Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Kreistag wählt den Landrat des Ostalbkreises aus den vom besonderen beschließenden Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats und vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg einvernehmlich vorgeschlagenen Kandidaten.
Sachverhalt/Begründung:
I.) Ausgangssituation
Die Amtszeit von Landrat Klaus Pavel endet am 11. September 2020. Die Wahl des Landrats ist wegen Ablaufs der Amtszeit nach § 39 Abs. 1 Landkreisordnung (LKrO) deshalb notwendig. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 5. November 2019 den 30. Juni 2020 als Wahltag festgelegt und den besonderen beschließenden Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats eingesetzt.
Der besondere beschließende Ausschuss zur Wahl der Landrätin/des Landrats tagte am 31. März 2020 sowie am 3. April 2020, damit sind die Vorbereitungen zur Wahl des Landrats abgeschlossen.
Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg schlagen dem Kreistag einvernehmlich folgende Bewerber für die Wahl des Landrats vor (Reihenfolge gemäß Eingang der Bewerbungen):
Diplom-Geograf-Univ. bei der Stadtverwaltung Erfurt
II.) Wahlverfahren
Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats hat sich in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Wahlverfahren bzw. dessen Ablauf befasst. Danach ist vorgesehen, dass sich die Bewerber gem. § 39 Abs. 4 LKrO in der Sitzung des Kreistags am 30. Juni 2020 vorstellen werden. Jedem Bewerber wird eine Redezeit von maximal 15 Minuten eingeräumt. Die Vorstellung der Bewerber erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Während der Vorstellung eines Bewerbers haben alle anderen Bewerber den Sitzungssaal zu verlassen und sich in einen jeweils separaten Raum zu begeben. Nach der Vorstellung können aus den Reihen des Kreistags in öffentlicher Sitzung Fragen an den Bewerber gerichtet werden.
Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 39 Abs. 5 LKrO) wählt der Kreistag den Landrat in geheimer Wahl. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Kreistags mit Ausnahme von Befangenen. Wahlbewerber sind gemäß § 14 Abs. 1 LKrO befangen. Die Befangenheit gilt für die gesamte Wahlhandlung, auch wenn der Bewerber seine Kandidatur nach dem ersten oder zweiten Wahlgang zurückzieht. Es finden bis zu drei Wahlgänge statt. Im ersten Wahlgang ist der Bewerber gewählt, der mehr als die Hälfte der Stimmen aller Kreistagsmitglieder auf sich vereinigt. Wird eine solche erforderliche Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet in derselben Sitzung ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die gleichen Vorgaben gelten. Erhält auch hierbei kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen aller Kreisrätinnen und Kreisräte, ist in derselben Sitzung ein dritter Wahlgang durchzuführen, bei welchem der Bewerber gewählt ist, der die höchste Stimmenzahl erreicht; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Jedes Kreistagsmitglied hat eine Stimme.
Bei der Ermittlung der qualifizierten Mehrheit im Kreistag zählen auch die nicht an der Sitzung teilnehmenden Kreistagsmitglieder mit. Dem Kreistag des Ostalbkreises gehören in der jetzigen Wahlperiode 73 Kreistagsmitglieder an. Im ersten und in einem etwa erforderlichen zweiten Wahlgang ist daher gewählt, wer mindestens 37 Stimmen auf sich vereinigt.
Die Wahl wird geheim mit den eigens dafür hergestellten Stimmzetteln durchgeführt. Der Stimmzettel für die Wahl enthält die Namen der drei Bewerber in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Wird kein positiv gekennzeichneter Stimmzettel abgegeben oder enthält sich der/die Wählende seiner/ihrer Stimme, wirkt sich dies wie eine „Nein-Stimme“ aus, denn die Bewerber müssen ein „positives Votum“ erzielen.
Nach Bildung einer Zählkommission werden die anwesenden Kreistagsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe aufgerufen.
Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt durch die Zählkommission. Diese besteht aus sieben Mitgliedern des Kreistags (jeweils ein Mitglied pro Fraktion bzw. Gruppierung), welche in der Sitzung des Kreistags zu benennen sind. Da es sich gemäß § 39 Abs. 5 LKrO um eine geheime Wahl handelt, stehen für die Stimmabgabe selbst Wahlkabinen zur Verfügung, die zu nutzen sind.
III.) Ablauf der Wahl
Der Wahlvorgang läuft wie folgt ab:
Die Stimmauszählung erfolgt gem. § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung durch die Zählkommission.
Unmittelbar nach der Feststellung des Wahlergebnisses durch die Zählkommission wird das Ergebnis durch Herrn Landrat Pavel öffentlich bekannt gegeben.
Finanzierung und Folgekosten:
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Anlagen:
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Sichtvermerke:
gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, Erste Landesbeamtin gez. Pavel, Landrat
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