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Vorlage - 112/2020  

 
 
Betreff: Bericht über den Stand der Teilnahme des Ostalbkreises am 5G Innovationswettbewerb des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
16.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - 5G-Strategie für Deutschland
Anlage 2 - Projektsskizze Rettungskette 5G
Anlage 3 - Potenzielles Projektgebiet

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht zur Kenntnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Die aktuelle Mobilfunkversorgung

 

Seit Jahren gibt es seitens der Bevölkerung und den Unternehmen Klagen wegen der vielerorts unzureichenden Mobilfunkversorgung („Funklöcher“) im Ostalbkreis. Am 12. März 2019 hat Herr Knut Holocher vom Innenministerium, Referat „Digitale Infrastruktur“, im Kreistag über die Einführung des neuen 5G-Mobilfunkstandards berichtet. Der neue Mobilfunkstandard wird dabei per se nicht für eine bessere Netzabdeckung sorgen. Der Mehrwert von 5G liegt vor allem in einem größeren Frequenzspektrum, höheren Bandbreiten und kürzeren Latenzzeiten[1]. Im Zuge des Frequenzvergabeverfahrens für 5G wurden den Mobilfunkanbietern jedoch weitreichende Ausbauverpflichtungen für den aktuellen Mobilfunkstandard LTE (4G) auferlegt. So sollen bis Ende 2024 mindestens 99,7 Prozent der Haushalte und 95 Prozent der Fläche in Deutschland mit 4G versorgt sein.[2] Bereits Ende des Jahres 2022 sollen 98 Prozent der Haushalte über eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s verfügen.[3] Bei einer Versorgung mit 4G kann – bei den aktuellen Anforderungen – von einer ausreichenden Mobilfunkversorgung ausgegangen werden.

 

Der Kreistag hat daraufhin beschlossen, 20.000 € für eine Untersuchung zur Mobilfunkversorgung im Ostalbkreis bereitzustellen. Diese sog. „Feldstärkemessung“ wurde im Juli 2019 von der viridas GmbH, einem Start-Up der Hochschule Braunschweig, durchgeführt. Dabei wurden über 95 Prozent der öffentlichen Straßen im Ostalbkreis befahren und hierbei die Mobilfunkversorgung gemessen. Das Ergebnis, die sog. „Feldkarte“, ist im Internet unter www.feldkarte.de öffentlich einsehbar und wurden bereits im Umweltausschuss am 17. September 2019 sowie im Kreistag am 24. September 2019 vorgestellt. Die Feldkarte stellt die IST-Situation der Mobilfunkversorgung zum Zeitpunkt der Messung insgesamt sowie getrennt nach den drei Mobilfunkanbietern Telefónica, Telekom, Vodafone und nach den unterschiedlichen Mobilfunkstandards (GSM = 2G, UMTS = 3G, LTE = 4G) dar. Wie vermutet, zeigte sich die Versorgung im Ostalbkreis differenziert. Die örtliche Versorgung hängt maßgeblich von der Topografie sowie der Anzahl der Mobilfunkstandorte und deren Nutzung durch die verschiedenen Anbieter ab. So kann die Versorgung an einem Ort im Netz des Anbieters A hervorragend sein, während sie an selber Stelle im Netz des Anbieters B unzureichend ist. Ende 2019 stellte sich die Mobilfunk-Versorgungssituation in Deutschland wie folgt dar:

Abbildung 1: Mobilfunkversorgung in Deutschland Ende 2019[4]

 

Die Mobilfunkanbieter konnten damit die bei der Zuteilung der LTE-Frequenzen im Jahr 2015 auferlegten Ausbauverpflichtungen – ab 1. Januar 2020 98 Prozent der Haushalte und alle Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und Schienen) vollständig mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen – nicht erfüllen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihnen daher eine Nachfrist bis zum 31. Dezember 2020 eingeräumt, um den Versorgungsauflagen nachzukommen. Andernfalls sollen Zwangsgelder  verhängt werden.[5]

 

 

II. Mobilfunkversorgung als privatwirtschaftliche Aufgabe mit öffentlicher Unterstützung

 

Der Ausbau des Mobilfunknetzes ist Aufgabe der Netzbetreiber, welche durch ihre Kunden damit Geld verdienen. Die Mobilfunkanbieter versuchen, dieser Aufgabe durch die Aufrüstung bestehender oder den Aufbau neuer Standorte nachzukommen. Neben den Mobilfunkanbietern sind auch unabhängige Betreiber von Mobilfunktürmen, wie z. B. die Deutsche Funkturm GmbH oder die American Tower Company, auf dem Markt aktiv. Diese errichten Standorte und vermieten sie dann an die Mobilfunkanbieter. Beide Unternehmen sind schon mit mehreren Standorten im Ostalbkreis präsent. Die Maßnahmen zum Ausbau des Mobilfunks werden jedoch stellenweise durch fehlende Standorte oder Widerstände vor Ort erschwert. Die FDP stellte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den Antrag, zu prüfen, wie eine flächendeckende Abdeckung durch neue Sendemasten gewährleistet werden kann. Hierzu muss jeder Netzbetreiber die Planung und den Ausbau seines Netz vorantreiben. Eine „Generalplanung“, z. B. durch den Landkreis, scheidet aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus. Die Mobilfunkanbieter geben ihre genauen Standorte meist nicht preis, da eine bessere Netzabdeckung als der Mitbewerber einen Wettbewerbsvorteil darstellt. Zudem werden Standortentscheidungen i. d. R. auch nach kaufmännischen Gesichtspunkten getroffen. Die Mobilfunkanbieter haben daher kein Interesse, Kompetenzen bei der Netzplanung und dem Netzausbau an die Kommunen abzugeben.

 

Im vergangenen Frühjahr fand die Versteigerung der 5G-Frequenzen statt. Hierbei sind die Mobilfunkunternehmen die Verpflichtung eingegangen, bundesweit bis Ende 2022 insgesamt 500 Basisstationen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken"[6] zu errichten. Auf Baden-Württemberg entfallen 50 dieser Basisstationen.

 

Im April 2020 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg eine Liste mit 70 Standorten[7] – deren Ausbau nach festgelegten Kriterien[8] als besonders dringlich eingestuft wird – an die BNetzA übermittelt. Auf dieser Liste befinden sich folgende Standorte mit Gebieten im Ostalbkreis:

 

Platz

Gemeinden im weißen Fleck

5.

Unterschneidheim, Marktoffingen

6.

Frankenhardt, Jagstzell, Rosenberg

14.

Täferrot, Leinzell, Durlangen

21.

Westhausen, Aalen

22.

Spraitbach, Ruppertshofen, Gschwend

53.

Neresheim

58.

Nattheim, Neresheim

 

Der zügige Netzausbau und die flächendeckende Einführung von 5G ist auch im öffentlichen Interesse. Es geht hierbei um mehr Lebensqualität für die Bevölkerung, wirtschaftliche Standortchancen und den Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und ländlichem Raum. So können z. B. mittels 5G hochtechnisierte Unternehmen ihre Produktion und Entwicklung auch außerhalb der Ballungsräume ansiedeln, Mitarbeiter können mobil von unterwegs arbeiten und autonomes Fahren ist auch abseits der Hauptverkehrsachsen möglich. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung entschieden, die Erschließung von bis zu 5.000 weiteren Mobilfunkstandorten in Gebieten, in denen dies wirtschaftlich unattraktiv ist und daher ein marktgetriebener Ausbau so schnell nicht absehbar ist, mit 1. Mrd. € zu fördern.

 

Zudem soll eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) gegründet werden. Diese soll Daten zu öffentlichen Liegenschaften, Leerrohren und nutzbarerer Infrastruktur erheben und für den Mobilfunkausbau zur Verfügung stellen. Zudem soll sie sich im Rahmen des geförderten Ausbaus, zusammen mit den Netzbetreibern, um die Suche nach geeigneten Standorten kümmern.

 

Die kommunale Ebene ist in den Plänen der Bundesregierung nicht als eigenständiger Akteur beim Mobilfunkausbau vorgesehen, da es sich um eine Aufgabe der Privatwirtschaft handelt. Die Mobilfunkunternehmen stehen im Wettbewerb zueinander und erzielen mit ihren Produkten hohe Umsätze. Zur Unterstützung des privatwirtschaftlichen Ausbaus sieht die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung jedoch folgende Maßnahmen durch die Kommunen vor:

 

      Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Als Beispiel sind hier digitale Antragsverfahren genannt.

      Bereitstellung von kommunaler Leitungs- und Trägerinfrastruktur, z. B. in Form von Leerrohren und kommunalen Gebäuden.

      Förderung von Verständnis und Akzeptanz für neue Mobilfunkstandorte bei der Bevölkerung. Hierzu hat das Land Baden-Württemberg bereits eine Kommunikationsagentur beauftragt, welche bis Herbst diesen Jahres eine Kampagne erstellen und den Kommunen Argumentationshilfen an die Hand geben soll.

      Beschleunigter Ausbau von Glasfasernetzen als Grundlage für die Trägerinfrastruktur des Mobilfunks.

 

 

III. Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes

 

5G erfordert kein neues Mobilfunknetz, sondern wird auf das bestehende 4G-Netz aufsetzen, dieses ergänzen und weiterentwickeln. Die Versorgung der Fläche wird, wegen der guten Ausbreitungsbedingungen, über den Frequenzbereich von 700 MHz sichergestellt. Dort, wo höhere Bandbreiten benötigt werden, um eine große Geräteanzahl mit den gewünschten Datenraten zu versorgen, soll der Frequenzbereich 3,4 – 3,8 GHz genutzt werden. An den Orten, an denen besonders viele Personen auf engem Raum mobiles Internet nutzen möchten, also z. B. in Stadien oder Haupteinkaufsstraßen, ist hingegen der hohe Frequenzbereich von 26 GHz besonders geeignet. In Summe werden für eine flächendeckende, bedarfsgerechte 5G-Versorgung viele zusätzliche Mobilfunkstandorte benötigt.

 

Basis für 5G ist der Anschluss der Mobilfunkstandorte mit Glasfaser. Die kommunalen Spitzenverbände machen sich dafür stark, dass die Mobilfunkanbieter hierfür die öffentlich geförderten Netze der Kommunen mitnutzen sollen, anstatt eigene Leitungen zu verlegen. Dies würde den Kommunen zusätzliche Pachteinnahmen für ihre Breitbandnetze bescheren.

 

In der Bevölkerung sind mancherorts Sorgen und Skepsis hinsichtlich 5G zu beobachten. Insbesondere steht die Frage im Raum, ob von 5G Gefahren für die Gesundheit ausgehen. Für 5G gelten jedoch die gleichen Grenzwerte wie für die bisherigen Mobilfunkstandards. Werden diese eingehalten, sind Funkanlagen nach anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich.

 

Die FDP hat in ihrem Antrag zum Kreishaushalt 2020 zudem beantragt, zu prüfen, welche Voraussetzungen zur Umsetzung einer Modellregion „Ostalb 5G“ geschaffen werden müssen. Darüber hinaus hat die FDP darum gebeten, die Fördermöglichkeiten durch  EU-, Bundes- oder Landesmittel zu prüfen.

 

Wie oben dargestellt sind Aufbau und Betrieb des Mobilfunknetzes Aufgabe der privaten Anbieter. Daher sind, anders als beim Breitbandausbau, keine Förderprogramme für einen kommunalen Netzausbau vorgesehen. Für die Erprobung potenzieller 5G-Anwendungen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im vergangenen Jahr hingegen einen Förderwettbewerb gestartet, an welchem sich die Ostalb mit mehreren Projekten erfolgreich beteiligt hat. Hier besteht die Chance, in diesem oder dem kommenden Jahr „5G-Modellregion“ zu werden.

 

 

III. Der 5G Innovationswettbewerb des BMVI

 

1. Das Förderprogramm

 

Um über 5G aufzuklären und den Nutzen der neuen Technik anschaulich zu machen, hat das BMVI im Juli 2017die 5G-Strategie für Deutschland veröffentlicht (Anlage 1). Darin ist das Ziel formuliert, Deutschland zum Leitmarkt für 5G-Netze und -Anwendungen zu entwickeln. Um dies zu erreichen, enthält die Strategie ein Bündel an Maßnahmen. Eine davon ist die Ausschreibung eines „5G-Wettbewerbs“.

Gegenstand der Förderung

Am 1. August 2019 wurde die Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ vom BMVI erlassen. Im Rahmen dieses Förderprogramms wird „die Erstellung von Konzepten für 5G-Pionierprojekte in Modellregionen“ gefördert (Phase 1). Das Ziel dieser Konzepte soll auf der „Vorbereitung von Projekten für die Erprobung und Erforschung anwenderbasierter Lösungen unter realen Bedingungen“ liegen. Die Konzepte sollen

  • die Erprobung innovativer 5G-Anwendungen in den Regionen vorbereiten,
  • die Projektteilnehmer vernetzen,
  • die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ermitteln und
  • als Grundlage für einen Antrag auf Projektförderung (Phase 2) dienen.

 

In Phase 2 erfolgt die Förderung der Projektumsetzung. Damit sollen in den 5G-Pionierregionen konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt werden, mit denen die Potenziale des 5G-Mobilfunks anschaulich und praxisnah entwickelt, erprobt und demonstriert werden können.

 

Fördersummen

In Phase 1 werden die projektbezogenen Ausgaben für die Konzepterstellung in voller Höhe bis maximal 100.000 € gefördert. In Phase 2 sollen zehn Modellregionen (je fünf in den Jahren 2020 und 2021) eine Förderung von jeweils bis zu 4 Mio. € für die Erprobung ihrer Konzepte erhalten.

 

Antragssteller

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche

Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (z. B. Zweckverbände). Die Zusammenarbeit dieser Gebietskörperschaften mit Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Verbänden wird dabei ausdrücklich angeregt, um praxisnahe Konzepte zu erarbeiten und die vor Ort betroffenen Akteure frühzeitig zu vernetzen.

 

2. Der Förderantrag des Ostalbkreises

 

Projektidee und Projektpartner

Herr Landrat Pavel hat entschieden, dass sich der Ostalbkreis an diesem Wettbewerb beteiligen soll. Mit der Federführung des Projekts wurde das Breitbandkompetenzzentrum Ostalb betraut. Bereits Mitte Juli 2019 wurde ein erster Workshop durchgeführt, an dem mehrere Geschäftsbereiche der Landkreisverwaltung teilgenommen haben.

 

Aus den zwölf Ideen des Workshops wurde ein Projekt im Bereich Kommunikation Rettungsdienst – Klinikum als am vielversprechendsten angesehen und weiterverfolgt. Als Projektpartner konnten die Kliniken Ostalb gkAdöR mit der Notaufnahme am Ostalb-Klinikum Aalen, der DRK-Kreisverband Aalen als Betreiber der Integrierten Leistelle und des Rettungsdienstes und die Hochschule Aalen mit ihrem Studienbereich Gesundheitsmanagement sowie dem neuen Studiengang Digital Healthmanagement für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation gewonnen werden.

 

Förderantrag und Zuschlag

Die Projektpartner bildeten ein Projektteam bestehend aus Herrn Stefan Jenninger vom Breitbandkompetenzzentrum als Projektleiter, Frau Dr. Caroline Grupp als Leiterin der Notaufnahme am Ostalb-Klinikum sowie Herrn Rettungsdienstleiter Marc Sachsenmaier und Herrn Ralf Nuding (Stabstelle Prozess- und Qualitätsmanagement) vom DRK-Kreisverband Aalen. Innerhalb von nur fünf Wochen entwickelte das Projektteam aus der Idee eine Projektskizze unter dem Titel „Rettungskette 5G“ (Anlage 2). Am 13. September 2019 wurde der Förderantrag beim BMVI eingereicht. Insgesamt nahmen am 5G Innovationswettbewerb 138 Kommunen und Zusammenschlüsse teil.

 

Die Projektskizze des Ostalbkreises konnte das BMVI überzeugen und so nahm Herr Landrat Pavel am 18. Dezember 2019 in Berlin den Förderbescheid über 100.000 € aus den Händen von Herrn Bundesminister Andreas Scheuer in Empfang.

 

Abbildung 2: Übergabe des Förderbescheids zum 5G Innovationswettbewerb durch Herrn     Bundesminister Andreas Scheuer am 18. Dezember 2019

 

Insgesamt wurden anstatt der zunächst anvisierten 50 Projekte 67 für eine Projektförderung ausgewählt. Hiervon stammen elf aus Baden-Württemberg. Bemerkenswert ist hierbei, dass mit der Stadt Aalen („trAAfic“, Verkehrssteuerung und -optimierung), der Stadt Schwäbisch Gmünd (Nutzung von 5G im Bereich Tourismus und Naherholung) und dem Projekt „Rettungskette 5G“ des Landkreises drei dieser 67 geförderten Projekte aus dem Ostalbkreis stammen – dies ist einmalig in ganz Deutschland.

 

Konzepterstellung

Bereits am 19. Dezember 2019 hat der Ostalbkreis eine beschränkte öffentliche Ausschreibung über die Konzepterstellung gestartet und fünf geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bis zur Abgabefrist am 16. Januar 2020 gingen drei Angebote ein. Hieraus wurde die Firma Zentrum für Telemedizin (ZTM) aus Bad Kissingen als wirtschaftlichster Anbieter ausgewählt und mit der Erstellung des Konzepts beauftragt. Das ZTM ist eines der deutschlandweit führenden Unternehmen beim Aufbau telemedizinischer Netzwerke sowie der Vernetzung von Akteuren im Gesundheitswesen und hat bereits zahlreiche Forschungsprojekte auf Bundes- und Landesebene durchgeführt. Verantwortlich für das Projekt beim ZTM ist Herr Patrick Eder. Aktuell erstellt er in enger Abstimmung mit den weiteren Mitgliedern des Projektteams das Konzept für den Wettbewerb.

 

Das Projektteam hat für das Konzept fünf mögliche Anwendungsszenarien („Use Cases“) für 5G im Rettungsdienst entwickelt. Hierzu zählen die mobile Ersthelferalarmierung (App FirstAED), der integrierte Versorgungsnachweis, die telemedizinische Voranmeldung von Patienten in der Notaufnahme, die telemedizinische Notfallassistenz sowie die telemedizinische Notarztbegleitung von Verlegungsfahrten mit dem Rettungswagen.

 

Hierfür wurden durch das ZTM die bereits auf dem Markt verfügbaren technischen Komponenten hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für unser Projekt untersucht und eine Anwendungsarchitektur entwickelt. Zahlreiche Unternehmen aus dem Bereich der telemedizinischen Anwendungen haben bereits eine Absichtserklärung (Letter of Intent) für ihre Teilnahme an der Erprobung der Anwendungsszenarien im Rahmen der Umsetzungsförderung abgegeben. Dadurch können wir ein breites Netzwerk für eine mögliche Umsetzungsphase knüpfen und kommen dem Wunsch des BMVI nach Einbindung möglichst vieler Akteure nach.

 

Für die Erprobung von 5G unter realen Bedingungen ist die Aufrüstung eines Testgebiets auf den neuen Mobilfunkstandard notwendig. Ein 5G-Ausbau ist für einen Mobilfunkanbieter jedoch noch nicht attraktiv, so lange die Produkte und damit auch die notwendigen Nutzerzahlen für einen wirtschaftlichen Betrieb fehlen. Ein Testgebiets kann daher nur regional begrenzt und mit Zuschüssen durch den Landkreises eingerichtet werden. Als potentielles Projektgebiet für die Erprobung unserer Anwendungen haben wir die Gemeinde Essingen ausgewählt. Hier ist die aktuelle Mobilfunkversorgung an vielen Stellen noch unzureichend (Anlage 3), so dass die Aufrüstung im Rahmen des Modellprojekts der Bevölkerung dort einen großen Mehrwert bieten würde. Weitere Kriterien für die Auswahl waren die relative Nähe zum Ostalb-Klinikum und eine für die Erprobung ausreichend große Zahl an Rettungsdiensteinsätzen im Jahr 2019.

 

Für den möglichen Netzausbau im Projektgebiet konnten wir die NetCom BW als Partner gewinnen. Die NetCom BW fungiert als Netzwerkausstatter für die Telefónica und hat die 5G-Technik bei einem Modellversuch in Röhlingen bereits erfolgreich erprobt. Da wir für die Erprobung unseres Konzept unter Realbedingungen ein physisches Mobilfunknetz benötigen, hat uns die NetCom BW die Einbeziehung ihres Partners Telefónica zugesagt.

 

Weiteres Vorgehen

Zunächst war der festgelegte Abgabetermin für das Konzept der 28. Juni 2020. Durch die Corona-Pandemie sind jedoch bundesweit Verzögerungen bei der Konzepterstellung eingetreten. Daher hat das BMVI die Einreichungsfrist bis zum 31. August 2020 verlängert.

 

 

IV. Ausblick

Mit der Auswahl der ersten fünf Modellregionen durch das BMVI rechnen wir gegen Ende des Jahres 2020. Voraussichtlich im 1. Halbjahr 2021 sollen fünf weitere Projekte für eine Umsetzungsförderung ausgewählt werden. Die in den Konzepten erdachten Projekte sollen dann hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit erprobt und idealerweise neue Produkte für den Einsatz mittels 5G entwickelt werden. Sollte der Ostalbkreis als Modellregion ausgewählt werden, möchten wir mit unseren Partnern unmittelbar mit der Umsetzung unserer Projektidee starten.

 

Die Landkreisverwaltung wird mögliche Förderprogramme im Mobilfunkbereich im Auge behalten und prüfen, ob es sinnvolle Fördermöglichkeiten für den Ostalbkreis gibt.

 


[1] Latenzzeit ist der Zeitraum zwischen einem Ereignis und dem Eintreten einer sichtbaren Reaktion darauf. Beim autonomen Fahren etwa ist dies die Zeit zwischen Impuls und Einleitung des Bremsvorgangs.

[3] Ebenda, S. 11.

[4] Mobilfunkstrategie der Bundesregierung, S. 9.

[6] Als „weiße Flecken" werden Versorgungslücken bezeichnet, in denen keiner der Mobilfunknetzbetreiber eine ausreichende LTE-Versorgung zur Verfügung stellt.

[7] Davon 20 Nachrücker, falls anderswo die Erschließung bereits erfolgt sein sollte.

[8] Anzahl der Haushalte, landwirtschaftlich nutzbare Fläche, Kreisstraßenkilometer, vorhandene und geplante Glasfaserinfrastruktur.


 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung der Teilnahme am 5G Innovationswettbewerb ist in voller Höhe durch Fördermittel des BMVI gedeckt.

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: 5G-Strategie für Deutschland

Anlage 2: Projektskizze Rettungskette 5G

Anlage 3: Karte des potenziellen Projektgebiets

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Jenninger, Breitbandkompetenzzentrum

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - 5G-Strategie für Deutschland (1258 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Projektsskizze Rettungskette 5G (3281 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Potenzielles Projektgebiet (7534 KB)    
Stammbaum:
112/2020   Bericht über den Stand der Teilnahme des Ostalbkreises am 5G Innovationswettbewerb des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur   Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation   Bericht
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