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Vorlage - 042/2020  

 
 
Betreff: Bericht des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Stand der Planung des
4spurigen Ausbaus der B 29 von Schwäbisch Gmünd-Ost bis
Mögglingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag
10.03.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug aus Präsentationen des RP bei den Bürgerinformatoinen im Sept 2019

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag nimmt den Bericht zum aktuellen Sachstand des vierspurigen Ausbaus der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen zur Kenntnis.
  2. Der Kreistag bittet das Land Baden-Württemberg, die Planungen für den vierspurigen Ausbau der B 29 zwischen dem Einhorntunnel in Schwäbisch Gmünd und der Ortsumgehung Mögglingen rasch zur Baureife zu führen.

 

  1. Der Kreistag spricht sich für die Tunnellösung aus und unterstützt damit die Gemeinde Böbingen in ihrer Forderung nach Realisierung einer Trog-/Tunnellösung.

 

Gleichzeitig muss die gewählte Lösung für den Wirtschaftsraum Ostalbkreis sicherstellen, dass die Verkehrsbehinderungen auf der B 29 als verkehrliche Lebensader während der Bauzeit so gering wie möglich ausfallen.

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Vorbemerkung

 

Nachdem die B 29 Ortsumfahrung Mögglingen am 27. April 2019 offiziell für den Verkehr freigegeben wurde, sollen für den Bereich Essingen - Aalen, bei dem erste Vorwegmaßnahmen bereits umgesetzt wurden, die Hauptbaumaßnahmen nun im Herbst 2020 begonnen werden.

 

Für die Vervollständigung des Ausbaus der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen betreibt das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit die Vorplanung für den rund 10 km langen Lückenschluss zwischen dem Gmünder Einhorntunnel und der Ortsumfahrung Mögglingen.

 

Planung

Die Planung erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008. Diese hat der Bund für Neu-, Aus- und Umbauplanungen von Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen verbindlich eingeführt. In dem seit Dezember 2016 gültigen Bedarfsplan des Bundes ist die gesamte Strecke zu einem Projekt zusammengefasst. Die Planung für die insgesamt rund 10 km lange Strecke erfolgt deshalb in einem Stück. Sie ist jedoch modular aufgebaut. So können Variantendiskussionen in den einzelnen Teilabschnitten unabhängig voneinander geführt werden. Die Teillösungen können dann zu einer Gesamtplanung zusammengeführt werden.

 

Die B 29 wird mit einem Regelquerschnitt RQ 28 geplant, d.h. der Straßenkörper hat eine Kronenbreite von 28 m. Der durchschnittliche tägliche Verkehr wird für das Jahr 2030 je nach Abschnitt mit 21.500 Kfz/24h bis 30.000 Kfz/24h prognostiziert. Der LKW-Anteil wird zwischen13,2 % und 17.4 % betragen. Die Kosten werden je nach Variante ca. 150 bis 205 Mio. € betragen (Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung Stand August 2019).

 

Im Rahmen der Vorplanung hat das Regierungspräsidium Stuttgart verschiedene Varianten für den 4streifigen Ausbau der B 29 im Abschnitt Schwäbisch Gmünd – Mögglingen untersucht. In dieser frühen Phase wurden alle sich aufdrängenden und technisch sinnvollen Varianten gleichrangig untersucht und in einem Variantenvergleich ergebnisoffen und neutral bewertet. Aspekte für die Abwägung in der Variantenuntersuchung stellen die raumstrukturelle Wirkung, die verkehrlichen Belange, die entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung, die Umweltverträglichkeit und die Kosten dar.

 

Die ersten Ergebnisse hat das Regierungspräsidium im Rahmen des frühzeitigen Bürgerdialogs in zwei Informationsveranstaltungen am 17.09.2019 in Böbingen vor mehreren Hundert Bürgern in der Römerhalle und am 19.09.2019 in Schwäbisch Gmünd vor etwa 80 Interessierten im Stadtgarten vorgestellt.

 

Auf Basis der faunistischen Erhebungen und der zugrunde gelegten Planung erstellt das Regierungspräsidium eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit dem Ziel, eine Ausbauvariante zu finden, die den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Umwelt und des Verkehrs insgesamt am besten entspricht.


Die Planung ist aufgeteilt in 2 Hauptabschnitte:

 

  • Gmünder Tunnel - Zimmern
  • Zimmern bis Beginn Ortsumfahrung Mögglingen

 

Abschnitt Gmünder Tunnel - Zimmern

 

Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte wie der parallel verlaufenden Bahnlinie Stuttgart – Aalen, der Rems, der Bebauung sowie der Topografie im engen Remstal verbleibt zwischen Schwäbisch Gmünd und Anschlussstelle Hussenhofen (Verteiler Gmünd-Ost) nur eine Ausbauvariante. Im Bereich der AS Hussenhofen werden 2 Varianten untersucht, die sich nur im Detail unterscheiden. Im Bereich südlich von Hussenhofen gibt es aufgrund der Zwangspunkte lediglich eine Variante. Die Variante einer weiteren, neuen Anschlussstelle östlich von Hussenhofen und westlich der Hirschmühle wurde wegen fehlender Verkehrswirksamkeit, aber hoher Kosten, hohem Flächenverbrauch sowie wegen zu erwartender geologischer Probleme und der Zerschneidung von geplanten Siedlungsflächen bereits ausgeschieden. Im Bereich Hirschmühle - Zimmern ergibt sich ebenfalls nur eine Variante.

 

Die Kosten für diesen 1. Abschnitt werden mit 67,6 Mio. € bis 69,2 Mio. € abgeschätzt.

 

 

Abschnitt Zimmern - Böbingen -  Beginn Ortsumfahrung Mögglingen

 

Im Bereich der Anschlussstelle Iggingen wurden 2 Varianten untersucht. Variante 1 sieht einen asymmetrischen Ausbau südlich des Bestandes vor, bei dem der Verteiler Iggingen in seiner heutigen Form in leicht verschobener Lage bestehen bleibt. Bei Variante 2 wird die B 29 mit der Bahnlinie gebündelt, die AS Iggingen wird aufgegeben. Der Verkehr in Richtung Iggingen wird über eine neue Anschlussstelle Böbingen-West unmittelbar westlich der heutigen Gewerbeflächen von Böbingen geführt.

 

In der Ortslage Böbingen unterscheiden sich die Varianten nur in der Höhenlage. Hier stehen 3 grundsätzliche Varianten mit Untervarianten in der Diskussion:

 

  • bestandsorientierte Dammvariante mit kurzen Brücken
  • Brückenvariante (lange Brücke 275 m oder 340 m)
  • Tunnelvariante (Länge 395 m mit oder ohne Anschlussstelle)

 

Die Kostenabschätzungen ergeben für diesen 2. Abschnitt:

 

  • Variante Damm   86,9 Mio. €
  • Varianten Brücken  82,8 Mio. € bis 85,2 Mio. €
  • Varianten Tunnel  128,8 Mio. € bis 134,3 Mio. €

 

Die Planung wird in der Sitzung vom Leiter des Planungsreferates im Regierungspräsidium Stuttgart, Herrn Abteilungsdirektor Jürgen Holzwarth, im Detail vorgestellt.

 

Die Information über den seitherigen Planungsstand ist auf der Seite des Regierungspräsidiums im Internet zu finden:

 

            https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt4/Ref44/Seiten/B29_SG_Moegg.aspx

 

Wesentliche Gesichtspunkte für eine Bewertung der Varianten im Bereich Böbingen müssen sein, inwieweit eine Lösung den berechtigten Interessen der Gemeinde Böbingen nach

 

  • bestmöglichen Immissionsschutz
  • einer städtebaulich verträglichen Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild
  • einer Vermeidung von Zerschneidungswirkungen und Umwegigkeiten für den innerörtlichen Fußgänger-, Rad- und KFZ-Verkehr
  • verkehrssicheren Verkehrsführungen
  • geringstmöglicher nachteiliger Betroffenheit von Anwohner
  • sparsamen Flächenverbrauch

 

am ehesten gerecht wird.

 

Gleichzeitig muss die gewählte Lösung für den Wirtschaftsraum Ostalbkreis sicherstellen, dass die Verkehrsbehinderung auf der B 29 als verkehrlicher Lebensader während der Bauzeit so gering wie möglich ausfallen.

 

     


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Auszug aus den Präsentationen des Regierungspräsidiums bei den Bürgerinformationen im September 2019

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Straßenbau

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus Präsentationen des RP bei den Bürgerinformatoinen im Sept 2019 (2188 KB)