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Vorlage - 180/2020  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2021 des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
05.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
AMP 2021_Extern

Antrag der Verwaltung

 

Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm 2021 des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis für die Verwendung der zu 100 % bundesfinanzierten Haushaltsmittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Die ausgewählten Maßnahmen sind geeignet, um die vom Bund vorgegebenen Ziele bestmöglich zu erreichen. Gleichzeitig sind die vom Beirat und Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung festgelegten Schwerpunkte und Zielgruppen für 2021 berücksichtigt. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm vorgestellt.

 

 

Abbildung 1: Entstehungsprozess des Arbeitsmarktprogramms

 

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2021 des Jobcenters Ostalbkreis sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan eingebracht.

Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und des Verwaltungsbudgets ist nach den Haushaltsplanberatungen Ende 2020 zu rechnen.

 

Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2021

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung und der Beirat des Jobcenters Ostalbkreis haben anhand der Profillagen der Kunden, der Entwicklungen des Arbeitsmarkts, der Integrationen im vergangenen Jahr sowie der Dauer im Leistungsbezug

 

        Jugendliche unter 25 Jahren und Erwachsene bis 35 Jahre

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende und Erziehende

        Flüchtlinge

 

als Zielgruppe für das Arbeitsmarktprogramm 2021 festgelegt.

 

Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen für Menschen mit Integrationsperspektiven, Maßnahmen für Benachteiligte mit mehrfachen aber abbaubaren Hemmnissen sowie Maßnahmen in Verbindung mit Gesundheitsförderung geplant.

 

Entwicklungen am Arbeitsmarkt

 

Der Arbeitsmarkt wird 2021 stark von der Corona-Krise geprägt sein. Die steigenden Arbeitslosenzahlen und die hohe Anzahl an Kurzarbeitenden werden sich im kommenden Jahr auf die Bedarfsgemeinschaften im SGB II auswirken.

 

Der Shut-Down und die durch Rechtsverordnung erleichterten Zugangsbedingungen zu SGB II-Leistungen haben im Jobcenter zu einem um das Vierfache erhöhten Antragszugang geführt. Darunter sind rund 80 Kunden, deren Kurzarbeitergeld mit SGB II Leistungen ergänzt wird und ca. 200 Solo-Selbstständige. Bei rund 50 % der Anträge kommt es jedoch nicht zu einer Bewilligung von Leistungen. Der Hauptgrund hierfür ist die nicht nachgewiesene Bedürftigkeit. Prognostisch könnte die Zahl der Bedarfsgemeinschaften 2021 auf über 7.000 ansteigen. Bei der Beurteilung einer Entwicklung gibt es aber noch viele unbekannte Faktoren. Beispielhaft sind dies:

 

        Die Anzahl und der Zeitpunkt der Überwechsler aus dem Arbeitslosengeldbezug
SGB III

        Die Wirkung der beschlossenen und geplanten Konjunkturprogramme

        Die Entwicklung des Stellenmarkts

        Die Auswirkungen der parallel stattfindenden digitalen Transformation

        Die Qualifikationen und Potenziale bei den Neukunden

        Die finanzielle Ausstattung der Eingliederungsmittel durch den Bund

 

Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen

 

Das Thema Gesundheit nimmt in der Beratungs- und Integrationsarbeit eine immer wichtigere Rolle ein. Hier gilt es kluge Strategien zu entwickeln, die berufliche Integrationsmaßnahmen und Gesundheitsförderung verbinden. Durch die Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren konnten bereits einige Projekte umgesetzt werden. Verschiedene Arbeitsgruppen entwickeln jährlich neue Angebote für unterschiedliche Zielgruppen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des SGB V. Die Maßnahmen ergänzen jobcenterfinanzierte Projekte zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden mit einbezogen.

 

Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei

 

Für Menschen, die auch über das Teilhabechancengesetz nicht mehr in den sozialen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, gibt es das Projekt „Freiwillig dabei“. In Kooperation mit dem regionalen Bündnis für Arbeit und vielen gemeinnützigen Trägern und Institutionen wird durch eine niedrigschwellige, stundenweise Beschäftigung eine soziale Teilhabe ermöglicht. Das Projekt steht unter dem Motto „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit zu bieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z.B. in der Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, bei der Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, in der Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten angesiedelt. Unterstützt wird das Projekt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmer/-innen mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.

 

Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2021

 

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.

 

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick

 

Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

Mit 2.112.000 Euro sind 41,4 % der Eingliederungsmittel im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Einzelcoaching), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen werden ausgeschrieben oder die Verlängerungsoption wird in Anspruch genommen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Bedarfsgemeinschaften an Überwechslern aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB III wurde der Mittelansatz im Bereich der Aktivierung und Vermittlung für 2021 um 118.000 Euro gegenüber 2020 erhöht. Dies betrifft insbesondere ausgeschriebene Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die darauf abzielen leichte Vermittlungshemmnisse abzubauen und bei Bedarf neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Um konkreter planen zu können wurden nach dem Shut-Down bevorzugt Neukunden zur Erstberatung bei den Integrationsberatern eingeladen. Neben Weiterbildungsmaßnahmen wünschen sich die Kunden eine passgenaue Unterstützung bei der Arbeitssuche.

 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) sind fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms. Diese Maßnahmen, an denen die Teilnehmer durch individuelle Gutscheine teilnehmen können, müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Im Ostalbkreis sind nahezu alle Träger zertifiziert, so dass einige Maßnahmen, die früher noch als Gruppenmaßnahmen ausgeschrieben wurden, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Einige Träger von Arbeitsgelegenheiten haben ihre Maßnahmen auf die sog. „produktionsorientierten Tätigkeiten“ umgestellt. Die Vorteile dieser Maßnahmeform sind die Verbindung von Qualifizierung, Arbeit und sozialpädagogischer Betreuung sowie die Möglichkeit, Teilnehmer auch über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus zu fördern. Außerdem müssen die produktionsorientierten Tätigkeiten nicht wettbewerbsneutral sein und kommen somit einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt näher. Für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund sind 464.000 Euro im Mittelansatz enthalten. Die individuelle Vorgehensweise bei den Maßnahmen ermöglicht es, geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung und Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen können vor der Sprachförderung oder auch parallel oder im Anschluss ergänzend stattfinden. Mit den Maßnahmen werden insgesamt knapp 1.000 Menschen jährlich aktiviert, unterstützt und an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt. Im Arbeitsmarktprogramm 2021 wurde besonders Wert auf Individualität in Verbindung mit aufsuchender Integrationsarbeit gelegt.

 

Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Der Mittelansatz im Bereich der Qualifizierungen beträgt mit 350.000 Euro 6,9 % der Eingliederungsleistungen. Gegenüber 2020 wurde der Ansatz um 150.000 Euro erhöht.

 

Ein Berufsabschluss oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen, um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Corona bedingt erwarten wir 2021 im Gegensatz zu 2020 einen erhöhten Zugang an qualifizierungsfähigen Kunden. Schwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung. Eine Förderung von Maßnahmen zur digitalen Grundbildung ist zusätzlich vorgesehen. Da sich der Arbeitsmarkt prognostisch insbesondere die nächsten zwei Jahre durch die Pandemie und den Strukturwandel verändern wird, ist es notwendig in dieser Zeit Arbeitssuchende sinnvoll zu qualifizieren. Trotzdem muss beachtet werden, dass die Anforderungen in bestimmten Berufszweigen stark gewachsen sind (z.B. Elektronik). Viele qualifizierungswillige Arbeitssuchende sind diesen Anforderungen aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen und besitzen oft nicht die dafür notwendigen kognitiven Voraussetzungen. Gleichfalls ist zu erwarten, dass wie in den Vorjahren der Wunsch der Arbeitssuchenden nach einer schnellen Arbeitsaufnahme den Weiterbildungswunsch überschattet.

 

Weiterhin sollen Alleinerziehende durch die Förderung einer Umschulung in Teilzeit unterstützt werden. Im Ansatz sind auch Mittel für Flüchtlinge enthalten.

 

Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind Mittel in Höhe von 406.000 Euro

(8 % der Eingliederungsmittel) geplant.

 

Mit dem Regelinstrument § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - können Leistungsbezieher, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben, gefördert werden. Die Förderdauer beträgt 5 Jahre und es wird in den ersten beiden Jahren 100 % des Mindestlohns bzw. des Arbeitsentgelts gefördert. In den Förderjahren 3-5 wird der Zuschuss an den Arbeitgeber dann jeweils um 10 % reduziert. Im Eingliederungsbudget werden hier zusätzlich zu den bereits in 2020 bewilligten Mitteln (s. Vorbindungen) 75.000 Euro für neue Förderfälle geplant. Neben den 60 aktuell geförderten Arbeitsplätzen in 2019 entspricht dies 5 zusätzlichen Förderungen. Die Arbeitsplätze werden bei Beschäftigungsträgern, im Umfeld von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Kommunen und bei besonders sozial engagierten Unternehmen in Industrie und Handwerk finanziell unterstützt.

 

Da für 2021 noch keine zusätzlichen Eingliederungsmittel für Corona bedingte Mehraufwendungen angekündigt wurden, sind die geplanten Mittel für dieses Regelinstrument deutlich reduziert. Der Trend bei §16i SGB II zeigt, dass die Förderungen meist im vollen Umfang mit der maximal möglichen Laufzeit von 5 Jahren bewilligt werden. Die Mittel sind somit für die kommenden Jahre im Budget gebunden. Das Regelinstrument soll dennoch auch 2021 weiterhin für besonders schwer vermittelbare Menschen genutzt werden. Mögliche Abbrüche werden als zusätzliche Förderfälle zeitnah nachbesetzt.

 

Der Mittelansatz der Beschäftigung begleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 260.000 Euro ergänzt.

 

 

 

Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 5,1 % der Ausgaben geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch tatsächlich auf rund 13 % des Budgets, da ein Großteil der Projekte im Bereich Vermittlung, Aktivierung und berufliche Eingliederung enthalten sind. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 7,3 %. Darüber hinaus sollen junge Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, assistierter Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden. Die Maßnahmen für schwer zu erreichende Jugendliche haben sich in den letzten Jahren bewährt. Hier werden Jugendliche, die nicht mehr bei den sozialen Sicherungssystemen angedockt sind, wieder an diese heranführen. Klassischerweise sind dies Wohnsitzlose, Schul- und Ausbildungsverweigerer, „Ausreißer“ etc. In enger Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in den Städten Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen wird das Ziel „Im Ostalbkreis geht uns kein junger Mensch verloren“ verfolgt. Die Maßnahmen laufen bereits seit 01.09.2018 und sollen mit einem Mittelansatz von insgesamt 200.000 Euro fortgeführt werden.

 

Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beträgt 1 % der Gesamtausgaben. Dies entspricht 50.000 Euro. Die Erfahrung aus den Vorjahren zeigt, dass Rehabilitanden häufiger den Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren. Der Ansatz der Inklusion wird hier mit gutem Erfolg umgesetzt. Nur noch sehr vereinzelt werden spezielle Reha-Maßnahmen benötigt. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaften vorrangig gefördert.

 

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten wie z. B. im Möbellager an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten und sozialpädagogische Betreuung) ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 300.000 Euro und entspricht 5,9 % des Eingliederungstitels.

 

Altbindungen aus den Vorjahren

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2021 sind Altbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 1.600.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen, wie z. B. Qualifizierungen, Maßnahmen, die über den Jahreswechsel hinausgehen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte und langfristigen Zuschüssen zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

 

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2021 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 5.100.000 Euro.

 

Zweckgebundene Sonderzuteilung

 

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält 2021 eine Sonderzuteilung für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 260.000 Euro. Die Zuteilung ist zweckgebunden und kann nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.

 

Gesamtsumme Eingliederungsmittel

 

Mit der Sonderzuteilung stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2021 insgesamt 5.360.000 Euro zur Verfügung.

 

Zusammenfassung

 

Im Gegensatz zu 2019 und 2020 werden im nächsten Jahr besondere Schwerpunkte auf Qualifizierung und Aktivierung liegen. Durch die Corona-Pandemie brach der seit Jahren stabile Arbeitsmarkt im Ostalbkreis ein. Dies erfordert auch Seitens des Jobcenters besondere Maßnahmen, um arbeitsmarktnäheren Kunden gerecht zu werden. Somit liegt der Mittelansatz zu diesen Bereichen bei 2.724.000 Euro. Das entspricht rund 53 % des Gesamtbudgets.

Der zweite Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Unterstützung von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Mit den Regel- instrumenten 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen ab zwei Jahren Arbeitslosigkeit) und 16i SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen nach sechs Jahren Leistungsbezug). Der Mittelansatz bei den Arbeitsgelegenheiten ist gleich wie in den Vorjahren.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit diese von den Jobcentern erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Sonderzuteilungen werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.

 

 

 

 


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm 2021 des Jobcenters Ostalbkreis in Zahlen.

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AMP 2021_Extern (187 KB)