Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.
Er empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.
Sachverhalt/Begründung
das Verwaltungsbudget das Eingliederungsbudget
(unbefristeter Beschäftigungszuschuss)
Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ die passiven Leistungen
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2021 angesetzten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des geplanten Arbeitsmarktprogrammes sowie der voraussichtlichen Verwaltungskosten ermittelt.
Entgegen den Erwartungen wurden im Entwurf des Bundeshaushaltes 2021 die Ansätze für die Jobcenter (Verwaltungs- und Eingliederungsbudget) nicht erhöht, sondern gegenüber dem Jahr 2020 sogar leicht reduziert. Zwar liegt die Gesamtzuteilung für den Ostalbkreis im kommenden Jahr aufgrund einer geänderten Verteilung 200.000 € höher als für das laufende Jahr, jedoch deckt diese Erhöhung nicht einmal die steigenden Personalkosten des jetzigen Personalstamms. Im Laufe der Haushaltsberatungen des Bundestages sind Veränderungen bei den Ansätzen jedoch nicht ausgeschlossen. Die endgültige Mittelzuteilung erfolgt erst Ende Dezember.
Verwaltungsbudget
Im Verwaltungsbudget werden für das Jahr 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 14.536.100 € veranschlagt. Die deutliche Steigerung gegenüber 2020 (13.000.000 €) resultiert insbesondere aus der Einberechnung von 13 zusätzlichen Stellen für das kommende Jahr. Diese werden jedoch nur bei einem Anstieg der Bedarfsgemeinschaften entsprechend besetzt.
Durch die auf Grundlage des Entwurfs des Bundeshaushaltes zugeteilten Mittel in Höhe von 11.737.270 € würde der Bundesanteil an den Verwaltungskosten unterhalb des üblichen Anteils von 84,8 % liegen. Ziel ist es jedoch, dass der Anteil des Ostalbkreises den normalen kommunalen Finanzierungsanteil von 15,2 % nicht übersteigt. Die Landkreisverwaltung geht davon aus, dass dieses Ziel erreicht werden kann, da nur dringend benötigte zusätzliche Stellen tatsächlich besetzt werden und die tatsächlichen Verwaltungskosten 2021 somit unterhalb des Ansatzes liegen werden.
Der tatsächliche kommunale Finanzierungsanteil des Landkreises wird daher aller Voraussicht nach unterhalb des veranschlagten Betrages von 2.798.830 € liegen.
Eingliederungsbudget
Für Eingliederungsleistungen sind für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 5.360.000 € eingeplant. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 260.000 €. Den Ausgaben wurde im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2021 in der Sitzung des Ausschusses vom 05.10.2020 bereits zugestimmt.
Im Vergleich zum Ansatz des Vorjahres ergibt sich eine Reduzierung des Eingliederungsbudgets in Höhe von 685.000 €. Die Ausgaben für 2020 waren mit 6.045.000 € jedoch zu hoch eingeplant. Die tatsächlichen Ausgaben werden sich im laufenden Jahr voraussichtlich auf 5.200.000 € belaufen, sodass der Ansatz 2021 160.000 € über den Ist-Ausgaben 2020 liegt.
Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“
Durch das Auslaufen des Landes Passiv-Aktiv-Tausch PLUS werden hierfür 2021 keine Mittel mehr angesetzt. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ wird jedoch das Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch Landesmittel in Höhe von 51.000 € gefördert. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist dabei, dass die zu fördernden Arbeitslosenberatungszentren weiterhin eine kommunale Unterstützung im Durchführungszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 erhalten.
In der Sitzung des Ausschusses vom 23.06.2020 wurde bereits beschlossen, dass die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2021 fortgesetzt wird. Hierbei werden KdU-Mittel, die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingespart werden, im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesetzt. Die Ausgaben in Höhe von 15.000 € werden hierfür unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ eingeplant.
Passive Leistungen
Der Planansatz 2021 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 45.350.000 € (2020: 36.400.000 €) In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld, Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten. Außerdem enthält der Ansatz 350.000 €, die als Passivleistungen für Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) aktiviert werden und somit durch einen Passiv-Aktiv-Transfer das Eingliederungsbudget entlasten.
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage in Folge der SARS-CoV-2-Pandemie hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Laufe des Jahres 2020 deutlich verändert. Vor Jahresfrist konnte noch dank der bis dato positiven Lage mit durchschnittlich 5.050 Bedarfsgemeinschaften gerechnet werden, jedoch wird der tatsächliche Jahresdurchschnitt 2020 deutlich darüber liegen.
Durch das Auslaufen des Kurzarbeitergeldes und das Ende des ALG I-Anspruchs vieler Arbeitsloser muss im kommenden Jahr mit einem noch stärkeren Zugang im SGB II gerechnet werden, sodass für das Jahr 2021durchschnittlich 6.100 Bedarfsgemeinschaften prognostiziert werden.
Der Haushaltsansatz für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie einmalige Leistungen für Erstausstattungen Bekleidung und Wohnung beträgt 30.130.000 € (2020: 23.940.000 €).
Durch das im Sommer beschlossene Konjunkturpaket wird zur Entlastung der Kommunen die Bundesbeteiligung KdU um 25 Prozentpunkte erhöht und beträgt für 2021 dann 75,6 %. Die Bundesbeteiligung wird daher für das Jahr 2021 im Kreishaushalt mit einem deutlich höheren Ansatz von 19.800.000 € (2020: 10.610.000 €) veranschlagt.
Hierin ist auch die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Bildung und Teilhabe, die vom Bund verlängerte Kostenerstattung für flüchtlingsbedingte Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft sowie ein Teil der Stärkung der Kommunalfinanzen enthalten.
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass wie auch in den vergangenen Jahren eine Umverteilung der Kostenerstattung für flüchtlingsbedingte Mehrkosten innerhalb Baden-Württembergs anhand der tatsächlichen Mehrausgaben stattfinden wird. Da im Ostalbkreis die Anzahl der anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten im SGB II im Verhältnis geringer ist als in anderen Landkreisen, wird mit einer geminderten Bundesbeteiligung gerechnet. Dies wurde im Ansatz bereits berücksichtigt.
Im Bereich Kosten der Unterkunft werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land sowie Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen) in Höhe von insgesamt 3.901.000 € erwartet, so dass der Zuschussbedarf 2021 durch den Ostalbkreis 6.429.000 € beträgt.
Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz KdU auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.
Der Ansatz 2021 für Bildung und Teilhabe wurde aufgrund der zu erwartenden höheren Zahl von Bedarfsgemeinschaften gegenüber dem Vorjahr erhöht und beträgt nun 1.000.000 € (2020: 950.000 €). Die Erstattung der Ausgaben durch den Bund erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.
Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben
Finanzierung und Folgekosten
siehe Tabellenübersicht
Anlagen-
Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Sozialdezernentin gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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