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Vorlage - 199/2020  

 
 
Betreff: Kreditaufnahme zur Finanzierung von laufenden Investitionen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
29.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der Aufnahme eines Kredits über 2.000.000 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu den genannten Bedingungen zu.

 

Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrags ermächtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die vom Kreistag am 17.12.2019 beschlossene Haushaltssatzung des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2020 sieht eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.372.414 zur Finanzierung der Investitionen im Haushalt 2020 vor. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 20.03.2020, Az. 14-2141.-2/09, die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2020 gem. § 51 Abs. 2 der Landkreisordnung  i. V. m. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung i. V. m. § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Die Kreditaufnahme wurde gem. § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung genehmigt. Bisher erfolgte noch keine Inanspruchnahme.

 

Die im Rahmen des Haushaltsplans 2019 beschlossene und von der Rechtsaufsicht genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 18.013.008 (2.513.008 € allgemeine Kreditaufnahme + 15.500.000 € für Bebauung Union-Gelände) wurde bislang ebenfalls nicht in Anspruch genommen. Damit stehen aktuell insgesamt Kreditermächtigungen - ohne Sonderermächtigung Union - in Höhe von 4.885.422 € zur Verfügung.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet den Kommunen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zinsgünstige Kredite an. Über das Programm 208 können sowohl Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und ähnliche Investitionen finanziert werden.

 

Im Finanzplan 2020 des Ostalbkreises sind eine Vielzahl von Maßnahmen der genannten Investitionsarten enthalten. Zur Stärkung der Liquidität soll eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000 € erfolgen.

 

Die KfW bietet aktuell folgende Konditionen an:

 

Kredithöhe:

Die Maßnahmen werden mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.

Auszahlung:  100 %

Abruf der Mittel innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage

 

Zinssätze:

Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird ggf. täglich angepasst.

Für das Darlehen kommt der am Tag des Eingangs des Geldabrufs bei der KfW geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 10 oder die ersten 20 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.

Der Zinssatz für Darlehen zur Finanzierung von kommunalen Infrastrukturdarlehen beim KfW-Programm 208 liegt aktuell bei einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung auf 20 Jahre und 3 tilgungsfreien Jahren bei 0,07 %.

 

Tilgung:

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre fallen lediglich Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge an. Danach wird der Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten getilgt. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat