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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2021 zu.
Sachverhalt/Begründung
Das Land Baden-Württemberg fördert und erprobt bereits seit Jahren neue, wie auch bewährte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um Langzeitarbeitslosen mit spezifischen, multiplen Vermittlungshemmnissen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Ein Baustein ist dabei die Unterstützung von Arbeitslosen- und Arbeitslosenberatungszentren aus Landesmitteln zur Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen.
Die Arbeitslosenberatungszentren sind kostenlose Beratungsstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Situationen und gewähren rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus eröffnen die Arbeitslosenberatungszentren mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen.
Ziel ist hierbei, Langzeitarbeitslosen im Land Baden-Württemberg eine von den staatlichen Stellen unabhängige und qualitätsgesicherte ganzheitliche Beratung und Betreuung mit niederschwelligem Zugang zu ermöglichen und ihnen eine kompetente Begleitung auf dem Weg zur Arbeitsintegration sowie zur Ermöglichung sozialer Teilhabe an die Seite zu stellen.
Bereits im Jahr 2012 hat das Sozialunternehmen a.l.s.o. e.V. in Schwäbisch Gmünd den Zuschlag für ein durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Arbeitslosenberatungszentrum erhalten und arbeitet in engem Austausch mit dem Jobcenter Schwäbisch Gmünd zusammen.
Ab dem 1. Januar 2021 können die bestehenden Arbeitslosenberatungszentren in Baden-Württemberg mit jeweils 51.000 Euro Landesmittel für ein Jahr weitergefördert werden. Vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit erfolgte am 14.05.2020 die Mitteilung, dass die notwendigen Unterlagen hierfür im Juni 2020 eingereicht werden sollen.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist dabei, dass die zu fördernden Arbeitslosenberatungszentren weiterhin eine kommunale Unterstützung im Durchführungszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 erhalten. Für die neue Förderperiode hat die a.l.s.o. e.V. nun einen Antrag auf Förderung durch Landesmittel gestellt. Zur weiteren Finanzierung und Erfüllung der Fördervoraussetzung soll das Arbeitslosenberatungszentrum wie bereits in 2020 durch Mittel der Stadt Schwäbisch Gmünd in Höhe von 5.000 Euro sowie des Ostalbkreises in Höhe von 15.000 Euro unterstützt werden. Hierfür sollen die im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesparten Mittel des Ostalbkreises eingesetzt werden.
Der kommunale Passiv-Aktiv-Transfer sieht vor, dass die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingesparten Kosten der Unterkunft für die Förderung und Unterstützung von anderen SGB II-Leistungsberechtigten eingesetzt werden.
Auf kommunaler Seite beträgt die Einsparung bei den Kosten der Unterkunft und Hei-zung im Durchschnitt über 100 € pro Förderfall und Monat. Bei durchgängig rund 70 laufenden Förderfällen sind dies rund 85.000 € im Jahr. Somit ist der Zuschuss in Höhe von jeweils 15.000 € für die Jahre 2020 und 2021 über diesen kommunalen Passiv-Aktiv-Transfer finanziert. Die weiteren jährlichen 70.000 € Einsparungen werden für die Beratung von SGB II-Kunden im Rahmen der Wohnrauminitiative des Landkreises und der Caritas Ost-Württemberg nach Beschluss Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung vom 05.12.19 verwendet.
Finanzierung und Folgekosten
Die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis soll durch die Verwendung der eingesparten KdU im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers erfolgen. Hierfür werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ für das Jahr 2021 15.000 Euro eingeplant.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter gez. Götz i.V. Urtel, Sozialdezernentin gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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