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Vorlage - 174/2020  

 
 
Betreff: Verleihung des Qualitätssiegels an die kreiseigene Erziehungs- und Familienberatungsstelle durch die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V., Fürth
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
05.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
bke Kriterien Qualitätssiegel
Jahresbericht 2019

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die kreiseigene Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Ostalbkreises bietet seit 1951 Eltern und Fachkräften in allen Fragen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen Beratung an. Sie unterstützt Familien in Krisenzeiten und bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern.

 

Die Beratungsstelle muss sich mit ihrem Angebot den wandelnden Herausforderungen von Familien und Jugendhilfe anpassen und neuen Entwicklungen begegnen. So hat die Beratungsstelle in kommunaler Trägerschaft 2004 als erste im Ostalbkreis die gerichtsnahen Elternberatungen in Fällen hochkonflikthafter Trennungen im Rahmen vom „Elternkonsens Ostalbkreis“ übernommen. Seit über zehn Jahren gibt es im Ostalbkreishaus spezielle Gruppenangebote für Kinder und Eltern nach Trennung/Scheidung sowie Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte zum Thema. 2005 wurde die Kontaktstelle gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen integriert. Die Beratungsstelle als Sachgebiet des Geschäftsbereichs Jugend und Familie versteht sich als wichtiger Knoten im Netz des Kinderschutzes im Ostalbkreis und sucht aktiv die Kooperation mit anderen Institutionen.

 

Mit den drei anderen Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft, den Canisius-Beratungsstellen in Schwäbisch Gmünd, der Psychologischen Beratungsstelle des Kinderdorfs Marienpflege in Ellwangen und der Ökumenischen Psychologischen Beratungsstelle in Aalen gibt es einen Beratungsverbund im Ostalbkreis. Das Angebot, Fortbildungen und Weiterentwicklungen werden miteinander abgestimmt.  Der Ostalbkreis verfügt damit über ein gutes Angebot an niedrigschwelliger Jugendhilfe nach § 16, § 17, § 18,

§ 28 und § 41 SGB VIII.

 

Die Bundeskonferenz Erziehungsberatung e. V. (bke), Fürth, bietet als Dachverband allen Beratungsstellen in den Bundesländern fachliche und juristische Kompetenz. Von der Geschäftsstelle werden regelmäßig Leitfäden und Handlungsempfehlungen für die Praxis von Familienberatung veröffentlicht sowie wissenschaftliche Jahrestagungen veranstaltet. Bei neuen gesetzlichen Regelungen, die auf Bundes- und Landesebene beschlossen werden, ist die bke ein wichtiger Verband, dessen Vorstand regelmäßig zu den Anhörungen eingeladen wird.

 

Die Bundeskonferenz Erziehungsberatung e.V. hat Qualitätsstandards für die konkrete Arbeit erarbeitet, die mit den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene und dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) abgestimmt wurden. Regionale Beratungsstellen können ein geprüftes Qualitätssiegel erwerben, welches belegt, dass ihre Arbeit den hohen Ausstattungs- und Qualitätsstandards entspricht. Kriterien dabei sind neben Allgemeinem, wie Konzeption und Stellung der Beratungsstelle im Rahmen der Grundversorgung eines Landkreises, Merkmale der Strukturqualität wie personelle und räumliche Ausstattung, Erreichbarkeit, Multidisziplinarität im Team, berufliche Qualifikationen der Mitarbeitenden, Wahrnehmung präventiver Aufgaben und Aufgaben des Kinderschutzes. Geprüft werden ebenfalls die Prozesse innerhalb der Beratungsstelle wie Fallzugang, Falldokumentation, Beachtung von Datenschutzvorgaben, interne Fallplanung, Beschwerdemanagement, sowie Fortbildung und Supervision der Mitarbeitenden. Bedeutsam ist, wie Ergebnisse der Arbeit für die Öffentlichkeit dargestellt und überprüft werden können, etwa durch Jahresberichte, Vorstellung im Jugendhilfeausschuss und andere evaluierende Maßnahmen.

 

Leitung und Team der Beratungsstelle steigen mit der Beantragung des Qualitätssiegels in einen kontinuierlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsprozess ein, der am Ende von einem unabhängigen Gremium anhand von schriftlichen Unterlagen geprüft wird. Im persönlichen Auditgespräch vor Ort werden von Mitgliedern der Prüfungskommission die Angaben überprüft und verifiziert. Es werden konkrete Anregungen zur Weiterentwicklung der Beratungsstelle gegeben.

 

Das Prüfungskomitee hat beschlossen, dass die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Ostalbkreises 2020 das Qualitätssiegel für die nächsten vier Jahre erhält. Damit gehört sie in Zukunft zu den 10 % der Beratungsstellen bundesweit, die dieses Qualitätssiegel führen dürfen.

 

Frau Naudiet, Geschäftsführerin der Bundeskonferenz Erziehungsberatung e. V., wird das Siegel im Rahmen der Jugendhilfeausschusssitzung am 05.10.2020 offiziell überreichen. Sie wird den generellen Stellenwert von Erziehungs- und Familienberatung im Angebot der Jugendhilfeformen beleuchten und einige Besonderheiten der Beratungsstelle des Landratsamtes hervorheben.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten dieses Qualitätssiegel in Höhe von 2.340 sind im Haushalt 2020 abgedeckt.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

• bke Kriterien Qualitätssiegel

• Jahresberichte 2019

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 bke Kriterien Qualitätssiegel (85 KB)    
Anlage 1 2 Jahresbericht 2019 (560 KB)