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Vorlage - 190/2020  

 
 
Betreff: Förderaufruf Primärversorgung im Ostalbkreis - Gemeinsam & Vernetzt und weiteres Vorgehen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gesundheit Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
05.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Dem Förderantrag „Primärversorgung im Ostalbkreis - Gemeinsam & Vernetzt - Verbesserung der Versorgung chronisch kranker oder multimorbider Personen“ wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Sicherstellung einer adäquaten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist eine Aufgabe, der sich insbesondere Gemeinden, Städte und Landkreise zukünftig weiterhin verstärkt stellen müssen.

Bereits im Jahr 2018 hat der Landkreis im Rahmen des Projekts „Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis“ eine Zukunftswerkstatt „Ambulante ärztliche Versorgung“ bestehend aus Vertretern der Kliniken, Kreisärzteschaften, Gemeinden, niedergelassenen Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg aufgebaut. 2019 wurde das Forschungs- und Beratungsbüro Quaestio ergänzend mit der Analyse der Gesundheitsversorgung und der Erstellung eines Versorgungskonzepts beauftragt.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der mit einer Zunahme von chronischen und Mehrfacherkrankungen einhergeht, hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Anfang Juni 2020 einen Förderaufruf zur Konzeptionalisierung und zur Erprobung von Primärversorgungszentren und Primärversorgungsnetzwerken ausgeschrieben. Damit soll unter anderem die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen innerhalb des Gesundheitswesens und auch darüber hinaus unterstützt und gefördert werden.

Primärversorgungszentren oder -netzwerke stellen eine leicht zugängliche Kontaktstelle für alle Menschen mit gesundheitlichen Anliegen und Problemen dar. Sie sollen, einem gemeindenahen und quartiersbezogenen Ansatz folgend, gut in die örtlichen Strukturen eingebunden sein und zeichnen sich durch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten und durch Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen (beispielsweise Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Pflegefachpersonen) sowie weiteren Akteuren aus.

Um einen möglichen Förderantrag mit den Kreisärzteschaften und den Kliniken Ostalb bis zur ursprünglichen Einreichungsfrist am 31.08.2020 abzustimmen, fand am 29.07.2020 kurzfristig ein Abstimmungsgespräch statt. Bei diesem waren sich die Beteiligten einig, dass ein Förderantrag auf Aufbau eines Primärversorgungsnetzwerks gestellt werden soll. Dieses wird damit zur Verbesserung der Patientenversorgung an den Bedarfen und Bedürfnissen chronisch kranker oder multimorbider Personen orientierte Maßnahmen in räumlicher Nähe beitragen. Dazu soll eine Koordinierungsstelle zwischen niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Kassenärztlicher Vereinigung, weiteren Gesundheitsakteuren, den Kommunen und der Politik und Verwaltung des Landkreises im Rahmen des Projekts aufgebaut werden. Sie dient einerseits als Ansprechpartner für Ärzte und Gesundheitsakteure und andererseits soll sie dazu beitragen, dass bereits vorhandene Strukturen gestärkt, ergänzt, besser abgestimmt und im Rahmen eines Primärversorgungsnetzwerks gebündelt bzw. neu aufgebaut werden.

Auf der Grundlage des aufgebauten Primärversorgungsnetzwerks könnte in einem zweiten Schritt ein Modell eines Primärversorgungszentrums konzipiert werden. Dies soll auf ein bestimmtes Krankheitsbild, auf eine bestimmte Zielgruppe oder auf eine bestimmte Teilregion angepasst werden und möglichst gemeindenah und quartiersbezogen aufgebaut sein. Mithilfe des Gutachtens der Quaestio Forschung und Beratung GmbH gilt es Handlungsräume zu schärfen, ein langfristig angelegtes Monitoring der Gesundheitsversorgung zu entwickeln und dadurch innovative und leistungsfähige Versorgungsangebote zu schaffen.

Die Koordinierungsstelle nimmt im gesamten Projekt die Rolle eines Moderators und Impulsgebers ein, überführt aber auch konkrete Maßnahmen mit den relevanten Akteuren in die Umsetzung. Insgesamt soll die Koordinierungsstelle die kreisweite Gesundheitsversorgung und Bedarfslage vor allem im Bereich der Primärversorgung überblicken und die Dialogprozesse im Rahmen einer teilraumsensiblen Gesundheitspolitik voranbringen.

 

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat am 14.09.2020 nunmehr mitgeteilt, dass sich der Projektbeginn auf den 01.11.2020 verschieben wird. Das Laufzeitende bleibt weiterhin der 31.12.2022.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Fördersumme beträgt 300.000 € für die gesamte Laufzeit des Projekts (01.11.2020-31.12.2022). Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die für die Landesförderung zu erbringende Eigenbeteiligung beträgt 10 % und damit 30.000 .

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

gez. Kiemel, Geschäftsbereich Gesundheit

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat