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Vorlage - 234/2020  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Herrn Kai Rudolph Niedziella zum stellvertretenden Kreisbrandmeister in Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Kreistag
24.11.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Herr Kai Rudolph Niedziella wird auf Vorschlag der Kommandanten der Feuerwehren des Landkreises zum stellvertretenden Kreisbrandmeister (Ehrenbeamter) für den Bezirk Aalen für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 wiederbestellt.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat der Landkreis einen oder mehrere Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter zu bestimmen. Sie sind als Ehrenbeamte auf Dauer von fünf Jahren zu berufen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 19. Dezember 2000 Herrn Kai Rudolph Niedziella zum stellvertretenden Kreisbrandmeister für den Bezirk Aalen gewählt. Die Wiederwahl erfolgte am 26. Juli 2005, am 30. November 2010 und am 10. November 2015. Nachdem die fünfjährige Amtszeit mit Ablauf des 31. Dezembers 2020 endet, ist eine Wiederbestellung vorzunehmen. Herr Kai Rudolph Niedziella hat sich bereiterklärt, die Funktion für fünf weitere Jahre auszuüben. Die gesetzlich notwendige Anhörung der Feuerwehrkommandanten fand im Oktober 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in digitaler Form statt. Die Zustimmung zur Wiederbestellung von Herrn Niedziella erfolgte ein-

stimmig.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Personalkosten werden in den Haushalten 2021 bis 2025 veranschlagt.

 

Nach der derzeit gültigen Satzung für die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten die stellvertretenden Kreisbrandmeister eine monatliche Entschädigung von 50,00 €.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat