Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt eine Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ zum 1. August 2020.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis definiert anhand der ÖPNV-Höchsttarifsatzung („Allgemeine Vorschrift“) die Abgabepreise (Fahrpreise) für die ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer im gesamten Ostalbkreis. In der Regel findet eine alljährliche Fahrpreisanpassung zum 1. August eines jeden Jahres statt. In der Sitzung des Kreistages vom 26. Mai 2020 wurde festgelegt, von einer generellen Erhöhung abzusehen (Vorlage - 071-1/2020). Darüber hinaus wurde der Einführung eines „1-Euro-Tickets“ am Wochenende im Busverkehr zugestimmt. Aus rechtlichen Gründen bedarf es nun einer aktualisierten Abbildung in der kreisweit gültigen ÖPNV-Höchsttarifsatzung. Hierfür ist die in der Anlage 1 beigefügte Satzungsänderung erforderlich. Finanzierung und Folgekosten
Es wird von einem Mindererlös von ca. 143.000 Euro ausgegangen. Die Finanzierung ist durch die Haushaltsmittel für den Prozess „ÖPNV-neu denken“ gewährleistet.
Anlage
Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkehr gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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