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Vorlage - 137/2020  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Bau einer Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t VII   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
13.07.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
617.1 - Entwurf Neubau IRLS

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt den Neubau einer

Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg in Aalen.

 

Der Kreistag stimmt dem Neubau einer Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg in Aalen grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung die dafür notwendigen Umsetzungsschritte zu vollziehen und den zuständigen Gremien des Kreistages über den Umsetzungsstand fortlaufend zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Seit 1979 befindet sich die Leitstelle im Rettungszentrum im Greut. 1981 schlossen sich im Altkreis Aalen DRK und Feuerwehr zu einer gemeinsamen Leitstelle zusammen. Seit Ende der 1980er Jahre kam die Verantwortung für den Altkreis Schwäbisch Gmünd dazu. Seit Juni 2006 ist die Leitstelle mit der Kooperation mit dem Landkreis Heidenheim eine Regionalleitstelle für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim. Die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes steuern in der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg (IRLS) jährlich circa 147.000 Notrufe, 70.000 Rettungsdiensteinsätze und 2.600 Feuerwehreinsätze. Diese Struktur der IRLS hat sich in den letzten 14 Jahren bewährt und ist im Land beispielgebend. In all den Jahren wurden die Räumlichkeiten der IRLS ertüchtigt und auf den technischen Stand gebracht. Nach über 40 Jahren sind die Räumlichkeiten am Ende der Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb ist ein Neubau der IRLS geplant.

 

a. Entwicklung der Aufgaben der Leitstelle

 

Die Aufgabe der IRLS, als Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Die Aufgaben sind heute:

 

  • Annahme des Notrufs 112 inklusive dem Fahrzeugnotruf eCall
  • Annahme von Hilfeersuchen über andere Telefonnummern
  • Annahme von Meldungen aus technischen Systemen wie Brandmeldeanlagen oder die Tunnelüberwachung des Einhorntunnels sowie des Rombachtunnels
  • Disposition, Alarmierung und Steuerung von Einsätzen aus den Bereichen:

-          Rettungsdienst, inklusive Notarztdienst

-          Krankentransport

-          Brandschutz

-          Technische Hilfsleistung

-          Bevölkerungsschutz

Im Leitstellenalltag ergibt sich so ein nahtloser Übergang von der Notfallrettung (einschließlich Erste-Hilfe-Hinweisen für Anrufer bis hin zur angeleiteten „Telefon-Reanimation“) über den Bettennachweis und Krankentransport bis zum Weiterverweis von Anrufen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, sofern keine Rettungsdienstindikation vorliegt. Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Feuerwehrgesetz, dem Rettungsdienstgesetz und einschlägigen Vorschriften auf Landesebene.

 

Stark gewandelt haben sich die Anforderungen bezüglich der Absicherung der Leitstellen von außen und innen. Leitstellen werden neu nach heutiger Ansicht als Bestandteile der kritischen Infrastruktur des Landes gesehen. Das bedeutet hohe Anforderungen an die Infrastruktur bezüglich Schutz von außen für Technik sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und höchste Anforderungen an die technische Ausfallsicherheit von IT und Telefonie wegen der allgegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, wenn Notrufe nicht angenommen und bearbeitet werden können.

 

b. vorbereitende Gutachten

 

Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Ostalbkreis hat zur personellen Ausstattung der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg ein Personalgutachten an die Firma forplan (Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn) beauftragt. Dieses Gutachten kam im März 2019 zum Ergebnis, dass der Personalbedarf zusammengefasst von derzeit 18,5 Stellen auf 35,83 Stellen anwachsen wird. Dies führt beispielsweise dazu, dass bis zu zwei Personen pro Schicht mehr in der Leitstelle Dienst tun müssen und die räumlichen Kapazitäten sich weiter vergrößern müssen.

 

Ein weiteres, vom Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Ostalbkreis und vom Leitstellenbeirat für die IRLS beauftragtes Gutachten unter anderem zur Raumbedarfsplanung der Firma IDH-consult (Ingenieurbüro Drägert & Harmeling GmbH, Hagen), kam zum Ergebnis, dass ein Raumbedarf von 1.676 Quadratmetern für die adäquate Abwicklung der Funktionen der IRLS besteht. Das Raumprogramm sieht eine Lebensdauer von 40 Jahren für die IRLS vor und dass in 25 Jahren mindestens zweimal ein Technologiewechsel erfolgt.

 

Zudem ist eine Forderung der Leitstellenredundanz durch die Landesregierung im Raumprogramm und der Technik erfüllt. Ziel des Landes ist, mit der Einführung und dem Einsatz einer einheitlichen und vernetzten Technik und Software mit zeitgemäßer IT-Sicherheit in allen Integrierten Leitstellen im Land dafür zu sorgen, dass unter anderem erreicht werden soll, dass die Leitstellen bereichsübergreifend Zugriff auf alle Einsatzmittel erhalten, sie sich bei Großschadenlagen gegenseitig unterstützen können und die Basis dafür geschaffen wird, dass die Leitstellenfunktionen bei Bedarf ohne wesentliche Verzögerung durch andere Leitstellen wahrgenommen werden können und somit Redundanzen verfügbar sind. Deshalb führt die IRLS Gespräche mit der Integrierten Leitstelle im Rems-Murr-Kreis über die Schaffung einer gemeinsamen technischen Struktur, die diese Leitstellen-Redundanz ermöglicht.

 

Die Ergebnisse der beiden Gutachten führen im Endergebnis dazu, dass die IRLS am jetzigen Standort des Rettungszentrums keine Zukunft mehr hat und ein Neubau nötig wird. Ein weiteres Aufstocken der Gebäude des Rettungszentrums oder der Bau einer Leitstelle auf dem Gelände des Rettungszentrums wurde vom DRK-Kreisverband Aalen geprüft, scheidet aber letztendlich aus.

 

c. Suche nach einem Grundstück für einen Neubau der Integrierten Leitstelle

 

Der DRK-Kreisverband Aalen ging auf die Stadt Aalen zu, die Eigentümerin einer 1.000 Quadratmeter großen Grünfläche in unmittelbarer Nähe des jetzigen Rettungszentrums im Greut ist (vgl. Anlage). Die Stadt äußerte grundsätzlich ihre Verkaufsbereitschaft für den Bau einer integrierten Regionalleitstelle. Ein dafür notwendiges Bebauungsplanverfahren wurde von der Stadt Aalen mit dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Aalen am 25. Juni 2020 eingeleitet. In der gleichen Sitzung wurde die Veräußerung der Grundstücksflächen an den DRK-Kreisverband Aalen e.V. zum Bau einer Integrierten Regionalleitstelle beschlossen.

 

Im bereits oben genannten Gutachten zur Raumbedarfsplanung der Firma IDH-consult wurde auch der mögliche Standort im Greut in Aalen nach verschiedensten Kriterien auf seine Geeignetheit geprüft. Die Landkreisverwaltung hat zusätzlich noch eine Prüfung des Baus der Leitstelle auf dem neuen Verwaltungsstandort des UNION-Areals prüfen lassen, um gegebenenfalls bauliche Synergieeffekte nutzen zu können.

 

Der Fachplaner für Leitstellentechnik der Firma IDH-consult hat gegenüber dem Landratsamt Ostalbkreis mitgeteilt, dass für die Bewertung des Neubaus einer Leitstelle zu beachten ist, dass diese nach heutiger Ansicht, Bestandteil der sogenannten Kritischen Infrastruktur (KRITIS) ist und dass deshalb nicht nur bauliche Aspekte beachtet werden müssen, sondern auch eine Bewertung der möglichen Gefahrenpotentiale an einem gewählten Baugrundstück erfolgen muss. Insbesondere ist der Standort so zu wählen, dass es bestenfalls keine weiteren aufgabenfremden Nutzer des Gebäudes gibt, aus diesem Grund seien die meisten Leitstellen in Deutschland in der Regel entweder als isolierter Baukörper erstellt oder in Verbindung mit einer Feuer- oder Rettungswache gestaltet. Der Betriebsraum der Leitstelle, sowie die zugeordneten Technik- und Funktionsräume müssen vor externen Gefahren geschützt werden. Dies bedeutet, die Wahl des Grundstücks sollte bestimmte Gefahren bereits ausschließen oder minimieren, dazu gehören beispielsweise die Bedrohung durch Hochwasser oder Unfälle durch verschiedene Verkehrsmittel wie LKW oder Eisenbahn mit möglichem Gefahrstoffaustritt. Aber auch die Sicherung der Technik und des Personals durch geeignete Schutzmaßnahmen im baulichen Bereich ist ein wichtiger Punkt.

 

Die Bewertung des Grundstücks im Greut in unmittelbarer Nachbarschaft des Rettungszentrums und der derzeitigen IRLS fiel sehr positiv aus. Die Risikobewertung des UNION-Geländes fiel gegenüber schlechter aus. Diese Bewertung resultiert daher, weil das UNION-Areal in der Nähe der B19 und in der Nähe der Bahnlinien Stuttgart-Aalen und Aalen-Heidenheim liegt, so dass das theoretische Risiko von Unfällen mit Gefahrstoffaustritt besteht, die den Leitstellenbetrieb gefährden könnten und die in der abgeschiedenen und integrierten Lage im Wohngebiet im Greut nicht bestehen. Auch die Lage des Grundstücks in unmittelbarer Nähe des Kochers stelle - so der Gutachter - ein Gefährdungsrisiko dar, das den Standort für den Neubau IRLS als eher nicht geeignet ausweist, selbst wenn auch das Gebäude gegen Hochwasser geschützt wird. So müsse die IRLS bspw. immer für Personal erreichbar sein und die externen Versorgungen müssten dann ebenfalls hochwassergeschützt sein.

 

Einen besonderer Aspekt bei der Bewertung der Standorte ist die funktechnische Versorgung der Leitstellentechnik und die Positionierung verschiedener Antennen, die derzeit auf dem Schlauchturm des Rettungszentrums im Greut montiert sind, um beispielsweise die Anbindung an das Digitalfunknetz sicherzustellen. Bei der Verlagerung der jetzigen Leitstelle in der Feuerwache auf das untersuchte Grundstück in der Parkstraße, das direkt neben der Feuerwache liegt, ist die Anbindung der Leitstellentechnik an die Anlagen auf dem Schlauchturm mit überschaubarem Aufwand möglich. Eine Einrichtung dieser Art müsste an anderen Standorten wie dem UNION-Areal erst errichtet werden. Entsprechende funktechnische Infrastruktur ist oft auch nur nach Konflikten mit der Bevölkerung realisierbar.

 

Deshalb empfiehlt der Gutachter die Planungen für den Neubau der IRLS für das Grundstück im Greut in Aalen fortzuführen.

 

Auch das Landratsamt Heidenheim und die Krankenkassen - als Kostenträger im Rettungsdienst - befürworten einen Bau auf dem Grundstück im Greut. Insbesondere die Krankenkassen rieten ab, intensive und konfliktbeladene Standortsuchen durchzuführen, wenn bereits ein sehr gut geeignetes Grundstück an einem etablierten Standort vorliegt.

 

d. Kosten

 

In der vom Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Ostalbkreis eingesetzten Arbeitsgruppe für den Neubau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg wurde am 03.03.2020 beschlossen, eine Kostenschätzung nach DIN 276 für den Neubau zu erarbeiten.

 

Diese wurde am 15. Juni 2020 vorgelegt und umfasst Gesamtkosten in Höhe von 15,99 Millionen EUR für den Bau der Leitstelle. Bemerkenswert ist, dass alleine die Aufwendungen für technische Anlagen sowie die Ausstattung der Leitstelle auf 6,78 Millionen EUR belaufen.

 

Nach §6 der der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg in der Fassung vom 3. Februar 2016 teilen sich die

Investitionskosten für die Technik der IRLS wie folgt auf: DRK-Kreisverband Aalen e.V.: 50%, Ostalbkreis: 35%, Landkreis Heidenheim: 15%. Die Landesförderung wird dabei entsprechend dieses Verhältnisses vom Anteil der Landkreise abgezogen. Diese Kostenaufteilung wurde seinerzeit durch die Kreistage entsprechend verabschiedet (vgl. Drucksache 253/2017).

 

Der Anteil des DRK-Kreisverband Aalen e.V. wird von den Krankenkassen als Kostenträger durch das Leitstellenvermittlungsentgelt getragen und über die Jahre refinanziert. Die IRLS erhebt für die Vermittlung von Einsätzen in der Notfallrettung und im Krankentransport Entgelte bei den Rettungsdienstorganisationen, die wiederum dem krankenversicherten Patienten in Rechnung gestellt werden. Das Entgelt wird vom Bereichsausschuss für den Rettungsdienst festgelegt und beträgt im Ostalbkreis aktuell 17,54 EUR pro Einsatz und wird jährlich verhandelt. Der Anteil des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim wird aus den jeweiligen Haushaltsmitteln im Bereich Brand- und Katastrophenschutz getragen.

 

Von Seiten des Landes Baden-Württemberg steht nach Punkt 5.3.4 der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu, Stand 1. Januar 2018) für Ersatzbeschaffungen von Einrichtungen Integrierter Leitstellen für den Feuerwehranteil der Landkreise eine Anteilsfinanzierung von 40 Prozent als Förderung zur Verfügung. Die genaue Höhe der Förderung kann dabei erst nach einer fachtechnischen Bewertung des Antrags durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgen. Der Förderanteil des Landes erstreckt sich dabei auf die Leitstellentechnik. Nach der vom DRK Kreisverband Aalen vorgelegten Kostenschätzung machen diese Investitionen gemäß des Vorgutachtens 2.498.225 EUR beim Neubau der IRLS aus.

 

 

Daraus ergibt sich folgende Aufteilung der Kosten für den Neubau der IRLS
 

 

Finanzierungsanteil

Betrag in EUR

Gesamtkosten nach Kostenschätzung DRK

 

15.997.765,00

Landesförderung

40% des Feuerwehranteils der Leitstellentechnik

499.645,00

Anteil DRK-Kreisverband Aalen

50% nach Leitstellenvereinbarung

7.998.882,50

Ostalbkreis

35% nach Leitstellenvereinbarung

5.599.217,75

Anteil OAK an Landesförderung

(58%, entspr. Bevölkerungszahl)

289.794,10

Gesamtanteil OAK

5.309.423,65

Landkreis Heidenheim

15% nach Leitstellenvereinbarung

2.399.664,75

Anteil HDH an Landesförderung

(42%, entspr. Bevölkerungszahl)

209.850,90

Gesamtanteil HDH

2.189.813,85

 

Hinweis: Aktuelle Bevölkerungszahl laut Statistischem Landesamt im LK HDH 132.472, im OAK 314.000 ergibt ein Verhältnis von 42% LK HDH und 58% OAK.

 

e. Weiteres Verfahren

 

Das Verfahren für die Grundsatzbeschlüsse zum Neubau einer Integrierten Regionalleitstelle sieht wie folgt aus:

 

Datum

Institution

Gremium

Beschluss

8. Juli 2020

Landkreis Heidenheim

Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt

Vorbereitung zu einem Grundsatzbeschluss zum Bau der IRLS

13. Juli 2020

Bereichsausschuss für den Rettungsdienst Ostalbkreis

Bereichsausschuss

Beschlussantrag zum Neubau IRLS

13. Juli 2020

Ostalbkreis

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung

Vorbereitung zu einem Grundsatzbeschluss zum Bau der IRLS

20. Juli 2020

Landkreis Heidenheim

Kreistag

Grundsatzbeschluss zum Bau der IRLS

28. Juli 2020

Ostalbkreis

Kreistag

Grundsatzbeschluss zum Bau der IRLS

 


Finanzierung und Folgekosten

 

 

Der DRK-Kreisverband Aalen geht davon aus, dass im Jahr 2021 lediglich Planungskosten anfallen. Für den Ostalbkreis rechnet das DRK mit 100.000,00 EUR. Der Bau des Gebäudes ist für die Jahre 2022 und 2023 geplant. Nach Rücksprache mit dem beauftragten Fachplaner und dem Geschäftsführer des DRK-Aalen, Herrn Wagner, werden 2/3 der restlichen Kosten für das Jahr 2022 und 1/3 für das Jahr 2023 fällig. Damit sind in den einzelnen Haushaltsjahren folgende Finanzierungsanteile zu finanzieren:

 

Haushaltsjahr 2021: 100.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2022: 3.472.949,10 EUR
Haushaltsjahr 2023: 1.736.474,55 EUR

 

Die konkreten Finanzierungsanteile werden je nach Baufortschritt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung festgelegt.

 

Die Folgekosten werden entsprechend der Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb der IRLS im Kreishaushalt im Bereich Brand- und Katastrophenschutz abgebildet.

 

 

 

 


Anlagen

 

Entwurf Neubau IRLS

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Feil, Geschäftsbereich 74

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 617.1 - Entwurf Neubau IRLS (5753 KB)    
Stammbaum:
137/2020   Grundsatzbeschluss zum Bau einer Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg   D e z e r n a t VII   Beschlussvorlage
137-1/2020   Grundsatzbeschluss zum Bau einer Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg - Tischvorlage -   D e z e r n a t VII   Beschlussvorlage
137-2/2020   Grundsatzbeschluss zum Bau einer Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg   D e z e r n a t VII   Beschlussvorlage