Der 1. Vorsitzende des Vereins, Herr Ludger Kirschey, schilderte die Situation im Zuge der Corona-Pandemie im Armenviertel Laderas/Lima in Peru.

 

Die Menschen in dem betreuten Armenviertel Laderas leiden unter den verhängten Ausgangssperren, die es ihnen verwehrten, ihren Berufen nachzugehen und das zum Überleben wichtige Einkommen zu verdienen. Den fest angestellten Mitarbeitern vor Ort kann der Verein zumindest eine teilweise Vergütung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zukommen lassen. Im März dieses Jahres hat der Verein angefangen, die Bevölkerung in Laderas mit sogenannten Care-Paketen zu versorgen, die vor Ort an die hilfebedürftigen Familien verteilt werden. Diese Nothilfe-Pakete beinhalten Lebensmittel und Hygieneartikel. Da immer noch nicht absehbar ist, wann die Menschen dort ihren Berufen wieder nachgehen können, benötigt der Verein dringende Spenden um weitere Nothilfe-Pakete verteilen zu können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Armenviertel in Laderas der Peru-Gruppe Heubach e. V. mit 5.000 € zu unterstützen.

 

 

  1. Förderantrag von Herrn Pfarrer Günther Freybler über den Ausschuss Mission-

Entwicklung-Frieden der Salvatorgemeinde Aalen

 

Seit über 40 Jahren lebt Herr Pfarrer Günther Freybler, geboren in Aalen, in Bernal-Qulilmes, einem Vorort von Buenos Aires in Argentinien. Herr Pfarrer Freybler ist Mitgründer der Trägerorganisation „Fundación Padre Angel Misionero Popular“.

 

Dieses Projekt ist auf elementarste Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet: Ernährung, Kleidung, Bildung und Gesundheit. In dieser Pandemie-Krise konzentriert sich die Organisation vor allem auf die Suppenküche. Zu jeder Suppenküche kommen im Durchschnitt rund 200 Personen.

 

Ein weiteres Programm der Organisation ist „Cuidar los que cuiden“ („Schützen wir die, die andere schützen“). Hier fertigt die Organisation Gesichtsmasken, ökologisch hergestellte Taschen und Hygieneartikel, die an Familien und das freiwillige Personal der Suppenküche verteilt wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Trägerorganisation mit 6.000 € zu unterstützen.

 

 

 

  1. Förderantrag von Herrn Prof. Dr. Holger Hebart für ein Schulprojekt in

Cajamarca, Peru

 

Seit einigen Jahren unterstützt und fördert der Ostalbkreis das Schulprojekt von Herrn Prof. Dr. Holgert Hebart und dem Verein El Pueblo Unido.

 

Die Schule Aulas abiertas wurde 1994 für die Ärmste der Armen in Cajamarca eröffnet. Seither ist sie stetig gewachsen und ermöglicht heute ca. 250 Kindern, die sonst keine Chance auf Schuldbilung hätten, die Schule zu besuchen. Darüber hinaus erhalten die Kinder zwei feste Mahlzeiten, ein Frühstück und ein warmes Mittagessen sowie eine medizinische Betreuung.

 

Mittlerweile sind zahlreiche Schäden am Bestandsgebäude aufgetreten, die überwiegend auf das fehlende Dach zurückzuführen sind. Insgesamt summieren sich die Maßnahmen auf ein Volumen von ca. 10.000 €, die bislang nicht über Spenden finanziert werden konnten. Der Verein ist aufgrund der Coronapandemie finanziell stark gefordert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Schulgebäudes mit 10.000 € zu unterstützen.

 

 

6. Antrag der Psychologischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene

   (PBV) Stuttgart auf freiwillige Zuwendung zum Ausgleich von GKV-fremden Leist-

   ungen

 

Die PBV Stuttgart ist spezialisiert auf die Beratung, Begleitung und Behandlung von Menschen, die traumatische Erlebnisse durchlebt haben. Neben der eigentlichen psychotherapeutischen Behandlung bietet die PBV zusätzlich Leistungen für Patienten an, die aus Sicht des Behandlungszentrums für einen erfolgreichen Heilungsprozess unabdingbar sind. Hier handelt es sich um therapiebegleitende Maßnahmen, beispielsweise aus den Bereichen Sport, Kreativität, Bildung und psychologische Fallarbeit. Die PBV Stuttgart betreut aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Erfahrung mit besonders schweren Fällen nicht nur Flüchtlinge, sondern auch deutsche Patienten, jüdische Kontingentflüchtlinge aus der früheren Sowjetunion, Spätaussiedler und sonstige Migranten.

 

Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten sowohl Therapien als auch Zusatzangebote im Rahmen ihrer Krankenhilfeleistungen. Bei gesetzlich versicherten Patienten zahlt die Krankenkasse jedoch nur die Grundtherapie und nicht die therapiebegleitenden Maßnahmen. Deshalb entsteht der PBV voraussichtlich im Jahr 2021 ein Defizit von insgesamt 100.000 bis 200.000 €, welches nicht durch Landeszuschüsse abgedeckt wird. Aus diesem Grund wendet sich die PBV an die Landkreise mit der Bitte um eine freiwillige Zuwendung zum Ausgleich dieses Defizits. Vom Ostalbkreis wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 38.255,40 € für das Haushaltsjahr 2021 gewünscht. Würde der Ostalbkreis dem Antrag der PBV stattgeben, bedeutete dies, dass der Landkreis, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht gezahlten Therapiekosten, trägt. Er würde damit indirekt Leistungen übernehmen, die originär in die Zuständigkeit der GKV fallen.

 

Der Landkreistag vertritt in dieser Problematik die Auffassung, dass die Landkreise keine Leistungen übernehmen können, die in die Zuständigkeit der GKV fallen. Es sind vorrangig Lösungen zwischen der PBV und der GKV zu finden, die sicherstellen, dass die anfallenden Aufwendungen von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Der Landkreistag beabsichtigt in dieser Sache zu einem klärenden Gespräch zwischen GKV, Sozialministerium und den Psychosozialen Zentren in Baden-Württemberg einzuladen. Es wird daher empfohlen, den Ausgang dieses Runden-Tisch-Gesprächs abzuwarten und die freiwillige Bezuschussung der PBV bis auf Weiteres abzulehnen.

 

7. Antrag des Vereins Juki e. V. auf Unterstützung der Freizeit- und Bildungsstätte

    CircArtive zur insolvenzbedrohten Situation aufgrund der Corona-Pandemie

 

Der Verein JuKi e.V. wendete sich mit E-Mail vom 2. April 2020 an den Ostalbkreis. Das Anliegen war die Deckung der Corona-bedingten Finanzierungslücke der Freizeit- und Bildungsstätte CircArtive in Höhe von 500.000 €, um eine mögliche drohende Insolvenz zu verhindern. Zu diesem sehr frühen Zeitpunkt der Corona-Pandemie waren durch die Anordnungen der Landesregierung alle Schullandheimaufenthalte für das Schuljahr 2019/2020 untersagt, die Zirkusfreizeiten mussten bis auf Weiteres abgesagt werden und die Angebote der Familienbildung und -freizeiten konnten nicht belegt werden.

 

Entgegen der ursprünglichen Prognose konnten ab Pfingsten 2020 sowie in den Sommer- und Herbstferien bereits wieder Freizeiten unter den geltenden Abstand- und Hygienevorschriften durchgeführt werden. Auch die Familienbildungs- und freizeitangebote in den Ferienhäusern wurden ab Pfingsten aufgenommen. Die im Frühjahr 2020 prognostizierte Corona-Situation für die Kinder- und Freizeitangebote ist in der zuerst angenommenen Tragweite nicht eingetreten.

 

Unter Berücksichtigung vielfältiger „Rettungsschirme“, der positiven Entwicklungen für Kinder- und Jugendfreizeitangebote sowie des Gleichbehandlungsgrundsatzes schlägt die Verwaltung vor, den Antrag von JuKi e.V. auf Förderung in Höhe von 50.000 € abzulehnen.

 

8. Antrag des Vereins Juki e. V. auf institutionelle Förderung der zirkuspädagogi-

    schen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen seiner Freizeit- und Bildungsstätte

   „CircArtive Haus-Hof-Pimparello“

 

Der Verein Juki e.V. beantragt mit seinem an das Landratsamt Ostalbkreis gerichteten Schreiben vom 2. Juli 2020 eine institutionelle Regelförderung ab dem 1. Januar 2021 in Form einer jährlichen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € für seine zirkuspädagogischen Angebote mit Kindern und Jugendlichen in seiner Freizeit- und Bildungsstätte „CircArtive Haus - Hof - Pimparello“.

 

Die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergebende Förderverpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist nicht auf die Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten eines freien Trägers in bestimmter Höhe gerichtet. Die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit erfolgt im Ostalbkreis auf der Grundlage des Jugendhilfebedarfs und der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung/-arbeit.

 

Der Landkreis stellt dem Kreisjugendring dafür ein jährliches Budget in Höhe von derzeit 135.000 € zur Verfügung. Auch die Freizeiten des Vereins Juki e.V. wurden und werden nach diesen Richtlinien mit rund 2.500 € pro Jahr gefördert. Eine institutionelle Förderung ist in diesen Richtlinien nicht vorgesehen.

 

Unabhängig davon dürfte für die beantragte Förderung der Freizeit- und Bildungsstätte „CircArtive Haus - Hof - Pimparello“ des Vereins Juki der überörtliche Träger (KVJS) sachlich zuständig sein, weil die Angebote weit über den Ostalbkreis hinaus in Anspruch genommen werden.

 

Angebote für im Ostalbkreis lebende Kinder und Jugendliche sind durch andere Jugendhilfeträger bereits in ausreichender Form und mit einem vielfältigen, kreisweiten Angebot gedeckt. Entsprechende Anträge auf institutionelle Förderung anderer Jugendhilfeträger des Ostalbkreis liegen der Verwaltung nicht vor.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Antrag des Vereins JuKi e.V. abzulehnen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

1. Antrag der Träger der Suchtberatungsstellen auf Erhöhung des Landkreiszuschusses

 

Die Suchtberatungsstellen wurden im Haushaltsjahr 2020 mit 656.357 € gefördert. Mit der Anpassung der Personalkostenanteile, den zusätzlichen Gemein- und Sachkostenanteilen sowie Tarifsteigerungen beläuft sich die Förderung im Haushaltsjahr 2021 auf 800.657 €.

 

2. Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) im Ostalbkreis - Anpassung der Verwaltungsvorschrift und finanzielle Förderung ab 01.01.2021

 

Bisher waren für den Kreiszuschuss 109.600 € für das Haushaltjahr 2021 eingeplant. Der Landeszuschuss wird auf 162.000 € erhöht, so dass weitere 52.400 € und damit insgesamt 162.000 € an Kreiszuschuss bereitgestellt werden müssen.

 

3. Antrag der Bahnhofsmission - IN VIA Region Süd/Ulm auf Erhöhung der Landkreisförderung

 

Zur Förderung der Bahnhofsmission sind 1.200 € für das Haushaltsjahr 2021 im Haushalt einzuplanen.

 

4. Antrag des Kreisfrauenrats e.V. auf Landkreisförderung

 

Zur Förderung der Gemein- und Sachkosten sind 3.000 € für das Haushaltjahr 2021 im Haushalt einzuplanen. Zur Erstellung der wissenschaftlichen Ausarbeitung sind einmalig weitere Mittel in Höhe von 5.000 € einzuplanen.

 

5. Förderung von Projekten in Entwicklungsländern

 

Die Zuwendungen unter b) werden aus dem laufenden Kreishaushalt 2020 finanziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales

gez. Funk, Geschäftsbereich Jugend und Familie

gez. Betz, Geschäftsbereich Integration und Versorgung

gez. Joklitschke, Stabstelle Beratung, Planung und Prävention

gez. Baltes, Stabstelle Jugendreferat

gez. Venus, Beauftragte für Chancengleichheit

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Haushalt 2021 (3821 KB)