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Beschlussvorschlag
Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats wählt aus seiner Mitte
Frau Martina Häusler
zur stellvertretenden Vorsitzenden.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 39 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) ist für den Ausschuss aus seiner Mitte eine stellvertretende Vorsitzende bzw. ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.
Für die Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für die Wahl der bzw. des Vorsitzenden des besonderen beschließenden Ausschusses (vgl. dazu Sitzungsvorlage 052/2020).
Bisherige Verwaltungspraxis war, dass die zweitstärkste Fraktion im Kreistag die/den
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, Erste Landesbeamtin
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