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Antrag der Verwaltung
1. Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2020/2021, frühestens ab 01.08.2020, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellen- umfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozial- arbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015).
2. Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, das heißt vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist schon seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule und Eltern, sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.
Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 45,5 Vollzeitstellen profitieren aktuell 50 Allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren oder Schulverbünde und die drei Beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind acht Städte und Gemeinden, fünf Träger der freien Jugendhilfe, sowie der Ostalbkreis.
Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Festbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2020 sind für die Schulsozialarbeit an den Allgemeinbildenden Schulen insgesamt 909.517 Euro und für die Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) 338.469 Euro eingestellt.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.03.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.
II. Neuanträge
Zum Schuljahr 2020/2021 sind beim Ostalbkreis vier Anträge auf neue Schulsozialarbeiterstellen und ein Antrag auf Stellenerweiterung eingegangen. Insgesamt handelt es sich um einen Netto-Stellenzuwachs von 2,5 Vollzeitstellen.
Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen bzw. Stellenerweiterung
Zur Begründung verweisen die Schulträger und Schulen auf die seit Jahren steigende Zahl von Kindern, die ihre ganz unterschiedlichen Problemlagen in den Schulalltag mitbringen. Ursachen seien die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit all ihren Auswirkungen. So berichten die Schulen von einer stetigen Zunahme von Kindern mit alleinerziehendem Elternteil oder mit getrennt lebenden Eltern, von Kindern aus Patchwork-Familien, aus sozial schwachen oder bildungsfernen Familien, aus Familien mit Migrationshintergrund, oder von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.
Die Schulen werden mit einem breiten Spektrum an Problemlagen konfrontiert. Verhaltensauffälligkeiten, psychische Auffälligkeiten oder Erkrankungen, Schulversagen, Schulverweigerung, steigende Gewaltbereitschaft, bis hin zur Morddrohung wird beispielsweise von den Grundschulen berichtet. Die Wissensvermittlung als primäre Aufgabe der Schule gelinge zu großen Teilen nicht mehr ausreichend, weil Schüler zunehmend Konflikte in den Unterricht mitbringen, die die Lehrer lösen bzw. beschwichtigen sollen.
Von den Gymnasien werden darüber hinaus z.B. auch Suchtprobleme oder Persönlichkeitsdefizite genannt, die den Schülern den Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss erschweren, sowie die Veränderungen in der Medienlandschaft, die den oft sehr leichten Zugriff auf nicht-jugendgemäße Inhalte erlauben oder auch neue Formen von Gewalt wie Mobbing ermöglichen. Im gymnasialen Bereich seien die Lehrkräfte für diese zunehmenden Probleme im Umgang mit schwierigen Schülern nur sehr bedingt ausgebildet.
Die beantragte Stellenerweiterung wird mit einem steigenden Bedarf an Schulsozialarbeit begründet. Aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Einzelfallbetreuungen kämen die präventiven Angebote mittlerweile zu kurz. Die Schulsozialarbeit an der Verbundschule mit über 500 Schülern sei ein wichtiger Eckpfeiler. Durch die hohe Anzahl an Schülern, die vom Schulsozialarbeiter betreut werden, wird eine personelle und zeitliche Aufstockung der Schulsozialarbeit benötigt.
III. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2020/2021
In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.
Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:
IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Aus den Antragsbegründungen geht hervor, dass die Problemstellungen an den Schulen in den vergangen Jahren zugenommen haben bzw. die Schulsozialarbeit mit dem bisherigen Stellenumfang deutlich an ihre Grenzen stößt und den vorhandenen Bedarf nicht decken kann. Für die bereits laufenden Projekte haben die Antragssteller die Notwendigkeit einer Fortführung der Schulsozialarbeit dargelegt und ausführlich begründet.
Sämtliche Anträge wurden auch vom Staatlichen Schulamt Göppingen und vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises geprüft. Vom Staatlichen Schulamt werden die Anträge vollumfänglich unterstützt. Auch seitens des Geschäftsbereichs Jugend und Familie werden die Anträge befürwortet. Die Erfahrungen des Sozialen Dienstes in der Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit seien positiv. Inklusive Beschulung und vermehrt Schüler mit Verhaltensproblemen machen eine regelmäßige und dauerhafte Schulsozialarbeit erforderlich. Insbesondere die Tatsache, dass bei schwierigen Fällen die Lehrerschaft häufig an ihre Grenzen komme, mache deutlich, dass durch das Angebot der Schulsozialarbeit sowohl begleitend als auch präventiv Maßnahmen zur gelingenden Beschulung angeboten werden können. Insbesondere im Grundschulbereich könne Schulsozialarbeit frühzeitig Bedarfslagen erkennen und entsprechend wirken.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Göppingen und dem Geschäftsbereich Jugend und Familie schlägt die Verwaltung vor, ab dem Schuljahr 2020/2021 die Schulsozialarbeit an den unter II. genannten Schulen im beantragten Stellenumfang sowie an den unter III. aufgeführten Schulen für weitere drei Jahre zu fördern.
Finanzierung und Folgekosten
Der Mehraufwand des Landkreises für die beantragten 2,5 Stellen beläuft sich im Jahr 2020 - abzüglich der Landesförderung und der Beteiligung der Schulträger - auf rund 14.500 Euro. Im Folgejahr wird mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 48.000 Euro gerechnet.
Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2020 berücksichtigt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01 gez. Götz i.V. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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