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Vorlage - 054/2020  

 
 
Betreff: Entscheidung über die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Landrätin/des Landrats
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Besonderer beschließender Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats Entscheidung
31.03.2020 
Sitzung des besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Zeitlicher Ablauf Landratswahl 2020
Entwurf Stellenausschreibung Version 1 (Kurzfassung)
Entwurf Stellenausschreibung Version 2 (Ausführliche Fassung)

Beschlussvorschlag

 

Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats beschließt:

 

  1. Dem Entwurf der öffentlichen Stellenausschreibung wird zugestimmt.

 

  1. Der Tag der Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Ba-den-Württemberg wird auf den 3. April 2020 festgelegt.

 

  1. Die Stelle der Landrätin bzw. des Landrats des Ostalbkreises wird am 3. April 2020 zusätzlich in den regionalen Tageszeitungen und über die Homepage des Ostalbkreises ausgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Amtszeit von Herrn Landrat Pavel endet am 11. September 2020. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 5. November 2019 als Wahltag den 30. Juni 2020 festgelegt (siehe Sitzungsvorlage 203/2019). Demnach ergibt sich der in der Anlage 1 beigefügte Termin- und Ablaufplan.

 

 

1. Entwurf der öffentlichen Stellenausschreibung

 

Es ist Aufgabe des besonderen beschließenden Ausschusses, über die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Landrätin/des Landrats zu entscheiden (§ 39 Abs. 2 Satz 3 der Landkreisordnung Baden-Württemberg (LKrO)).

 

Die Stelle der Landrätin/des Landrats ist nach § 6 der Durchführungsverordnung zur Landkreisordnung zwingend im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg auszuschreiben und die Stellenausschreibung hat zu enthalten:

 

  • Bezeichnung der Stelle und Regelung der Besoldung,
  • den Grund und den Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle und
  • die Frist für die Einreichung der Bewerbungen unter Angabe der Anschrift, an die sie zu richten sind.

 

Für die Ausschreibung der Stelle der Landrätin bzw. des Landrats des Ostalbkreises werden die in der Anlage beigefügten Anzeigen vorgeschlagen.

 

Es besteht die Möglichkeit, die vom Verwaltungsgerichtshof zulässig erachteten Bewerberkriterien wie fachliche Erfahrung in der Innenverwaltung, Wahrnehmung von Führungsaufgaben im kommunalen Bereich, Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst oder volljuristische Ausbildung, explizit zu benennen. In der beigefügten Version 1 (Kurzfassung) wurde die vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagene Minimallösung im Sinne eines schlichten Verweises auf § 39 Abs. 4 LKrO mitaufgenommen (siehe Anlage 2). In Version 2 (ausführliche Fassung) werden die Anforderungen zusätzlich explizit aufgeführt (siehe Anlage 3).

 

Als Anschrift für die Einreichung der Bewerbungen wird empfohlen, den Namen der bzw. des Vorsitzenden des Ausschusses zur Vorbereitung der Landratswahl unter der Postanschrift des Landratsamts in die Stellenausschreibung aufzunehmen.

 

 

2. Tag der Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger

 

Die Stelle des Landrats ist spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Erfolgt die Wahl am 30. Juni 2020, müsste somit die Ausschreibung spätestens am 30. April 2020 erfolgen (§ 39 Abs. 1 LKrO). Eine Regelung, zu welchem Zeitpunkt die Stelle frühestmöglich ausgeschrieben werden kann, enthält die Landkreisordnung nicht.

 

Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erscheint in der Regel einmal wöchentlich und zwar freitags. Im Zusammenhang mit den Osterferien, der Festlegung des Tags der Wahl der Landrätin bzw. des Landrats auf voraussichtlich den 30. Juni 2020 und im Hinblick auf den im Vorfeld vorgeschriebenen Prozess zur gemeinsamen Benennung der geeigneten Bewerberinnen bzw. Bewerber mit dem Innenministerium wird vorgeschlagen, als Ausschreibungstermin den 3. April 2020 zu wählen.

 

Die Frist für die Einreichung der Bewerbung beträgt einen Monat, so dass der Bewerbungsschluss bei einer Ausschreibung am 3. April 2020 auf den 4. Mai 2020 fallen würde (§ 39 Abs. 1 Satz 4 LKrO).

 

 

3. Weitere Veröffentlichungen

 

Der besondere beschließende Ausschuss legt fest, ob über die zwingend im Staatsanzeiger Baden-Württemberg vorgeschriebene Ausschreibung hinaus weitere Veröffentlichungen am 3. April 2020 erfolgen.

 

Die Ausschreibung der Stelle im Jahr 2011 erfolgte in folgenden Zeitungen:

 

  • Staatsanzeiger Baden-Württemberg
  • Schwäbische Post
  • Gmünder Tagespost
  • Aalener Nachrichten
  • Remszeitung

 

sowie

 

  • Ausschreibung auf der Homepage des Ostalbkreis

 

Eine darüber hinausgehenden Veröffentlichung in anderen Printmedien (z.B. Südkurier, Süddeutsche Zeitung) wäre möglich, wird jedoch nicht vorgeschlagen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die finanziellen Mittel für die Stellenanzeigen werden aus dem Haushalt 2020 bereitgestellt.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Zeitlicher Ablauf der Landratswahl 2020

Anlage 2:  Entwurf Stellenausschreibung Version 1 (Kurzfassung)

Anlage 3:  Entwurf Stellenausschreibung Version 2 (Ausführliche Fassung)

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeitlicher Ablauf Landratswahl 2020 (108 KB)    
Anlage 2 2 Entwurf Stellenausschreibung Version 1 (Kurzfassung) (78 KB)    
Anlage 3 3 Entwurf Stellenausschreibung Version 2 (Ausführliche Fassung) (155 KB)