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Vorlage - 184/2020  

 
 
Betreff: Bericht zur Grundsicherung für Selbstständige während der Corona-
Pandemie
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
05.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation und rechtliche Voraussetzungen

 

Die wirtschaftlichen Schäden infolge der Corona-Pandemie veranlassten den Bundesgesetzgeber dazu, den Zugang zu existenzsichernden Leistungen zu erleichtern. Der neue

§ 67 SGB II regelt für die Jobcenter ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren, das insbesondere in finanzielle Not geratenen Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern zu Gute kommt.

Nach § 67 SGB II können somit Selbstständige, die aufgrund der Corona-Krise ihren persönlichen Lebensunterhalt nicht mehr decken können, bis zum 31.12.2020 Leistungen nach SGB II beantragen. Das vereinfachte Verfahren sieht etwa das Aussetzen der Vermögensprüfung vor – es sei denn, die Antragstellenden besitzen erhebliches Vermögen. Beim Vermögen gilt eine Höchstgrenze von 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Auch werden die Antragstellenden, die unter die Regelung des § 67 SGB II fallen, aktuell nicht aufgefordert, Ihre Kosten der Unterkunft und Heizung auf die angemessenen Kosten zu senken. Hilfreich ist zudem, dass der Versicherungsbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen wird.

 

Organisation im Jobcenter

 

Beim Jobcenter wurde zentral am Standort Aalen ein Sonder-Leistungsteam für die Bearbeitung der Anträge eingerichtet. Ab dem 06.04.2020 konnten sich Solo- und Kleinunternehmer unter der Telefonnummer 07361-980 5000 und einer zentralen E-Mail-Adresse (jobcenter-selbstaendige@ostalbkreis.de) melden.

In den Monaten April, Mai und Juni gingen auf der Hotline 390 Anrufe ein. Durchschnittlich kontaktieren rund 7 Personen pro Tag das Jobcenter, um sich zu den Hilfen für Selbstständige beraten zu lassen.

 

Gewerbebereiche und persönliche Hintergründe

 

Fast alle Antragstellenden leben ausschließlich von ihrer selbstständigen Tätigkeit. Nur wenige haben Angestellte, die wiederum in der Corona-Krise Kurzarbeitergeld beziehen. Insgesamt zeigt sich bei den Antragstellenden ein heterogenes Bild hinsichtlich der Tätigkeiten sowie der beruflichen und sozialen Zugehörigkeit. Dies sind beispielsweise:

 

  • Designer, Künstler, Schauspieler
  • freie Dozenten
  • Unternehmensberater
  • Fahrschulen
  • Fotografen
  • Friseure und Kosmetikerinnen
  • Gesundheitsberufe

 

sowie Gewerbetreibende aus den Bereichen Gastronomie, Handel, Reisen, Veranstaltungsorganisation und erotische Dienstleistungen.

Die Auswirkungen der Pandemie trafen bestimmte Berufsgruppen besonders stark. Zu Beginn der Krise waren den Zahlen zufolge verstärkt Friseurbetriebe und Gaststätten betroffen. Nach der Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen entspannte sich in diesen Gewerbebereichen die Lage jedoch wieder. Die größte Gruppe der Antragstellenden kommt dennoch aus dem Gaststättengewerbe: 18,9 % der insgesamt 206 Antragstellenden sind in diesem Bereich tätig. Zu Beginn der Krise waren auch Friseurgeschäfte besonders betroffen, die in etwa 7,8 % aller Antragsstellungen ausmachen. Ebenfalls Schwierigkeiten mit der Corona-Situation hatten Selbstständige, die mit dem Handel von Fahrzeugen ihr Geld verdienen (4,4 % aller Antragstellenden).

Freischaffende Künstler wie Musiker und Schauspieler machen 2,9 % der Antragstellenden aus. Sie können die Corona-Hilfen des Bundes nicht nutzen, da diese nur die anfallenden Betriebskosten decken, die freischaffende Künstler in der Regel nicht haben.

 

Die Corona-Krise trifft Selbstständige ungeachtet ihres Bildungshintergrunds. Akademisch Gebildete sind ebenso vertreten wie Ungelernte, für die in der Vergangenheit die Selbstständigkeit oft nur eine Möglichkeit war, der Arbeitslosigkeit zu entkommen. Zumindest phasenweise haben einige dieser Selbstständigen auch vor Corona aufstockend SGB-II-Leistungen erhalten. Unter den Antragstellenden waren 59,2 % Männer und 40,8 % Frauen.

 

Zusammenfassung und Ausblick

 

Beim Jobcenter gingen bis dato 206 Anträge von Selbstständigen ein. Davon wurden 22 abgelehnt (10,7 %). Gründe hierfür waren etwa die fehlende Mitwirkung oder auch erhebliches Vermögen. Zu Beginn des Monats August waren 17 der Fälle noch in Bearbeitung. Die Zahlen lassen erkennen, dass viele Antragstellende die Leistungen nur über einen überschaubaren Zeitraum benötigten. Nach Öffnung des Lockdowns konnten einige wieder zu ihrem beruflichen Alltag zurückkehren. Dies traf vor allem auf Friseure und Gaststättenbetreiber zu. Unverändert schlecht ist hingegen die Situation für Künstler, Schausteller oder Veranstalter. Diese Berufsgruppen werden auch die kommenden Monate stark auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sein.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Arbeitslosengeld II wird zu 100% aus Bundesmitteln finanziert. Die Kosten der Unterkunft und Heizung wurden bislang zu 52,1 % vom Bund getragen. Durch das im Sommer beschlossene Konjunkturpaket wird zur Entlastung der Kommunen diese Bundesbeteiligung um 25 Prozentpunkte erhöht und beträgt rückwirkend für das Gesamtjahr 2020 dann 77,1 %. Der kommunale Anteil reduziert sich somit auf 22,9 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat