Bürgerinformationssystem

Vorlage - 071-1/2020  

 
 
Betreff: Ostalb-ÖPNV in der Corona-Krise - Lagedarstellung und Maßnahmenpaket
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
071/2020
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
Kreistag Entscheidung
26.05.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

 

Der Kreistag nimmt von folgenden Berichten der Kreisverwaltung Kenntnis:

 

  1.  Allgemeiner Lagebericht im ÖPNV/SPNV des Ostalbkreises

 

  1. Maßnahmen des Landes und des Ostalbkreis

 

  1. Ostalbkreis: Reaktion von Landkreis und Unternehmen

 

  1.  Neue Normalität“ im ÖPNV: Pflicht Mund-Nasen-Schutz, Schutz Busfahrer und Fahrgäste, Wiedereröffnung Vordereinstieg, Abstandsregelung im ÖPNV

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt und der Kreistag beschließt Folgendes:

 

  1. Übernahme der Eigenanteile für die Schülerbeförderung, Kosten der Schulwegesicherheitskarten und Kindergartenmonatskarte im Monat Mai und Juni 2020

 

  1. Prozess „ÖPNV-neu denken“

 

-Allgemeine Tarifmaßnahmen:

 

a)      Stabilisierung der OstalbMobil-Abgabepreise

b)      Einführung „1-Euro-Ticket“ ab August 2020

c)       Verschiebung des Seniorentickets

d)      Aussetzen der Eigenanteilserhöhung zum September 2020

e)      Maßnahmen für OstalbMobil-Abonnementkunden

 

 

 

- Verkehrliche Maßnahmen

 

f)        Umsetzung Rufbussystem Virngrund

g)      Verschiebung der „Regiobuslinie Aalen –Neresheim“

 

-Marketingoffensive

 

7. Beschaffung von Bordrechnern für den Ostalbkreis

 

Der Kreistag nimmt von folgendem Bericht der Kreisverwaltung Kenntnis:

 

8. Fortschreibung Nahverkehrsplan und Tarifstrukturreform

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 den Beschluss dem Kreistag einstimmig empfohlen.

Sachverhalt / Begründung:

 

 

  1. Allgemeiner Lagebericht

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wurde kurz vor Ostern mittels Landratsschreibens über die Lage des Ostalb-ÖPNV in der Corona-Pandemie informiert. Die daran geschilderten Umstände gelten nach wie vor:

 

Das Land Baden-Württemberg, als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), hat zum 30. März mit weitgehenden Kürzungen auf die Krise reagiert, welche auch unseren Landkreis massiv betreffen. So wurde der SPNV auf der Remsbahn um über 60% ausgedünnt, etwa indem der durch den Landkreis mitfinanzierte Halbstundentakt ausgesetzt wurde. Auf der Riesbahn fährt nunmehr nur noch ein 2-Stunden-Takt und auf der Brenzbahn wurde der schnelle IRE eingestellt. Begründet wird dies einerseits mit einem hohen (nicht Corona-bedingten) Krankenstand, im Falle von Go-Ahead liege dieser beim Fahr- und Servicepersonal bei über 30%. Andererseits ist die Fahrgast-Nachfrage nachvollziehbar komplett zusammengebrochen. Zwar liegen noch keine genauen Zahlen vor, je nach Region hat diese um zu 75%, in Bereichen wo quasi ausschließlich Schülerverkehr stattfindet, um über 90% abgenommen. 

 

Im Ostalbkreis wurde in den vergangenen Wochen wie folgt agiert: Mit der Schließung der Schulen im Landkreis ab 17. März 2020 ist der Busverkehr zunächst auf den „Ferienfahrplan“ umgestellt worden. Dieser sieht Reduzierungen im Angebot um ein knappes Fünftel vor. Trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Aufforderung zur Vermeidung sozialer Kontakte und Aktivitäten, ist es dem Landkreis wichtig ein weiterhin verlässliches Angebot aufrechtzuerhalten. Insofern erfolgt eine Fokussierung auf den Berufs- und Versorgungsverkehr im Sinne der klassischen Daseinsvorsorge. Da reiner Freizeitverkehr nicht gewünscht ist, wurden zusätzlich Verbindungen am späten Abend gekappt. Daher ist auch das fiftyFifty-Taxi bis auf weiteres ausgesetzt. Gleiches gilt für touristische Verbindungen, etwa zum Tiefen Stollen oder dem Thermalbad in Aalen. Zur Anwendung der erarbeiteten, weiter reduzierten „Notfahrpläne“ kam es jedoch nicht, da in den Bussen der Mindestabstand eingehalten werden soll und von den knapp 60.000 täglichen Fahrgästen zu Normalzeiten, sehr viele Fahrgäste auch jetzt auf den ÖPNV angewiesen sind. Durch ihre Zeitkarten haben sie gewissermaßen einen Anspruch auf einen nutzbaren ÖPNV erworben. Ab dem 27. April 2020 besteht eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV. Zum 4. Mai 2020 wird zur Schulöffnung für Abschlussklassen und Stufen, die nächstes Schuljahr ihren Abschluss an weiterführenden, beruflichen oder Sonderschulen machen, der Schulverkehr wieder aufgenommen und größtenteils auf den Normalfahrplan zurückgegriffen. Spätfahrten ab 22:45 Uhr bleiben solange ausgesetzt, wie Bars, Kinos etc. geschlossen bleiben müssen. In regelmäßigen Videokonferenzen zwischen Verwaltung und Verkehrsunternehmen finden aktuelle Situationsbewertungen und Anpassungen statt.

 

Neben dem grundsätzlichen Aufrechterhalten des ÖPNV ist unser Augenmerk auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise, jetzt und in Zukunft, gerichtet.

