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Vorlage - 134/2020  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Geschäftsbereichs "Nachhaltige Mobilität"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
13.07.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Anlagen:
Organigramm 73-Nachhaltige Mobilität

Antrag der Verwaltung

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis und befürwortet den Einstieg in eine inhaltlich und personell

ergänzte Neuausrichtung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Betätigungsfeld „Öffentlicher Personennahverkehr“ (ÖPNV) im Speziellen bzw. „Mobilität“ im Allgemeinen, erfährt in den vergangenen Jahren einer erweiterten Beachtung. Dies liegt an den für einen jeden Landkreis bedeutsamen Mitteleinsatz, wie auch an der gesteigerten Aufmerksamkeit im Sinne der klima- und verkehrspolitischen Verantwortung. Diese damit einhergehende gewachsene Wertschätzung schlägt sich folgerichtig auch in kontinuierlich steigenden Betätigungsfeldern und Erwartungen nieder, welche durch die derzeitige Struktur und personelle Ausstattung des „Geschäftsbereichs Nahverkehr“ nicht bzw. nur unzureichend dargestellt werden kann. Somit bedürfte es einer erweiterten Ausrichtung des Geschäftsbereiches hinsichtlich eines ganzheitlichen Mobilitätsansatzes.

 

Herr Landrat Pavel hat am 4. Februar 2020 in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung bekanntgegeben, dass im Dezernat VII, der Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität“ aus dem bisherigen Geschäftsbereich Nahverkehr gebildet werden soll. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeit diesbezüglich leider verzögert.

Die Funktion soll zum einen Verantwortlichkeiten aus dem Dezernat II, Geschäftsbereich Straßenbau, für den Radverkehr übernehmen und zum anderen sich um Infrastrukturmaßnahmen mit konzentriertem Blick auf den Schienenverkehr kümmern.

Nach derzeitigem Planungsstand soll der neue Bereich als Sachgebiet „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ im bisherigen Geschäftsbereich Nahverkehr mit folgenden Aufgaben implementiert werden.

 

Ziel der Neuausrichtung ist auch, dass der Ostalbkreis an einem Förderprogramm des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in den Stadt- und Landkreisen partizipieren kann, das aktuell ausgeschrieben ist. Bis 24. Juli erwartet das Land Anträge um Personalstellen in den Bereichen Erstberatung Elektromobilität, Management Ladeinfrastruktur, Koordination Mobilitätsstationen und Koordination Radverkehr. Gefördert werden 50% der anfallenden Personalkosten in den ersten 2 Jahren. Es können auch Stellenanteile gefördert werden.

 

Koordination Radverkehr:

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg wirbt dafür, dass die Stadt- und Landkreise bei der Gestaltung der Verkehrswende eine Schlüsselposition einnehmen und unterstützt mit einem Förderprogramm beim notwendigen Strukturaufbau der Verwaltung. Beim Thema Radverkehr geht es um die Umsetzung von Maßnahmen der RadSTRATEGIE des Landes, um die Erschließung und Beschilderung des Radverkehrsnetzes, die integrierte Radverkehrsplanung sowie die Planung und Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen. Letztlich wird angestrebt eine planerische Konzentration zu dieser seit einigen Jahren sprunghaft wachsenden Mobilitätsform und den Aufbau einer landkreisweiten Radverkehrsentwicklung und -kompetenz sicherzustellen.

 

 

Schieneninfrastruktur:

Die Erhöhung der Bundes-GVFG-Fördermittel („Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“) von derzeit 332 Millionen Euro/Jahr auf über zwei Milliarden Euro/Jahr bis 2025 steigert den künftigen Spielraum (aber auch Druck) um eine zukunftsfähige Infrastruktur zu

errichten. Es steht nicht bloß mehr Geld zur Verfügung, die Förderziele wurden auch

ausgeweitet bei gleichzeitiger Absenkung der Mindestvorhabengröße und der Ermöglichung zusammenfassender Maßnahmen. Hieraus resultiert die Notwendigkeit einer

regionalen Planung und Koordination zur Erschließung von Fördermitteln und einer effizienten Maßnahmenplanung.

So befasst sich z. B. aktuell die Interessensgemeinschaft Schienenkorridor StuttgartNürnberg mit einer Studie, deren Ziel die Identifikation von Ausbauperspektiven entlang der Remsbahn, bzw. Oberen Jagstbahn, ist. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich ab dem 4. Quartal d. J. vorliegen.

 

Darüber hinaus beschäftigt die Region der notwendige Ausbau der Brenzbahn, wie er sich bspw. im Mobilitätspakt Aalen – Heidenheim ausdrückt. Hier bedarf es der Elektrifizierung und des (zumindest partiellen) zweigleisigen Ausbaus, um signifikante Verbesserungen in der Leistungsfähigkeit und -verlässlichkeit zu erreichen. Dazu beschäftigen sich eine Reihe von Kommunen mit der Ertüchtigung der Bahnhalte in den Städten und

Gemeinden. Gerade die Oberbürgermeister und Bürgermeister verweisen auf schwierige und vor allem zeitaufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse, insbesondere mit Dritten (vor allem DB-Konzern). So gelte es etwa zu beachten, dass „DB-Netz ausschließlich die Arbeit DB-zertifizierter Ingenieurbüros berücksichtigen würde. Es bedarf einer möglichst klaren Zielsetzung und Strategie, die mit Personalressourcen unterlegt werden muss.

Um aber bspw. Bahnhofsmodernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen der Schieneninfrastruktur so zu koordinieren und zu bündeln, dass sie in Antragsstellungen beim Bund und beim Land münden können, sind Qualifikationsprofile eines Bauingenieurs o. ä. erforderlich.

 

 

Intermodale und multimodale Mobilität:

Intermodalität und Multimodalität sind für die Mobilitätswende ganz entscheidende Punkte. Es braucht attraktive und leistungsfähige Übergangspunkte sowie einfach zu beziehende Informationen über Mobilitätsangebote und die notwendige Infrastrukturen im gesamten Landkreis, die in Abstimmung mit den Kommunen aufgebaut werden müssen.

Dies betrifft Infrastrukturangebote wie Mobilitätsstationen, bei denen Car-Sharing, Bike-Sharing, Schnittstellen zu engagementbasierter Mobilität (Bürgermobile, Mitfahrbänke) gebildet werden und Informationsangebote (Apps, etc.) die Mobilitätsangebote plan- und nutzbar machen. Zur Gewährleistung einer adäquaten personellen Abbildung bedürfte es einer Personalstelle mit verkehrsplanerischen Hintergrund (z. B. Geografin/Geograf o. ä.). Auch hier gibt es von Seiten des Landes Fördermöglichkeiten für den Aufbau der entsprechenden personellen Strukturen, welche derzeit geprüft werden.
 

Zu klären ist, ob an dieser Stelle auch das Management von Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis erfolgen soll. Ziel wäre es mit dafür Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden und bei verantwortlichen Institutionen und Unternehmen die Errichtung, den Ausbau und das Schließen von Lücken der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im privaten, kommunalen und gewerblichen Kontext anzugehen und auch die Fördermittelakquise zu betreiben.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Es wird wird angeregt den „Geschäftsbereich Nahverkehr“, neben den drei derzeitigen Sachgebieten „ÖPNV“, „Schülerbeförderung“ und „Personenbeförderung“ um eine

inhaltlich vierte Säule: „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ perspektivisch zu ergänzen und den derzeitigen „Geschäftsbereich Nahverkehr“ in „Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität“ umzubenennen (siehe Anlage).

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird fortlaufend informiert.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die entsprechend zu kalkulierenden Kosten für den entstehenden Personalbedarf sind in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Geschäftsbereich Nahverkehr - Organigramm mit Stellenanteilen

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkeh

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramm 73-Nachhaltige Mobilität (33 KB)