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Vorlage - 117/2020  

 
 
Betreff: Rückdelegation der Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:D e z e r n a t I
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
23.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag
30.06.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Die gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege werden ab 01.01.2021 wieder von der Landkreisverwaltung übernommen.

 

  1. Der derzeit gültige Kooperationsvertrag und die Finanzierungsvereinbarung mit dem Verein PATE e. V. werden einvernehmlich zum 31.12.2020 aufgelöst.

 

  1. Das mit der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben betreute Personal des Vereins PATE e. V. wird übernommen.

 

  1. Auf eine Rückforderung an den Verein PATE e. V. aus den Jahren 2016 bis 2019 in Höhe von 19.376,84 € wird verzichtet.

 

  1. Für das Jahr 2020 wird abweichend vom Kooperationsvertrag inkl. Finanzierungsvereinbarung die Aufgabendelegation an den Verein PATE e. V. pauschal mit 679.612,95 € abgegolten.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

1. Rückdelegation der Aufgaben

 

Der Verein PATE e. V. nimmt seit 2001 folgende Pflichtaufgaben des Ostalbkreises im Rahmen einer Delegation wahr:

 

- Beratung, Vermittlung und Begleitung von Tagespflegepersonen (BVB)

 

- Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen

 

Diese Aufgaben sollen künftig einvernehmlich von der Landkreisverwaltung wahrgenommen werden. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2020 wurde bereits seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass der Vorstand des Vereins PATE e. V. und die Landkreisverwaltung sich auf den 01.01.2021 als Zeitpunkt der Rückdelegation geeinigt haben.

 

Der Verein PATE e. V. beabsichtigt künftig folgende Aufgaben zu erfüllen:

 

-       Arbeitgeberfunktion bei TigeR-Modellen (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) mit Festanstellung

 

-       Entwicklung von innovativen Produkten im Bereich der Kindertagesbetreuung

 

Die zurückgenommenen Aufgaben werden im Geschäftsbereich Jugend und Familie mit der Sachbearbeitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Bereich Kindertagesbetreuung zu einem gemeinsamen neuen Sachgebiet zusammengeführt, um den Austausch aller an der Kindertagespflege Beteiligten zu verbessern.

 

Die Ideen zur Entwicklung neuer Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung stellt PATE e.V. in der Sitzung am 23.06.2020 vor.

 

2. Auflösung des Kooperationsvertrages mit dem Verein PATE e. V.

 

Die Delegation der oben genannten Aufgaben erfolgte mittels eines Kooperationsvertrages, der zuletzt zum 01.01.2017 neu gefasst wurde. Dieser muss nun zum 31.12.2020 aufgelöst werden.

 

3. Übernahme des Personals

 

Aktuelle Personalsituation

 

Mit der Rückdelegation der Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege vom Verein PATE e. V. an den Landkreis, soll auch das betroffene Personal vom Verein PATE e. V. zum Landkreis übernommen werden. Aufgrund ihrer Arbeitsverträge sind insgesamt 16 Mitarbeiterinnen von einer Übernahme zum Landkreis betroffen.

 

Mit den Mitarbeiterinnen des Vereins PATE e. V. fand am 06.02.2020 eine gemeinsame Besprechung statt. Hier wurden allgemeine Fragen, insbesondere zu den Arbeitsbedingungen bei der Landkreisverwaltung, besprochen. Für die Mitarbeiterinnen des Vereins war es wichtig, dass

 

  • die Übernahme in derselben Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe des TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) erfolgt,
  • keine Probezeit vereinbart wird und
  • die Beschäftigungszeit anerkannt wird.

 

Einzelgespräche mit den Mitarbeiterinnen fanden am 20.02., 24.02. und 27.02.2020 statt. Zwei Gespräche konnten wegen der Corona-Situation erst am 13.05.2020 stattfinden. Die Personalgespräche mit den Mitarbeiterinnen konnten gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Jugend und Familie, Geschäftsbereich Personal und dem Personalrat erfolgen.

 

Alle Mitarbeiterinnen haben sich zu einem Wechsel zur Landkreisverwaltung bereit erklärt.

 

Arbeitsrechtlich soll der Übergang so gestaltet werden, dass die Mitarbeiterinnen ein Arbeitsvertragsangebot des Landkreises erhalten und ihr Arbeitsverhältnis mit dem Verein PATE e. V. danach im gegenseitigen Einvernehmen auflösen.

 

Arbeitsrechtliche Beurteilung

 

Die Mitarbeiterinnen haben Arbeitsverträge, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschlossen wurden. Die Arbeitsverträge des Vereins PATE e. V. sind inhaltlich sehr umfangreich und erfassen auch Tatbestände, die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) tarifvertraglich regelt. Bei voller Anwendung des TVöD sind die Mitarbeiterinnen bei diesen Sachverhalten nicht schlechter gestellt.

 

Die bisherigen Arbeitsverträge von PATE e. V. verweisen insbesondere für folgende Sachverhalte auf den TVöD:

 

  • Eingruppierung
  • Entgelttabellen einschließlich der Stufenregelungen
  • Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
  • Arbeitszeit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rentenfall)
  • Beiträge zur Zusatzversorgung

 

In der Konsequenz werden die Arbeitsverträge von PATE e. V. mit den bisherigen Regelungen übernommen.

 

Zukünftige Organisation

 

Die organisatorische Einbindung soll innerhalb der Landkreisverwaltung in einem Sachgebiet des Geschäftsbereichs Jugend und Familie zusammen mit Teilen des Sachgebiets Wirtschaftliche Jugendhilfe (Tagespflege und Kindergartenbeiträge) erfolgen.

Hierfür wird ein neues Sachgebiet innerhalb des Geschäftsbereichs Jugend und Familie geschaffen. Die Struktur sowie die Leitung müssen im Einzelnen noch festgelegt werden.

 

4. Verzicht auf Rückforderungen

 

Seit 2017 werden die Sachkosten an den Verein PATE e. V. pauschal vergütet. Die Überprüfung der Sachkosten für das Jahr 2016 und der Personalkosten von 2016 bis 2019 durch den Geschäftsbereich Jugend und Familie gemeinsam mit der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Landkreisverwaltung vorliegenden Unterlagen ergab einen Rückforderungsbetrag gegenüber dem Verein PATE e. V. in Höhe von 29.509,41 €

Der Verein PATE e. V. hat erklärt, einen Betrag in Höhe von 10.132,57 € zurück zu zahlen, um für die Neuausrichtung auch künftig noch handlungsfähig zu sein.

 

Um dem Verein für seine künftigen Aufgaben Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, auf den restlichen Rückforderungsbetrag in Höhe von 19.376,84 € zu verzichten.

 

5. Pauschale Vergütung für das Jahr 2020

 

Da dem Verein PATE e. V. ab dem 01.01.2021 kein Personal mehr für die Abrechnung zur Verfügung steht, war es Wunsch beider Seiten, für das Jahr 2020 einen endgültigen Finanzierungsbetrag festzulegen.

 

Für 2020 liegen zwar noch keine endgültigen Zahlen vor, die Personalkosten konnten jedoch sicher hochgerechnet werden. In den sonstigen Bereichen wurden die variablen Zahlen aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre errechnet.

 

Mit dem Verein PATE e. V. wurde unter Berücksichtigung aller Umstände eine Einigung auf eine Pauschalvergütung für das Jahr 2020 in Höhe von 679.612,95 € erzielt.

Dieser Betrag beinhaltet die pauschalierten Sachkosten und die nach aktuellem Tarif hochgerechneten Personalkosten plus Nebenkosten, Fahrtkosten sowie die Kosten für die externe Finanz- und Personalbuchhaltung abzüglich der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Qualifizierung.

 

Eine nachträgliche Überprüfung der bis zum Jahresende geleisteten Abschläge erfolgt dann nicht mehr. Weder von Seiten des Landkreises noch von Seiten des Vereins PATE

e. V. werden weitergehende Forderungen erhoben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Pauschalvergütung in Höhe von 679.612,95 für das Jahr 2020 zuzustimmen.

 

Ursprünglich waren für das Jahr 2020 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 694.300 € vorgesehen. Die Abschläge für das III. und IV. Quartal werden entsprechend gekürzt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Landkreis erwartet durch die Rückdelegation Einsparungen von jährlich bis zu 73.000 €, die in den für 2021 vorgeschriebenen Ausbau der Qualifizierung sowie in weitere Aktionen zur Förderung der Kindertagespflege investiert werden sollen.

 

Die Personalaufwendungen belaufen sich für das Jahr 2021 auf ca. 625.000 €.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Funk, GB Jugend und Familie

gez. Wolf, GB Personal

gez. Götz i.V. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat