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Vorlage - 056/2020  

 
 
Betreff: Veröffentlichung eingehender Bewerbungen und nächste Sitzung des besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Besonderer beschließender Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats Entscheidung
31.03.2020 
Sitzung des besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats ist zuständig für die Vorlage der Bewerbungen an das Innenministerium und benennt gemeinsam mit dem Innenministerium den bzw. die geeigneten Bewerber. Der Kreistag wählt unter den vorgeschlagenen Personen die Landrätin/den Landrat.

 

Bei einer Ausschreibung der Stelle am 3. April 2020 fällt der Bewerbungsschluss auf den 4. Mai 2020. Die Prüfung und Zulassung bzw. Vorlage der eingegangenen Bewerbungen erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses im Mai 2020. In dieser zweiten Sitzung werden im öffentlichen Teil die eingegangenen Bewerbungen bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang wird dann auch eine entsprechende Pressemitteilung verfasst und veröffentlicht. Im nichtöffentlichen Teil wird darüber beraten und entschieden, welche der Bewerberinnen/Bewerber dem Innenministerium als geeignet vorgeschlagen werden und aus denen der Kreistag die Landrätin/den Landrat wählt.

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Ausschreibung der Stelle auch Bewerbungen eingehen werden. Dementsprechend werden Nachfragen der Presse erfolgen. Es ist daher zweckmäßig, bereits im Vorfeld festzulegen, wie bei Presseanfragen vor Ablauf der Bewerbungsfrist und vor der nächsten Sitzung des Ausschusses im Mai 2020 verfahren wird.

 

Dazu wird folgendes Verfahren zur Veröffentlichung eingehender Bewerbungen empfohlen:

 

  1. Bei eingehenden bzw. eingegangenen Bewerbungen wird mit dem/der Betreffenden abgestimmt, ob ihre/seine Bewerbung auf Nachfrage bekannt gegeben werden darf oder nicht.

 

  1. Erfolgt keine Zustimmung zur Bekanntgabe, wird auf Nachfrage ggf. lediglich bekannt gegeben, dass eine Bewerbung eingegangen ist (ohne Namensnennung).

 

  1. In den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Fällen erfolgt eine Veröffentlichung bzw. Aussage nach vorheriger Abstimmung mit der/dem Vorsitzenden des besonderen Ausschusses.

 

  1. Die Mitglieder des Ausschusses werden jeweils zeitnah über eingehende Bewerbungen (mit Namensnennung und ggf. mit Hinweis auf Vertraulichkeit) unterrichtet.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin