Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt die vorliegenden Medienentwicklungspläne (MEPs) der Beruflichen Schulen und der SBBZ in Trägerschaft des Ostalbkreises zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 verpflichteten sich Bund und Länder dazu, die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik finanziell zu unterstützen. Ziele des DigitalPakts sind eine flächendeckende zeitgemäße digitale Bildungs-Infrastruktur. Die berechtigten Schulträger wurden durch das Kultusministerium Baden-Württemberg über die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets das sich aufgrund der Schülerzahlen des Schuljahres 2018/2019 ergibt, informiert. Für den Ost-albkreis steht insgesamt ein Budget in Höhe von 4.593.700,00 € zur Verfügung. Hierbei wird ein zusätzlicher Eigenanteil des Schulträgers von mindestens 20 % gefordert.
Über den DigitalPakt Schule werden zunächst Maßnahmen an Schulen für die Infrastruktur, und die Einführung und flächendeckende Umsetzung von WLAN gefördert. Soweit weitere Mittel darüber hinaus frei sind, werden auch Anzeige- und Interaktionsgeräte sowie digitale Arbeitsgeräte und schulgebundene mobile Endgeräte gefördert. Nicht gefördert werden laufende Kosten der Verwaltung sowie Kosten für Betrieb, Leasing, Wartung und IT-Support. Die Schulträger müssen bei der Antragstellung bestätigen, dass Betrieb, Wartung und IT-Support sichergestellt sind. Frühester Beginn der Maßnahme ist der 17.05.2019, die Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Zwingende Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Medienentwicklungsplanung jeder einzelnen Schule, für die Maßnahmen beantragt werden. Daher war es notwendig, für alle Schulen in Trägerschaft des Ostalbkreises einen MEP nach den Vorgaben des Landesmedienzentrums (LMZ) zu erstellen, welcher den Einsatz von digitalen Geräten, Endgeräten, LAN, WLAN etc. an den Schulen beschreibt. Hierbei ist der Grundsatz „Pädagogik vor Technik“ zu berücksichtigen. Ein MEP ist ein Instrument, mit dem die Schulleitungen in Abstimmung mit dem Schulträger systematisch den Medieneinsatz der Schule planen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben. Dabei werden die finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers mit den pädagogischen Wünschen und Erfordernissen der Schule und ihrer Lehrkräfte in Übereinstimmung gebracht. Nur dann kann auch der Schulträger die Gewissheit haben, dass die getätigten Investitionen in die mediale Ausstattung der Schule zur Unterstützung eines zeitgemäßen Unterrichtes führen. Der MEP dient daher zudem als Anschaffungsgrundlage für die Medien. Dabei soll stets die Technik der Pädagogik folgen.
Mit Beschluss vom 26.02.2019 nahm der Ausschuss für Bildung und Finanzen den MEP 1.0, der vom Geschäftsbereich Bildung und Kultur gemeinsam mit dem Geschäftsbereich IuK und den Schulleitungen entwickelt wurde, jedoch vorrangig die medientechnische Ausrichtung beschrieb, zur Kenntnis. Weiter informierte die Verwaltung darüber, dass der Geschäftsbereich Bildung und Kultur gemeinsam mit der Technischen Schule Aalen und dem Kreisberufsschulzentrum Ellwangen an einer Pilotphase „Applikation MEP-BW“ des LMZ teilnimmt und ein Online-Tool für die Erstellung von Medienentwicklungsplänen testet. Dieses Online-Tool wurde nach erfolgter Testphase ab dem Schuljahr 2019/2020 für alle Schulen im Land geöffnet.
Die nun vorliegenden MEPs wurden in Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen und den SBBZ, dem Geschäftsbereich Bildung und Kultur und dem Kreis-/Landesmedien-zentrum erstellt. Die Federführung übernahmen dabei der Geschäftsbereich Bildung und Kultur und das Kreismedienzentrum. Nachdem mit den Beruflichen Schulen im November 2019 begonnen wurde, starteten auch die SBBZ im Januar 2020 mit der Konzeptionierung. Da bei den Beruflichen Schulen die Infrastruktur bereits in weiten Teilen vorhanden ist bzw. im Haushaltsjahr 2020 fertiggestellt wird, wird hier der Fokus besonders auf digitale Arbeitsgeräte, Anzeige- und Interaktionsflächen und auf schulgebundene mobile Endgeräte gelegt. Bei den SBBZ hingegen ist es notwendig zunächst die erforderliche Infrastruktur zu gewährleisten, bevor eine Beschaffung von bspw. schulgebundenen mobilen Endgeräten vorgenommen wird.
Die Erstellung der MEPs ist als andauernder Prozess zu verstehen. Deshalb sind diese stets weiter zu entwickeln, an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Es wird als ständige Aufgabe für den Ostalbkreis als Schulträger verstanden. Der MEP ist die Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule. Da alle MEPs über das Online-Tool und gemeinsam mit dem Kreismedienzentrum erarbeitet wurden, konnte auch das Kreismedienzentrum die abschließende Prüfung vornehmen. Alle MEPs wurden genehmigt und haben das für die Beantragung erforderliche Zertifikat erhalten. Sowohl der einzelne MEP als auch das Zertifikat stellen Antragsbestandteile des DigitalPakts dar. Mit der Erstellung der Medienentwicklungspläne war es möglich eine grobe Kostenschätzung für den Förderzeitraum 2019 - 2024 vorzunehmen. Dabei wurden zum einen bereits entstandene Kosten seit dem 17.05.2019 zugrunde gelegt, aber auch anhand der von der Schule erarbeiteten Medienbedarfsliste Kostenschätzungen bis Ende 2024 aufgestellt. Der Geschäftsbereich IuK vervollständigte die Kostenschätzung um geplante Aufwendungen für die Netzwerkinfrastruktur, WLAN und die Rechenzentren. Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung zur Digitalisierung der Beruflichen Schulen in Trägerschaft des Ostalbkreises wird in den Haushaltsplänen der kommenden Jahre dargestellt. Die erforderlichen Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule, dem Sofortausstattungsprogramm, dem KInvFG und den FAG-Mitteln Digitalisierung werden hierfür verwendet.
Anlagen
Medienentwicklungspläne
Sichtvermerke
gez. Knecht, Sachgebietsleiterin 21.1 gez. Freytag, Geschäftsbereichsleiterin gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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