Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Auf die Sitzungsvorlage des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 4. Mai 2020 (Vorlage: 071/2020) wird Bezug genommen.
Landes-Rettungsschirm für ÖPNV - Kundenbindungsmaßnahmen
Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, den Betrag von 25 Mio. Euro für Kundenbindungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Im Vorfeld wurde die sogenannte „Schweizer Lösung“ favorisiert, bei der die Abonnenten und Inhaber eines Jahrestickets den Gegenwert eines halben Monats erstattet bekommen haben. Nicht einbezogen werden Schülerabotickets, da für diese bereits zwei Monatsraten übernommen wurden. Deren endgültige Abgeltung seitens des Landes steht noch aus.
Der im Mai beschlossene Rabatt von 20 % auf die OstalbMobil-Monatskarten in den Monaten Juli, August und September beträgt insgesamt 60 %. Insoweit muss abgewartet werden, ob die volle Höhe des Rabatts gefördert wird.
Die Kundenbindungsmaßnahme brachte im Ostalbkreis nicht bloß eine Stabilisierung der Anzahl der Abonnements, sondern sogar eine leichte Steigerung im zweistelligen Bereich, was angesichts der Umstände als großer Erfolg gewertet werden kann.
Über die Kostenstelle „Aufwendungen für die landkreisweite Fahrpreiskooperation“ wurden hierfür 175.000 Euro vom Ostalbkreis mit den Verkehrsunternehmen spitz abgerechnet. OstalbMobil hat diese Kundenbindungsmaßnahme beim Land zur Förderung angemeldet.
Bundes-Rettungsschirm ÖPNV
Infolge des Lockdown ab Mitte März sind die Fahrgastzahlen und somit die Einnahmen im ÖPNV massiv eingebrochen. Um einen existenziellen Schaden für den ÖPNV abzuwenden haben Bund und Länder Rettungsschirme entwickelt.
Mit dem Corona-Rettungsschirm des Bundes in Höhe von 2,5 Mrd. Euro, der Baden-Württemberg rund 280 Mio. Euro zuweist, können Mindereinnahmen der ÖPNV-Branche im reinen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz zwischen März und Dezember 2020 ausgeglichen werden. Die Bundesländer haben eine gemeinsame Muster-Richtlinie zur gleichmäßigen Schadensermittlung am 19. August 2020 beschlossen. Hierbei sind alle Ersparnisse der Verkehrsunternehmen in Abzug zu bringen und die in den Haushalten der öffentlichen Hand für 2020 bereitgestellten Mittel für den ÖPNV in vollem Umfang obligatorisch einzubringen.
Die Antragstellung der Verkehrsunternehmen erfolgt über den Aufgabenträger und den Verbund an das Land Baden-Württemberg.
Mit Datum vom 22.September 2020 stellte der Ostalbkreis als Aufgabenträger fristgerecht bei OstalbMobil den „Antrag auf Billigkeitsleistung zum Ausgleich der Schäden im ÖPNV durch Ausbruch von SARS-CoV-2 in Baden-Württemberg“ in Höhe von 1.808.768,11 Euro.
Der Mindereinnahmen belaufen sich hierbei auf 2.445.950,40 Euro abzüglich Ersparnissen des Aufgabenträgers in Höhe von 43.863,12 Euro und ersparte Aufwendungen in Höhe von 593.319,17 Euro. Hierbei handelt es sich vor allem um ersparte Personal- und Energiekosten durch das zeitweise zurückgefahrene Fahrplanangebot.
Nicht als Schaden anrechenbar gelten Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen und Minderausgaben des Ostalbkreises aus allgemeinen Vorschriften (Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen nach der ÖPNV-Höchsttarifsatzung zwischen OstalbMobil-Tarif und Haustarif), da sich diese gegenseitig saldieren. Gleichwohl hat sich der Ostalbkreis mit der Inanspruchnahme des Rettungsschirms verpflichtet, seine veranschlagten Haushaltsmittel einzubringen.
Um die eingesparten Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen aufgrund fehlender Fahrgelderlöse an die Verkehrsunternehmen weitergeben zu können, bedarf es als Rechtsgrundlage einer Beschlussfassung des Ausschusses.
Derzeit wird der passendste Verteilungsmechanismus erarbeitet, da eine auf Verkaufszahlen basierte Verrechnung mangels Datengrundlage noch nicht erfolgen kann.
Damit der Ostalbkreis diese Beihilfe EU-rechtskonform an die Verkehrsunternehmen weiterleiten kann, wurden öffentliche Dienstleistungsverträge mit verschiedenen Verkehrsunternehmen geschlossen, um im Rahmen einer sogenannten Notvergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370 i.V.m. § 14 Abs. 4 Ziffer 2 VgV (Vergabeverordnung) die Corona-bedingten Einnahmeausfälle beihilfekonform ausgleichen zu können.
Marketingoffensive und neue Angebote
Der einmalig zur Verfügung gestellte „Sonderetat Marketing“ in Höhe von 100.000 Euro wurde von OstalbMobil komplett in Anspruch genommen. Es wurde eine breite Marketingkampagne, u.a. mit Plakatwerbung, Zeitungsannoncen, Social-Media-Posts und dem neuem Corporate Design etc. initiiert.
Zum 1. August wurde das „1-Euro-Ticket“ eingeführt. Dieses gilt samstags und sonntags zur einmaligen Fahrt mit einem Linienbus innerhalb von OstalbMobil. Im Bedienungsgebiet von StadtBus Gmünd und des zum 1. Juli eingeführten Angebotes „StadtLandBus“ von Ok.go auch unter der Woche ab 19:00 Uhr.
Es erfolgt keine Spitzabrechnung des 1-Euro-Tickets gegenüber ggf. höherem Haustarif, bis ein „ex post-Vergleich“ der erzielten Einnahmen und der Zahl der beförderten Personen ohne Corona-bedingte Fahrgasteinbrüche feststeht. Es wird erwartet, dass die Mindereinnahmen durch ein Mehr an Fahrgästen ausgeglichen werden.
Die öffentlichkeitswirksame Aktion von OstalbMobil mit dem „KostetNixTicket“ als „Ausschneidefahrschein“ in den Tageszeitungen im Ostalbkreis wurde auf die Herbstferien verschoben. Mit diesem Angebot geschah auch vor dem Hintergrund, um das Sommerferienangebot („FerienDuoTicket“) nicht zu unterlaufen. Hiermit konnte für einen sehr günstigen Preis (13 Euro für zwei Personen) eine Woche lang der Landkreis erkundet werden.
Konkrete Nutzerzahlen seit Einführung der Angebote liegen noch nicht ausgewertet vor. Sollte dies noch vor der Sitzung geschehen, werden diese Informationen in der Präsentation nachgereicht.
Finanzierung und Folgekosten
Die Beschlussfassung schafft die Grundlage dafür, die hinterlegten Mittel rechtskonform auskehren zu können. Ob die Ansätze für den ÖPNV-Haushalt auskömmlich sind, hängt in erster Linie von einer Normalisierung der Nachfrageentwicklung, also der Nutzerfinanzierung ab.
Anlagen
---
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |