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Vorlage - 096/2020  

 
 
Betreff: Bekanntgabe von während der Corona-Krise gefassten Eilentscheidungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
26.05.2020 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Kostensätze für die Entgeltordnung für forstliche Dienstleistungen

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Aufgrund der unabschätzbaren Lage zur Corona-Pandemie wurden alle Sitzungen des Kreistags, seiner Ausschüsse und Gremien im Zeitraum vom 17. März 2020 bis 30. April 2020 abgesagt. Während dieser Zeit wurde vom Eilentscheidungsrecht gem. § 41 Abs. 4 Landkreisordnung Baden-Württemberg (LKrO) Gebrauch gemacht, wonach der Landrat in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Sitzng aufgeschoben werden kann, anstelle des Kreistags oder des zuständigen beschließenden Ausschusses entscheidet. Im Rahmen von wöchentlichen Telefon- und Videokonferenzen wurden die Mitglieder des Kreistags in diese Entscheidungen einbezogen.

 

Folgende Eilentscheidungen wurden während der Corona-Krise getroffen:

 

 

Zuständigkeit des Kreistags:

 

  • Eilentscheidung vom 27.04.2020:

 

Weitere Beteiligung des Ostalbkreises an der gemeinnützigen Gesellschaft zum Betrieb der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie Ellwangen (Jagst) im Rahmen der Kreisentwicklungs- und RegioWIN-Strategien zur Fachkräftesicherung 2030

 

Im Rahmen der Beteiligung des Ostalbkreises an der gemeinnützigen Gesellschaft zum Betrieb der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie Ellwangen (Jagst) erfolgt eine Verlängerung der jährlichen Zuweisung von jeweils 200.000 € für die Jahre 2021 und 2022.

 

 

Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung und Finanzen:

 

  • Eilentscheidung vom 26.03.2020:

 

Überlassung des Dampfkesselhauses auf dem Union-Areal an die Stadt Aalen

 

Das Dampfkesselhaus auf dem UNION-Areal wird der Stadt Aalen im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses für die Dauer von 25 Jahren kostenfrei überlassen. Zur Nutzung des Dampfkesselhauses auf dem UNION-Areal und Regelung der Rahmenbedingungen wird die Verwaltung einen Erbbauvertrag mit der Stadt Aalen für die Dauer von 25 Jahren mit Verlängerungsoption abschließen und das Gebäude kostenfrei der Stadt Aalen unter den oben genannten Bedingungen überlassen.

 

  • Eilentscheidung vom 23.03.2020:

 

Entgeltordnung für forstliche Dienstleistungen- Zustimmung zu den Kostensätzen vom 23.03.2020

 

Es erfolgte die Zustimmung zu den Kostensätzen für die Entgeltordnung für forstliche Dienstleistungen (siehe Anlage).


 

  • Eilentscheidung vom 02.04.2020:

 

Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber Schwäbisch Gmünd in der Benzholzstraße 6 - Durchführung von Sanierungsmaßnahmen / Erteilung der Baufreigabe und Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln

 

Die Baufreigabe für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bei der kreiseigenen Gemeinschaftsunterkunft Benzholzstraße 6 in Schwäbisch Gmünd wurde erteilt und Finanzmittel in Höhe von 316.000 € werden als überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsplan 2020 gemäß § 48 LKrO i.V.m. § 84 Abs. 1 GemO bereitgestellt.

 

 

Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung:

 

  • Eilentscheidung vom 16.04.2020:

 

Vergabe eines Auftrags zur Verlegung von Leerrohren mit Glasfasereinzug auf einer Teilstrecke des kreisweiten Breitbandbackbonenetzes zwischen Heuchlin-gen-Holzleuten und Abtsgmünd-Leinroden

 

Der Tiefbauauftrag wurde an die Fa. AWUS Bau GmbH, Aalen zum Preis von 492.819,14 Euro für das Teilstück des Landkreisbackbones zwischen Holzleuten und Leinroden vergeben.

 

  • Eilentscheidung vom 16.04.2020:

 

Vergabe eines Auftrags zur Verlegung von Leerrohren mit Glasfasereinzug auf

einer Teilstrecke des kreisweiten Breitbandbackbonenetzes zwischen Ellenberg-Gerhof und Ellenberg-Breitenbach

 

Der Tiefbauauftrag wurde an die Fa. AWUS Bau GmbH, Aalen zum Preis von 169.259,29 Euro für das Teilstück des Landkreisbackbones zwischen Gerhof und Breitenbach vergeben.

 

  • Eilentscheidung vom 16.04.2020:

 

Vergabe eines Auftrags zur Verlegung von Leerrohren mit Glasfasereinzug auf einer Teilstrecke des kreisweiten Breitbandbackbonenetzes zwischen Rainau- Schwabsberg und Neuler-Schwenningen

 

Der Tiefbauauftrag wurde an die Fa. Haag-Bau GmbH, Neuler zum Preis von 184.692,89 Euro für das Teilstück des Landkreisbackbones zwischen Schwabsberg und Schwenningen vergeben.

 

  • Eilentscheidung vom 16.04.2020:

 

Vergabe eines Auftrags zur Verlegung von Leerrohren mit Glasfasereinzug auf

einer Teilstrecke des kreisweiten Breitbandbackbonenetzes zwischen Tannhausen und Stödtlen-Eck am Berg

 

Der Tiefbauauftrag wurde an die Fa. Leonhard Weiss GmbH, Satteldorf zum Preis von 233.616,25 Euro für das Teilstück des Landkreisbackbones zwischen Tannhausen und Eck am Berg vergeben.

 

Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit:

 

  • Eilentscheidung vom 16.04.2020:

 

Einrichtung einer Kommunalen Pflegekonferenz im Ostalbkreis und Beteili-gung am Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg

 

Dem Konzept „Pflegekonferenz Ostalbkreis“ wurde zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, Fördermittel aus dem Landesprogramm „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ zu beantragen. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, das Konzept nach Abstimmung mit den Großen Kreisstädten Aalen und Schwäbisch Gmünd entsprechend anzupassen.

 

 

Zuständigkeit des Stiftungsausschuss:

 

-          Eilentscheidung vom 08.04.2020:

 

Neuer Gasliefervertrag für das Schönborn Haus für die Zeit 01.01.2021 - 31.12.2023

 

Dem neuen Gasliefervertrag zwischen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist und den Stadtwerken Ellwangen GmbH für den Lieferzeitraum 01.01.2021 - 31.12.2023 wurde zugestimmt.

 

 

Mit Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259, 260) wurde zwischenzeitlich ermöglicht, dass notwendige Sitzungen des Kreistags und seiner beschließenden Ausschüsse und Gremien ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel in einem öffentlich zugänglichen Raum, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Zudem haben durch diese Änderung der Landkreisordnung Kreistage wie bereits bisher die Gemeinderäte die Möglichkeit erhalten, Beschlüsse über Gegenstände einfacher Art im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren (Umlaufverfahren) zu fassen. Dadurch solle die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien in schwierigen Zeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden. Bis zum 31.12.2020 nnen Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum ohne Änderung der Hauptsatzung erfolgen. Ab dem 01.01.2021 ist hierfür eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Kostensätze für die Entgeltordnung für forstliche Dienstleistungen

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostensätze für die Entgeltordnung für forstliche Dienstleistungen (2013 KB)