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Vorlage - 212/2020  

 
 
Betreff: Gesetz zur Förderung von Elektromobilität - Umsetzung in der
Landkreisverwaltung
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
20.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung befürwortet den Vorschlag der Landkreisverwaltung, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr ab sofort kostenlosen und steuerfreien Ladestrom zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Bundesregierung möchte die Elektromobilität verstärkt vorantreiben und erreichen, dass in Deutschland bis zum Jahr 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Der bayerische Ministerpräsident, Markus Söder, geht sogar noch weiter und sprach sich kürzlich für ein Zulassungsverbot für Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen ab dem Jahr 2035 aus. Im Rahmen des Zukunftspakets der Bundesregierung soll die nachhaltige Mobilität gestärkt und somit der Klimaschutz sichergestellt werden. Hierzu sollen das Klimaschutzprogramm 2030 und der Strukturwandel der Automobilindustrie beschleunigt werden. So wird beispielsweise die Kfz-Steuer für PKWs stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1. Januar 2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen. Auch die bereits geltende Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Zusätzlich soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur als Voraussetzung für die Elektromobilität beschleunigt werden.

 

Im Ostalbkreis hat sich die Zahl der zugelassenen Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge in den letzten drei Jahren mehr als verdreifacht. Während es im Jahr 2017 noch rund 1.250 Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge waren, gibt es Stand heute etwa 4.170 zugelassene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge im Ostalbkreis. Aktuell sind bei der Bundesnetzagentur 71 Ladepunkte im Ostalbkreis gelistet (Stand: 9. September 2020). Davon wird momentan ein Ladepunkt vom Landratsamt Ostalbkreis betrieben. Dieser befindet sich am Ostalbkreishaus. Nach Abschluss der aktuell laufenden Sanierungsarbeiten der Außenanlagen beim Ostalbkreishaus wird es künftig zwei öffentliche Ladepunkte geben. Andere Betreiber im Ostalbkreis sind beispielsweise Stromversorger wie die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG und die Stadtwerke Aalen GmbH sowie Autohäuser, Unternehmen und weitere Organisationen.

 

Der Fuhrpark der Landkreisverwaltung umfasst bereits acht Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge. Hierbei handelt es sich um fünf elektrobetriebene PKWs, zwei hybridbetriebene PKWs sowie um ein Pedelec. Darüber hinaus wird in Kürze auch das Dienstfahrzeug des Landrats mit einem Hybridantrieb ausgestattet sein. Derzeit besitzen rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtbelegschaft der Landkreisverwaltung ein Elektrofahrzeug (PKW, Pedelec etc.). Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Besitz eines Elektrofahrzeugs sind und sein werden, wird in naher Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit steigen. Die Landkreisverwaltung hat als öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion und möchte Verantwortung für ein nachhaltiges Handeln übernehmen, einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und das Ziel der Bundesregierung, die Elektromobilität verstärkt voranzutreiben, unterstützen. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr ermöglicht es den Arbeitgebern, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug besitzen, kostenlosen und steuerfreien Ladestrom zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit möchte die Landkreisverwaltung gerne aufgreifen und ihren derzeit über 1.800 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlosen und steuerfreien Ladestrom zur Verfügung stellen. Parallel würde diese Maßnahme – auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels – die Attraktivität der Landkreisverwaltung als Arbeitgeber steigern und einen positiven Effekt im Hinblick auf die Personalgewinnung erzielen. Ab einer bestimmten Nachfrage von Ladestrom wird die Landkreisverwaltung mit der Bereitstellung des Stromsaus rein elektrotechnischer Sichtin Zukunft an Grenzen stoßen. Aktuell geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass der Bedarf vorläufig mit der vorhandenen elektrotechnischen Infrastruktur ohne größere Eingriffe in die Elektroinstallation gedeckt werden kann. So können an den größeren Gebäuden des Ostalbkreises bis zu zehn Ladepunkte ohne Eingriff in die Elektroinstallation bereitgestellt werden. Hierzu zählen insbesondere das Ostalbkreishaus und die Kreisberufsschulzentren. An den mittelgroßen Gebäuden und somit in den meisten Dienststellen der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinschaftsunterkünften können bis zu fünf Ladepunkte ohne Eingriff in die Elektroinstallation bereitgestellt werden. An den kleineren Verwaltungs- und Schulgebäuden sind bis zu drei Ladepunkte ohne Eingriff in die Elektroinstallation möglich.

 

Insgesamt möchte die Landkreisverwaltung mit der Bereitstellung von kostenlosem und steuerfreiem Ladestrom in einem ersten Schritt einen Anreiz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen, sich ein Elektrofahrzeug zu beschaffen und damit das Ziel der Bundesregierung, die Elektromobilität verstärkt voranzutreiben, unterstützen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Private Elektrofahrzeuge werden in der Regel zu Hause geladen, sodass davon auszugehen ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein elektrobetriebenes Auto besitzen, dieses nicht vollständig bei der Landkreisverwaltung aufladen werden. Dies dürfte im Hinblick auf die Reichweite eher bei Pedelecs der Fall sein. Das Laden eines elektrobetriebenen Autos verursacht bei durchschnittlicher Ladeleistung und einer täglichen Ladezeit von vier Stunden zusätzlich jährliche Stromkosten in Höhe von 446,88 €. Das Laden eines Pedelecs verursacht bei durchschnittlicher Ladeleistung und einer täglichen Ladezeit von vier Stunden zusätzlich jährliche Stromkosten in Höhe von 35,28 €. Geht man von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer Nutzung von jeweils zehn elektrobetriebenen Autos sowie von zehn Pedelecs aus, entstehen somit zusätzlich jährliche Stromkosten in Höhe von 4.821,60 €. Dieser Betrag wäre, den Entwicklungen entsprechend, in den kommenden Jahren anzupassen.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Reiter, Geschäftsbereich Organisation

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat