Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis und unterstützt die Neuausrichtung des Geschäftsbereichs „Nachhaltige Mobilität“.
Sachverhalt/Begründung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2020 eine Neuausrichtung und Umbenennung des bisherigen Geschäftsbereichs Nahverkehr beschlossen. Seit 1. August 2020 trägt der Geschäftsbereich die Bezeichnung „Nachhaltige Mobilität“ und wurde um den Fachbereich „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ erweitert. Diese Maßnahme trägt der gestiegenen gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für das Thema Mobilität und der steigenden Erwartung an ein umfassendes Mobilitätsverständnis Rechnung. Hierzu wird sich insbesondere der neu geschaffene Fachbereich „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ zukünftig gezielt mit den Fragen einer besseren Vernetzung von Verkehrsträgern, der Förderung alternativer Mobilitätsformen, dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der Digitalisierung des ÖPNV beschäftigen.
Aus den genannten Themenfelder lassen sich jeweils konkrete Handlungsaufträge und Maßnahmen ableiten, die in den nächsten Monaten angegangen werden.
Vernetzung von Verkehrsträgern:
Zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen sind attraktive und leistungsfähige Übergangs- und Verknüpfungspunkte notwendig. So sollen insbesondere an Haltestellen des ÖPNV sogenannte multimodale Knoten bzw. Mobilitätsstationen eingerichtet werden, die verschiedene nachhaltige Mobilitätsformen vernetzen. Hierdurch wird die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel erleichtert (intermodale Wegketten). Insbesondere zur besseren Verknüpfung mit den Angeboten des ÖPNV sollen an Mobilitätsstationen Radabstellanlagen (Bike+Ride), Car-Sharing-Stationen, Park+Ride-Anlagen oder Stellplätze mit Elektroladesäule errichtet werden.
Handlungsaufträge:
Für dieses Aufgabenfeld wird eine zusätzliche Personalstelle mit dem Ausbildungshintergrund Bauingenieurwesen, Geographie, Raum- bzw. Stadtplanung oder Verkehrswesen geschaffen. Die Personalkosten für die zusätzlich geschaffene Stelle „Koordination Mobilitätsstationen“ werden in den ersten beiden Jahren der Stellenbesetzung mit einem sechsstelligen Betrag vom Land Baden-Württemberg gefördert. Der entsprechende Förderbescheid liegt mittlerweile vor.
Förderung alternativer Mobilitätsformen (insbesondere Radverkehr):
Um den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zu steigern, sind gezielte Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs erforderlich. Im Fachbereich „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ soll mit der neu zu schaffenden Stelle des Radverkehrskoordinators eine Konzentration der radverkehrsplanerischen Kompetenz für Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen der Radwege im Zuge von Bundes- und Landesstraßen erfolgen. Der Radverkehrskoordinator steht zukünftig zudem Städten und Gemeinden als Ansprechpartner bei geplanten Radverkehrsvorhaben zur Verfügung.
Handlungsaufträge:
Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)
Die Personalkosten für die zusätzlich geschaffene Stelle des Radverkehrskoordinators werden in den ersten beiden Jahren der Stellenbesetzung mit einem sechsstelligen Betrag vom Land Baden-Württemberg gefördert. Auch hier liegt der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg vor. Das Hauptaugenmerk wird zunächst auf der Förderung des Radverkehrs liegen. Gleichzeitig sollen aber auch weitere alternative Mobilitätsformen wie E-Carsharing, Mitfahr- und Verleihsysteme, ehrenamtliche Fahrdienste oder Bedarfsverkehre entsprechend ausgebaut werden.
Verkehrsinfrastruktur:
Mit der Erhöhung der Bundes-GVFG-Fördermittel („Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“) von derzeit 332 Millionen Euro/Jahr auf über zwei Milliarden Euro/Jahr bis 2025 steigt der finanzielle Spielraum für Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur. Zudem wurden die Förderziele ausgeweitet und die Mindestvorhabengröße im Rahmen zusammenfassender Maßnahmen abgesenkt. Um diese Fördermöglichkeiten insbesondere im Bereich Schieneninfrastruktur und Bahnhofsmodernisierung erschließen zu können, werden im Fachbereich „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ entsprechende Kapazitäten zur Planung und Koordination von Infrastrukturmaßnahmen geschaffen.
Handlungsaufträge:
Von der ursprünglichen Überlegung, einen Bauingenieur bei der Landkreisverwaltung einzustellen und mit Planungsaufgaben im Bereich Verkehrsinfrastruktur zu betrauen, wurde angesichts der problematischen Fachkräftesituation Abstand genommen. Für die Konzeption und Umsetzung des Maßnahmenprogramms wird ein externes Ingenieurbüro anhand der Rückmeldungen der betroffenen Gemeinden beauftragt.
Digitalisierung:
Wie in allen Gesellschaftsbereichen, können auch im ÖPNV durch die Digitalisierung von Prozessen und Angeboten erhebliche Verbesserungenpotenziale sowohl auf Seiten der Verkehrsunternehmen und -verbünde, als auch zum Wohle der ÖPNV-Fahrgäste erschlossen werden. Der Geschäftsbereich „Nachhaltige Mobilität“ begleitet diese Prozesse und treibt gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund OstalbMobil die Weiterentwicklung des ÖPNV im Zuge der Digitalisierung voran.
Handlungsaufträge:
Weiteres Vorgehen
Der Geschäftsbereich „Nachhaltige Mobilität“ setzt die entsprechenden personellen und strukturellen Maßnahmen für eine effiziente Aufgabenerledigung im aufgewerteten Themengebiet um. Hierzu zählen insbesondere eine schnelle Besetzung der ausgeschriebenen Stellen mit qualifiziertem Personal.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird fortlaufend informiert.
Finanzierung und Folgekosten
Die entsprechend zu kalkulierenden Kosten für den entstehenden Personalbedarf und die Beratungsleistungen des Planungsbüros sind in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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