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Vorlage - 195/2020  

 
 
Betreff: Generalistische Pflegeausbildung - Vorstellung des Förderantrags und Umsetzung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:D e z e r n a t II
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
05.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Beim Landratsamt Ostalbkreis wird eine Koordinierungsstelle für die generalistische Pflegeausbildung eingerichtet. Es handelt sich um ein bis zum 31.12.2021 befristetes Beschäftigungsverhältnis.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Gesundheitsvorsorge ist als Teil der Daseinsfürsorge kommunale Aufgabe der Stadt- und Landkreise. Zur Gesundheitsvorsorge zählt auch die Ausbildung und Qualifizierung von Pflegekräften, da die ortsnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch in den kommenden Jahren im Zuge der demografischen Entwicklung, des Mangels an Pflegekräften und der steigenden Kosten in der Pflege gewährleistet werden muss. Hierfür sind die Weichen bereits bei der Ausbildung der Pflegefachkräfte zu stellen.

 

Im Jahr 2020 startete die neue generalistische Pflegeausbildung auch in Baden-Württemberg. Alle künftigen Pflegekräfte erlernen künftig in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Mit der Neugestaltung der Pflegeberufe soll die Ausbildung vielfältiger und damit attraktiver werden, um mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen. Damit leistet die Pflegeberufereform einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

 

Mit der Reform der Pflegeberufe entfällt die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege. Möglich bleibt eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Auszubildende können wählen, ob sie sich entsprechend spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen wollen.

 

Die neue Ausbildung enthält Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum vom Krankenhaus über die stationären Pflegeeinrichtungen bis hin zu den ambulanten Pflegediensten. Entsprechend breit gefächert sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte. Darüber hinaus wird ergänzend ein Pflegestudium eingeführt. Dadurch werden nicht nur neue Zielgruppen für eine Berufstätigkeit in der Pflege angesprochen, sondern auch Karriereperspektiven im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung eröffnet.

 

Die bisherige Umsetzung des Pflegeberufegesetzes lässt derzeit eher befürchten, dass die Zahl der Auszubildenden zurückgehen wird. Es zeichnete sich ab, dass es ohne Unterstützung und Koordination nicht gelingen wird, genügend praktische Einsatzstellen zur Verfügung zu stellen und diese zu koordinieren.

 

Für eine zielgenaue Umsetzung der Pflegeausbildungsreform sind Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, die ausdifferenzierte Landschaft der Leistungserbringer bei der Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung zu begleiten und zu unterstützen. Im Ost-albkreis gilt es der vorhandenen Struktur von mehreren Trägern flächendeckend gerecht zu werden und deren Ausbildungsbereitschaft zu erhalten sowie zu steigern.

 

Durch die generalistische Pflegeausbildung entstehen neue, übergeordnet zu koordinierende, Aufgaben, die von den jeweiligen Pflegeschulen bisher nicht erbracht werden mussten. Um ein gutes Miteinander der Akteure der generalistischen Pflegeausbildung zu gewährleisten, ist es für die Beteiligten wichtig, dass Aufgaben, die alle Beteiligte betreffen, zentral gesteuert und organisiert werden. Hier ist beispielhaft zu nennen, dass bei allen Schulen einheitliche administrative Verfahrensweisen bei der Abrechnung und Bewertung geschaffen werden, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für die Stellen der praktischen Ausbildung so gering wie möglich zu halten.

 

Bereits in den vergangenen Monaten hat die Verwaltung verschiedene Arbeitsgruppentreffen zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung mit den Akteuren im Ostalb-kreis durchgeführt und personelle Ressourcen aus dem Schul- sowie dem Sozialdezernat in den Umsetzungsprozess eingebracht. Im Zuge dessen konnte auch ein Kooperationsverbundsvertrag der Pflegeschulen erarbeitet werden, bei dem sich die Beteiligten auf einheitliche Umsetzungsstandards verständigt haben.

 

Das Land Baden-Württemberg ist sich der Herausforderungen bei der Umsetzung der Ausbildungsreform bewusst und fördert die Einrichtung von Koordinierungsstellen bei den Stadt- und Landkreisen. Die Förderung ist zeitlich befristet und soll der Koordinierung, Vernetzung und Begleitung der Ausbildungsstellen dienen.

 

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle richten sich nach den jeweiligen Bedarfslagen der Stadt- und Landkreise und können sich deshalb inhaltlich unterscheiden. Im Ostalbkreis haben die ansässigen Pflegeschulen sowie die Träger der praktischen Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ostalbkreis die folgenden Aufgaben gemeinsam definiert.

 

  1. Koordination und Ansprechpartner für alle Beteiligten in der Pflegeausbildung
  2. Kontinuierliche Akquise weiterer Stellen der praktischen Ausbildung
  3. Organisation von Veranstaltungen zur Qualifikation und zum Netzwerkaustausch in der generalistischen Pflegeausbildung
  4. Implementierung von Qualitätssicherungsinstrumenten
  5. Anlaufstelle bei Engpässen und zur Problemlösung zwischen den Akteuren der generalistischen Pflegeausbildung
  6. Datenerhebung für die generalistische Pflegeausbildung in Bezug auf Ausbildungsstellen (Statistik)
  7. Vertretung im Baden-Württembergischen Netzwerk der Koordinierungsstellen

 

Die Koordinierungsstelle der generalistischen Pflegeausbildung soll organisatorisch beim Ostalbkreis angesiedelt werden. Eine Besetzung im Umfang einer 50%-Stelle wird für ausreichend erachtet.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Land fördert eine Koordinierungsstelle bis zum 31.12.2021 mit maximal 30.000 Euro. Der Landkreis muss den gleichen Betrag in Form von Geld-, Arbeitsleistungen oder Sachmitteln aufbringen.

 

Die Eigenbeteiligung des Ostalbkreises soll durch das Einbringen eigener Personal- und Sachmittelressourcen erfolgen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Böhme-Unfried, Stabstelle V/03

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat