Bürgerinformationssystem

Vorlage - 077/2020  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Schönborn Haus - Corona
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Kenntnisnahme
11.05.2020 
Sitzung des Stiftungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Stiftungsausschuss nimmt vom Sachstandsbericht zur Corona Pandemie und den Maßnahmen im Schönborn Haus Kenntnis.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Maßnahmen im Schönborn Haus

 

In Zeiten des Coronavirus ist die Lage in stationären Einrichtungen eine ganz andere geworden. Gerade für die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen ist es ein großes gesundheitliches Risiko, wenn sie sich anstecken sollten, da sie aufgrund ihres Alters und oft auch durch Vorerkrankungen zu den sogenannten Risikogruppen zählen. Hinzu kommt, dass durch die Gefahr einer Ansteckung die Pflegeheime für Besucher und somit auch für Angehörige geschlossen werden mussten. Viel zu groß ist die Gefahr einer Einschleppung des Virus in die Einrichtung.

 

Sehr früh schon hat die Geschäftsführung und Heimleitung den Ernst der Lage erkannt und ein generelles Besuchsverbot für das Schönborn Haus angeordnet. Dies geschah bereits zu einem Zeitpunkt, zudem es noch keine explizite Empfehlung durch das RKI bzw. durch das Sozialministerium gab. Seit diesem Zeitpunkt stehen Einrichtungsleitung und Geschäftsführung in täglichem Austausch und ständigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht.

 

Auch das verpflichtende Tragen von Masken für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde im Schönborn Haus bereits vor Einführung der generellen Maskenpflicht in Einrichtungen der Altenpflege  angeordnet und umgesetzt. Täglich wird ein Symptomscreening bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Dienstantritt, sowie bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern durchgeführt. Das bedeutet am Eingangsbereich wird Fieber gemessen und das Wohlbefinden, bzw. etwaige Symptome in einer Liste erfasst.

 

Was bedeutet das für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen? Um sich vor einer Ansteckung zu schützen, müssen diese meist in den Wohnbereichen oder in den Zimmern verbleiben, ein Spaziergang kann nur im einrichtungseigenen Garten gemacht werden. Der Kontakt nach außen ist sehr beschränkt, mit Angehörigen kann lediglich telefoniert werden, um sich gegenseitig auszutauschen. Aus diesem Grund hat das Seniorenstift Schönborn Haus sich entschieden, für die Wohnbereiche Tablets zu beschaffen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner mittels Videokonferenz mit ihren Angehörigen in Kontakt treten können. Es ist viel Wert, sich beim Gespräch zu sehen und nicht nur zu telefonieren.

 

Als größte logistische Herausforderung wurde eine komplette Durchgangsisolationsbereich errichtet. Dieser befindet sich auf dem Wohnbereich 4, da dieser über die Fluchttreppe im 1. OG separat erreichbar ist. Hier wurden 2 Trockenwände installiert, sodass es eine Schleuse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt und diese auch eine separate Dusche haben. Ebenfalls wurde der Zugang über das Treppenhaus verschlossen und ein Aufzug nur für diesen Wohnbereich freigehalten. Alle Neuaufnahmen oder Klinikrückkehrer, sowie mögliche Bewohnerinnen oder Bewohner mit Symptomen werden 14 Tage auf diesem Wohnbereich von den restlichen Wohnbereichen isoliert. Um auch das eingesetzte Personal optisch vom sonstigen Personal zu trennen, wurde farbige Dienstkleidung beschafft, damit für alle erkennbar ist, wer Dienst auf der Isolierstation hat und sich somit auch auf keinem anderen Wohnbereich aufhalten darf.

 

 

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IMG_20200416_103633Nach Erkrankung und positiven Testung einer Mitarbeiterin wurden ca. 30 Bewohnerinnen und Bewohner, sowie 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Covid-19 getestet. Alle Testergebnisse waren negativ. Dies zeigt, dass die durchgeführten Maßnahmen und Auflagen - zumindest bisher - greifen und es unerlässlich ist, unter verschärften Hygienebedingungen, sowie mit Mundschutz zu arbeiten. Es bleibt täglich das Restrisiko, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter beim Betreten des Schönborn Hauses positiv sein kann, ohne Symptome und ohne es zu wissen. Das Risiko des Weitergebens des Virus wird jedoch durch die im Schönborn Haus geforderte konsequente Einhaltung von Schutzmaßnahmen verringert.

 

Die Maßnahmen erfordern jedoch auch einen erhöhten Bedarf an Schutzausrüstung. Dies hat zur Folge, dass auch erhebliche Mehrkosten durch Beschaffungen, Umbauten  und durch angeordnete Quarantänen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen und entstanden sind. Entsprechend dem Gesetz zum Ausgleich Covid 19-bedingter finanzieller Belastungen der Pflegeeinrichtungen ist es möglich, bei den Pflegekassen diese entsprechenden Mehraufwendungen geltend zu machen. Die Verwaltung wird die Kostenerstattung bei den Pflegekassen beantragen.

 

Ein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schönborn Haus. Egal ob in der Pflege, Reinigung, Küche oder Hauswirtschaft und Verwaltung: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit Wochen unter erschwerten Bedingungen  mit Mund- und Nasenschutz, Handschuhen und teilweise mit Schutzkitteln. Es besteht ein noch höherer Anspruch an die Reinigungsleistung. Die Hausreinigung hat verschärfte Reinigungs-und Desinfektionspläne umzusetzen.

Das Küchenteam muss Essen auf Tablett System für die Mieterinnen und Mieter in den Wohnungen im Schönbornweg, sowie dem 5. OG zur Verfügung stellen und ausliefern. Ebenfalls für die Isolierstation. Zurückgebrachte Behälter müssen desinfiziert und separat gereinigt werden.

 

Die Verwaltung hofft auch weiterhin durch die sehr gute Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Covid-19 im Schönborn Haus verschont zu bleiben.


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

 

 

 


 

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

gez. Freytag, Hospitalgeschäftsführung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat