Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2020 - 2024 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbau- programm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.
2. Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 27.11.2020 zur Beratung verwiesen.
Sachverhalt/Begründung
Allgemein
Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen.
Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen.
Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.117 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.054 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraße in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).
476 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises (das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um -, Aus- und Neubauten dieser Straßen mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.
Bundesstraßen
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalb- kreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundes-minister für Verkehr und Infrastruktur hat dies mit der Aufnahme der Projekte
entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans anerkannt und bekräftigt.
B 29 vierstreifiger Ausbau zwischen Essingen und Aalen Für den ersten Abschnitt der Hauptbaustrecke findet der Spatenstich am 12. Oktober 2020 statt.
B 29 Abschnitt zwischen dem Gmünder Einhorntunnel und der Umfahrung Mögglingen Für diesen Bereich wurde die Vorplanung dem Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur zur Variantenentscheidung vorgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat sich bei seiner Vorlage im Bereich Böbingen für die Tunnelvariante ausgesprochen.
B 29a Ortsumfahrung Ebnat Hier laufen die Bauvorbereitungen, sodass noch in 2020 mit dem Bau begonnen werden kann. B 29a Bereich Unterkochen und Aufstiegstrecke Für die Verbesserung der verkehrlichen Verhältnisse in Unterkochen sind die städtebaulichen und planerischen Konzepte in konkrete Entwurfspläne umzusetzen. Ebenso ist für den Aufstieg von Unterkochen nach Ebnat am Albtrauf eine Planung zu beginnen.
B 29 Lauchheim - Aufhausen Für den dreispurigen Ausbau im Bereich der Röttinger Höhe wird noch für dieses Jahr der Planfeststellungsbeschluss erwartet, sodass ggf. in 2022 mit dem Bau begonnen werden kann.
B 29 Westumgehung Aalen - Abschnitt zwischen dem Kellerhaus und dem Abzweig der K 3319 in Westhausen Hier plant der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung der Knotenpunkte und den vierspurigen, plangleichen Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Der RE-Vorentwurf wird in Bälde fertiggestellt und dann dem Regierungspräsidium zur abschließenden Prüfung vorgelegt, bevor er dem Verkehrsministerium zur Genehmigung eingereicht wird. Derzeit werden die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Regierungspräsidiums aus der Vorprüfung und die neuesten aktuellen städtebaulichen Entwicklungen eingearbeitet.
B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Affalterried Für die Ertüchtigung weiterer Knotenpunkte an der Westumgehung hat der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums eine erste Planung erstellt, die nun mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden muss. Durch die Ergänzung mit einer westlichen Rampenverbindung zur K 3325 soll ein planfreier Knoten entstehen und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Durch die Ausdehnung der Beschleunigungsspuren auf etwa 1 km Länge sollen Überholmöglichkeiten geschaffen werden.
B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Hüttlingen-Albanus Die Vorplanung des Bereichs wird derzeit erstellt, sodass eine erste Anhörung der Träger öffentlicher Belange und eine erste Bürgerinformation in 2021 erfolgen können.
B 29n Röttingen - Nördlingen Für den Abschnitt von der Röttinger-Höhe bis zur Landesgrenze wurde durch den Ostalbkreis mit den planerischen Arbeiten zur Linienbestimmung begonnen. Derzeit werden die Ressourcen geschaffen, um die Vorplanung durchführen zu können. Aufgrund der Honorarhöhen müssen zur Vergabe der Ingenieur- und Gutachterleistungen VgV-Verfahren durchgeführt werden.
Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen Folgende Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen konnten in 2020 für das Regierungspräsidium durchgeführt werden:
Sanierung der Mittelstreifenentwässerung und Umrüstung der Schutz-planken
Landesstraßen
L 1161 Nordumfahrung Heubach Als einzige Ausbaumaßnahme im Ausbauprogram des Landes ist noch die L 1161 Nordumfahrung Heubach zu realisieren. Hier fehlt noch das Baurecht, um im Rahmen des Lückenschlussprogramms die L 1161 Schwäbisch Gmünd - Bargau - Heubach - Mögglingen rasch komplettieren zu können.
Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen In diesem Jahr wurden im Ostalbkreis nur wenige Sanierungen von Landesstraßen durchgeführt oder begonnen. Damit kann der riesige Nachholbedarf nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand, zahlreiche Abschnitte verschlechtern sich weiter. Für den Ostalbkreis wird der riesige Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen, insbesondere in den ländlichen Räumen, immer mehr zum Standortnachteil. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden. Folgende Maßnahmen wurden in 2020 fertiggestellt oder begonnen und werden voraussichtlich noch bis zum Jahresende fertiggestellt, wobei das Landratsamt das Regierungspräsidium bei der Planung und der Baudurchführung unterstützt hat:
Kreisstraßen
Im Jahr 2020 konnten realisiert werden bzw. werden noch fertiggestellt:
Ausbauvorhaben:
Belagssanierungen:
Bauwerkssanierungen:
Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2020 - 2024 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erfolge der erhöhten Mittelbereitstellung für Beläge und Erhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre ließen sich aus dem Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen 2010 und 2014 ablesen. Diese Erfolge müssen verstetigt werden. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zur Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein. Die Zustandserfassung und -bewertung, die 2018 durchgeführt wurde, zeigt den gebotenen Handlungsrahmen für die Fortsetzung eines umfangreichen Erhaltungsprogrammes auf.
Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:
Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. Das Land Baden-Württemberg hat dem Rechnung getragen und die Brückenertüchtigung als Fördertatbestand im Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) verankert. In der vorliegenden MIFRIFI sind die größeren Bauwerkssanierungen, für die ein Zuschuss beantragt wird, als eigenständige Erhaltung- und Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Die nachstehenden Beträge für die Sanierung von Bauwerken beziehen sich deshalb nur auf die kleineren Sanierungen und Instandhaltungen, die im Rahmen eines Jahresvertrages abgearbeitet werden. Dafür sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:
Finanzierung und Folgekosten
Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2021 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.
Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Anlagen
Mittelfristiges Ausbauprogramm 2020 bis 2024
Sichtvermerke
gez. Weiß, Geschäftsbereich Straßenbau gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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