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Vorlage - 115/2020  

 
 
Betreff: Feststellung des Zuschusses des Ostalbkreises für die Errichtung
eines Schutzhauses am Limestor Dalkingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen
22.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag
30.06.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Zuschuss des Ostalbkreises für die Errichtung eines Schutzhauses am Limestor Dalkingen in Höhe von 271.091,03 € wird festgestellt.

 

  1. Die Erstattung des bereits zu viel gezahlten Zuschusses in Höhe von 42.526,95 € sowie die Erstattung der Vorausleistung für Planungsleistungen in Höhe von 23.665,00 € wird im Haushalt 2020 vereinnahmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Unter den römischen Bauten entlang des Limes, von denen sich bis heute Reste erhalten haben, kommt dem Limestor Dalkingen besondere Bedeutung zu. An der Außengrenze des römischen Weltreiches ist hier ein prachtvoller, 12 m hoher Triumphbogen entstanden, mit einer überlebensgroßen Kaiserstatue aus Bronze. Er erinnert an den siegreichen Feldzug von Kaiser Caracalla gegen die Alemannen in den Jahren 213 und 214 n. Chr.

 

Mit Beschluss vom 11.04.2006/18.09.2007 hat der Schul- und Kulturausschuss des Ostalbkreises der Errichtung einer Schutzhauskonstruktion mit besonderer Visualisierung des Limestores in Dalkingen zugestimmt.

 

Nach Vorlage der Förderzusagen wurde für diese Maßnahme mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.820.000 € gerechnet. Dieser Betrag wurde finanziert durch einen Zuschuss des Landesamts für Denkmalpflege, einen Zuschuss der Landesstiftung Baden-Württemberg, einen Zuschuss der Denkmalstiftung, einen LEADER-Zuschuss sowie einen Eigenanteil des Ostalbkreises (Restbetrag).

 

Die Abrechnung der Maßnahme stellt sich wir folgt dar:

 

 

Der Ostalbkreis hat bisher einen Zuschuss in Höhe von 313.617,98 € sowie Vorausleistungen für Planungsleistungen in Höhe von 23.665,00 € verausgabt. Aufgrund der vorliegenden Abrechnung wird dem Ostalbkreis der bereits zu viel gezahlte Zuschuss in Höhe von 42.526,95 € sowie die Erstattung der Vorausleistung für Planungsleistungen in Höhe von 23.665,00 € erstattet und im Haushalt 2020 vereinnahmt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat