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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt den Bericht über die externen Beraterleistungen im Ostalbkreis für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Die SPD-Kreistagsfraktion hat in ihrer Stellungnahme vom 26. November 2019 zum Haushaltsentwurf 2020 um einen Bericht über externe Beraterleistungen/Beraterverträge im Ostalbkreis gebeten und den Zeitraum im Nachgang auf das Jahr 2019 eingegrenzt.
Der Bericht gliedert sich in die von der Landkreisverwaltung und die von deren Gesellschaften im Jahr 2019 in Auftrag gegebenen externen Beraterleistungen. Hierbei wurden "klassische Beraterleistungen" wie beispielsweise Rechtsberatungen, Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungen sowie Beraterleistungen im Rahmen von Konzeptentwicklungen und Projekten berücksichtigt. Nicht aufgeführt sind beispielsweise Ingenieurleistungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen sowie Fortbildungen und ähnliche Dienstleistungen.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 externe Beraterleistungen in Höhe von 1.597.685,90 € in Auftrag gegeben. Davon entfallen 315.942,49 € auf die Landkreisverwaltung und 1.281.743,50 € auf deren Gesellschaften. Nähere Erläuterungen zu den externen Beraterleistungen können der jeweiligen Anlage entnommen werden.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Externe Beraterleistungen im Jahr 2019 (Landkreisverwaltung) Externe Beraterleistungen im Jahr 2019 (Gesellschaften der Landkreisverwaltung)
Sichtvermerke
gez. Reiter, Organisation gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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