Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde. Sie beurteilen insbesondere Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten. Dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu Bauvorhaben oder zu Bauleitplanverfahren. Hierbei kommt es vor allem auf die Fähigkeit des Naturschutzbeauftragten an, das Vorhaben bzw. dessen Wirkung auf die Landschaft zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, dass der Naturschutzbeauftragte die vorgelegten Unterlagen richtig würdigen und auch rechtliche Rahmenbedingungen mit einfließen lassen kann.
Für die Ausübung ihres Ehrenamtes erhalten die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis einen Laptop zur Verfügung gestellt, auf denen wichtige Informationen (z. B. Schutzgebiete) abgerufen werden können. Die Naturschutzbeauftragten führen Ortsbesichtigungen durch und nehmen an Besprechungen teil. Nach eigenen Angaben der Naturschutzbeauftragten beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf 40 bis 60 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen oder Besprechungen wird der eigene Pkw benutzt.
Frau Fuchs ist seit 01.12.2015 als Naturschutzbeauftragte ehrenamtlich für den Ostalbkreis tätig.
Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich seitdem auf das Gebiet der Stadt Oberkochen, der Gemeinde Abtsgmünd und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein.
Frau Fuchs übt ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur vollen Zufriedenheit des Landratsamtes und mit großem Engagement aus. Die Zusammenarbeit mit ihr ist vertrauensvoll und konstruktiv.
Die derzeitige Amtszeit von Frau Fuchs endet am 30.11.2020. Sie ist zur Ausübung des Ehrenamtes für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren bereit. Wir schlagen vor, Frau Fuchs für eine weitere Amtszeit vom 01.12.2020 bis 30.11.2025 als Naturschutzbeauftragte wieder zu bestellen.
Finanzierung und Folgekosten
Frau Fuchs erhält als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer für die in Ausübung ihres Amtes erforderlichen Fahrten mit dem eigenen Pkw. Frau Fuchs ist aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit bereits mit einem landkreiseigenen Laptop ausgestattet. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Weitere Geldbeträge (z. B. Tagegelder…) erhält die Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.
Anlagen
Sichtvermerke
gez. Baumann, Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz gez. Seefried, Dezernat IV gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||