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Vorlage - 099/2020  

 
 
Betreff: Neubesetzung des Kreistags
a) Ausscheiden von Herrn Siegfried Schwarzl, Lorch, aus dem Kreistag zum 31.07.2020
b) Feststellung von Hinderungsgründen und Nachrücken von Herrn Andreas Grimm, Ellwangen (Jagst), in den Kreistag zum 01.08.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.05.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Siegfried Schwarzl, Lorch, aus dem Kreistag des Ostalbkreises zum 31.07.2020 im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) fest.

 

  1. Es wird festgestellt, dass bei Herrn Andreas Grimm keine Hinderungsgründe nach
    § 24 LKrO vorliegen. Durch das Ausscheiden von Siegfried Schwarzl rückt Herr Andreas Grimm, Ellwangen (Jagst), in den Kreistag des Ostalbkreises zum 01.08.2020 nach.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Herr Siegfried Schwarzl hat mit Schreiben vom 14. Mai 2020 aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Gemeinderat bei der Stadt Lorch, aufgrund seines Alters und aufgrund Behinderung der Fürsorge für die Familie durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit sein Ausscheiden aus dem Kreistag zum 31.07.2020 beantragt.

 

Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag sind bei Herrn Siegfried Schwarzl die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 2, 7 und 8 LKrO erfüllt. Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.

 

  1. Herr Siegfried Schwarzl wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am
    26. Mai 2019 auf dem Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis VIII „Schwäbischer Wald - Lorch - Waldstetten“ durch einen Direktsitz in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Herr Andreas Wörner, der bereits Mitglied des Kreistags ist, übernimmt dieses Direktmandat, weshalb dessen Ausgleichssitz neu zu besetzen ist.

 

Als erste Ersatzperson wurde Frau Stefanie Zimmermann, Essingen, festgestellt. Da sie jedoch aufgrund ihres Wegzugs aus dem Ostalbkreis gem. § 23 LKrO ihre Wählbarkeit verloren hat, wurde auf dem Wahlvorschlag der AfD als nächste Ersatzperson für Ausgleichssitze Herr Andreas Grimm, Ellwangen (Jagst), festgestellt. Herr Andreas Grimm war Bewerber der AfD im Wahlkreis IV „Virngrund“.

 

Herr Andreas Grimm hat mit Schreiben vom 20. Mai 2020 mitgeteilt, dass er bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat anzunehmen. Zudem hat er bestätigt, dass keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen. Der Kreistag hat jedoch nach § 24 Abs. 2 LKrO formal festzustellen, dass bei Herrn Andreas Grimm keine Hinderungsgründe gem. § 24 Abs. 1 LKrO vorliegen.

 

  1. Die durch das Ausscheiden von Herrn Siefried Schwarzl frei werdenden Funktionen werden zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorschlag der AfD-Kreistagsfraktion neu besetzt.

 


 

 


 

Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat