Bürgerinformationssystem

Vorlage - 122/2020  

 
 
Betreff: Finanzielle Auswirkungen auf die Landkreisverwaltung
durch die COVID-19-Pandemie
- Antrag zum Ausgabenstopp der AfD-Kreistagsfraktion
- Resolution Kommunaler Schutzschirm der Kreistagsfraktion Die Linke
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
22.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Antrag zum Ausgabenstopp der AfD-Kreistagsfraktion
Resolution Kommunaler Schutzschirm der Kreistagsfraktion Die Linke
Anlage 1: Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 04.05.2020 (siehe Anlage 1) beantragte die AfD-Fraktion der Ausschuss für Bildung und Finanzen möge beschließen:

 

1. Für alle Ausgaben außer für unvermeidbare und unaufschiebbare Aufwendungen wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen.

 

2. Der zuständige Geschäftsbereich des Landratsamts erarbeitet eine Aufstellung von streichbaren bzw. aufschiebbaren Aufwendungen mit entsprechender Priorisierung.

 

3. Der zuständige Geschäftsbereich des Landratsamts erstellt monatliche Zwischenberichte über die Einnahmen-/Ausgabensituation des Landkreises.

 

Weiterhin beantragte die Fraktion Die Linke mit Schreiben vom 18.05.2020 (siehe Anlage 2) der Kreistag möge die Forderung eines kommunalen Schutzschirms gegenüber dem Bund beschließen. Hierzu bedürfe es folgender Maßnahmen:

 

1. Absicherung der wegfallenden Einnahmen (Auffangen der wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen und Sicherstellung der bisher geplanten Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich) durch das Land.

 

2. Einrichtung eines Finanzierungsfonds für durch die Corona-Pandemie bedingte Zusatzausgaben

 

3. Ausgleich für ansteigende Sozialausgaben

 

4. Übernahme von kommunalen Altschulden durch die Einrichtung eines Altschuldenfonds, der die Übernahme von Zins- und Tilgungsverpflichtungen überschuldeter Kommunen durch den Bund vorsieht.

 

Der Geschäftsbereich Kämmerei nimmt zu den genannten Anträgen wie folgt Stellung:

 

Von Seiten des Landes Baden-Württemberg sind bereits Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen im Land ergriffen worden. So wurde vereinbart, dass die Abschlagszahlungen der Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (§8 FAG) nicht auf Basis der Ergebnisse der jüngsten Mai-Steuerschätzung 2020 ausbezahlt werden. Vielmehr sollen zur Sicherung der Liquidität der Kommunen die bisher aufgrund der November-Steuerschätzung 2019 bekannten Beträge zugrunde gelegt werden. So würde der Kopfbetrag 2020 nach den Ergebnissen der jüngsten Mai-Steuerschätzung 2020 lediglich 722 Euro betragen - auf Grundlage der November-Steuerschätzung 2019 waren dies noch 748 Euro für das Jahr 2020. Dies macht für die Landkreise in Baden-Württemberg auf das Jahr 2020 gerechnet eine Summe von rund 150 Mio. Euro gegenüber der Berechnung nach der aktuellen Steuerschätzung aus. Der Anteil des Ostalbkreis beträgt hiervon rd. 5,8 Mio. €

 

Zudem wurden vom Land Baden-Württemberg bereits zwei Soforthilfe-Programme für Städte, Gemeinden und Landkreise mit einem Volumen von je 100 Mio. € aufgelegt, von welchen der Ostalbkreis direkt profitiert. Bislang konnten insgesamt 1,218 Mio. € vereinnahmt werden.

 

Für den Ausfall der Eigenanteile für zwei Monate im Bereich Schülerbeförderung erhält der Ostalbkreis voraussichtlich weitere rund 1,4 Mio. €.

 

Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage der kommunalen Krankenhäuser wird in der kommenden Sitzung des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb gkAöR berichtet.

 

Um die weitere Entwicklung der Wirtschaft besser einschätzen zu können findet im August erstmalig eine Akutsteuerschätzung außerhalb des sonst üblichen halbjährlichen Rhythmus statt, deren regionalisierten Ergebnisse auch für die weiteren Planungen im Ostalbkreis fundierte Zahlen geben sollen.

 

Im Rahmen der gemeinsamen Finanzkommission zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden wurde vereinbart, die coronabedingten Mehraufwendungen zunächst genauer zu quantifizieren. Auf dieser Grundlage sollen anschließend Verhandlungen über eine Kostenerstattung durch das Land erfolgen.

 

Am 03.06.2020 beschloss der Koalitionsausschuss in Berlin ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ (siehe Anlage 3). Darin enthalten sind Hilfen im Umfang von insgesamt 130 Mrd. €.

 

Ein sehr bedeutendes Signal gegenüber den Städten und Gemeinden ist die Übernahme krisenbedingter Ausfälle bei Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von insgesamt rund 12 Mrd. €, je hälftig von Bund und Land.

 

Direkte Auswirkung auf die Finanzen der Landkreisverwaltung hat die beabsichtigte Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um 25 %-Punkte auf bis zu 75 %. Damit dürften auch die finanziellen Auswirkungen eines erwartenden Anstiegs von Bedarfsgemeinschaften abgedeckt sein.

 

Bei der Beantragung von SGB II-Leistungen gibt es Erleichterungen, in dem der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung bis 30.09.2020 verlängert und reduzierte Vermögensprüfungen durchgeführt werden.

 

Die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % wird sich auch für den Ostalbkreis nur dann positiv auswirken, wenn die Unternehmen die Preise nach unten anpassen. Ob tatsächlich Einsparungen zu erzielen sind bleibt abzuwarten.

 

Die ÖPNV-Unternehmen sollen aufgrund gesunkener Fahrgeldeinnahmen Beihilfen erhalten können. Die Umsetzung zwischen Bund und Ländern muss noch verhandelt werden.

 

Bezüglich der Übernahme von kommunalen Altschulden sollte die Verantwortung auf die einzelnen Bundesländer übertragen werden. Eine Schuldenübernahme durch den Bund konterkariert die erfolgreiche kommunale Entschuldung anderer Länder. Sie würde zudem zu zusätzlichen Ausgaben führen, die wiederum von allen getragen werden müssten. Der Ostalbkreis teilt diese Auffassung.

 

Insgesamt gibt es aus Sicht des Geschäftsbereichs Kämmerei aktuell keine Notwendigkeit haushaltsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen wird seit vielen Jahren mit 4 Haushaltszwischenberichten über den aktuellen Stand der Finanzsituation der Landkreisverwaltung unterrichtet. Dieser Turnus wird als ausreichend erachtet.

 

Über weitere aktuelle Informationen wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen mündlich berichtet.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Antrag zum Ausgabenstopp der AfD-Kreistagsfraktion

Anlage 2: Resolution Kommunaler Schutzschirm der Kreistagsfraktion Die Linke

Anlage 3: Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Geschäftsbereich Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Antrag zum Ausgabenstopp der AfD-Kreistagsfraktion (86 KB)    
Anlage 3 2 Resolution Kommunaler Schutzschirm der Kreistagsfraktion Die Linke (307 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 1: Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020 (236 KB)