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Beschlussvorschlag
Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats wählt aus seiner Mitte
Herrn Georg Ruf
zum Vorsitzenden.
Sachverhalt/Begründung
Zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrats hat der Kreistag in seiner Sitzung am 5. November 2019 gemäß § 39 Absatz 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) einen besonderen beschließenden Ausschuss gebildet.
Im Gegensatz zu den anderen beschließenden Ausschüssen des Kreistags kann der Landrat selbst nicht Mitglied und somit nicht Vorsitzender dieses besonderen beschließenden Ausschusses sein (§ 39 Abs. 2 Satz 2 LKrO).
Die erste Sitzung ist von dem an Lebensjahren ältesten Ausschussmitglied einzuberufen, welches auch die Verhandlung bei diesem ersten Tagesordnungspunkt leitet.
Gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 LKrO wählt der Ausschuss aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
§ 32 Abs. 7 LKrO schreibt vor, dass Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen werden. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bisherige Verwaltungspraxis war, dass die stärkste Fraktion im Kreistag die/den Vorsitz/ende stellt. Die CDU-Kreistagsfraktion hat am 18. März 2020 Herrn Georg Ruf zur Wahl des Vorsitzenden des besonderen beschließenden Ausschusses vorgeschlagen.
Die Befangenheitsvorschriften des § 14 LKrO finden nach § 14 Abs. 3 Satz 2 LKrO keine Anwendung, da die Bestellung der bzw. des Vorsitzenden eine Wahl zu einer ehrenamtli-chen Tätigkeit ist und die Wahl aus der Mitte des Ausschusses erfolgt.
Nach erfolgter Wahl übernimmt die bzw. der Vorsitzende des Ausschusses den Vorsitz und leitet die weitere Sitzung. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, Erste Landesbeamtin |
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