 

 

  1. Maßnahmen des Landes und des Ostalbkreises

 

Land:

 

Ende März gab es eine Kostenübernahmeerklärung durch das Land für den Ausfall der Eigenanteile der Eltern für den Monat Mai, wenn der Eigenanteil der Eltern an den Schülerbeförderungskosten im April eingezogen wird. Hierüber informierte der Ostalbkreis die Eltern in einem offenen Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden und Geschäftsführers von OstalbMobil zum 1. April mit der Bitte dem Bankeinzug für den Monat April nicht zu widersprechen. Dem Landkreistag wurden am 3. April 2020 die Kosten der Schülerbeförderung für den April 2019 und die von den Eltern bezahlten Eigenanteile im April 2019 in Höhe von ca. 700.000 Euro für eine Kostenübernahme des Landes gemeldet (siehe Punkt 5).

 

Neu ist, dass das Mitte April vom Land aufgelegte 100 Mio. Euro-Soforthilfe-Programm auch für die Schülerbeförderung zur Entlastung der Eltern verwendet werden soll. Diese Mittel waren ursprünglich nicht zweckgebunden. Beim Ostalbkreis sind aus dem Soforthilfe-Programm 728.000 Euro eingegangen und zentral bei der allgemeinen Finanzwirtschaft gebucht worden, zur Gewährleistung einer Gesamtdeckung. Verhandlungen des Landkreistages zur Kostenübernahme von Einnahmeausfällen aufgrund von COVID-19- Maßnahmen bestehen weiter.

 

Zu einem Anfang April vom Land angedachten Vorziehen der 2. Fälligkeit der Ausgleichsleistungen nach § 15 ÖPNVG (alt § 45a PBefG)in Höhe von 3,4 Mio. Euro im Oktober 2020 auf Frühsommer 2020 gibt es derzeit keine weiteren Aussagen.

 

Am 20. April 2020 forderte Verkehrsminister Winfried Hermann gemeinsam mit seinem Amtskollegen Hendrik Wüst aus Nordrhein-Westfalen vom Bund einen großen Rettungsschirm für Verkehrsunternehmen: „Wir brauchen für die Verkehrsunternehmen dringend einen großen Rettungsschirm", sagte Hermann. Bund und Länder müssten sich sehr zügig verständigen. „Sonst werden viele kleine und mittlere Bus- und Bahnunternehmen die Corona-Krise nicht überleben, weil ihnen derzeit und in den kommenden Wochen erhebliche Summen an Fahrgeldeinnahmen wegbrechen. Für die Mobilität der Menschen und auch für die Wirtschaft seien sie aber enorm wichtig. „Ein funktionierendes öffentliches Verkehrssystem muss dringend erhalten werden" (Quelle: dpa).

 

Mit Pressemitteilung vom 12. Mai 2020 informierte das Verkehrsministerium, dass das Kabinett einer Entlastung der Eltern mit zwei Raten für Schüler-Monatskarten zugestimmt hat. Für diese Entlastung der Familien wendet das Land bis zu 36,8 Mio. Euro auf.

 

3. Ostalbkreis: Reaktion von Landkreis und Unternehmen

 

Im Ostalbkreis wurde -wie bereits skizziert-auf den Ferienfahrplan umgestellt. Als Maßnahme zur Risikominimierung einer Infektion ist der Vordereinstieg und Fahrscheinverkauf im Fahrzeug ausgesetzt. Nur die hinteren Türen werden noch zum Ein- und Ausstieg genutzt. Die Servicestellen in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd wurden bis auf weiteres geschlossen.

 

Auf Plakaten im Bus wird an die Zahlungspflicht erinnert und hingewiesen den Fahrschein vorab an den Fahrkartenautomaten der Bahnhöfe zu lösen oder das Entgelt nachträglich per Überweisung zu entrichten. Dennoch gingen die Barverkäufe im Busverkehr annähernd komplett zurück. Den Busunternehmen entgehen dadurch tagtäglich Bruttoeinnahmen von etwa 15.000 Euro, fehlende Erlöse die auch später nicht „nachgeholt“ werden können.

 

Im freigestellten Schülerverkehr zu den Sonderschulen (Umfang ca. 6. Mio. Euro/Jahr) wurde die Fahrten komplett eingestellt.

 

Um die Liquidität der Verkehrsunternehmen sicherzustellen wurde folgendes unternommen: Die Abschlagszahlungen im freigestellten Schülerverkehr und sonstiger Vertragsleistungen im Schülerverkehr im ÖPNV werden vom Ostalbkreis mit 50 % aufrechterhalten und sollen der Deckung der Fixkosten dienen. Eine systematische Abrechnung erfolgt nach Wiederaufnahme des Regelverkehrs. Auf Nachweis werden im Nachhinein auch höhere Fixkosten vom Ostalbkreis übernommen, unterliegen Plausibilitätsprüfungen und müssen von einem Steuerberater testiert werden. Zudem wurden die Abschlagszahlungen für Barverkäufe des Jahres 2019 in Höhe von 500.000 Euro bereits jetzt vorweggenommen.

 

Die genannten Maßnahmen sind zunächst unschädlich hinsichtlich der Haushaltsplanungen, werden Zahlungen doch lediglich vorgezogen bzw. die ohnehin bestehenden Zahlungen (anteilig) aufrechterhalten. Priorität hat bei diesem Vorgehen, neben dem finanziellen Interesse des Landkreises, die Aufrechterhaltung des derzeitigen Betriebes sowie die Sicherstellung eines nahtlosen Anlaufens des Normalbetriebes nach Ende des jetzigen Zustandes. Der Landkreis ist auf einen möglichst umfänglich funktionierenden Nahverkehr nach „Auslaufen“ der Krise angewiesen.

 

Der Ostalbkreis ist über den Städte- und Landkreistag an Verhandlungen über Mitfinanzierung der Corona bedingten Folgen durch Land und Bund vertreten. Er sichert über die Kostenerstattung der Haustarife der Verkehrsunternehmen nach § 39 PBefG die nicht gedeckten Kosten im öffentlichen Linienverkehr nach § 42 und 43 PBefG.

 

Zwischen der Ausschuss- und der Kreistagssitzung wurde ab 4. Mai 2020 der Schulbetrieb in den Abschlussklassen und entsprechend die Schülerbeförderung wieder aufgenommen sowie parallel der Vordereinstieg und der Fahrscheinverkauf in den Bussen zugelassen. Auch die Servicestellen öffneten wieder am 4. Mai 2020.

 

 

4. „Neue Normalität“ im ÖPNV: Maskenpflicht, Schutz Busfahrer und Fahrgäste, Wiedereröffnung Vordereinstieg und Abstandsregelung im ÖPNV

 

Seit 20. April 2020 ist bekannt, dass ab 27. April 2020 in Baden-Württemberg die Pflicht besteht, einen Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV tragen zu müssen. Der Mund-Nasen-Schutz ist zwar grundsätzlich eine Bringschuld des Fahrgastes bzw. der Kundschaft, die OstalbMobil-Geschäftsstelle hat dennoch 5.000 Schutzmasken mit OstalbMobil-Logo bestellt, für die derzeit ein Verteilmodus festgelegt wird. Die Schulträger im Ostalbkreis werden die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag in der Schule mit waschbarem Mund-Nasen-Schutz ausstatten.

 

Offen sind die Fragen, ob auch das Fahrpersonal Mund-Nasen-Schutz tragen muss, dies als Schutz ausreichend ist oder Plexiglasschutz erforderlich und Barverkäufe wieder getätigt werden können.

 

Die Kontrollfunktion der Maskenpflicht obliegt den Ordnungsbehörden. Von einer sozialen Kontrolle der Vorschrift wird ausgegangen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage für den Ausschuss waren das Verkehrsministerium, das Kultusministerium und die Kommunalen Spitzenverbänden in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und Landesgesundheitsamt zu den offenen Fragen noch in Abstimmung. Zwischenzeitlich gibt es die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV zu tragen. Auch die Busfahrer tragen beim Ein- und Ausstieg der Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz bzw. Gesichtsschutzschilder.

 

Für das Nachrüsten von Schutzscheiben (Spuckschutz) an Fahrerplätzen ist laut Mitteilung des Landkreistages vom 20. April 2020 das Land grundsätzlich bereit ein Förderprogramm aufzulegen.

 

Über den weiteren aktuellen Stand wird in der Sitzung mündlich berichtet.

5. Übernahme der Eigenanteile für die Schülerbeförderung, Kosten der Schulwegsicherheitskarten und Kindergartenmonatskarte im Monat Mai und Juni

 

Verzicht auf Eigenanteilseinzug Mai und Juni 2020

 

Seit dem 17. März 2020 sind sämtliche Schulen in Baden-Württemberg infolge des Infektionsgeschehens geschlossen. Die Schulbus-Beförderung findet folglich nicht mehr statt. Im Landkreis betrifft dies knapp 18.000 Fahrschülerinnen und Fahrschüler im regulären Bus- und Bahnverkehr und ca. 1.500 Kinder im freigestellten Schülerverkehr, welcher i.d.R. in Kleinbussen durchgeführt wird. Mit einem monatlichen Beitrag von 46 Euro werden die „zur Zahlung eines Eigenanteils verpflichtenden Personen“ (meist: Eltern) gemäß der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) an den entstehenden Aufwendungen beteiligt. Da Grundschulkinder keinen Eigenanteil zahlen müssen und es zahlreiche Erlassfälle (z.B. „drittes Kind“) gibt, verbleiben ca. 15.000 eigenanteilspflichtige Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Insofern handelt es sich um einen Betrag von etwa 700.000 Euro/Monat der seitens der Nutzer/Eltern zur Finanzierung der Schülerbeförderung und ÖPNV geleistet wird.

 

Wie zu erwarten, setzten unmittelbar nach den Schulschließungen massive Fragen und Forderungen von Seiten der Eltern ein, ob auch der Eigenanteil in Höhe von 46 Euro/Monat ausgesetzt bzw. erstattet werden würde. Die nachvollziehbarere Begründung lautet, dass der originäre Fahrtzweck entfallen ist und die Kinder ihr „Ostalb-Abo“ auch nicht zu Freizeitzwecken nutzen sollen/dürfen. Vielfach wird z.B. auch auf Kita-Gebühren verwiesen auf die allenthalben durch die Kommunen verzichtet wird. Auch die Tatsache, dass Beschäftigte durch die vielfachen Kurzarbeitsregelungen weniger Geld zur Verfügung hätten, wird vorgebracht.

 

 

Verhalten Landkreis und Land Baden-Württemberg

 

Grundsätzlich ergeben sich aus den Regelungen des Ostalb-Abos keine unterjährigen Kündigungsrechte. Eine Situation wie die jetzige ist dort nicht explizit gewürdigt. Die Eltern sind demnach auch aus rechtlicher Betrachtung weiterhin in der Pflicht die Eigenanteil zu bezahlen. Denn: Formell wird eine Berechtigung zur Nutzung erworben, ohne dass eine Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung besteht. Eine reguläre Kündigungsmöglichkeit würde erst zum Schuljahresende existieren.

 

Wie alle übrigen Landkreise im Bundesland auch, zog der Ostalbkreis über die Vertrieb-stellen die Eigenanteile für den Monat April zum 1. April regulär ein. Dies geschah vor allem um die Liquiditätsgrundlage und Existenz der einziehenden Verkehrsunternehmen nicht zu gefährden. Verständlicherweise stieß dieses Vorgehen zunächst bei vielen Eltern auf sehr großen Unmut. Um dem massenweisen Widerspruch von Lastschrifteinzügen zu entgegnen, wurde eine Pressemittelung veröffentlicht, welche eine Verrechnung mit dem Eigenanteil für den Monat Mai in Aussicht stellte. Hintergrund hierfür war auch die Bereitschaft des Landes finanziell in die Bresche zu springen: So hieß es in einer

Pressemeldung des Verkehrsministeriums von Ende März: „Er [Herr Minister Hermann, Anm. d. Verf.] kündigte am Sonntag in Stuttgart eine Ausgleichsregelung für die im April bezahlten, aber nicht dem Zweck entsprechend nutzbaren Schülertickets an.“.

 

Der Landkreistag vertritt nach wie vor die Position, dass für den Posten „Ersatzzahlungen Schülermonatskarten“ keine Mittel im 100 Mio. Euro-Paket enthalten sind und verhandelt weiter.

 

Nach der Pressemitteilung vom 12. Mai 2020 ergänzt das Land ihre unbürokratische Soforthilfe von 200 Mio. Euro für die Städte, Gemeinden und Landkreise um 36,8 Mio. Euro für die Entlastung der Familien mit zwei Raten für Schülermonatskarten.

 

Weiterer Umgang

 

Die Landkreisverwaltung begrüßt die Zusage des Landes zur Entlastung der Eltern zwei Monatsraten zu übernehmen und sieht sich in ihrer frühzeitigen Entscheidung, den Eigenanteilseinzug für Mai und nun Juni auszusetzen, bestätigt.

 

Schulwegsicherheitskarten und Kindergartenkinder

 

Kinder, die weniger als drei Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen, können sogenannte Schulwegsicherheitskarten erwerben. Diese kosten zwischen 26 Euro und 34 Euro. Insgesamt gibt es ca. 1.500 solcher Abonnenten im Ostalbkreis.

 

Darüber hinaus besitzen 117 Kindergartenkinder entsprechende Monatskarten zu 18 Euro/Monat, vornehmlich in ländlichen Gemeinden.

 

Aufgrund fehlender Nutzungsmöglichkeiten, werden auch bei diesen beiden Gruppen für den Monat Mai und Juni auf die Zahlung der Eltern verzichtet und eine Erstattung durch den Landkreis erfolgen. Es handelt sich um einen Betrag von ca. 48.000 Euro pro Monat.

 

 

6. Prozess „ÖPNV-neu denken

 

Der mit Gründung des Vollverbundes „OstalbMobil“ angestoßene Prozess „ÖPNV–neu denken“ war mit dem Versprechen verbunden durch frischen Schwung Aufbruchsstimmung für den Ostalb-ÖPNV zu erzeugen. Hierfür wurde für das Jahr 2020 die Summe von einer Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

Mithilfe nachfolgend vorgestellter Maßnahmen und Überlegungen soll der Ostalb-ÖPNV, unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände, attraktiver gestaltet werden.

 

 

Allgemeine Tarifmaßnahmen:

 

a) Stabilisierung der OstalbMobil-Abgabepreise

 

Der Landkreis legt alljährlich zum 1. August das Niveau der Abgabepreise („Fahrkartenpreis“) fest. Neben der Auskömmlichkeit der Haushaltansätze ist der Landkreis hierbei in quasi unternehmerischer Verantwortung. In den vergangenen Jahren wurden die Preise moderat zwischen 0,4% und 1,9% angepasst. Bislang ist lediglich vom Landkreis Heidenheim bekannt, dass dieser die Fahrpreise in Bus und Bahn zum 1. August unberührt lässt. Andere Landkreise haben sich noch nicht positioniert, bzw. ihre Fahrpreise bereits zum Januar bzw. April erhöht.

 

Die in den vergangenen Wochen erlittenen Einnahmenverluste durch den Zusammenbruch der Fahrgastnachfrage, werden sich vermutlich nur sehr langsam stabilisieren. Da es aus Sicht der Landkreisverwaltung das falsches Signal wäre, zu einem Zeitpunkt gesunkener Nachfrage die Ticketpreise zu erhöhen, ergeht der Vorschlag in diesem Jahr auf eine Preisanpassung zu verzichten. Eine solche Maßnahme würde einen Minderertrag für die Kreiskasse von geschätzten 200.000 Euro gegenüber einer angenommenen Tarifanpassung von 1,5% bedeuten. 

 

Der ÖPNV muss durch attraktive Preise und passgenaues Angebote punkten, um einen Wandel im Mobilitätsverhalten zu erwirken.

 

b) Einführung „1-Euro-Ticket“ ab August 2020

 

Die Firma Stadtbus Gmünd vertreibt seit knapp 10 Jahren sehr erfolgreich das sogenannte „1-Euro-Ticket“. Hiermit kann in Nachfrage-Randlagen z.B. am Wochenende eine einfache Busfahrt im Stadtgebiet unternommen werden. Die Überlegung einer kreisweiten Ausweitung wurde bereits im Januar im OstalbMobil-Aufsichtsrat diskutiert und positiv bewertet. Die mit der Einführung kalkulierten und durch den Landkreis auszugleichenden Mindererlöse werden auf ca. 143.000 Euro/Jahr geschätzt. Da aber auch mit einer Steigerung der Nutzerzahlen aufgrund des deutlich günstigeren Fahrpreises gerechnet werden kann, wird sich dieser Abmangel aller Vorrausicht nach relativieren. Es ergeht die Beschlussempfehlung das „1-Euro-Ticket“ kreisweit im Busverkehr einzuführen. Eine Evaluation fände anhand der Nachfrageanalyse im Frühjahr 2021 statt.

 

c) Verschiebung des Seniorentickets

 

Die Entscheidung zur Einführung des Seniorentickets wird verschoben. Bekanntlich werden Senioren zur Risikogruppe bei einer Ansteckung mit dem COVID-19-Erreger gezählt. Deshalb erscheint die Einführung eines Seniorentickets zum jetzigen Zeitpunkt

unpassend. Selbst bei einem sehr attraktiven Abgabepreis von 250 Euro im Jahr wird es als zweifelhaft angesehen eine signifikante Anzahl von Neukunden zu gewinnen die nötig wäre, damit das Seniorenticket ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand auskäme. Über eine Einführung und die möglichen Konditionen wird im Frühjahr 2021 entschieden.

 

d) Aussetzen der Eigenanteilserhöhung zum September 2020

 

Der monatliche Eigenanteil der Eltern von 46 Euro wird zehnmal pro Jahr eingezogen. Mit dieser Höhe der Beteiligung der Eltern an den Schulbeförderungskosten ihrer Kinder, liegt der Ostalbkreis im Mittelfeld in Baden-Württemberg. Die Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung sieht eigentlich eine jährliche Dynamisierung vor. Angesichts der derzeitigen Situation sowie einer verunsicherten Schüler- und Elternschaft erscheint eine Anhebung des Eigenanteils unpassend. Es ergeht der Vorschlag von einer Eigenanteilserhöhung in diesem Jahr abzusehen. Der Verzicht gegenüber einer (angenommenen) Erhöhung von 1,50 Euro/Monat, zieht Mindereinahmen von ca. 225.000 Euro für das Schuljahr 2020/2021 nach sich. 

 

e) Maßnahmen für OstalbMobil-Abonnementkunden

 

Durch die Fahrplaneinschränkungen und den Aufruf die individuelle Mobilität weitgehend einzuschränken, konnten die wahlfreien Zeitkarteninhaber den ÖPNV nicht im gewohnten Umfang nutzen. Darüber hinaus führten Homeoffice, Kurzarbeit, abgesagte Veranstaltungen oder sogar Quarantäne zu einer reduzierten Ingebrauchnahme der ÖPNV-Leistungen. Herr Landrat kündigte in dem „offenen Brief“ vom 31. April 2020 gegenüber diesen Nutzergruppen ein „Entgegenkommen“ an. Im Hinblick auf die Nutzerfinanzierung und der Sicherstellung sonstiger Mobilitätsziele (Klimaschutz, Daseinsvorsoge, soziale Teilhabe, Verkehrssicherheit etc.) besteht hierbei ein außerordentliches (Eigen-)Interesse des Landkreises, dass diese Stammkunden dem ÖPNV-System erhalten bleiben. Es wird daher vorgeschlagen, denjenigen Abo-Besitzern die ihr Abo nicht kündigen in den Monaten Juni, Juli und August jeweils 20% des Preises zu erlassen. Die Beträge würden den Zeitkartenkunden unbürokratisch ohne gesonderte Antragstellung erlassen. Eine solche Maßnahme würde den Landkreis einmalig ca. 228.000 Euro kosten.

 

Für Ihre Treue zum ÖPNV sollen die Zeitkarteninhaber nicht bloß belohnt werden („Mitnahmeeffekt“), sie sind a priori auch Werbeträger für den ÖPNV. So ist es geplant den Abo-Besitzern z.B. Mitnahmeregelungen an Wochenenden zu ermöglichen oder eine noch zu definierende Anzahl an OstalbMobil-TagesTicket für fünf Personen zur Verfügung zu stellen. Somit könnten „ÖPNV-fremde“ Personen mit dem Angebot des Ostalb-ÖPNV in Kontakt treten. Solche Maßnahmen sind zunächst kostenfrei.

 

 

Verkehrliche Maßnahmen

 

f) Umsetzung Rufbussystem Virngrund

 

Die Planungen, um das Rufbussystem Virngrund zeitnah umzusetzen, konkretisieren sich weiter. Die Kostenkalkulation wird derzeit erarbeitet und dem Ausschuss in der Sitzung vorgestellt. Sofern die rechtliche Würdigung positiv beschieden wird, stünde einer Einführung nichts mehr im Wege. Für dieses Projekt ist bereits seit 2018 der Betrag von 500.000 Euro im Haushalt vorhanden.

 

 

g) Verschiebung Regiobusverbindung Aalen-Neresheim

 

Bis zum 31. Mai 2020 muss der Förderantrag zur Einrichtung einer Regiobuslinie beim Land gestellt werden. Zwischenzeitlich wurde eine Konzeption durch die Nahverkehrsberatung Südwest erstellt, welche auf grundsätzliche Zustimmung des Lenkungskreises „Fortschreibung Nahverkehrsplan“ stieß. Dennoch: Aufgrund der derzeit nicht umfänglichen einschätzbaren Unwägbarkeiten hinsichtlich einer langfristigen Finanzierbarkeit des Projektes,  werden die weiteren Planungen zur Umsetzung auf Eis gelegt. Eine neuerliche Bewertung fände dann in der kommenden Förderperiode zwischen 1. Februar-31. Mai 2021 statt. Dies gelte dann auch für das in der Sitzung vom 4. Februar 2020 von der SPD-Fraktion geforderte Gesamtkonzept, also der Berücksichtigung weiterer Regiobuslinien, etwa Heubach-Böbingen oder Schwäbisch Gmünd – (Gschwend – Gaildorf) – Schwäbisch Hall (Antrag CDU-Fraktion aus den Haushaltsberatungen 2020).

 

Die zunächst hierfür veranschlagten Haushaltsmittel flössen aufgrund der sich geänderte Prioritätensetzung in die Realisierung der anderen vorgestellten Maßnahmen.

 

Marketingoffensive

 

Der Prozess „ÖPNV-neu denken“ beinhaltet notwendigerweise auch eine offensive Vermarktung der neuen Angebote auf frische und unkonventionelle Art und Weise. Dies soll sowohl „klassisch“ über analoge also auch neue, digitale Medien geschehen.

 

Es ergeht der Vorschlag, hierfür einmalig 100.000 Euro -zusätzlich zum bisherigen Marketingbudget i.H. von 40.000 Euro/Jahr- zur Verfügung zu stellen.  Zeitlich greifen sollte das Marketingkonzept dann, wenn die „neue ÖPNV-Normalität“ (Maskenpflicht, Spuckschutz-Trennwände, Abstandsregelungen etc.) ein Stück weit etabliert und sowohl Fahrkartenverkauf als auch –Kontrolle sichergestellt sind.

 

Die grundsätzlichen Inhalte werden in einer der nächsten OstalbMobil-Aufsichtsratssitzungen vertieft vorgestellt und diskutiert. 

 

 


7. Beschaffung von Bordrechnern für den Ostalbkreis

 

Im Oktober 2019 informierte die Landkreisverwaltung den Umweltausschuss über ein im Jahr 2020 anstehendes Großprojekt, der Anschaffung und Ausrüstung der Linienbusse mit neuen Bordrechner Die Arbeiten hieran sind nun weit fortgeschritten und an einem Punkt anbelangt wo Klarheit über die Finanzierung hergestellt werden muss.

 

Digitalisierung im ÖPNV

 

Bordrechner befinden sich in allen Linienbussen und sind in erster Linie für den Verkauf von Fahrscheinen an den Fahrgast notwendig. Deshalb wurde bislang bei diesen Geräten folgerichtig auch von Fahrscheindruckern gesprochen. Inzwischen sind Bordrechner jedoch zentraler Bestandteil der Digitalisierung des ÖPNV. Sie liefern Daten für die dynamische Fahrgastinformation (DFI; s. Sachstandsbericht Vorlage 214/2018), sichern Anschlüsse bei Umsteigen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und erlauben die Kontrolle von eTickets.

 

Bordrechner berühren somit eine Vielzahl an Aufgaben, die im Zuge des Prozesses „ÖPNV – neu denken“ von der neu gegründeten Verbundgesellschaft zentralisiert vorangetrieben werden sollen, um den ÖPNV für alle Nutzergruppen attraktiver zu gestalten. Die Bordrechner in den Bussen des Ostalbkreis stammen aus dem Jahr 2007, haben somit ihre Lebensdauer bereits überschritten und müssen zeitnah ausgetauscht werden. OVA und RBS haben in den vergangenen Jahren eigenständig neue Geräte beschafft. Fahrbus Ostalb hat im Jahr 2018 mit der Beschaffung begonnen und diesen Prozess im Zuge der Fusion in den Verkehrsverbund OstalbMobil überführt. Ohne Investition in neue Bordrechner wird in einigen Jahren aufgrund des Ausfalls der bisherigen Geräte kein Fahrscheinverkauf im Bus mehr stattfinden können. Zeitgemäße Technologien wie DFI oder Kontrolle von eTickets wird es im Verbundgebiet von OstalbMobil auf absehbare Zeit nicht geben.

 

Unter der Führung von OstalbMobil sollen nun für alle Verkehrsunternehmen (ausgenommen OVA und RBS sowie Unternehmen im ein- und ausbrechenden Verkehr) 225 Bordrechner mit Gesamtinvestitionskosten von 4 Mio. Euro beschafft werden. Über Landes-GVFG und das Förderprogramm „LETS Go! kann eine Förderquote aus Landesmitteln von ca. 50 % erreicht werden, wodurch die letztliche Investitionseigenleistung seitens des Ostalbkreises ca. 2 Mio. Euro betragen wird. Der Förderbescheid des Landes liegt seit wenigen Tagen vor. Für die technische und rechtliche Projektberatung sind nach Abzug von Landesfördermitteln weitere 25.000 Euro aus Eigenmitteln zu finanzieren. Der Ostalbkreis beschafft die Geräte als künftiger Eigentümer und beauftragt OstalbMobil mit dem Vergabeverfahren, sowie mit der Einführung des Bordrechner-Systems. Dadurch können unternehmensübergreifende Synergieeffekte erschlossen und alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Fahrplanprogramm

 

Um die neuen Bordrechner vollumfängliche nutzen zu können (insbesondere hinsichtlich DFI) und zur Stärkung der Kompetenz von OstalbMobil im Bereich integrierte Verkehrsplanung wird empfohlen, als Teil der Bordrechner-Beschaffung ein geeignetes Fahrplanprogramm zu integrieren. Es ist mit Mehrkosten von in etwa 150.000 Euro zu rechnen.

 

 

Fahrgast-WLAN in OstalbMobil-Bussen

 

Viele Verkehrsunternehmen bieten in ihren Fahrzeugen einen freien WLAN-Zugang für Fahrgäste an (bspw. auch in den Zügen von Go-Ahead auf der Remsbahn oder im neuen Schnellbus X93 zwischen Lorch und Göppingen). Seit Mai 2019 gibt es auch in einem OVA-Linienbus kostenloses Fahrgast-WLAN. Die Beschaffung der Bordrechner würde sich gut eignen, im selben Zuge auch Fahrgast-WLAN in den Linienbussen von OstalbMobil einzuführen. Laut OstalbMobil ist für die Einführung von Fahrgast-WLAN in allen Linienbussen im Ostalbkreis mit einer Einmalinvestition von 200.000 bis 300.000 Euro und laufenden Kosten von 75.000 bis 100.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

 

Aufgrund der ständigen Verfügbarkeit von Mobilfunkdaten per Smartphone ergibt sich durch die Bereitstellung eines kostenlosen WLANs in Linienbussen nur ein geringer Zusatznutzen. Für viele ÖPNV-Nutzer wird es eher als umständlich aufgefasst werden, sich während der Busfahrt aktiv ins Bus-WLAN einzuloggen. Die Einführung eines Fahrgast-WLANs kann somit maximal als Marketinginstrument für einen modernen ÖPNV auf der Ostalb eingeschätzt werden. Grundsätzlich wird das Element Fahrgast-WLAN momentan eher als nachrangig eingeschätzt und sollte mit Rücksicht auf Projekte wie DFI oder Angebotsplanung zurückgestellt werden.

 

 

Vertriebsportfolio OstalbMobil

 

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung des ÖPNV wird in den nächsten Jahren neben dem klassischen Barverkauf von Fahrscheinen beim Busfahrer der elektronische Vertrieb von Fahrausweisen eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Die neu zu beschaffenden Bordrechner werden auf alle zukünftigen Fahrausweise (insbesondere OstalbMobil-Chipkarten und eTickets) und Bezahlarten (inkl. elektronischen und kontaktlosen Bezahlen per Kreditkarte/Girokarte oder Smartphone) ausgelegt sein.

 

Im Bereich eTicket durch Check-in/Check-out muss im Zuge der Bordrechner-Beschaffung die Festlegung auf eine Technologie erfolgen. Grundsätzlich stehen hier Chipkarten- und Smartphone-basierte Lösungen zur Wahl. Check-in/Check-out mit Chipkarte wird innerhalb von Baden-Württemberg voraussichtlich eine auf die Region Schwäbisch Hall/Heilbronn und Ravensburg begrenzte Insellösung bleiben. Einen Anschluss der Chipkarten-Lösung in Richtung VVS oder ein Verkauf verbundübergreifender Fahrten in andere Nachbarverbünde wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Bei Einführung dieses Systems ist für den gesamten Ostalbkreis zudem mit zusätzlichen Investitionskosten in Höhe von 800.000 Euro und jährlichen Betriebskosten in Höhe von ca. 150.000 Euro zu rechnen. Smartphone-basierte Lösungen für den ÖPNV sind hingegen allgemein auf dem Vormarsch. So wurde erst kürzlich für alle ÖPNV-Fahrten innerhalb der Schweiz – sowohl verbundübergreifend als auch innerhalb von einzelnen Verbünden – ein eTicketing-System mit dem Anbieter FAIRTIQ eingeführt. Auch das Land Baden-Württemberg favorisiert im Rahmen des bw-Tarifs ein landesweites eTicket nach dem Schweizer Vorbild und startet bereits mit der Erprobung des Systems von FAIRTIQ. Hierbei legt der Fahrgast mit Beginn der Fahrt einen virtuellen Schalter auf dem Smartphone um und schaltet die Aufzeichnung mit dem Ausstieg wieder aus. Im Hintergrund berechnet die App den günstigsten Fahrpreis und rechnet mit dem Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsunternehmen ab.

 


 

 

OstalbMobil

Medium: OAM-Chipkarte

Externe Anbieter

Medium: Smartphone

eBezahlen

Papier-Fahrschein mit bargeldloser Bezahlung über OAM-Chipkarte

Status Quo

 

eTicket

Zeitkartenfunktion und Einzelfahrschein auf OAM-Chipkarte

Umsetzung wird mittelfristig angestrebt

 

OAM-eTicket (Einzelfahrscheine und TagesTickets) auf DB Navigator

Einführung des DB Navigators für OstalbMobil in 2020

eTicket mit automatischer Fahrpreisberechnung

Check-in/Check-out mit Chipkarte (analog Kolibri-Card im Lkr. SHA)

Umsetzung wird wegen Kannibalisierung der übrigen Vertriebswege, Implementierungsaufwand und hoher Kosten nicht angestrebt

Landesweites eTicket für verbundübergreifende und verbundinterne Fahrten; evtl. mit Schweizer Anbieter „FAIRTIQ“

erste Pilotversuche in BW in 2020

landesweiter Rollout ab 2021

 

Es ergeht der Beschlussantrag, die Beschaffung eines Bordrechner-Systems für OstalbMobil inhaltlich zu begleiten und entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen. Im Haushalt 2021 werden unter dem Sachkonto 5470010001 Verkehrsplanung (ÖPNV)  2.175.000 Euro eingeplant.

 

Der Ostalbkreis beschafft dieses System als künftiger Eigentümer und beauftragt OstalbMobil mit dem Vergabeverfahren.

 

 

8. Fortschreibung Nahverkehrsplan und Tarifstrukturreform

 

Fortschreibung Nahverkehrsplan

 

Der Nahverkehrsplan 2014 hat sich durch die zwischenzeitlich veränderte Schullandschaft, Verkehrsentwicklung und Themen wie Klimaschutz und Belastungen des Straßenverkehrs überholt und bedarf einer Fortschreibung. Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde als Berater die Nahverkehrsberatung Südwest, Heidelberg, Dr. Berschin, nach erfolgter Ausschreibung engagiert. Der ursprüngliche Schwerpunkt des Auftrags „Vorbereitung einer Vorabbekanntmachung für das Linienbündel Aalen-Stadt“ und „Festsetzung der ÖPNV-Standards“ hat sich gewandelt. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin, künftige Grundpfeiler eines landkreisweiten, konzessionsunabhängigen Busverkehrs zu skizzieren und in seinen betrieblichen (Wie viele Busse brauchen wir?) und finanziellen Auswirkungen zu umreißen (Was kostet uns das?“, „Wie kann die Effizienz der Leistungserbringung gesteigert werden?“). Das Ergebnis der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist Grundlage für das große Verkehrskonzept 2022. Der eingerichtete Lenkungskreis begleitet diesen Prozess, vermittelt die politischen Interessen und informiert die Kreistagsfraktionen.

 

Im Fokus der ÖPNV-Standards im Ostalbkreis steht ein hierarchisch geordneter kreisweiter Stundentakt für alle Orte über 1.000 Einwohner, mit dem 90% der Bevölkerung bedient werden soll. In Bereichen deutlich höherer Nachfrage und Potenzials, also der (Kreis-)-Städten, entsprechend erweitert. Die restlichen 10 % der Bevölkerung sollen durch flexible Bedienungsformen „on demand“ bedient werden. Die Ausgangslage von bisher gefahrenen 12 Mio. Buskilometern/Jahr bietet eine ausreichende Masse für einen teilweise offensiveren Taktverkehr inklusive Schülerverkehr im ganzen Ostalbkreis. Für verdichtete Bereiche ab 3.000 Einwohner und mindestens 6.000 Einwohner im Einzugsbereich pro Busumlauf, wird ein Halbstundentakt vorgeschlagen. Für die großen Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd ist eine Vertaktung der Stadtverkehre im Taktschema T30/T15 sinnvoll. In Aalen drängt sich ein Busknoten zur Minute 00 und 30 auf. In Schwäbisch Gmünd sind gute Zuganschlüsse nur bei einem 15-Minuten-Takt möglich.

 

Ein weiteres Thema des Lenkungskreises ist die für das Jahr 2021 geplante große Tarifstrukturreform. Vorrangiges Ziel ist der Abbau von Nutzungshemmnissen für den Fahrgast, z.B. durch eine Reduzierung von Tarifzonen und Zusammenlegen von Preisstufen.

 

Tarifstrukturreform

 

Das Beratungsbüro Probst & Consorten (Dresden) empfahl dem Lenkungskreis die Tariffindung aus der Kommunikation mit dem Kunden ganz herauszunehmen und nicht zu versuchen dem Kunden das System komplexer Tarifzonenpläne zu erklären. Eine funktionierende Einnahmeabrechnung im Hintergrund („Spitzabrechnung“) sei ein nicht zu unterschätzender Wert und sollte möglichst nicht grundlegend verändert werden. Eine Veränderung der Zonenzahl solle sich möglichst wenig auf das grundsätzliche Einnahmeaufteilungsverfahren auswirken. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile ist eine drastische Reduzierung der Anzahl an Tarifzonen momentan nicht angebracht. Eine Vereinfachung der Zonierung, welche die Einnahmeaufteilung nicht wesentlich beeinflussen sollte, kann mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden. Die Attraktivität des Tarifs kann auch durch preiswerte Tarifprodukte für preissensible Zielgruppen gesteigert werden. Dafür kommen vor allem Pauschalpreisangebote in Frage (Tages-, 9-Uhr-, Senioren- und Sozialtickets). Mit Probst & Consorten wurden zunächst ein Auftaktworkshop und ein Informationsaustausch mit dem Lenkungskreis am 12. März 2020 durchgeführt. In einem nächsten Schritt ist nunmehr ein Lastenheft für die Tarifstrukturreform zu definieren und die Beraterleistung auszuschreiben.

 

Finanzierung und Folgekosten:

 

 

Zu Ziffer 5: Die nicht eingezogenen Eigenanteile Mai und Juni 2020 in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro werden im laufenden Haushalt der Schülerbeförderung (Fahrkarten), Kostenstelle 2140010000 44295001 finanziert und die Erstattungen vom Land bei „Erstattungen von übrigen Bereichen“ 2140010000 34880000 vereinnahmt. Die Kosten der Schulwegsicherheitskarten und Kindergartenkarten in Höhe von 96.000 Euro werden über den ÖPNV-Haushalt 5470011001 431 80015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation finanziert.

 

 

Zu Ziffer 6 e) Der Rabatt von 20 % der OstalbMobil-Monatskarten in den Monaten Juni, Juli und August 2020 in Höhe von 228.000 € würde über die Kostenstelle ÖPNV-Haushalt 5470011001 431 80015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation finanziert.

 

 


Zu Ziffer 6: Marketingoffensive:

Der Vorschlag für das Marketing einmalig 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen, wird über die Kostenstelle 547001001 43180016 ÖPNV- neu denken (Haushaltsansatz 1 Mio. €) finanziert.

 

Zu Ziffer 7: Bordrechner

Im Haushalt 2021 werden unter dem Sachkonto 5470010001 Verkehrsplanung (ÖPNV)  2.175.000 Euro für die Beschaffung von Bordrechnern eingeplant.

 

 

 

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkehr

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

 


 


 

 


 

 

Stammbaum:
071/2020   Ostalb-ÖPNV in der Corona-Krise - Lagedarstellung und Maßnahmenpaket   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
071-1/2020   Ostalb-ÖPNV in der Corona-Krise - Lagedarstellung und Maßnahmenpaket   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage