Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats ist zuständig für die Vorlage der Bewerbungen an das Innenministerium und benennt gemeinsam mit dem Innenministerium den bzw. die geeigneten Bewerber. Der Kreistag wählt unter den vorgeschlagenen Personen die Landrätin/den Landrat.
Bei einer Ausschreibung der Stelle am 3. April 2020 fällt der Bewerbungsschluss auf den 4. Mai 2020. Die Prüfung und Zulassung bzw. Vorlage der eingegangenen Bewerbungen erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses im Mai 2020. In dieser zweiten Sitzung werden im öffentlichen Teil die eingegangenen Bewerbungen bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang wird dann auch eine entsprechende Pressemitteilung verfasst und veröffentlicht. Im nichtöffentlichen Teil wird darüber beraten und entschieden, welche der Bewerberinnen/Bewerber dem Innenministerium als geeignet vorgeschlagen werden und aus denen der Kreistag die Landrätin/den Landrat wählt.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Ausschreibung der Stelle auch Bewerbungen eingehen werden. Dementsprechend werden Nachfragen der Presse erfolgen. Es ist daher zweckmäßig, bereits im Vorfeld festzulegen, wie bei Presseanfragen vor Ablauf der Bewerbungsfrist und vor der nächsten Sitzung des Ausschusses im Mai 2020 verfahren wird.
Dazu wird folgendes Verfahren zur Veröffentlichung eingehender Bewerbungen empfohlen:
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, Erste Landesbeamtin
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